§ 1631 BGB – Beschneidung des Jungen

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Nordland
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen

Beitrag von Nordland »

Celestro hat geschrieben: 29.08.19, 17:53 selbst wenn man den Penis hier mit einsortiert, ist wohl die Vorhaut nicht als Körperteil, sondern eher als Teil eines Körperteils zu sehen. Man sollte sich überlegen, das Komplikationen auch im Krankenhaus und / oder der Arztpraxis vorkommen.
Die Vorhaut ist ein Organ. Ein gesundes, einen Zweck erfüllendes (also nicht etwa wie der Blinddarm) Organ wird entfernt, weil man möchte, dass der Junge zehn Jahr später nicht anfängt, sich einen runterzuholen. Armselig, das zu verteidigen.

Und noch ein Wahl-Tipp: Die einzige Partei, die sich gegen diesen Irrsinn aus Rücksicht auf unsere sakrosankten Muslime stellt, ist folgende:
Jüdische Allgemeine hat geschrieben:In einem weiteren Artikel des AfD‐Programms fordert die Partei ein »Verbot der Beschneidung an Minderjährigen aus religiösen Zwecken«. »Die körperliche Unversehrtheit des Minderjährigen steht für uns über den religiösen Bedürfnissen der Eltern«, führt die Partei aus. »Ein Bekenntnis zu einer Religion durch körperliche Veränderungen kann immer noch erfolgen, wenn der Bekennende volljährig ist«, so die AfD.
Wer in den nächsten Wochen zur Wahl aufgerufen ist, sollte - nicht nur aus diesem Grund - AfD wählen.
Celestro
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen

Beitrag von Celestro »

Nordland hat geschrieben: 29.08.19, 22:20 Die Vorhaut ist ein Organ. Ein gesundes, einen Zweck erfüllendes (also nicht etwa wie der Blinddarm) Organ wird entfernt, weil man möchte, dass der Junge zehn Jahr später nicht anfängt, sich einen runterzuholen. Armselig, das zu verteidigen.
1.) Es verteidigt niemand.

2.) Kann sich ein beschnittener Mensch durchaus einen "runterholen". Ihre Interpretation macht also überhaupt keinen Sinn, da die Beschneidung gar nicht leisten kann, was Sie vorgeben leisten zu sollen.
Nordland hat geschrieben: 29.08.19, 22:20Und noch ein Wahl-Tipp: Die einzige Partei, die sich gegen diesen Irrsinn aus Rücksicht auf unsere sakrosankten Muslime stellt, ist folgende:

Wer in den nächsten Wochen zur Wahl aufgerufen ist, sollte - nicht nur aus diesem Grund - AfD wählen.
Schön, das Ihnen scheinbar nicht einmal der Unterschied zwischen Juden und Muslimen geläufig ist. Sie passen echt perfekt zur AFD. :lachen:
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen

Beitrag von Nordland »

Celestro hat geschrieben: 29.08.19, 22:29 1.) Es verteidigt niemand.
Doch, du zum Beispiel.
Celestro hat geschrieben: 29.08.19, 22:292.) Kann sich ein beschnittener Mensch durchaus einen "runterholen". Ihre Interpretation macht also überhaupt keinen Sinn, da die Beschneidung gar nicht leisten kann, was Sie vorgeben leisten zu sollen.
Doch, denn es erfolgt eine Desensibilisierung: Bei den meisten Beschneidungsformen wird ein großer Teil der sogenannten Meissner’schen Tastkörper entfernt, die sich im vorderen Drittel der Vorhaut befinden und von zentraler Bedeutung für die Sensibilität des Organs sind. Kombiniert mit der „Verhornung“ beziehungsweise „Keratinisierung“ der Eichel ergibt sich so eine komplett veränderte Sensorik: eine Desensibilisierung.

