Hallo an das Forum
Tochter ist 19 und macht eine Ausbildung.
Mutter erhält aufstockend Hartz IV
Die Tochter möchte jetzt ausziehen .
Wie ist die Rechtslage
Viele Grüße
Suse
Auszug aus der Wohnung unter 25
Moderator: FDR-Team
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Re: Auszug aus der Wohnung unter 25
Sie könnte jederzeit ausziehen, wenn sie das selber finanzieren kann. Ansonste siehe hier:
Unäbhängig davon könnte bei Auflösung der Bedarfsgemeinschaft u.U. auch die Mutter Änderungen zu aktzeptieren haben. Ich denke dabei zB. an die Größe der Wohnung.§ 22 Abs. 5 SGB II hat geschrieben:ausziehen nur, wenn
die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Auszug aus der Wohnung unter 25
Auch nicht wenn sie Bafög beantragt und Kindergeld bekommt? + Ausbildungsvergütung
Re: Auszug aus der Wohnung unter 25
Wenn sie also ohne die Hilfe der Mutter sich selbst finanzieren kann und dafür das Bafög+Kindergeld und Ausbildungsvergütung ausreicht, dann ja.Tastenspitz hat geschrieben: ↑28.08.19, 06:56 Sie könnte jederzeit ausziehen, wenn sie das selber finanzieren kann.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Auszug aus der Wohnung unter 25
Wenn sie es selber finanziert, sicher. Hab ich doch gesagt....
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Re: Auszug aus der Wohnung unter 25
Sagen Sie das doch gleich.
Die Tochter ist volljährig und darf selbst entscheiden.
Grüße, Susanne
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Re: Auszug aus der Wohnung unter 25
Die Rechtslage ist die gleich wie bei Familien, die ihren Unterhalt (Miete und Co) komplett selbst erwirtschaften und wie in den vorher gehenden Beiträgen genannt.
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