Rerun hat geschrieben: ↑29.08.19, 23:52
Ja, kopiert ohne zu verstehen. Das sind Beispiele, keine Definition. Und wie lautet nun Ihre Definition von Körperteil, die dazu führt, dass in dieser Liste der Zeh auftaucht, obwohl der Fuß da schon enthalten ist, dem Ohrläppchen diese Ehre aber nicht zuteilwerden lässt?
Ihnen ist schon klar, dass SIE diese Definition selbst geliefert haben, oder?
Unter einem Körperteil versteht man ein morphologisch als funktionelle Einheit erkennbares Segment des Körpers.
Der Fuß ist eine funktionelle Einheit ... bestehend aus? Genau ... 5 Zehen, dem Fußgelenk, der Ferse etc.
Der Zeh ist eine funktionelle Einheit ... bestehend aus? Genau ... Zehenballen, Zehengelenke, Zehennagel
nach Ihrer Agumentation müßte der Zehennagel ein Körperteil sein. Besteht nach der von Ihnen geposteten Definition (die Sie scheinbar selbst nicht verstehen) aus? ... Eben! Aus nichts weiter als dem Zehennagel selbst und ist damit eben auch kein Körperteil.
Das Ganze mit Ohr und Ohrläppchen "durchzugehen" und dass das Ohrläppchen somit ebenfalls kein Köörperteil ist, traue ich Ihnen selbst jetzt noch zu.
Rerun hat geschrieben: ↑29.08.19, 23:52 Und was sagt das über die Rechtmäßigkeit, einem Kind ein Ohrläppchen abzuschneiden aus?
Nichts!
Rerun hat geschrieben: ↑29.08.19, 23:52 Dann besorgen Sie sich doch die Informationen, die Ihnen fehlen.
Warum sollte ich Geld ausgeben? Sie behaupten doch etwas. Dann müssen Sie das auch belegen. Und zwar nicht mit einem Link, unter dem man dann nichts nachlesen kann, weil da eine Bezahlschranke davor ist.
Rerun hat geschrieben: ↑29.08.19, 23:52
Dass Sie nicht lesen können, können Sie mir ja nicht anlasten. Da steht "In a similar case, a two-year-old boy died after a failed circumcision at a migrant centre in Rome in December.".
Dass Sie wieder einmal nicht verstehen, was ich schreibe, können Sie mir aber nicht anlasten. Sie schrieben
Rerun hat geschrieben: ↑29.08.19, 17:26In Italien hat erst kürzlich wieder zwei Todesfälle von Kleinkindern aufgrund von Beschneidungen gegeben.
wieder zwei = erneut 2 ... also muß es da vorher schon einmal welche gegeben haben. In den Links von Ihnen wird aber "nur" über die beiden geschrieben. Ob es also vorher schon einmal Fälle dieser Art gegeben hat, steht da nicht und ist somit eine unkorrekte Aussage, oder aber zumindest eine, die Sie nicht belegt haben.
Rerun hat geschrieben: ↑29.08.19, 17:26
Warum? Ich hatte Ihnen ja schon einen Fall benannt, dass selbst eine Beschneidung auf einem Küchentisch straffrei bleibt. Ich hätte zwar gedacht, dass Küchentische und ärztliche Kunst schwer zusammengehen, aber man lernt ja nie aus.
In den Links steht etwas davon, daß das Kind gestorben ist, nachdem die Eltern eine Beschneidung probiert haben. Da steht nichts davon, daß einer von Ihnen Arzt war oder ein von der Religionsgemeinschaft ausgebildeter. Also wären beide Fälle in Deutschland illegal gewesen und taugen somit als Argument gegen das Gesetz auch nicht.
Wieso Interpretation? Ich nehme das, was da geschrieben steht.
Nein, das tun Sie nicht. Sie wählen einen Teilsatz aus dem Text aus, interpretieren ihn falsch und ignorieren den Rest des Textes, der belegt, dass Sie den Satz falsch interpretieren.[/quote]
Aus welchem Text? Ich kopierte etwas von "Wiktionary" ... Sie dagegen rennen zur Wikipedia (DAS IST EIN UNTERSCHIED) und werfen mir dann vor, Teile zu ignorieren. Dabei haben Sie nicht einmal kapiert, dass Sie an einer ganz anderen Stelle nachgeguckt haben.
Rerun hat geschrieben: ↑29.08.19, 17:26Der Schaden, der ist hingegen objektiv vorhanden und bei Erwachsenen völlig offensichtlich und anerkannt. Wenn Eltern ihren Kindern diesen Schaden jedoch zufügen, wird dieser ja für den späteren Erwachsenen nicht geringer oder anders.
Der Schaden ... der Schaden ... der Schaden, der nur dann ein Schaden ist, wenn die Person das nicht wollte. Wenn die Person aber beschnitten werden wollte, ist es kein Schaden. Merken Sie was? Vermutlich nicht ....