Die Beschneidung von Jungen ähnelt daher sowohl von den Motiven als auch von den Folgen der weiblichen Genitalverstümmelung, wenngleich letztere zumindest in der krasseren Form etwas gravierende medizinische Auswirkungen hat.
Celestro hat geschrieben: 29.08.19, 22:29Schön, das Ihnen scheinbar nicht einmal der Unterschied zwischen Juden und Muslimen geläufig ist. Sie passen echt perfekt zur AFD. :lachen:
Wie kommst du darauf? Dass einerseits die Verteidiger dieses Rituals eher die Muslime im Blick haben - das sieht man ja auch daran, wie viele Antisemiten es auf der Seite der selbsternannten Linken gibt, während der Islam systematisch verharmlost wird - ändert nichts daran, dass sich auch einzelne Juden gegen die berechtigte Forderung nach einem Verbot wenden.

EDIT: Noch ein kleiner Tipp, wir sind kein Rechtschreibforum
Zuletzt geändert von ktown am 29.08.19, 22:46, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Wir sind kein Rechtschreibforum
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen

Beitrag von ktown »

Nordland hat geschrieben: 29.08.19, 22:06
ktown hat geschrieben: 29.08.19, 07:05
Nordland hat geschrieben: 28.08.19, 22:30 Interessant, wie einige hier aus vorauseilender Unterwürfigkeit schon einmal eine gefährliche Körperverletzung verteidigen.
Ich bitte um Belege für diesen Vorwurf.
Für welchen Vorwurf?
Ist es schon so weit, dass sie selbst den von mir zitierten Text nicht erkennen können? Oder ist einfach der hilflose Versuch der Enthüllung ihrer üblich populistischen Äußerung zu entgehen.
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen

Beitrag von Nordland »

ktown hat geschrieben: 29.08.19, 22:45 Ist es schon so weit, dass sie selbst den von mir zitierten Text nicht erkennen können? Oder ist einfach der hilflose Versuch der Enthüllung ihrer üblich populistischen Äußerung zu entgehen.
Dieser angebliche Vorwurf ist eigentlich nur eine Beschreibung von dem, was vorgeht. Zu Recht fühltest du dich aber angesprochen. Wenn du nicht konkret sagen kannst, was du daran als nicht zutreffend ansiehst, naja. Ziemlich armselig, dass du, weil du es offenbar nicht kannst, wegen etwas anderem in meinem Beitrag rumfummelst. Was soll das? Wie oft hast du dich zum Beispiel schon darüber beschwert, dass ich dich duze? Sind wir ein Höflichkeitsform-Forum?
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen

Beitrag von ktown »

Nordland hat geschrieben: 29.08.19, 22:54 Dieser angebliche Vorwurf ist eigentlich nur eine Beschreibung von dem, was vorgeht.
Bis dahin hat keiner diesen Vorgang gut geheißen.
Nordland hat geschrieben: 29.08.19, 22:54 Zu Recht fühltest du dich aber angesprochen.
Woran meinen sie zu erkennen, dass ich mich angesprochen fühlte? Ich habe einzig sie dazu aufgefordert den Vorwurf (oder wie auch immer sie es nennen wollen) mit Zitaten zu belegen.
Nordland hat geschrieben: 29.08.19, 22:54 Wenn du nicht konkret sagen kannst, was du daran als nicht zutreffend ansiehst, naja.
Gute Taktik den Spieß umdrehen zu wollen. Bringt nur leider nix. Gerade dieser Versuch entlarvt ihre übliche Diskussionskultur. Man merkt schon, dass auch Andere hier ihre Masche schon durchschauen.
Tastenspitz hat geschrieben: 29.08.19, 12:05Naja. Ich mein Nordland um Belege für Behauptungen zu bitten.....
Nordland hat geschrieben: 29.08.19, 22:54 Was soll das? Wie oft hast du dich zum Beispiel schon darüber beschwert, dass ich dich duze? Sind wir ein Höflichkeitsform-Forum?
Das sind die Grundregeln dieses Forums an die sie meinen sich nicht halten zu müssen. Wenn ihnen jemand das Du anbietet (was aber nicht glaube), dann können sie sich gerne duzen. Ich für meinen Teil such mir gerne selbst aus, wem ich dies anbiete. Ich beende für mich diesen Diskussionsfaden, weil er so überhaupt nichts mit dem Thema zutun hat
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen

