Probleme mit dem Nachteilsausgleich bei LRS

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Rudi Mentär
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Probleme mit dem Nachteilsausgleich bei LRS

Beitrag von Rudi Mentär »

Ein Schüler mit LRS erhält durch einen Klassenkonferenzbeschluss 10% mehr Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten.

Daraufhin gewähren gleich mehrere Lehrer in unterschiedlichen Fächern sämtlichen Schülern 10% mehr Bearbeitungszeit, angeblich zum Schutz vor Ausgrenzung des von der LRS betroffenen Mitschülers.

Die Eltern des LRS-Schülers sehen darin eine Benachteiligung ihres Kindes und fordern, dass ihr Kind stets 10% mehr Bearbeitungszeit als die übrigen Schüler haben müsse. Die Lehrer wenden ein, der Nachteil der LRS sei durch die längere Bearbeitungszeit ausgeglichen. Darüber hinaus entstünde dem betroffenen Schüler kein Nachteil.

Wie ist die Rechtslage?
Tastenspitz
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Re: Probleme mit dem Nachteilsausgleich bei LRS

Beitrag von Tastenspitz »

Rudi Mentär hat geschrieben: 12.08.19, 18:48Die Eltern des LRS-Schülers sehen darin eine Benachteiligung ihres Kindes
Weil? Der Nachteilsausgleich ist doch gewährt worden. Und bei 10% reden wir hier von knapp 5 Minuten bei einem Test über eine Unterrichtsstunde, dass ist jetzt nicht die Welt.
Kurt Knitz
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Re: Probleme mit dem Nachteilsausgleich bei LRS

Beitrag von Kurt Knitz »

Ein Schüler mit LRS erhält durch einen Klassenkonferenzbeschluss 10% mehr Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten.
DAS soll ein Nachteilsausgleich sein?

Weder diese Eltern noch diese sogenannten Lehrer haben auch nur im Geringsten verstanden, mit welchen Nachteilen ein LRS-Kind zu kämpfen hat. Die tun alles Mögliche, um ihren Nachteil vor anderen zu verbergen und irgendwie durch die Schule bis ins richtige Leben zu kommen. Und diese Superlehrer zwingen das Kind ins Zentrum eines täglichen Machtkampfs um Zehntelnoten mit allen Lehrern, allen Mitschülern und allen Eltern der anderen Kinder.



Wie ist die Rechtslage?
Die Rechtslage bezüglich LRS und dem sogenannten Nachteilsausgleich, der so gut wie nirgends die Nachteile ausgleicht, also ein Lügenkonstrukt zum weiteren Nachteil der betroffenen Kinder ist, ist in jedem Bundesland anders.

Gegen dumme Eltern und Lehrer haben Kinder leider überall keinerlei Rechtsansprüche.

Ohne Gruß
Kurt
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
Stan78
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Re: Probleme mit dem Nachteilsausgleich bei LRS

Beitrag von Stan78 »

Grundsätzlich liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der Klassenkonferenz die Art des Nachteilsausgleiches festzulegen. Prozentuale Verlängerung der Bearbeitungszeit ist nicht ungewöhnlich, es muss aber mit individuellem Blick auf das Kind begründbar sein, warum diese Maßnahme sinnvoll ist. Bei einer solch pauschalen Regelung wie hier, kann man daran Zweifeln haben , ob sich die Konferenz wirklich ernsthaft mit den individuellen Bedürfnissen auseinander gesetzt hat. (In Deutsch kann man begründen, dass der Schüler Gelegenheit haben soll die Arbeit einmal zusätzlich auf Rechtschreibfehler zu korrigieren, aber was soll er mit den 10% in Mathe anfangen? Warum soll es in Mathe überhaupt einen Nachteilsausgleich geben, der sich aus einer LRS-Diagnose ergibt?)
Die verlängerte Zeit dann allen Schüler zu gewähren ist in meinen Augen Dilettantismus oder Bequemlichkeit. Es gibt eine reguläre Arbeitszeit, es gibt einen Beschluss, dass der betreffende Schüler 10% länger haben soll. Eine reguläre Arbeitszeit anzusetzen, die dann aber für niemanden gilt, weil gleichzeitig alle 10% Verlängerung erhalten, ist letztlich ein Taschenspielertrick, der keine gewollte Rechtsfrage des Nachteilsausgleichs sein kann (um es auf die Spitze zu treiben könnte man noch hingehen und alle Arbeiten von vorher 45 Minuten um 5 Minuten kürzen und dann diese 5 Minuten wieder als Nachteilsausgleich zu gewähren, dann ist man wieder da, wo man angefangen hat).

