Lastenfahrrad in Tiefgarage

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Tito1008
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Lastenfahrrad in Tiefgarage

Beitrag von Tito1008 »

Hallo,

die Mieterin eines Neubaus hat sich ein Lastenrad gekauft.
Im Keller der TG stehen 2 Fahrradräume zur Verfügung. Ein Raum ist voll belegt, der zweite Fahradraum lässt sich für das Lastenrad aufgrund der baulichen Enge nicht nutzen.

Die Mieterin hat daraufhin ihr Lastenrad auf einen derzeit freien Parkplatz in der TG gestellt und die HV darüber informiert, versehen mit der Bitte, ihr doch eine Alternative aufzuzeigen.

Die HV antwortete folgendermassen:
"Die Abstellräume wurden grundsätzlich nicht für die Unterbringung von Lastenrädern konzipiert, sondern nur für normale Fahrräder und Kinderwägen. Über die Möglichkeiten der Abstellung hätten man besser vor Anschaffung des Rades sprechen sollen."

Als einzigige Alternative wurde die Anmietung eines PKW Stellplatzes i.H.v. 150,- in den Raum gestellt.

Muss das Lastenrad aufgrund der Nichtkonzipierung nun draussen abgestellt werden?
Wie ist dies rechtlich zu bewerten?

besten Dank !

Tito1108
windalf
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Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage

Beitrag von windalf »

Wurde dem Mieter denn im Mietvertrag ein Stellplatz oder anderweitige Unterbringungsmöglichkeit für ein Lastenrad zugesichert?
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Tito1008
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Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage

Beitrag von Tito1008 »

Nein, eine derartige Vereinbarung existiet nicht. Das Lastenrad wurde erst später angeschafft.
ktown
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Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage

Beitrag von ktown »

Tito1008 hat geschrieben: 22.08.19, 11:44 Nein, eine derartige Vereinbarung existiet nicht. Das Lastenrad wurde erst später angeschafft.
Dann wird es wohl schwierig werden einen Anspruch durchzusetzen.
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webmaster76
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Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage

Beitrag von webmaster76 »

Tito1008 hat geschrieben: 22.08.19, 11:32Über die Möglichkeiten der Abstellung hätten man besser vor Anschaffung des Rades sprechen sollen.
Das hat die Hausverwaltung treffend ausgedrückt.
Tito1008 hat geschrieben: 22.08.19, 11:32Die Mieterin hat daraufhin ihr Lastenrad auf einen derzeit freien Parkplatz in der TG gestellt und die HV darüber informiert, versehen mit der Bitte, ihr doch eine Alternative aufzuzeigen.
Wieso sollte die Hausverwaltung eine Alternative aufzeigen?
Die Mieterin sollte das Lastenrad schnellstmöglich von dem freien Parkplatz in der TG (für den sie offensichtlich kein Nutzungsrecht hat) entfernen. Nur weil er (zeitweise) nicht genutzt wird heißt das nicht, dass jeder dort einfach alles abstellen kann. Der Besitzer wird es u.U. kostenpflichtig entfernen lassen und/oder sich bei der Hausverwaltung beschweren.
windalf
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Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage

Beitrag von windalf »

Vielleicht könnte das ja eine Lösung sein

https://www.gadget-rausch.de/convercycl ... lastenrad/

Hilft einen jetzt natürlich auch eher nicht mehr, wenn man schon eines angeschaft hat. Bleibt nur verkaufen und eines zu kaufen, was dann wieder in den Fahrradkeller passt...
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
FM
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Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage

Beitrag von FM »

Was spricht dagegen den benötigten Stellplatz zu mieten?
ktown
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Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage

Beitrag von ktown »

FM hat geschrieben: 22.08.19, 17:07 Was spricht dagegen den benötigten Stellplatz zu mieten?
Der Preis! 8)
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lottchen
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Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage

Beitrag von lottchen »

Einen eigenen Kellerabstellraum hat man wohl nicht?

