Hausverbot im Job Center, ALG II und Verpflichtung zu Gesprächen mit dem Fallbearbeiter

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Ratford
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Hausverbot im Job Center, ALG II und Verpflichtung zu Gesprächen mit dem Fallbearbeiter

Beitrag von Ratford »

Hallo Forennutzer,

folgender Sachverhalt:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... 13.05.2019

In so einem Falle kann das Job Center doch keinerlei Verpflichtungen zum persönlichen Erscheinen mehr anordnen?
Wie verträgt sich das mit den Verpflichtungen, die anderen ALG II-Empfängern auferlegt werden?

Sozialrecht liegt bei mir schon eine Weile zurück, daher hier die Frage ...
SusanneBerlin
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Re: Hausverbot im Job Center, ALG II und Verpflichtung zu Gesprächen mit dem Fallbearbeiter

Beitrag von SusanneBerlin »

Welch Ungerechtigkeit! Der muss dann nicht mindestens 4 mal pro Jahr bereits vor 12 Uhr mittags aufstehen, im Gegensatz zu allen anderen Hartz4-Beziehern.
Sozialrecht liegt bei mir schon eine Weile zurück, , daher hier die Frage ...
Ach Sie haben sich in der Vergangenheit mal an einem Studium der Rechtswissenschaften versucht.....?
Grüße, Susanne
fodeure
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Re: Hausverbot im Job Center, ALG II und Verpflichtung zu Gesprächen mit dem Fallbearbeiter

Beitrag von fodeure »

Ratford hat geschrieben: 26.08.19, 19:31In so einem Falle kann das Job Center doch keinerlei Verpflichtungen zum persönlichen Erscheinen mehr anordnen?
Können schon, wollen aber wohl nicht.
Ratford hat geschrieben: 26.08.19, 19:31Wie verträgt sich das mit den Verpflichtungen, die anderen ALG II-Empfängern auferlegt werden?
Sehr gut. Warum sollte das auch irgendeinen Einfluß auf die Verpflichtungen anderer Leute haben?
FelixSt
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Re: Hausverbot im Job Center, ALG II und Verpflichtung zu Gesprächen mit dem Fallbearbeiter

Beitrag von FelixSt »

Für die anderen wurde doch eine Anleitung veröffentlicht (Telefon in Richtung Sachbearbeiter werfen, Tisch verrückten).
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Tastenspitz
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Re: Hausverbot im Job Center, ALG II und Verpflichtung zu Gesprächen mit dem Fallbearbeiter

Beitrag von Tastenspitz »

Ratford hat geschrieben: 26.08.19, 19:31 In so einem Falle kann das Job Center doch keinerlei Verpflichtungen zum persönlichen Erscheinen mehr anordnen?
Doch. Letztlich gilt das Hausverbot ja auch nur für das Jobcenter.
Man kann sich ja auch zB. in der nächsten Polizeidienststelle mit dem Choleriker treffen, wenn es denn darum geht in persona zu interagieren.
Ratford hat geschrieben: 26.08.19, 19:31 Wie verträgt sich das mit den Verpflichtungen, die anderen ALG II-Empfängern auferlegt werden?
Gut, weil es mit denen gar nichts zu tun hat.
Blaise
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Re: Hausverbot im Job Center, ALG II und Verpflichtung zu Gesprächen mit dem Fallbearbeiter

Beitrag von Blaise »

Ratford hat geschrieben: 26.08.19, 19:31 ... Sozialrecht liegt bei mir schon eine Weile zurück, daher hier die Frage ...
Wie alle Rechtsgebiete, zu denen Ratford fragen stellt. Die liegen alle schon sehr, sehr lange zurück, muss wohl ein vorheriges Leben gewesen sein.
Blaise

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Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
windalf
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Re: Hausverbot im Job Center, ALG II und Verpflichtung zu Gesprächen mit dem Fallbearbeiter

Beitrag von windalf »

FelixSt hat geschrieben: 27.08.19, 07:09 Für die anderen wurde doch eine Anleitung veröffentlicht (Telefon in Richtung Sachbearbeiter werfen, Tisch verrückten).
Ich finde er hat recht. Unfair ist das schon. Die faire Lösung wäre es gibt halt keine Unterstützung mehr vom Steuerzahler...
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Chavah
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Re: Hausverbot im Job Center, ALG II und Verpflichtung zu Gesprächen mit dem Fallbearbeiter

Beitrag von Chavah »

Ich kenne es so, dass für die erforderlichen Besuche das Hausverbot aufgehoben wird, der Sicherheitsdienst oder aber auch die Polizei anwesend ist.