Soviel zur Theorie. In der Praxis muss man abwägen, ob sich der Kampf an dieser stelle lohnt und welches Ziel man verfolgt. Wenn dieses Ziel sein soll, dass die Arbeitszeit der anderen Schüler wieder gekürzt wird, ist man natürlich in einer dummen Position in der Klasse.
Chavah
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Re: Probleme mit dem Nachteilsausgleich bei LRS

Beitrag von Chavah »

Ich kenne zwar das Problem mit dem Nachteilsausgleich nur von der Uni her, also von erwachsenen Studenten. Die reine Zeitverlängerung bringt nach meiner Erfahrung eh nichts. Denn wie soll sich der Betroffene konzentrieren, wenn die Studis rundherum aufstehen, Arbeit abgeben, den Raum verlassen? Ich habe das so gelöst, dass ich individuell eine andere Forum des Ausgleichs gefunden habe. Als Hochschullehrerin kann man das.

Würde das in der Schule nicht auch Sinn machen, sofern das geht. Wie soll das Kind bei der Unruhe denn konzentriert weiter arbeiten? Irgenwie keine befriedigende Lösung.

Chavah
FM
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Re: Probleme mit dem Nachteilsausgleich bei LRS

Beitrag von FM »

Wie sollte ein Nachteilsausgleich dann aussehen, wenn nicht per verlängerter Bearbeitungszeit?

Denkbar wäre es, Rechtschreibfehler nicht oder nur vermindert zu werten (wobei auch schon die Frage wäre: gar nicht, nur halb, nur zu einem Drittel?). In allen Fächern? Nur in Deutsch? Auch in Fremdsprachen? Kann man jemanden im Zeugnis eine 1 in Englisch geben und somit sehr gute Sprachkenntnisse bescheinigen, wenn er in englischen Texten sehr viele Fehler hat?

Eine sanftere Bewertung würde auch nur die Rechtschreibschwäche ausgleichen, aber nicht die Leseschwäche. Da dann doch eher mehr Zeit? Hilft das denn dann?

Ich selbst als nebenberuflicher Lehrer im beruflichen Bereich lege gar nicht sehr viel Wert auf die Zeit. Ob jemand die Lösung in 30 oder 45 Minuten schafft ist mir egal, wichtig ist ob sie gut ist. Und sie wird auch nicht besser, wenn man noch mal eine halbe Stunde dazu gibt.

Im Ausgangsfall ist das Problem wohl, dass hier einzelne Lehrer oder Lehrergremien pauschal entscheiden sollen, was ein Nachteilsausgleich ist. Die kennen aber gar nicht im Detail die einzelne Diagnose (auch jede Behinderung ist unterschiedlich ausgeprägt) und sind keine Experten für den Ausgleich jeglicher Art von Behinderung. Es geht ja bei weitem nicht nur um LRS. Und wenn jemand gehör- und sprachlos ist stelle ich es mir sehr problematisch vor, wenn der Musiklehrer ihm mit einer Note 1 beste musikalische Fähigkeiten bestätigen soll.
Tastenspitz
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Re: Probleme mit dem Nachteilsausgleich bei LRS

Beitrag von Tastenspitz »

Chavah hat geschrieben: 13.08.19, 19:10Wie soll das Kind bei der Unruhe denn konzentriert weiter arbeiten? Irgenwie keine befriedigende Lösung.
Also brauchen wir eine Nachteilsausgleich für den Nachteilsausgleich. :?
Wie gesagt - es geht hier um ein paar Minuten. Also ist entweder die LRS sehr dezent und/oder es ging hier hauptsächlich darum, die Eltern von der Backe zu haben oder die Lehrerschaft hat das Problem nicht richtig eingeschätzt.
Stan78
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Re: Probleme mit dem Nachteilsausgleich bei LRS

