Mietwagen verspätet abgeholt

Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Reiseversicherungsrecht, Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsbeförderungsrecht

Moderator: FDR-Team

versuch
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Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von versuch »

Frau x hat ihren Flug verpasst; mit dem Folgeflug kommt sie 7 Stunden später an.

Die Mietwagenfirma hat ihren Wagen nicht mehr und sie muss einen neuen (teureren) ausleihen.
Das Geld für die alte Buchung bekommt sie auch nicht zurück.

Ist das rechtens?
fodeure
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von fodeure »

versuch hat geschrieben: 01.09.19, 10:52Ist das rechtens?
Möglich.
SusanneBerlin
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von SusanneBerlin »

versuch hat geschrieben: 01.09.19, 10:52 Frau x hat ihren Flug verpasst; mit dem Folgeflug kommt sie 7 Stunden später an.

Die Mietwagenfirma hat ihren Wagen nicht mehr und sie muss einen neuen (teureren) ausleihen.
Das Geld für die alte Buchung bekommt sie auch nicht zurück.

Ist das rechtens?
Kann man so nicht sagen. Frau X sollte sich den Leih-/Reservierungsvertrag und die zugrunde gelegten AGB anschauen.

Möglicherweise hätte es geholfen, die Mietwagenfirma darüber zu informieren, dass man den Flug verpasst hat und später als ursprünglich vereinbart den Wagen abholt.
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von ktown »

Befinden wir uns in Deutschland?
Befinden wir uns noch in der EU?
Befinden wir uns im außereuropäischen Ausland?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
lottchen
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von lottchen »

(Fast) genau dasselbe hatte ich vor 2 Jahren auf Sizilien. Flug verspätet, Mietwagen war weg (dass das 1h nach dem vereinbarten Abholtermin passiert stand in den AGB´s). Anderen (teureren) Mietwagen genommen. Allerdings habe ich den ursprünglich gebuchten Wagen nicht bezahlt. Frau X sollte mal in die ABG´s vom Anbieter reinschauen.
versuch
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von versuch »

ktown hat geschrieben: 01.09.19, 11:29 Befinden wir uns in Deutschland?
Befinden wir uns noch in der EU?
Befinden wir uns im außereuropäischen Ausland?
Italien

In den AGB steht:
"13. Nichtabholung/Verspätete Abholung des Fahrzeugs
Änderungen, die die geplante Übernahme des Mietwagens gefährden, wie die Veränderung von Ankunftszeiten am Übergabeort, z.B. durch die Veränderung von Abflugzeiten, durch Streiks oder durch Naturkatastrophen, usw. sind unverzüglich an uns und an die lokale Autovermietung weiterzugeben.

Bitte beachten Sie: Sollte der Mietwagen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernommen werden, kann die Verfügbarkeit des Mietwagens nicht mehr gewährleistet werden, da sich die lokale Autovermietung das Recht vorbehält, den Mietwagen anderweitig zu vermieten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.

Sie sind berechtigt, uns einen durch die Nichtabholung entstehenden geringeren Schaden oder den Nichteintritt eines Schadens nachzuweisen."

Laut Telefonat mit dem Kundendienst gäbe es aber nix zurück.

Das widerspricht bei Frau X jeglichen REchtempfinden.
Wie hoch ist die Chnace dagegen zu klagen.
Es widerspricht für Frau X auch dem BGB:
"§ 537 BGB
Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters

(1) Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt."
SusanneBerlin
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von SusanneBerlin »

versuch hat geschrieben:"13. Nichtabholung/Verspätete Abholung des Fahrzeugs
Änderungen, die die geplante Übernahme des Mietwagens gefährden, wie die Veränderung von Ankunftszeiten am Übergabeort, z.B. durch die Veränderung von Abflugzeiten, durch Streiks oder durch Naturkatastrophen, usw. sind unverzüglich an uns und an die lokale Autovermietung weiterzugeben.
Das wird anscheinend wieder ein Salami-thread.
Ich schrieb in meiner ersten Antwort, es könnte eine Rolle gespielt haben, ob der Kunde dem Autovermieter mitgeteilt hat, dass er den Wagen nicht pünktlich abholen kann.

