Vorstandsneuwahlen bei nächster MGV vorziehen. Einwände durch VS Mitglied möglich?

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vocaris
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Vorstandsneuwahlen bei nächster MGV vorziehen. Einwände durch VS Mitglied möglich?

Beitrag von vocaris »

Hallo Gemeide,

meine Frage geht in die Richtung, ob eine VS Mitglied einer vorgezogenen VS Neuwahl rechtlich-zielführend widersprechen kann.

Ausgangslage: Laut Satzung wird der VS auf drei Jahre gewählt. Die nächsten offiziellen Wahlen wären in 2020. In 2019 muss auf der MGV die Satzung in Gänze aufgrund Änderungen und vergessenen Eintragungen im AG "abnehmen" lassen. in der Satzung werden u.a. auch die VS Posten anders geregelt. Einige Posten bekommen einen anderen Namen und es kommen 2 neue Posten hinzu. Aufgrund er 2 neuen Posten, müssten diese beiden Personen in der MGV für eine Jahr gewählt werden.
Nun hat der VS in einer Sitzung beschlossen, dass bei der MGV 2019 der ganze Vorstand direkt neue gewählt werden soll. Und zwar dann direkt für drei Jahre. Laut Satzung bestimmt der VS den Termin sowie die Inhalte der MGV. Die VS Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit. Der VS besteht auch 8 Personen. 7 VS Mitglieder waren dafür 1 VS Mitglied (1. Vorsitzender) nicht. Aufgrund des Mehrheitsentscheids soll nun wie oben dargestellt verfahren werden.

Die Frage ist nun: Kann sich der 1. VS bei der MGV darauf rechtlich berufen, dass seine Position nicht neu gewählt wird! Den er wäre ja in 2017 von der MGV für drei Jahre gewählt worden. Was wäre seine rechtliche Grundlage sein Amt zu behalten, obwohl bei der Einladung zur MGV der Top Neuwahlen des gesamten Vorstandes enthalten ist.

Danke für Eure Rückmeldung.
ExDevil67
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Re: Vorstandsneuwahlen bei nächster MGV vorziehen. Einwände durch VS Mitglied möglich?

Beitrag von ExDevil67 »

Ich würde mal die Frage umdrehen. Mit welcher Begründung will sich der Restvorstand über die Satzung hinwegsetzen und die Amtszeit für alle verkürzen?
vocaris
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Re: Vorstandsneuwahlen bei nächster MGV vorziehen. Einwände durch VS Mitglied möglich?

Beitrag von vocaris »

@exdevil67

Dem Grund ist die Frage irrelevant. Ich habe ja die Frage nach Machbarkeit gestellt bzw. nach den Möglichkeiten, die der 1. VS hätte dagegen anzugehen.

Wenn der VS mit Mehrheit etwas beschließt fragt man ja auch nicht, warum der Punkt, der keine Mehrheit bekomme hat nicht realisiert wurde.
Bei Ihrem Teilsatz "Mit welcher Begründung will sich der Restvorstand...." wären wir dem Thema ggf. wieder etwas näher. Braucht der Vorstand dazu eine Begründung?
Ich will sie hier in Teilen geben, da es ja ggf. bei der MGV hilfreich sein kann. Denn die Mitglieder werden ja Frage. Und da sollte man eine Antwort haben.

Ich versuche es kurz zu machen. In 2017 wurde eine Satzungsänderung verabschiedet sowie die VS Posten gewählt. In der Folge müssen diese Änderungen zum AG und dort im VR eingetragen werden. Das hat schon alles sehr lange gedauert. Am Ende wurde im VR nur die neuen VS Personen eingetragen aber nicht die Satzungsänderung. Begründung: Die dort zuletzte hinterlegte Satzung ist von 2011. Es gab aber in 04/2015 schon ein Satzungsänderung für die Gemeinnützigkeit. Diese wurde vom FA in einem bestimmten Satz nicht anerkannt. Daraufhin folgte in 10/2015 eine außerord. MGV, um diese redaktionelle Änderung zu genehmigen. In der Folge wurde dies aber nie im VR eingetragen.
Das war der alte Vorstand. Wir als neuer kannten diesen Umstand nicht. Wir habe es erst gemerkt, als die Satzungsänderung aus der MGV 2017 eingetragen werden sollte. Im Protokoll war natürlich der Änderungsvergleich von 2017 zu 2015 enthalten. Dem Rechtspfleger lag aber nur die Satzung 2011 vor. Also Punktum. Laut VR gilt die Satzung vom 2011. Somit müssen wir in der nächsten MGV die ganze Satzung "abnehmen" lassen. In der aktuellen Satzung sind aber auch gegenüber 2011 zusätzlich VS Posten hinzu gekommen und da wir es eine neue Satzung abstimmen lassen, haben wir 2 Postennamen gleichzeitig semantisch verändert.
Aufgrund dieser ganzen "komischen" Lage wollte der Vorstand in der diesjährigen MGV alle Posten direkt für drei Jahre neu wählen, damit das Thema einmal "sauber" gezogen wird.
So..das wäre die Begründung.