Beitrag von Stan78 »

Mal grundsätzlich:
Ziel des Nachteilsausgleiches ist, dem Schüler zu ermöglichen, seine Defizite (wenn dies machbar ist) abzubauen, oder da wo dies möglich ist, sie mit Leistungen in anderen Kompetenzbereichen zu ersetzen. Eine reine Änderung von Bewertungsmaßstäben ohne begleitende Maßnahmen ist weder gewollt noch sinnvoll.

LRS kann durch geeignete Therapien behandelt werden. Nach einer Diagnose kann es zum Beispiel ein sinnvoller Nachteilsausgleich sein, die Gewichtung der Rechtschreibnote innerhalb des Faches Deutsch zu reduzieren, notfalls auf Null. Dadurch wird dem Schüler Zeit gegeben um durch eine gezielte Therapie an dem Problem zu arbeiten. Die veränderte Gewichtung sollte aber Schrittweise abgebaut werden, wenn die Behandlung (hoffentlich) Fortschritte zeigt. Bei uns ist die Teilnahme an einer geeigneten Fördermaßnahme auch Voraussetzung dafür, dass ein Nachteilsausgleich gewährt wird.
Die Veränderung der Arbeitszeit macht für mich nur Sinn, wenn diese Verlängerung für andere Ansätze benötigt wird. Beispiel: ein LRS-Schüler soll bei zu schreibenden Texten die Möglichkeit haben, diesen intensiv mit Hilfe eines Dudens auf Fehler zu kontrollieren. Dafür benötigt er natürlich Zeit und diese kann und sollte ihm dann auch zusätzlich gewährt werden. Sinnhaft ist das aber natürlich nur bei Leistungskontrollen, bei denen auch Textproduktion verlangt wird und nicht pauschal.

Bei anderen Defiziten sind andere Formen des Nachteilsausgleiches sinnvoll. Ein Schüler, der körperliche Beeinträchtigungen hat, wird natürlich einen Nachteilsausgleich in Sport erhalten. Da kann es in der Regeln auch nicht Ziel sein, die Defizite abzubauen (bei einer Querschnittslähmung gibt es nun mal leider in der Regel keine Perspektive auf Besserung), da wird man denn eher den Weg wählen, Ersatzleistungen ein anderen Teilbereichen zu erbringen, also etwa andere Sportarten zu bewerten oder den Schüler auf andere Arten im Unterricht einzubinden, möglichst mit dem Ziel, ihn in dem Fach trotzdem, individuell aber sachgerecht, bewerten zu können.

Der oben beschriebene Nachteilsausgleich mit "überall 10 % mehr" lässt jeglichen Blick auf die individuelle Problemlage des Schülers vermissen.
Trotzdem handeln Schulen manchmal so, weil es wenig Arbeit macht und man Formal seine Schuldigkeit getan hat.
Und manche Eltern sind damit auch zufrieden, weil es ihnen gar nicht um gezielte Förderung Ihres Kindes geht, sondern einfach nur darum, ihm irgend einen kleinen Vorteil zu verschaffen.
In beiden Fällen wird dem Kind wenig bis gar nicht geholfen.
Chavah
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Re: Probleme mit dem Nachteilsausgleich bei LRS

Beitrag von Chavah »

Genau in dieser Richtung dachte ich doch auch. Was sollen 5 Minuten Verlängerung, wenn alle anderen ihr Heft abgeben, den Raum verlassen? Was bringen überhaupt 5 Minuten? Ich verstehe das nicht, was das soll. Quengelige Eltern beruhigen? Dem Lehrer Mehrarbeit durch individuelle Bewertung ersparen? Was sonst?

Chavah
Kurt Knitz
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Re: Probleme mit dem Nachteilsausgleich bei LRS

Beitrag von Kurt Knitz »

FM hat geschrieben: 13.08.19, 21:43 Wie sollte ein Nachteilsausgleich dann aussehen (...)?
Hier möchte ich auch mal grundsätzlich antworten. Der "Nachteilsausgleich" in der Schule ergibt sich ja aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des GG, wonach niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Das ist m.E. sprachlich unehrlich. Da müsste eigentlich stehen, dass niemand wegen einer Behinderung noch zusätzlich benachteiligt werden darf.

