Zwangspausen
Moderator: FDR-Team
Zwangspausen
Hallo zusammen,
ich danke Euch schon mal vorab für hilfreiche Antworten.
Nehmen wir mal an das es einen AN gibt der im Taxigewerbe beschäftigt ist und hat in einem Monat vertraglich 160 Stunden zu arbeiten, die jeden Tag von der Stundenanzahl unterschiedlich
sein können.
Nun verlangt der AG das jeder AN jeden Tag eine 30 Minütige unbezahlte Pause absolvieren muss unentgeltlich und das zu keinen festen Zeiten, also wie es gerade dem AG passt.
Wie ist die Rechtslage?
Viele liebe Grüße
ich danke Euch schon mal vorab für hilfreiche Antworten.
Nehmen wir mal an das es einen AN gibt der im Taxigewerbe beschäftigt ist und hat in einem Monat vertraglich 160 Stunden zu arbeiten, die jeden Tag von der Stundenanzahl unterschiedlich
sein können.
Nun verlangt der AG das jeder AN jeden Tag eine 30 Minütige unbezahlte Pause absolvieren muss unentgeltlich und das zu keinen festen Zeiten, also wie es gerade dem AG passt.
Wie ist die Rechtslage?
Viele liebe Grüße
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Re: Zwangspausen
Hallo,
die halbe Stunde unbezahlte Pause ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Schicht länger als 6 Stunden dauert.
Verlangen könnte man, dass der AG bereits beim Arbeitsbeginn oder spätestens ca. 2h vorher (vor der Pause) sagt, wann man die Pause machen soll.
Steht im Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__23.html
Pausen sind immer unbezahlt, d.h. das ist der Normalfall.
Ist wohl für alle Kollegen das erste Mal, dass sie einen Arbeitgeber haben, der sich an die Vorschriften des ArbZG hält.
die halbe Stunde unbezahlte Pause ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Schicht länger als 6 Stunden dauert.
Verlangen könnte man, dass der AG bereits beim Arbeitsbeginn oder spätestens ca. 2h vorher (vor der Pause) sagt, wann man die Pause machen soll.
Steht im Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html
Wenn der AG nicht auf die Pause besteht und das kommt raus, dann muss er ein Bußgeld zahlen.Nun verlangt der AG das jeder AN jeden Tag eine 30 Minütige unbezahlte Pause absolvieren muss unentgeltlich
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__23.html
Pausen sind immer unbezahlt, d.h. das ist der Normalfall.
Ist wohl für alle Kollegen das erste Mal, dass sie einen Arbeitgeber haben, der sich an die Vorschriften des ArbZG hält.
Grüße, Susanne
Re: Zwangspausen
Vielen Dank Susanne für die Antworten
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Re: Zwangspausen
Oder wie es dem AN passt.
Feste Zeiten in dem Gewerbe sind auch kaum umzusetzen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Zwangspausen
Na klar geht das. Bei der Bahn geht es ja zum Beispiel auch. Es hat halt nur ggf. unschöne Konsequenzen wie bestimmte Fahrten nimmt man vorerst nicht mehr an oder aber wenn man zu lange im Stau steht wird die Fahrt halt mit Fahrgast unterbrochen. Hat man im ICE ja auch mal gern. Unser Lokführer hat die Lenk-/Ruhezeiten überschritten. Wir warten auf einen anderen Lokführer (oder aber es geht erst wieder in x Minuten weiter). Bei Fahrgästen natürlich total beliebt.Tastenspitz hat geschrieben: ↑29.08.19, 10:22Oder wie es dem AN passt.
Feste Zeiten in dem Gewerbe sind auch kaum umzusetzen.

Der Unterschied zur Bahn ist doch nur, dass du nen Fahrplan hast und entsprechend versuchst da die Lokführer drauf zu packen. Verspätungen gibt es dann aber immer und du musst da schon unproduktive Zeiten einplanen um nicht ständig auf der Strecke zu verrecken. Beim Taxi wäre das noch viel leichter. Man weiß wieviele Restminuten man noch hat und kann recht gut einschätzen ob man die Fahrt noch machen möchte (mit dem Risiko die unterbrechen zu müssen) oder aber ob man eben bis zur Pause wartet und den Auftrag nicht mehr annimmt... Möglich ist das problemlos
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Zwangspausen
Wenn man AN Wünsche und den wirtschaftlichen Aspekt ausblendet, ja.