Prompt posten Sie den Teil der AGB, in dem steht, dass der Kunde verpflichtet ist, Mitteilung zu machen wenn sich die Abholung verspätet. Ob die Kundin diese Mitteilung getätigt hat, schreiben Sie nicht. Warum nicht? :roll:

Warten Sie auf einen weiteren Hinweis, dass man den Fall nicht beurteilen kann, wenn man nicht weiß ob die Kundin dieser Verpflichtung nachgekommen ist und die offizielle Frage ob die Kundin die Verspätung angemeldet hat?

Von mir aus, Hinweis ist somit erteilt und Frage folgt:

Ist die Kundin der Verpflichtung, ihre Verspätung unverzüglich mitzuteilen, nachgekommen?
Grüße, Susanne
Deputy
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von Deputy »

versuch hat geschrieben: 01.09.19, 13:43 Es widerspricht für Frau X auch dem BGB:
"§ 537 BGB
Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters

(1) Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt."
Mit dem BGB wird man in Italien kaum erfolgreich argumentieren können.
FelixSt
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von FelixSt »

Seien wir gespannt auf die lange Liste stichhaltiger Gründe, deretwegen es der Kundin unzumutbar war, Bescheid zu sagen...
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
lottchen
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von lottchen »

Könnte derselbe Anbieter gewesen sein wie bei mir. Ich hatte allerdings vorher angerufen und Bescheid gegeben, dass es Stunden später wird.
Froggel
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von Froggel »

Eventuell könnte man hierüber noch etwas machen:
versuch hat geschrieben: 01.09.19, 13:43Sie sind berechtigt, uns einen durch die Nichtabholung entstehenden geringeren Schaden oder den Nichteintritt eines Schadens nachzuweisen
Da der Wagen ja offenbar weitergegeben wurde, hätte der Vermieter dadurch doppelt Miete kassiert. Da ihm aufgrund der anderweitigen Vermietung kein Schaden entstanden ist, dürfte er m.E. keinen Anspruch mehr auf den Mietpreis für diesen Wagen haben, oder zumindest nur vermindert, sofern er den Wagen an den anderen Mieter günstiger weggegeben hat.
Ob sich der Vermieter nun auf diese Argumentation einlässt oder man eventuell klagen muss, um das Geld zurückzuerhalten, wird man dann sehen. Die Klage wird aber sicherlich dann auch in Italien eingereicht werden müssen.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
versuch
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von versuch »

Frau x hat über ein deutsches Verbrauchsportal gebucht.

Der Verleiher selbst war nicht erreichbar:
Erst nicht abgenommen, dann besetzt, dann Telefon abgenommen, aber mit Kunden vor dem Verkaufsstand gesprochen.
Vergleichsportal angerufen; diese meinten, sie können nichts machen.

Warum ist eine solche AGB Klausel nicht ungültig bzw. Überraschend?
versuch
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von versuch »

lottchen hat geschrieben: 01.09.19, 15:04 Könnte derselbe Anbieter gewesen sein wie bei mir. Ich hatte allerdings vorher angerufen und Bescheid gegeben, dass es Stunden später wird.
Was kam da raus?
lottchen
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von lottchen »

versuch hat geschrieben: 01.09.19, 15:55 Was kam da raus?
Das was ich geschrieben habe. Ich habe den teureren Wagen bezahlt, aber nicht den ursprünglich gebuchten.
Deputy
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von Deputy »

versuch hat geschrieben: 01.09.19, 15:53 Frau x hat über ein deutsches Verbrauchsportal gebucht.
Mit wem wurde der Vertrag abgeschlossen? Dem Portal oder der Mietwagenfirma?
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