Beitrag von Nordland »

ktown hat geschrieben: 29.08.19, 23:09 Bis dahin hat keiner diesen Vorgang gut geheißen.
Wurde der Vorgang nicht explizit von einigen verteidigt?
ktown hat geschrieben: 29.08.19, 23:09
Nordland hat geschrieben: 29.08.19, 22:54 Wenn du nicht konkret sagen kannst, was du daran als nicht zutreffend ansiehst, naja.
Gute Taktik den Spieß umdrehen zu wollen. Bringt nur leider nix. Gerade dieser Versuch entlarvt ihre übliche Diskussionskultur. Man merkt schon, dass auch Andere hier ihre Masche schon durchschauen.
Kannst du immer nur auf andere verweisen? Kannst du nicht in eigenen Worten wiedergeben, was du konkret als unzutreffenden Vorwurf empfindest?
ktown hat geschrieben: 29.08.19, 23:09Das sind die Grundregeln dieses Forums an die sie meinen sich nicht halten zu müssen. Wenn ihnen jemand das Du anbietet (was aber nicht glaube), dann können sie sich gerne duzen. Ich für meinen Teil such mir gerne selbst aus, wem ich dies anbiete. Ich beende für mich diesen Diskussionsfaden, weil er so überhaupt nichts mit dem Thema zutun hat
Wo steht in den Regularien des Forums, dass man sich zu siezen habe? Ich glaube, das ist eine Erfindung von dir. Abgesehen davon ging es nicht ums Siezen oder Duzen, sondern um deinen Vorwurf, man dürfe einen Nutzer hier nicht auf einen wiederkehrenden Grammatikfehler hinweisen. Wenn du selbst aber einen anderen Nutzer auf eine angeblich Siezpflicht hinweist, misst du dann nicht mit zweierlei Maß? Was für andere gelten soll, hältst du selbst nicht ein? Außerdem hast du doch das Thema in die SC verschoben. Dort darf man doch vom Thema abschweifen.
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen

Beitrag von Rerun »

Celestro hat geschrieben: 29.08.19, 22:18 Ich habe lediglich kopiert.
Ja, kopiert ohne zu verstehen. Das sind Beispiele, keine Definition. Und wie lautet nun Ihre Definition von Körperteil, die dazu führt, dass in dieser Liste der Zeh auftaucht, obwohl der Fuß da schon enthalten ist, dem Ohrläppchen diese Ehre aber nicht zuteilwerden lässt? Und was sagt das über die Rechtmäßigkeit, einem Kind ein Ohrläppchen abzuschneiden aus?
Das trifft dann auf den Penis zu:"Segment des Körpers und funktionielle Einheit" (Einheit aus Vorhaut, Eichel, Hodensack, Hoden etc.).
Ja, auf den trifft das auch(!) zu. Genauso wie es auf Fingerkuppe, Finger, Hand und Arm zutrifft. Dass ein Körperteil Teil eines übergeordneten Körperteils ist, spricht ja nicht dagegen, dass es selber auch ein Körperteil ist.
Sie sind der Einzige her, der die beschnittene Vorhaut als Schaden ansieht, von daher ....
Bin ich das. Kann ich mir nicht so recht vorstellen.
Eben ... Spekulation, weil da eine Bezahlschranke ist. Nichts genaues weiß man nicht.
Dann besorgen Sie sich doch die Informationen, die Ihnen fehlen.
1.) Sie von "in Italien wieder" sprechen ... davon ist in der Quelle keine Rede.
Dass Sie nicht lesen können, können Sie mir ja nicht anlasten. Da steht "In a similar case, a two-year-old boy died after a failed circumcision at a migrant centre in Rome in December.".
2.) wären die Fälle hier in Deutschland wohl beide illegal gewesen. Hier diese illegalen Fälle als Argument gegen das Gesetz anzuführen ist schon ziemlich absurd.
Warum? Ich hatte Ihnen ja schon einen Fall benannt, dass selbst eine Beschneidung auf einem Küchentisch straffrei bleibt. Ich hätte zwar gedacht, dass Küchentische und ärztliche Kunst schwer zusammengehen, aber man lernt ja nie aus.
Wieso Interpretation? Ich nehme das, was da geschrieben steht.
Nein, das tun Sie nicht. Sie wählen einen Teilsatz aus dem Text aus, interpretieren ihn falsch und ignorieren den Rest des Textes, der belegt, dass Sie den Satz falsch interpretieren.
Von "Verstümmelung" ist dort aber keine Rede.
Das habe ich auch nie behauptet. Ich sagte, dass Verstümmelung stets eine subjektive Bewertung ist. Der Schaden, der ist hingegen objektiv vorhanden und bei Erwachsenen völlig offensichtlich und anerkannt. Wenn Eltern ihren Kindern diesen Schaden jedoch zufügen, wird dieser ja für den späteren Erwachsenen nicht geringer oder anders.
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen

