Hallo zusammen,
es wäre ganz toll, wenn mir hier im Forum jemand kurz die Rechtslage erklären könnte. Folgender Sachverhalt:
Kauf eines Gebrauchtwagens in namhaften Autohaus einer bestimmten Marke am 27.07.2019, unverbindlicher Liefertermin lt. verbindlicher Bestellung 16.08.2019. Genervter Verkäufer, der auf telefonische Rückfrage nur antwortet, er würde sich schon melden und das die Zulassungsstelle überlastet ist (bis auf die erste Woche, da wurde noch TÜV/AU neu gemacht und kleinere Reparatur). Die Befürchtung ist, dass sich der Liefertermin weiterhin verzögert, daher würde ich gerne vorsorglich eine Frist setzen. Folgendes steht in den AGB`s des Autohauses:
"Der Käufer kann 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins , oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises."
Meine Frage dahingehend ist, welche Frist ich setzen sollte? Der PKW wird sowohl beruflich, als auch privat genutzt und gilt steuerlich als Firmenwagen (Einkauf von Material, Fahrten zu Kunden) - dann gelten die 10 Tage, richtig? Und letzte Frage: Was genau wäre in diesem Fall bei weiterer Nichtlieferung "leichte Fahrlässigkeit des Verkäufers"?
Vielen Dank im Voraus!
Lieferverzug Gebrauchtwagenkauf
Moderator: FDR-Team
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Re: Lieferverzug Gebrauchtwagenkauf
Ein PKW wird nicht zum Nutzfahrzeug wenn man ihn als Firmenwagen nutzt.
Lesen Sie mal die Definition, oder schauen Sie sich einfach die Bilder an.
Nutzfahrzeug
Wenn es in 95% der Fälle klappt und in 5% klappt es ausnahmsweise nicht, ist es nur leicht fahrlässig den Liefertermin in 3 Wochen anzugeben.
Lesen Sie mal die Definition, oder schauen Sie sich einfach die Bilder an.
Nutzfahrzeug
Wenn er aus Erfahrung weiß, dass 3 Wochen zu kurz sind und er trotzdem den Liefertermin in 3 Wochen zusagt, war es grob fahrlässig.Und letzte Frage: Was genau wäre in diesem Fall bei weiterer Nichtlieferung "leichte Fahrlässigkeit des Verkäufers"?
Wenn es in 95% der Fälle klappt und in 5% klappt es ausnahmsweise nicht, ist es nur leicht fahrlässig den Liefertermin in 3 Wochen anzugeben.
Grüße, Susanne
Re: Lieferverzug Gebrauchtwagenkauf
Das Gesetz gibt keinen Zeitrahmen vor. dies liegt im Ermessen von einem selbst. Egal wie man die Frist ansetzt, so beginnt die Uhr für den Verkäufer zu ticken. Sollte es final doch zu einem Prozess kommen, so wird das Gericht das Datum dieses Schreibens als Startpunkt für die gerichtlich festgelegte Frist ansetzen und ermittelt daran, ab wann der Verzug eintritt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Lieferverzug Gebrauchtwagenkauf
Vielen lieben Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten!
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