Es ist ein Nachteil, wenn jemand z.B. blind geboren wird, und diesen Nachteil kann man mit nichts vollständig ausgleichen. Man kann aber dem Blinden besondere Fördermöglichkeiten bieten, mit denen er möglichst gut zurecht kommen und seine Talente entwickeln kann. Trotzdem kann er z.B. niemals einen Beruf erlernen, für den das Führen eines Fahrzeugs notwendig ist und es ist keine zusätzliche Benachteiligung, sondern nur eine logische Folge, dass er keinen Führerschein machen darf.

LRS ist zum Glück nicht so schlimm wie Blindheit, aber leider viel häufiger. Es ist wichtig, dass die betroffenen Schüler von den Lehrkräften entdeckt und nach dem Stand der Wissenschaft gefördert werden, damit sie möglichst gut lesen und schreiben lernen. Im Klassenverband sollte so wenig wie möglich Aufhebens um die Besonderheit gemacht werden. Ich persönlich halte überhaupt nichts von irgendwelchen Notenanhebungen, das bringt mehr sinnlosen Neid als Nutzen. In der Grundschule sollte die Benotung im Fach Deutsch entfallen. In vielen Fächern auch in den höheren Klassen kann man Abwertungen wegen Rechtschreibfehlern geringer gewichten oder ganz lassen. Wenn in Mathematik Textfragestellungen zu bearbeiten sind, kann eine längere maximale Bearbeitungszeit sinnvoll sein.

Für mich ist es kein erstrebenswertes Ziel, einen "Nachteilsausgleich" zu finden mit dem Ziel, dass diese Schüler in allen Fächern dieselben Noten erreichen, als ob sie keine LRS hätten. Für manche LRS-Eltern und -Elternverbände scheint das der Fall zu sein und scheint auch in manchen Fällen juristisch durchgesetzt zu werden.

Keinesfalls sollten diese Schüler wegen Rechtschreibfehlern sitzen bleiben. Die Schüler sollten nicht vom Lernen entmutigt werden, auch wenn sie bei gleicher Anstrengung in Rechtschreibung nicht dasselbe erreichen können wie andere.

Schöne Grüße
Kurt
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
Chavah
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Re: Probleme mit dem Nachteilsausgleich bei LRS

Beitrag von Chavah »

Kurt, wegen Rechtschreibefehlern bleibt doch heute niemand sitzen. DAs war mal zu meinr Schulzeit, ist aber lange vorbei. Ansonsten volle Zustimmung. Wenn man mal von der fehlenden Benotung absieht. Irgendwann wollen die Kids doch die Benotung selbst, sie wollen wissen, wo sie stehen. Nur, bei LRS 5 Min. mehr zu geben, das bringt doch gar nichts.

Ich musste mich neulich an der Hochschule mit der Frage rumschlagen, ob man verpflichtet ist, im Rahmen des Nachteilsausgleichs leichtere Fragen in der Klausur für den Betroffenen zu stellen. Ich hab mich geweigert, bin gespannt, ob da noch was kommt.

Chavah
Roderik
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Re: Probleme mit dem Nachteilsausgleich bei LRS

Beitrag von Roderik »

Das Ziel des NTA ist es mitnichten, dem Schüler zu ermöglichen, seine Defizite abzubauen. Das fällt in den Bereich der Fördermaßnahmen, die zeitgleich zum NTA greifen. Das langfristige Ziel ist es, dass der NTA in seinem Umfang nach und nach reduziert werden kann, da der Schüler zunehmend seine Defizite kompensieren kann. Das geht natürlich nur bei nicht "endgültigen" Beeinträchtigungen.