Beitrag von Celestro »

Nordland hat geschrieben: 29.08.19, 22:43
Celestro hat geschrieben: 29.08.19, 22:29 1.) Es verteidigt niemand.
Doch, du zum Beispiel.
Dann wird es Ihnen ja nicht schwer fallen, den Beleg für diesen Vorwurf zu bringen, indem Sie den entsprechenden Passus nochmal zitieren, richtig? Ich bin gespannt .... und weiß auch schon, dass da rein gar nichts kommen wird, bzw. alternativ ein Zitat, welches eben gerade kein Beleg ist. Denn der Vorwurf ist absurd.
Lesen und verstehen Sie die Links eigentlich, die Sie posten?

ZITAT:
In der Tat gestaltet sich die Masturbation nach einer Entfernung der Vorhaut oft schwieriger, manchmal kann sie nur noch unter Zuhilfenahme von Gleitflüssigkeiten bewerkstelligt werden.
aber Danke das Sie es mir ersparen, einen Link raus suchen zu müssen, der das von mir Gesagte untermauert.
Nordland hat geschrieben: 29.08.19, 22:43Die Beschneidung von Jungen ähnelt daher sowohl von den Motiven als auch von den Folgen der weiblichen Genitalverstümmelung, wenngleich letztere zumindest in der krasseren Form etwas gravierende medizinische Auswirkungen hat.
Da Sie ja immer gegen Muslime sind, ist Ihr Link umso "geistreicher" (Achtung: Ironie):
Die weltweit schätzungsweise 400 Millionen muslimischen Männer verdanken ihren beschnittenen Penis hingegen – wenn die Überlieferung stimmt – dem Umstand, dass Mohammed ohne beziehungsweise mit verkürzter Vorhaut auf die Welt gekommen sein soll. Die Beschneidung wird zwar im Koran nicht erwähnt, ist aber in der Sunna beschrieben, heute wichtiger Bestandteil des Islam, und wurde zu einem wichtigen Baustein kultureller Identität.
und weiter:
Der moderne angloamerikanisch-christliche Beschneidungsdiskurs beginnt hingegen erst in der Neuzeit und fußt auf Sexualkontrolle. Bereits im 18. Jahrhundert empfahl der katholische Schweizer Arzt Samuel Tissot die Beschneidung als Kur gegen Masturbation, die er nicht nur als Ursache jugendlicher Rebellion, sondern auch von Hysterie und Neurosen ansah. Die „Krankheit Onania“ galt es mit allen Mitteln zu bekämpfen, sei es mit Hilfe abenteuerlichster Apparaturen wie einem umschnallbaren Metallprotektor – oder eben der Beschneidung.
Das muss man echt erst einmal bringen. Gegen Muslime zu hetzen und dann einen Link präsentieren, der genau das Gegenteil von dem sagt, weswegen man auf Muslimen rumhackt und der darüber hinaus wenn überhaupt den Vorwurf gegen Christen (im Link u.a. Schweizer, Briten, Amerikaner) untermauert. Zu Geil! :lachen:
Nordland hat geschrieben: 29.08.19, 22:43 Wie kommst du darauf? Dass einerseits die Verteidiger dieses Rituals eher die Muslime im Blick haben - das sieht man ja auch daran, wie viele Antisemiten es auf der Seite der selbsternannten Linken gibt, während der Islam systematisch verharmlost wird - ändert nichts daran, dass sich auch einzelne Juden gegen die berechtigte Forderung nach einem Verbot wenden.
Was Sie da von sich geben (Verteidiger hätten die Muslime im Blick / bei den Linken gäbe es viele Antisemiten) können Sie mit Sicherheit auch belegen, oder?
Celestro
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen

