Freundin missbraucht Wohnung für horizontales Gewerbe...

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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villenoire
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Freundin missbraucht Wohnung für horizontales Gewerbe...

Beitrag von villenoire »

Hallo
Folgender Sachverhalt:

Angenommen X lebt in einer Eigentumswohnung (mit Eigentümergemeinschaft) mit Freundin Y. Die Wohnung läuft auf den Namen von X. (Y ist dort nicht gemeldet wohnt da aber mit eigenem Schlüssel) X ist häufig nicht zuhause -manchmal tagelang nicht- und weiß daher nicht immer genau was Y in Abwesenheit treibt. Nun kommt irgendwann heraus, dass Y, -vermutlich schon länger ??- die Wohnung von X heimlich für horiz. Gewerbe verwendet und auch regelmäßig (mehrmals am Tag) Besuche in der Wohnung empfängt und dabei auch schon Einiges an Geld kassiert hat. Zusätzlich kommt heraus, dass auch zwielichtige Gestalten regelmäßig die Wohnung betreten und wahrscheinlich ebenfalls daran mitbeteiligt sind. X hat wie gesagt nichts mit dem Ganzen zutun, hat auch nicht mitverdient (und Y weiß auch noch nicht, dass X von dem Geschäft weiß) sondern war lediglich öfters abwesend stellt sich aber nun die Frage ob ein Business dieser Art zu irgendwelchen Problemen mit Behörden oder Sonstigem (ggf. auch nachträglich?) für X führen kann oder ob irgendwie sonstwie was berücksichtigt oder angemeldet werden muss?

Über ein freundlichen Tipp wie die Rechtslage aussieht oder wie X am Besten vorgehen sollte um auf der sicheren Seite zu sein wäre ich sehr dankbar...
Zuletzt geändert von villenoire am 26.08.19, 17:10, insgesamt 1-mal geändert.
Celestro
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Re: Freundin missbraucht Wohnung für horizontales Gewerbe...

Beitrag von Celestro »

nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz, muss sich jede Person, die sich prostituiert anmelden. Außerdem gibt es ggf. Gebiete in der Stadt, wo diese Dienstleistung nicht angeboten werden darf. Und dann ist natürlich auch noch der Punkt wichtig, das Y dieses Gewerbe in der Wohnung nur mit Zustimmung von X ausführen dürfte, da es ja schließlich nicht Ihre Wohnung ist.

P.S. Y müsste sich neben dem "Hurenpass" auch um entsprechende Steueranmeldung kümmern.
Redlamp
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Re: Freundin missbraucht Wohnung für horizontales Gewerbe...

Beitrag von Redlamp »

Mich interessiert dieses Thema ebenfalls und kenne auch einen ähnlichen Fall.

Was kann denn da im schlimmsten Fall passieren wenn es zwar einen Prostitutuinspass gibt, das Gewerbe aber schwarz in Privatwohnung in einer verbotenen oder halb verbotenen Zone betrieben wird? Zählt das als Straftat?
Bzw. ab welchem Zeitraum bzw. welchen Umsatz müsste das Gewerbe vom Wohnungsinhaber? offiziell gemacht werden und ist der Wohnungsinhaber verpflichtet die genauen Einnahmen der Prostituierten zu dokumentieren oder ist das allein eine Sache der Prostituierten selbst? Und wäre es zb. schon gewerblich wenn die Prostitution nur gelegentlich zb. 4 H in der Woche auf Minijobbasis betrieben wird oder gibt es da bestimmte *Limits*?
SusanneBerlin
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Re: Freundin missbraucht Wohnung für horizontales Gewerbe...

Beitrag von SusanneBerlin »

Ein Minijob ist ein Angestelltenverhältnis und Prostition als Arbeitnehmer ist nicht möglich. Prostituierte sind immer selbständig, niemals angestellt.
Grüße, Susanne
Redlamp
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Re: Freundin missbraucht Wohnung für horizontales Gewerbe...

Beitrag von Redlamp »

Ok also kann man sagen, dass der Wohnungsinhaber keine Verantwortung trägt und auch nicht belangt werden kann?
SusanneBerlin
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Re: Freundin missbraucht Wohnung für horizontales Gewerbe...

Beitrag von SusanneBerlin »

Von staatlicher Seite (Finanzamt, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft, Gewerbeamt) nicht. Die andere Frage ist, was die WEG bzw. der Vermieter von der Gewerbeausübung hält.
Grüße, Susanne
Redlamp
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Re: Freundin missbraucht Wohnung für horizontales Gewerbe...

Beitrag von Redlamp »

Nehmen wir an der Vermieter der Wohnung wäre cool damit oder es handelt sich um Privateigentum. Die unmittelbaren Nachbarn nebendran hätten ebenfalls kein Problem.
Das heißt besagter Kollege könnte jetzt rein theoretisch 6 Professionelle ohne Mietvertrag als Freundinnen bei sich wohnen lassen und es passiert NICHTS? Es kommen nicht irgendwann Zoll oder andere Finanzfahndungsbeamte zum Wohnungsbesitzer und stellen Fragen?
ktown
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Re: Freundin missbraucht Wohnung für horizontales Gewerbe...