Die Verwaltung ist nicht dafür zuständig für jeden Mieter eine Unterbringungsmöglichkeit für Lastenfahrrädern, Rhönräder, E-Roller, E-Fahrräder, Mopeds, Mofas, Fahrradanhänger usw. zu finden. Woher denn nehmen? Der Platz dürfte begrenzt sein. Wenn hier 2 Fahrradräume vorhanden sind ist das schon viel.
webmaster76
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Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage

Beitrag von webmaster76 »

ktown hat geschrieben: 22.08.19, 17:08
FM hat geschrieben: 22.08.19, 17:07 Was spricht dagegen den benötigten Stellplatz zu mieten?
Der Preis! 8)
Wobei man sagen muss, dass 150€ im Monat recht stolz sind. Oder jemand nutzt hier voll und ganz die Notlage anderer aus...
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Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage

Beitrag von webmaster76 »

lottchen hat geschrieben: 22.08.19, 17:13 Einen eigenen Kellerabstellraum hat man wohl nicht?
So groß wie die heute gebaut werden, bekommt man oft gerade mal so ein Kinderfahrrad da rein.
windalf
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Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage

Beitrag von windalf »

Wobei man sagen muss, dass 150€ im Monat recht stolz sind. Oder jemand nutzt hier voll und ganz die Notlage anderer aus...
Naja in den typisch hippen Wohngegenden wo diese Lastenfahrräder von grünwählenden Gutmenschen gefahren werden kostet ein Stellplatz wenn du den kaufen willst schnell auch ne 6-stellige Summe. 150 EUR pro Monat für die Miete zu verlangen ist da kein Wucher sondern einfach nur ein üblicher Marktpreis. Will man es billiger haben muss man halt weniger hipp wohnen...
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Tastenspitz
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Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage

Beitrag von Tastenspitz »

Zusammenfassend:
Tito1008 hat geschrieben: 22.08.19, 11:32Muss das Lastenrad aufgrund der Nichtkonzipierung nun draussen abgestellt werden?
Ja.
Tito1008 hat geschrieben: 22.08.19, 11:32Wie ist dies rechtlich zu bewerten?
Man hat kein Recht auf beliebig viel Platz im Fahrradkeller oder mehr Rechte als die anderen Bewohner, nur weil man ein Lastenfahrrad anschafft.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Tito1008
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Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage

Beitrag von Tito1008 »

Vielen Dank für die Antworten.

BTW: die Mieterin wohnt in keiner hippen, grünwählenden Wohngegend.
Das Lastenrad nutzt sie aus rein praktischen Gründen; kein Auto, Nutzung zum Einkaufen.

BG

Tito1108
SusanneBerlin
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Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage

Beitrag von SusanneBerlin »

Tito1008 hat geschrieben: 19.09.19, 14:09 BTW: die Mieterin wohnt in keiner hippen, grünwählenden Wohngegend.
Das Lastenrad nutzt sie aus rein praktischen Gründen; kein Auto, Nutzung zum Einkaufen.
Auch in einer unhippen Gegend gibt es keinen Anspruch auf einen kostenlosen Abstellplatz.

Vermutlich ist bereits der Fahrradkeller für normale Fahrräder ein "nice-to-have", das der Vermieter freiwillig, ohne dazu zu verpflichtet zu sein, zur Verfügung stellt, da nicht im Mietvertrag oder Hausordnung erwähnt.


Man könnte mit der Hausverwaltung verhandeln, ob man den freien TG-Stellplatz mit einer kurzen Kündigungsfrist zu einer günstigeren Miete nutzen darf, bis sich ein anderer Interessent für den Stellplatz findet.

Wenn der Stellplatz bereits einen Eigentümer/berechtigten Nutzer hat, der den Platz nur derzeit nicht nutzt, muss man natürlich mit demjenigen verhandeln.
Grüße, Susanne
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