Beitrag von Celestro »

Rerun hat geschrieben: 29.08.19, 23:52 Ja, kopiert ohne zu verstehen. Das sind Beispiele, keine Definition. Und wie lautet nun Ihre Definition von Körperteil, die dazu führt, dass in dieser Liste der Zeh auftaucht, obwohl der Fuß da schon enthalten ist, dem Ohrläppchen diese Ehre aber nicht zuteilwerden lässt?
Ihnen ist schon klar, dass SIE diese Definition selbst geliefert haben, oder?
Unter einem Körperteil versteht man ein morphologisch als funktionelle Einheit erkennbares Segment des Körpers.
Der Fuß ist eine funktionelle Einheit ... bestehend aus? Genau ... 5 Zehen, dem Fußgelenk, der Ferse etc.
Der Zeh ist eine funktionelle Einheit ... bestehend aus? Genau ... Zehenballen, Zehengelenke, Zehennagel

nach Ihrer Agumentation müßte der Zehennagel ein Körperteil sein. Besteht nach der von Ihnen geposteten Definition (die Sie scheinbar selbst nicht verstehen) aus? ... Eben! Aus nichts weiter als dem Zehennagel selbst und ist damit eben auch kein Körperteil.

Das Ganze mit Ohr und Ohrläppchen "durchzugehen" und dass das Ohrläppchen somit ebenfalls kein Köörperteil ist, traue ich Ihnen selbst jetzt noch zu.
Rerun hat geschrieben: 29.08.19, 23:52 Und was sagt das über die Rechtmäßigkeit, einem Kind ein Ohrläppchen abzuschneiden aus?
Nichts!
Rerun hat geschrieben: 29.08.19, 23:52 Dann besorgen Sie sich doch die Informationen, die Ihnen fehlen.
Warum sollte ich Geld ausgeben? Sie behaupten doch etwas. Dann müssen Sie das auch belegen. Und zwar nicht mit einem Link, unter dem man dann nichts nachlesen kann, weil da eine Bezahlschranke davor ist.
Rerun hat geschrieben: 29.08.19, 23:52 Dass Sie nicht lesen können, können Sie mir ja nicht anlasten. Da steht "In a similar case, a two-year-old boy died after a failed circumcision at a migrant centre in Rome in December.".
Dass Sie wieder einmal nicht verstehen, was ich schreibe, können Sie mir aber nicht anlasten. Sie schrieben
Rerun hat geschrieben: 29.08.19, 17:26In Italien hat erst kürzlich wieder zwei Todesfälle von Kleinkindern aufgrund von Beschneidungen gegeben.
wieder zwei = erneut 2 ... also muß es da vorher schon einmal welche gegeben haben. In den Links von Ihnen wird aber "nur" über die beiden geschrieben. Ob es also vorher schon einmal Fälle dieser Art gegeben hat, steht da nicht und ist somit eine unkorrekte Aussage, oder aber zumindest eine, die Sie nicht belegt haben.
Rerun hat geschrieben: 29.08.19, 17:26 Warum? Ich hatte Ihnen ja schon einen Fall benannt, dass selbst eine Beschneidung auf einem Küchentisch straffrei bleibt. Ich hätte zwar gedacht, dass Küchentische und ärztliche Kunst schwer zusammengehen, aber man lernt ja nie aus.
In den Links steht etwas davon, daß das Kind gestorben ist, nachdem die Eltern eine Beschneidung probiert haben. Da steht nichts davon, daß einer von Ihnen Arzt war oder ein von der Religionsgemeinschaft ausgebildeter. Also wären beide Fälle in Deutschland illegal gewesen und taugen somit als Argument gegen das Gesetz auch nicht.
Wieso Interpretation? Ich nehme das, was da geschrieben steht.
Nein, das tun Sie nicht. Sie wählen einen Teilsatz aus dem Text aus, interpretieren ihn falsch und ignorieren den Rest des Textes, der belegt, dass Sie den Satz falsch interpretieren.[/quote]