Beitrag von ktown »

Redlamp hat geschrieben: 27.08.19, 17:06 Nehmen wir an der Vermieter der Wohnung wäre cool damit oder es handelt sich um Privateigentum.
In einer WEG sind die Mitglieder immer Eigentümer ihre eigenen Wohnung. :lachen:
Redlamp hat geschrieben: 27.08.19, 17:06 Die unmittelbaren Nachbarn nebendran hätten ebenfalls kein Problem.
das hilft nur, wenn damit eine Mehrheit gebildet werden könnte. :wink:
Redlamp hat geschrieben: 27.08.19, 17:06 Das heißt besagter Kollege könnte jetzt rein theoretisch 6 Professionelle ohne Mietvertrag als Freundinnen bei sich wohnen lassen und es passiert NICHTS?
Der Grad zwischen einer Freundin die mit in der Wohnung wohnt (die eigenverantwortlich gegen §184f StGB verstößt) und 6 Freundinnen und dem Vorwurf der Mittäterschaft ist sehr dünn.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
SusanneBerlin
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Re: Freundin missbraucht Wohnung für horizontales Gewerbe...

Beitrag von SusanneBerlin »

Dass das Finanzamt keine Fragen stellt kann niemand garantieren. Z.B. läge die Vermutung ziemlich nahe, dass der Wohnungsbesitzer von den Einnahmen der "Gewerblichen" partizipiert und damit "Einkünfte aus Vermietung" eines oder mehrerer Zimmer hat.
Grüße, Susanne
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Re: Freundin missbraucht Wohnung für horizontales Gewerbe...

Beitrag von J.A. »

Bei 6 Freundinnen in der Wohnung sind wir recht sicher beim § 180a, Abs. 1 StGB
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
FM
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Re: Freundin missbraucht Wohnung für horizontales Gewerbe...

Beitrag von FM »

SusanneBerlin hat geschrieben: 27.08.19, 15:35 .... und Prostition als Arbeitnehmer ist nicht möglich. Prostituierte sind immer selbständig, niemals angestellt.
Welchen Anwendungsfall hat dann § 3 Abs. 2 ProstG?
SusanneBerlin
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Re: Freundin missbraucht Wohnung für horizontales Gewerbe...

Beitrag von SusanneBerlin »

Um eine sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu begründen? Dann geht das anscheinend doch im Angestelltenverhältnis.
Grüße, Susanne
FM
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Re: Freundin missbraucht Wohnung für horizontales Gewerbe...

Beitrag von FM »

Die Arbeitnehmerin muss sich nur für "derartige Handlungen" bereit halte, das "Ob, die Art oder das Ausmaß der Erbringung" dürfen aber nicht angewiesen. Für den Arbeitgeber ist es natürlich blöd, wenn eine Arbeitnehmerin zwar anwesend ist, dann aber bei jeder Kundenanfrage doch sagt "nein, den nicht". Bezahlen muss er sie dennoch, und wohl sogar mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Andere Vertragsverhältnisse wie freier Dienstvertrag mit Umsatzbeteiligung oder Mietvertrag für Zimmer mt Ausstattung und Hausservice sind da wirtschaftlich sinnvoller.
Celestro
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Re: Freundin missbraucht Wohnung für horizontales Gewerbe...

Beitrag von Celestro »

Redlamp hat geschrieben: 27.08.19, 17:06 Das heißt besagter Kollege könnte jetzt rein theoretisch 6 Professionelle ohne Mietvertrag als Freundinnen bei sich wohnen lassen und es passiert NICHTS? Es kommen nicht irgendwann Zoll oder andere Finanzfahndungsbeamte zum Wohnungsbesitzer und stellen Fragen?
Nein, könnte er nicht. Damit würde die Wohnung zu einer Prostitutionsstätte für die viele Auflagen gelten, die besagter Kollege nicht würde einhalten können. Die Behörde würde daher eingreifen und den Betrieb stillegen und der Kollege ziemlich viel Ärger bekommen. Und wenn nicht er, dann aber die Frauen.
Tastenspitz
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Re: Freundin missbraucht Wohnung für horizontales Gewerbe...

Beitrag von Tastenspitz »

Redlamp hat geschrieben: 27.08.19, 17:06Das heißt besagter Kollege könnte jetzt rein theoretisch 6 Professionelle ohne Mietvertrag als Freundinnen bei sich wohnen lassen
Na? Jetzt nähern wir uns scheibchenweise dem tatsächlichen SV?
Man möchte also in einer Privatwohnung ein Bordell eröffnen.
Hier zum lesen:
http://www.prostitutionsstaette.de/
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