Chavah
Ratford
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Re: Hausverbot im Job Center, ALG II und Verpflichtung zu Gesprächen mit dem Fallbearbeiter

Beitrag von Ratford »

SusanneBerlin hat geschrieben: 26.08.19, 19:42 Welch Ungerechtigkeit! Der muss dann nicht mindestens 4 mal pro Jahr bereits vor 12 Uhr mittags aufstehen, im Gegensatz zu allen anderen Hartz4-Beziehern.
Sozialrecht liegt bei mir schon eine Weile zurück, , daher hier die Frage ...
Ach Sie haben sich in der Vergangenheit mal an einem Studium der Rechtswissenschaften versucht.....?
"Versucht" impliziert Versagen oder Abbruch, was nicht der Fall ist.
Ganz explizit darf ich Sie hingegen darauf hinweisen, wo Sie Ihren Kommentar ganz anatomisch korrekt platzieren dürfen.
Blaise hat geschrieben: 27.08.19, 13:19
Ratford hat geschrieben: 26.08.19, 19:31 ... Sozialrecht liegt bei mir schon eine Weile zurück, daher hier die Frage ...
Wie alle Rechtsgebiete, zu denen Ratford fragen stellt. Die liegen alle schon sehr, sehr lange zurück, muss wohl ein vorheriges Leben gewesen sein.
Mein Lebenslauf geht Sie absolut nichts an und Rechenschaft dafür, wie lange irgendwas in meinem Lebenslauf zurückliegt, bin ich Ihnen nicht mal einen Nanometer lang schuldig.
Chavah hat geschrieben: 27.08.19, 14:07 Ich kenne es so, dass für die erforderlichen Besuche das Hausverbot aufgehoben wird, der Sicherheitsdienst oder aber auch die Polizei anwesend ist.

Chavah
Vielen Dank für den einzigen sachdienlichen Kommentar hier.
FelixSt
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Re: Hausverbot im Job Center, ALG II und Verpflichtung zu Gesprächen mit dem Fallbearbeiter

Beitrag von FelixSt »

Aufgrund des Hinweises von Blaise hab ich mal in die Beitragshistorie von Ratford geschaut... Da mutet die Empörung ja gleich noch aberwitziger an... :lachen:
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
SusanneBerlin
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Re: Hausverbot im Job Center, ALG II und Verpflichtung zu Gesprächen mit dem Fallbearbeiter

Beitrag von SusanneBerlin »

Ratford hat geschrieben:"Versucht" impliziert Versagen oder Abbruch, was nicht der Fall ist.
Richtig erkannt. Also bei welcher Gelegenheit war es dann, bei der Sie Kontakt mit Sozialrecht hatten? Ich habe zwar eine Vermutung, aber die wäre dann wieder anatomisch nicht korrekt platziert.

Ratford hat geschrieben:Mein Lebenslauf geht Sie absolut nichts an und Rechenschaft dafür, wie lange irgendwas in meinem Lebenslauf zurückliegt, bin ich Ihnen nicht mal einen Nanometer lang schuldig.
Sie haben doch selbst kundgetan, dass "Sozialrecht bei Ihnen schon eine Weile zurückliegt". Wenn Sie nicht darüber sprechen wollen, sollten Sie die Leser nicht erst neugierig machen.
Grüße, Susanne
Blaise
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Re: Hausverbot im Job Center, ALG II und Verpflichtung zu Gesprächen mit dem Fallbearbeiter

Beitrag von Blaise »

Ach Ratford,
derart laienhafte Fragen wären für Akademiker, die das Studium der Rechtswissenschaften erfolgreich abgeschlossen haben, eine Blamage...
Und nein, ich erwarte keine Rechtfertigung von Dir.
Blaise

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Ratford
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Re: Hausverbot im Job Center, ALG II und Verpflichtung zu Gesprächen mit dem Fallbearbeiter

Beitrag von Ratford »

Blaise hat geschrieben: 03.09.19, 13:04 Ach Ratford,
derart laienhafte Fragen wären für Akademiker, die das Studium der Rechtswissenschaften erfolgreich abgeschlossen haben, eine Blamage...
Und nein, ich erwarte keine Rechtfertigung von Dir.
Es sei denn, man war seit über einer Dekade nicht mehr im Beruf tätig.

Ein Laie sollte wohl nicht beurteilen, was der Fachmann können oder nicht können muss.
Der Jurist hingegen versteht sehr wohl, dass man nach einer langen Zeit in manchen Fachgebieten einfach kein bisschen mehr fit ist.

Genauso wie ein Arzt, der seit 20 Jahren Kardiologie ist keine Ahnung mehr hat, wie man einen Blinddarm operiert, um nur ein Beispiel zu nennen.


Die Ignoranz der man hier stellenweise begegnet ist wirklich erschlagend.
SusanneBerlin
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Re: Hausverbot im Job Center, ALG II und Verpflichtung zu Gesprächen mit dem Fallbearbeiter

Beitrag von SusanneBerlin »

Mit Ihren Rechtfertigungen belegen Sie nur noch mehr, dass Sie weder von der Ausbildung eines Juristen, noch von der eines Arztes irgendeine Ahnung haben. Ein Jurist würde jedenfalls nicht einen Anwalt zur Überprüfung eines Immobilienkaufvertrags unter dem Schlagwort "Mietrecht" vermuten wie in Ihrem vorigen thread geschehen, und das unabhängig davon wie lange sein Studium zurückliegt.
Grüße, Susanne
Dieter_Meisenkaiser
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Re: Hausverbot im Job Center, ALG II und Verpflichtung zu Gesprächen mit dem Fallbearbeiter

Beitrag von Dieter_Meisenkaiser »

Ratford hat geschrieben: 07.09.19, 19:03Genauso wie ein Arzt, der seit 20 Jahren Kardiologie ist keine Ahnung mehr hat, wie man einen Blinddarm operiert, um nur ein Beispiel zu nennen.
Netter Versuch... :lachen: :lachen: :lachen:
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