Damit zurück zu meiner Eingangsfrage...
ExDevil67
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Re: Vorstandsneuwahlen bei nächster MGV vorziehen. Einwände durch VS Mitglied möglich?

Beitrag von ExDevil67 »

vocaris hat geschrieben: 12.06.19, 12:14 Kann sich der 1. VS bei der MGV darauf rechtlich berufen, dass seine Position nicht neu gewählt wird! Den er wäre ja in 2017 von der MGV für drei Jahre gewählt worden. Was wäre seine rechtliche Grundlage sein Amt zu behalten, obwohl bei der Einladung zur MGV der Top Neuwahlen des gesamten Vorstandes enthalten ist.
Ja das kann er und genau das ist auch "seine" Begründung. Die Satzung sieht eine Amtszeit von 3 Jahren vor und Satzungsregeln kann der Vorstand nicht mal eben per Beschluss aushebeln / ändern. Zumindest nicht solange das nicht zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben gehört.
SusanneBerlin
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Re: Vorstandsneuwahlen bei nächster MGV vorziehen. Einwände durch VS Mitglied möglich?

Beitrag von SusanneBerlin »

vocaris hat geschrieben:So..das wäre die Begründung.
Das mag ja alles sein, aber es ist schlicht nicht möglich, als Vorstands-Mehrheitsentscheidung einzelne Vorstandsmitglieder abzuberufen. Die Entscheidung darüber, ob ein Vorstandsmitglied abberufen wird, obliegt der Vollversammlung.

Die 7 können zurücktreten und ihre Ämter neu besetzen (wählen) lassen, sie können den 1. Vorsitzenden nicht zwingen, ebenfalls zurückzutreten. Wenn der 1. Vorsitzende nicht zurücktritt und die Vollversammlung ihn nicht abberuft, bleibt er im Amt. Punkt, Ende der Diskussion.

Der VS-Mehrheitsbeschluss, Neuwahlen durchzuführen ändert daran auch nichts, der Beschluss ist für die Katz, dieser "Trick" zieht nicht.

Hatten wir doch alles so ähnlich schon im letzten thread. viewtopic.php?f=20&t=282794&p=1846710
Grüße, Susanne
vocaris
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Re: Vorstandsneuwahlen bei nächster MGV vorziehen. Einwände durch VS Mitglied möglich?

Beitrag von vocaris »

Vorab Danke an alle für die Antworten.
@Susanne. Ja wir hatten es so ähnlich. Dies hier ist ein anderer Weg, der iVm der dargestellten "Begründung" hätte gewählt werden können.
Aber ich habe ja jetzt verstanden, dass dieser Weg nicht geht. Ergo bleiben nur folgende Lösungen:

1) §27 (2) BGB.. Sofern zutreffend und nur durch die MGV durchführbar
2) Rücktritt aller anderen VS Mitglieder. Laut Satzung kann der VS nur mit 2 Personen weitergeführt werden. Demzufolge würde das AG einen Notvorstand einberufen.
3) 1. VS lenkt selbständig ein und gibt seinen Posten freiwillig ab
4) Man muss mit ihm leben. In 2020 wären Neuwahlen. Man könnte dann die MGV direkt in den Januar 2020 legen.

Wird das so hier auch gesehen? Oder gibt es noch eine weitere Lösung.

@Susanne: Nochmal wegen deinem Satz "er VS-Mehrheitsbeschluss, Neuwahlen durchzuführen ändert daran auch nichts, der Beschluss ist für die Katz, dieser "Trick" zieht nicht." Es geht nicht darum, dass wir VS den 1. VS abberufen. Das ist mir klar, dass das nicht geht. Aber wir können das Thema auf die MGV Agenda nehmen und der MGV das vorschlagen. Diese könnte ja dann der vorzeitigen Neuwahl zustimmen. Und wenn sie das tut könnten Neuwahl durchgeführt werden. Das war Ansatz. Nicht, dass wir als Rest VS den 1. VS abberufen. Das ist mir schon klar, dass das nicht geht.
ExDevil67
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Re: Vorstandsneuwahlen bei nächster MGV vorziehen. Einwände durch VS Mitglied möglich?

Beitrag von ExDevil67 »

vocaris hat geschrieben: 12.06.19, 15:11 Ergo bleiben nur folgende Lösungen:

1) §27 (2) BGB.. Sofern zutreffend und nur durch die MGV durchführbar
2) Rücktritt aller anderen VS Mitglieder. Laut Satzung kann der VS nur mit 2 Personen weitergeführt werden. Demzufolge würde das AG einen Notvorstand einberufen.
3) 1. VS lenkt selbständig ein und gibt seinen Posten freiwillig ab
4) Man muss mit ihm leben. In 2020 wären Neuwahlen. Man könnte dann die MGV direkt in den Januar 2020 legen.