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Re: Zwangspausen
Die 30 minütige Pause ist wie bereits gesagt laut Arbeitszeitgesetz bei über 6 Stunden Arbeitszeit vorgeschrieben. Das ist aber auch nur die halbe Wahrheit, denn bei über 9 Stunden Arbeitszeit kommen noch einmal 15 Minuten drauf

Re: Zwangspausen
Genauer Text aus dem ArbZG ist: "
Dann gibt es aber auch noch die Beförderungspflicht im Pflichtfahrbereich, vermutlich landesrechtlich genauer geregelt. Was macht nun um 17:30 Uhr der Taxifahrer, der am Taxistand in Berlin-Spandau steht, wenn der Fahrgast nach Köpenick will? Dauert gut eine Stunde, geht also wegen ArbZG nicht, wegen Beförderungspflicht darf er aber auch nicht ablehnen. Soll er schon ab 17:00 Uhr sich nicht mehr am Taxistand aufhalten, weil ja ein solcher Auftrag kommen könnte? Ein anderer von Spandau nach Charlottenburg, wäre aber gar kein Problem.
Es muss also, wann auch immer genau aber jedenfalls vorher, feststehen: die Pause dauert von 18:00 bis 18:30 Uhr.§ 4
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. 2Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. 3Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Dann gibt es aber auch noch die Beförderungspflicht im Pflichtfahrbereich, vermutlich landesrechtlich genauer geregelt. Was macht nun um 17:30 Uhr der Taxifahrer, der am Taxistand in Berlin-Spandau steht, wenn der Fahrgast nach Köpenick will? Dauert gut eine Stunde, geht also wegen ArbZG nicht, wegen Beförderungspflicht darf er aber auch nicht ablehnen. Soll er schon ab 17:00 Uhr sich nicht mehr am Taxistand aufhalten, weil ja ein solcher Auftrag kommen könnte? Ein anderer von Spandau nach Charlottenburg, wäre aber gar kein Problem.
Re: Zwangspausen
Auch wenn die tägliche Arbeitszeit weniger als 6 Stunden beträgt, dürfte der AG eine Pause anordnen.
Er müsste dafür sorge tragen, daß der Taxifahrer, ggfs. auch mit Fahrgast, anhält und erstmal seine Pause macht oder daß der Fahrer bereits vorher mal eine Pause gemacht hat.
Gibt es dafür eine Rechtsnorm oder ein entsprechendes Urteil?
Ich war bisher der Ansicht, daß es auch ausreichen würde, wenn der AG die Pausen unmittelbar, beispielsweise 2 Minuten vorher, festlegt.
und der Taxifahrer während dieser Fahrt die sechs Stunden überschreitet, dürfte der AG den Fahrer nicht weiter beschäftigen.
Er müsste dafür sorge tragen, daß der Taxifahrer, ggfs. auch mit Fahrgast, anhält und erstmal seine Pause macht oder daß der Fahrer bereits vorher mal eine Pause gemacht hat.
Was allerdings das Problem des Arbeitgebers sein dürfte.
Tatsächlich 2 Stunden vorher?SusanneBerlin hat geschrieben: ↑28.08.19, 17:43Verlangen könnte man, dass der AG bereits beim Arbeitsbeginn oder spätestens ca. 2h vorher (vor der Pause) sagt, wann man die Pause machen soll.

Gibt es dafür eine Rechtsnorm oder ein entsprechendes Urteil?
Ich war bisher der Ansicht, daß es auch ausreichen würde, wenn der AG die Pausen unmittelbar, beispielsweise 2 Minuten vorher, festlegt.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
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Re: Zwangspausen
Vorher geht ja schlecht, da man nicht wußte, daß dann diese Fahrt kommt.karli hat geschrieben: ↑31.08.19, 23:03und der Taxifahrer während dieser Fahrt die sechs Stunden überschreitet, dürfte der AG den Fahrer nicht weiter beschäftigen.
Er müsste dafür sorge tragen, daß der Taxifahrer, ggfs. auch mit Fahrgast, anhält und erstmal seine Pause macht oder daß der Fahrer bereits vorher mal eine Pause gemacht hat.
Wenn der Fahrer zwischen Spandau und Köpenick eine halbe Stunde Pause macht oder am Brandenburger Tor ähnlich lange darauf wartet bis der Ersatzfahrer eintrifft, ist dann die Beförderungspflicht noch erfüllt? Wobei zu bedenken ist, in der Pause darf der Fahrer das Fahrzeug verlassen und sich wo es ihm beliebt aufhalten, der Fahrgast muss also ggf. auch neben dem Taxi warten. Darf der Fahrgast dann einfach ein anderes Taxi nehmen oder ist er an den schon abgeschlossenen Vertrag über die volle Fahrstrecke gebunden?
