Lastenfahrrad in Tiefgarage
Moderator: FDR-Team
Lastenfahrrad in Tiefgarage
Hallo,
die Mieterin eines Neubaus hat sich ein Lastenrad gekauft.
Im Keller der TG stehen 2 Fahrradräume zur Verfügung. Ein Raum ist voll belegt, der zweite Fahradraum lässt sich für das Lastenrad aufgrund der baulichen Enge nicht nutzen.
Die Mieterin hat daraufhin ihr Lastenrad auf einen derzeit freien Parkplatz in der TG gestellt und die HV darüber informiert, versehen mit der Bitte, ihr doch eine Alternative aufzuzeigen.
Die HV antwortete folgendermassen:
"Die Abstellräume wurden grundsätzlich nicht für die Unterbringung von Lastenrädern konzipiert, sondern nur für normale Fahrräder und Kinderwägen. Über die Möglichkeiten der Abstellung hätten man besser vor Anschaffung des Rades sprechen sollen."
Als einzigige Alternative wurde die Anmietung eines PKW Stellplatzes i.H.v. 150,- in den Raum gestellt.
Muss das Lastenrad aufgrund der Nichtkonzipierung nun draussen abgestellt werden?
Wie ist dies rechtlich zu bewerten?
besten Dank !
Tito1108
die Mieterin eines Neubaus hat sich ein Lastenrad gekauft.
Im Keller der TG stehen 2 Fahrradräume zur Verfügung. Ein Raum ist voll belegt, der zweite Fahradraum lässt sich für das Lastenrad aufgrund der baulichen Enge nicht nutzen.
Die Mieterin hat daraufhin ihr Lastenrad auf einen derzeit freien Parkplatz in der TG gestellt und die HV darüber informiert, versehen mit der Bitte, ihr doch eine Alternative aufzuzeigen.
Die HV antwortete folgendermassen:
"Die Abstellräume wurden grundsätzlich nicht für die Unterbringung von Lastenrädern konzipiert, sondern nur für normale Fahrräder und Kinderwägen. Über die Möglichkeiten der Abstellung hätten man besser vor Anschaffung des Rades sprechen sollen."
Als einzigige Alternative wurde die Anmietung eines PKW Stellplatzes i.H.v. 150,- in den Raum gestellt.
Muss das Lastenrad aufgrund der Nichtkonzipierung nun draussen abgestellt werden?
Wie ist dies rechtlich zu bewerten?
besten Dank !
Tito1108
Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage
Wurde dem Mieter denn im Mietvertrag ein Stellplatz oder anderweitige Unterbringungsmöglichkeit für ein Lastenrad zugesichert?
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage
Nein, eine derartige Vereinbarung existiet nicht. Das Lastenrad wurde erst später angeschafft.
Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage
Dann wird es wohl schwierig werden einen Anspruch durchzusetzen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage
Das hat die Hausverwaltung treffend ausgedrückt.
Wieso sollte die Hausverwaltung eine Alternative aufzeigen?
Die Mieterin sollte das Lastenrad schnellstmöglich von dem freien Parkplatz in der TG (für den sie offensichtlich kein Nutzungsrecht hat) entfernen. Nur weil er (zeitweise) nicht genutzt wird heißt das nicht, dass jeder dort einfach alles abstellen kann. Der Besitzer wird es u.U. kostenpflichtig entfernen lassen und/oder sich bei der Hausverwaltung beschweren.
Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage
Vielleicht könnte das ja eine Lösung sein
https://www.gadget-rausch.de/convercycl ... lastenrad/
Hilft einen jetzt natürlich auch eher nicht mehr, wenn man schon eines angeschaft hat. Bleibt nur verkaufen und eines zu kaufen, was dann wieder in den Fahrradkeller passt...
https://www.gadget-rausch.de/convercycl ... lastenrad/
Hilft einen jetzt natürlich auch eher nicht mehr, wenn man schon eines angeschaft hat. Bleibt nur verkaufen und eines zu kaufen, was dann wieder in den Fahrradkeller passt...
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage
Was spricht dagegen den benötigten Stellplatz zu mieten?
Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage
Der Preis!
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Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage
Einen eigenen Kellerabstellraum hat man wohl nicht?
Die Verwaltung ist nicht dafür zuständig für jeden Mieter eine Unterbringungsmöglichkeit für Lastenfahrrädern, Rhönräder, E-Roller, E-Fahrräder, Mopeds, Mofas, Fahrradanhänger usw. zu finden. Woher denn nehmen? Der Platz dürfte begrenzt sein. Wenn hier 2 Fahrradräume vorhanden sind ist das schon viel.
Die Verwaltung ist nicht dafür zuständig für jeden Mieter eine Unterbringungsmöglichkeit für Lastenfahrrädern, Rhönräder, E-Roller, E-Fahrräder, Mopeds, Mofas, Fahrradanhänger usw. zu finden. Woher denn nehmen? Der Platz dürfte begrenzt sein. Wenn hier 2 Fahrradräume vorhanden sind ist das schon viel.
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Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage
Naja in den typisch hippen Wohngegenden wo diese Lastenfahrräder von grünwählenden Gutmenschen gefahren werden kostet ein Stellplatz wenn du den kaufen willst schnell auch ne 6-stellige Summe. 150 EUR pro Monat für die Miete zu verlangen ist da kein Wucher sondern einfach nur ein üblicher Marktpreis. Will man es billiger haben muss man halt weniger hipp wohnen...Wobei man sagen muss, dass 150€ im Monat recht stolz sind. Oder jemand nutzt hier voll und ganz die Notlage anderer aus...
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage
Zusammenfassend:
Ja.
Man hat kein Recht auf beliebig viel Platz im Fahrradkeller oder mehr Rechte als die anderen Bewohner, nur weil man ein Lastenfahrrad anschafft.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage
Vielen Dank für die Antworten.
BTW: die Mieterin wohnt in keiner hippen, grünwählenden Wohngegend.
Das Lastenrad nutzt sie aus rein praktischen Gründen; kein Auto, Nutzung zum Einkaufen.
BG
Tito1108
BTW: die Mieterin wohnt in keiner hippen, grünwählenden Wohngegend.
Das Lastenrad nutzt sie aus rein praktischen Gründen; kein Auto, Nutzung zum Einkaufen.
BG
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Re: Lastenfahrrad in Tiefgarage
Auch in einer unhippen Gegend gibt es keinen Anspruch auf einen kostenlosen Abstellplatz.
Vermutlich ist bereits der Fahrradkeller für normale Fahrräder ein "nice-to-have", das der Vermieter freiwillig, ohne dazu zu verpflichtet zu sein, zur Verfügung stellt, da nicht im Mietvertrag oder Hausordnung erwähnt.
Man könnte mit der Hausverwaltung verhandeln, ob man den freien TG-Stellplatz mit einer kurzen Kündigungsfrist zu einer günstigeren Miete nutzen darf, bis sich ein anderer Interessent für den Stellplatz findet.
Wenn der Stellplatz bereits einen Eigentümer/berechtigten Nutzer hat, der den Platz nur derzeit nicht nutzt, muss man natürlich mit demjenigen verhandeln.
Grüße, Susanne
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