Aus welchem Text? Ich kopierte etwas von "Wiktionary" ... Sie dagegen rennen zur Wikipedia (DAS IST EIN UNTERSCHIED) und werfen mir dann vor, Teile zu ignorieren. Dabei haben Sie nicht einmal kapiert, dass Sie an einer ganz anderen Stelle nachgeguckt haben. :roll:
Rerun hat geschrieben: 29.08.19, 17:26Der Schaden, der ist hingegen objektiv vorhanden und bei Erwachsenen völlig offensichtlich und anerkannt. Wenn Eltern ihren Kindern diesen Schaden jedoch zufügen, wird dieser ja für den späteren Erwachsenen nicht geringer oder anders.
Der Schaden ... der Schaden ... der Schaden, der nur dann ein Schaden ist, wenn die Person das nicht wollte. Wenn die Person aber beschnitten werden wollte, ist es kein Schaden. Merken Sie was? Vermutlich nicht .... :roll:
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen

Beitrag von Zweckstein »

Celestro hat geschrieben: 30.08.19, 01:23

Der Schaden ... der Schaden ... der Schaden, der nur dann ein Schaden ist, wenn die Person das nicht wollte. Wenn die Person aber beschnitten werden wollte, ist es kein Schaden. Merken Sie was? Vermutlich nicht .... :roll:
Was ist aber dann mit den Männern, die das nicht wollten, dass sie als Kind beschnitten wurden, was ist mit den Männern, die unter den physischen und psychischen Folgen dieses Eingriffes leiden, mit den Männern, die sich durch diesen Eingriff beschädigt fühlen?
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen

Beitrag von windalf »

Celestro hat geschrieben: 29.08.19, 17:00
windalf hat geschrieben: 29.08.19, 16:25 Die Annahme das kleine Kind wäre hinsichtlich der Frage ob es beschnitten werden möchte nicht urteilsfähig hingegen ist völlig weltfremd. Überhaupt kein kleines Kind ist auf der Suche nach Schmerz. Wenn kleine Kinder hinsichtlich irgend eines Themas urteilsfähig sind, dann sind es ihre aktuellen eigenen Bedürfnisse (andere Dinge interessieren kleine Kinder nicht) und die lautet so ziemlich alles aber nicht ich möchte gern Schmerzen.
Nach Ihrer Argumentation wären die Schutzimpfungen für Kleinkinder ebenfalls rechtswidrig, oder? Denn hier wird dem Kind ebenfalls Schmerz (Nadel) zugefügt und es gibt auch gesundheitliche Risiken. Warum also sollen hier die Eltern entscheiden dürfen, im Falle der Beschneidung aber nicht?
Genau. Und die Lösung ist ganz einfach. Der Staat lässt eine Impfflicht vom Stapel die für alle gilt...
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen

Beitrag von ktown »

Zweckstein hat geschrieben: 30.08.19, 06:30 Was ist aber dann mit den Männern, die das nicht wollten, dass sie als Kind beschnitten wurden, was ist mit den Männern, die unter den physischen und psychischen Folgen dieses Eingriffes leiden, mit den Männern, die sich durch diesen Eingriff beschädigt fühlen?
Was ist mit den Menschen die das nicht wollten, dass sie als Kind getauft wurden, was ist mit den Menschen, die unter den psychischen Folgen dieses Eingriffes in ihr Leben leiden, mit den Menschen, die sich durch die Taufe zu was gedrängt fühlen, was sie gar nicht wollten und sich dadurch unterdrückt fühlen?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen

Beitrag von windalf »

Was ist mit den Menschen die das nicht wollten, dass sie als Kind getauft wurden
Nur weil an anderer Stelle auch was falsch läuft ist das kein Rechtfertigungsgrund, es auch zusätzlich noch anderweitig falsch zu machen...
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: § 1631 BGB – Beschneidung des Jungen

Beitrag von ktown »

windalf hat geschrieben: 30.08.19, 07:30
Was ist mit den Menschen die das nicht wollten, dass sie als Kind getauft wurden
Nur weil an anderer Stelle auch was falsch läuft ist das kein Rechtfertigungsgrund, es auch zusätzlich noch anderweitig falsch zu machen...
Habe ich gesagt, dass ich die Beschneidung als einen Vorgang betrachte der vollkommen OK ist? Ich gehe nur nach dem Motto: Wer ohne Schuld ist werfe den ersten Stein.
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