Im Bereich LRS haben die Bundesländer unterschiedliche Vorgehensweisen. Einige haben sehr detaillierte Handreichungen für den Umgang mit NTA und auch mit LRS. Bei LRS geht es in der Regel um eine Zeitzugabe - das kann im Rahmen einer zusätlichen Einlese- und Korrekturzeit, aber auch in Form einer grundsätzlichen Schreibzeitverlängerung erfolgen. Wichtig ist hier immer die Betrachtung des Einzelfalls.

Der vom TE geschilderte Fall ist rechtlich wie menschlich ein absolutes Armutszeugnis, wenn er sich denn so zugetragen hat. Die Schreibzeitverlängerung soll im geschildeten Fall den Nachteil, den ein Schüler hat, kompensieren. Natürlich ist es dann völliger Quatsch, wenn dann aus Bequemlichkeit alle Schüler dieselbe Zeitzugabe erhalten. Die Entscheidung darüber, ob ein NTA gewährt wird und in welcher Form, sollte eigentlich in Absprache mit den unterrichtenden Lehrkräften, den Eltern und den Förderlehrkräften erfolgen, damit eben nicht so ein Murks bei herumkommt.

Die Zeitzugaben sind von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich und reichen in der Tat von den mickrigen 5 Minuten bis hin zu 50% (sic!) Zeitzugabe auf die Klausurdauer gerechnet im Einzelfall.

Würden Sie, lieber Kurt, uns dahingehend erleuchten, wie denn im schulischen Kontext ein NTA im Fall von LRS aussehen kann, der kein Lügenkonstrukt ist? Dann wüssten Sie nämlich mehr als die Fachleute, mit denen ich täglich zu tun habe. In einigen Bundesländern gibt es bei LRS tatsächlich so genannten "Notenschutz". Da dies aufgrund der KMK-Vereinbarungen in der gymnasialen Oberstufe nicht mehr zur Anwendung kommen darf, erfolgt der NTA in der Regel in Form einer Zeitzugabe und ggf. einer technischen Schreibhilfe (Laptop ohne Rechtschreibprüfung etc.).

Viele Grüße

Roderik
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Re: Probleme mit dem Nachteilsausgleich bei LRS

Beitrag von Roderik »

Chavah hat geschrieben: 17.08.19, 10:15 Kurt, wegen Rechtschreibefehlern bleibt doch heute niemand sitzen. DAs war mal zu meinr Schulzeit, ist aber lange vorbei. Ansonsten volle Zustimmung. Wenn man mal von der fehlenden Benotung absieht. Irgendwann wollen die Kids doch die Benotung selbst, sie wollen wissen, wo sie stehen. Nur, bei LRS 5 Min. mehr zu geben, das bringt doch gar nichts.

Ich musste mich neulich an der Hochschule mit der Frage rumschlagen, ob man verpflichtet ist, im Rahmen des Nachteilsausgleichs leichtere Fragen in der Klausur für den Betroffenen zu stellen. Ich hab mich geweigert, bin gespannt, ob da noch was kommt.

Chavah
Das wäre prüfungsrechtlich äußerst bedenklich. Im Abitur haben Verwaltungsgerichte in der Vergagenheit klar gegen eine andere Gewichtung der Benotung der Klausuren bei vorliegenden geistigen Beeinträchtigungen geurteilt. Wenn ein Prüfling aufgrund einer Beeinträchtigung nicht dazu in der Lage ist, eine Prüfung zu absolvieren, die gerade die beeinträchtigten Kompetenzen und Fähigkeiten abprüft, dann kann ihm hier keine "Ermäßigung" gewährt werden, weil dies dem Grundsatz der Gleichheit der Prüfungsbedingungen für alle Prüfllinge widerspricht.

Viele Grüße

Roderik
Chavah
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Re: Probleme mit dem Nachteilsausgleich bei LRS

Beitrag von Chavah »

Ich hab es ja auch nicht gemacht. Ich kann doch an einer Uni nicht in Form des Heruntergehens im Niveau geistige Minderbemitteltheit ausgleichen.

Chavah
Roderik
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Re: Probleme mit dem Nachteilsausgleich bei LRS

Beitrag von Roderik »

Das können Sie in der Tat selbst dann nicht, wenn diese Minderbemitteltheit ärztlich attestiert wäre.
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