Wird das so hier auch gesehen? Oder gibt es noch eine weitere Lösung.
Nein, das dürften die Möglichkeiten sein.
vocaris hat geschrieben: 12.06.19, 15:11 Es geht nicht darum, dass wir VS den 1. VS abberufen. Das ist mir klar, dass das nicht geht. Aber wir können das Thema auf die MGV Agenda nehmen und der MGV das vorschlagen. Diese könnte ja dann der vorzeitigen Neuwahl zustimmen. Und wenn sie das tut könnten Neuwahl durchgeführt werden.
Wobei auch eine MV nicht per Beschluss dem amtierenden Vorstand die Amtszeit verkürzen kann. Der Beschluss der MV müsste wenn die Abberufung des 1. Vorsitzenden seins. Den entsprechenden Antrag könnten aber durchaus die restlichen Vorstände einreichen und ggf als Vorstandsbeschluss auch auf die Tagesordnung setzen. Je nach dem wer gemäß Satzung antragsberechtigt ist.
hawethie
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Re: Vorstandsneuwahlen bei nächster MGV vorziehen. Einwände durch VS Mitglied möglich?

Beitrag von hawethie »

Den "Notvorstand" durch das AG kann man vermeiden, indem die VW-Mitglieder ihren Rücktritt zum Tag der MV ankündigen und ihn dann auch vollziehen.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
ExDevil67
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Re: Vorstandsneuwahlen bei nächster MGV vorziehen. Einwände durch VS Mitglied möglich?

Beitrag von ExDevil67 »

Wobei das dann erfordert das in der MV auch neue Vorstände gewählt werden. Wenn sich aber keiner findet, wären wieder an dem Punkt "fehlende Vorstände".
Frage wäre wie ist die allgemeine Stimmung im Verein, ist es also realistisch einen neuen Vorstand gewählt zu bekommen?
So wie ich das sehe ist der Dreh- und Angelpunkt der 1. Vorsitzende der an seinem Stuhl klebt. Würde er zurücktreten, wären die übrigen Vorstände ja scheinbar bereit weiterzumachen.
vocaris
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Re: Vorstandsneuwahlen bei nächster MGV vorziehen. Einwände durch VS Mitglied möglich?

Beitrag von vocaris »

@exDevil67
Genau so sieht es aus....;-)
vocaris
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Re: Vorstandsneuwahlen bei nächster MGV vorziehen. Einwände durch VS Mitglied möglich?

Beitrag von vocaris »

Ich möchte gerne mein Post aus Juni noch einmal aufwärmen.

Das der VS Neuwahlen nicht wirksam auf die TO der MGV nehmen kann hatten wir ja erörtert.
Ich habe aber verstanden, dass das Gremium, dass den VS "ernannt hat" diese auch abberufen bzw. neuwählen kann.

Wenn nun in der MGV den Mitglieder der Vorschlag unterbreitet wird, vorzeitige Neuwahlen zu beschließen. (Eine Begründung würde vor Ort natürlich erfolgen). Und wenn die MGV daraufhin mit einfacher Mehrheit die positiv abstimmt, darf dann der bestehende VS neu gewählt werden?

In der TO zur MGV würde dann auch als Punkt stehen. "Vorschlag und Abstimmung der MGV über vorzeitige VS Neuwahlen"

Danke
SusanneBerlin
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Re: Vorstandsneuwahlen bei nächster MGV vorziehen. Einwände durch VS Mitglied möglich?

Beitrag von SusanneBerlin »

Kann man anscheinend machen, aber auf der Einladung sollte mMn. nicht nur stehen, dass darüber abgestimmt wird, ob man Neuwahlen will, sondern auch dass die Wahl anschließend gleich durchgeführt wird.

Nach dieser Quelle hier müssen auf der Einladung auch die Ämter bezeichnet werden, die gewählt werden:
https://www.vereinswelt.de/vorsitzende- ... -neuwahlen
Grüße, Susanne
Spezi
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Re: Vorstandsneuwahlen bei nächster MGV vorziehen. Einwände durch VS Mitglied möglich?

Beitrag von Spezi »

Kann man anscheinend machen, aber auf der Einladung sollte mMn. nicht nur stehen, dass darüber abgestimmt wird, ob man Neuwahlen will, sondern auch dass die Wahl anschließend gleich durchgeführt wird.
Die Mitgliederversammlung kann beschließen dass es Neuwahlen geben soll. Dann muss der TOP auf der Einladung angekündigt werden. Warum aber diesen Beschluss ?
Das ist dann im Ergebnis nur eine Aufforderung an den bestehenden Vorstand zurück zu treten.
Der Beschluss ersetzt doch keine Abwahl und ändert auch nichts an der Situation dass nur Ämter neu besetzt werden können die frei sind.
Damit aber ein Vorstandsmitglied dessen Amtszeit noch läuft aus dem Vorstand zu entfernen geht so nicht.
Um jemand in den Vorstand zu wählen, muss das betreffene Amt immer schon frei sein. Und dies geht nur über eine Abwahl, wenn kein Rücktritt erfolgt !!
Gruß Spezi
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