Einfacher ist es natürlich, wenn der Unternehmer selbst das Taxi fährt, dann gilt das ArbZG nicht. Aus Sicht des Fahrgastes wäre es erfreulich, vorher zu wissen ob der Fahrer Arbeitnehmer ist (und dann wann seine Pause oder sein Schichtende sein wird) oder Selbständiger. Vielleicht könnte man das Regeln durch entsprechende LED-Schriftbänder außen am Taxi, in einer Stadt wie Berlin aber dann am besten auf Deutsch, Russisch, Französisch, Englisch, Japanisch und Polnisch. Ja gut, auch Chinesisch und Dänisch.
Re: Zwangspausen
Stellt sich die Frage, wer die zu erfüllen hätte.
Der Taxifahrer, soweit er Arbeitnehmer ist, hat ggü. seinem Arbeitgeber einen Dienstvertrag zu erfüllen.
Beim Dienstvertrag schuldet der Verpflichtete keinen Erfolg oder die unmittelbare Fertigstellung einer Tätigkeit (auch wenn Arbeitgeber das in der Regel anders sehen).
Die Organisation der Abläufe obliegt dem Unternehmer, das betrifft sowohl die Frage, wie er die Pausenregelung gemäß ArbZG als auch den Beförderungsvertrag mit seinem Fahrgast erfüllt.
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Re: Zwangspausen
Die ca 2h hab ich mir ausgedacht. Tatsächlich steht im Gesetz, dass es "im voraus feststehende Ruhepausen" sein sollen (§ 8 ArbZG)karli hat geschrieben: ↑31.08.19, 23:03Tatsächlich 2 Stunden vorher?SusanneBerlin hat geschrieben: ↑28.08.19, 17:43Verlangen könnte man, dass der AG bereits beim Arbeitsbeginn oder spätestens ca. 2h vorher (vor der Pause) sagt, wann man die Pause machen soll.![]()
Gibt es dafür eine Rechtsnorm oder ein entsprechendes Urteil?
Ich war bisher der Ansicht, daß es auch ausreichen würde, wenn der AG die Pausen unmittelbar, beispielsweise 2 Minuten vorher, festlegt.
Grüße, Susanne
Re: Zwangspausen
Ich würde in diesem Fall anordnen, daß der Taxifahrer nach 2 Stunden die erste Pause von 15 Minuten macht, wenn er genau zu diesem Zeitpunkt einen Fahrgast hat, dann halt wenn er diese Fahrt beendet hat. Die nächste 15 Minütige Pause 2 Stunden später, mit der gleichen Vorgabe.
Falls notwendig geht das auch noch ein drittes mal.
Selbst wenn der Taxifahrer eine Tour hätte, die 4 Stunden dauert, könnte das mit dem Abeitszeitgesetz so passen.
Schade, ich hatte gehofft da gäbe es inzwischen was konkretes.SusanneBerlin hat geschrieben: ↑01.09.19, 07:23Die 2h hab ich mir ausgedacht. Tatsächlich steht im Gesetz, dass es "im voraus feststehende Ruhepausen" sein sollen (§ 8 ArbZG)
Bei uns im Betrieb kommt der Chef einfach an und sagt: So, du gehst jetzt in die Pause!

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Re: Zwangspausen
Dazu:
Die beschriebene MethodeZiel dieser Regelung ist es, sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich eine Ruhepause zur Verfügung hat, sich hierauf einstellen kann und diese nicht etwa durch kontinuierliche Weiterarbeit überlagert und „vergessen” wird. Nicht erforderlich ist hingegen, dass eine exakte Zeit bestimmt ist. Die Vorgabe eines bestimmten zeitlichen Rahmens genügt (vgl. BT-Dr 12/5888, S. 24 zu § 4 – Ruhepausen; allg. M. vgl. Neumann/Biebl, ArbZG, § 4 Rdnr. 3 m. w. Nachw.). Unverzichtbar ist jedoch, dass jedenfalls bei Beginn der Pause deren Dauer bekannt sein muss.
(BAG NZA-RR 2010, 623, beck-online)
würde demnach funktionieren, wenn noch ein "spätestens" dazu kommt.Ich würde in diesem Fall anordnen, daß der Taxifahrer nach 2 Stunden die erste Pause von 15 Minuten macht, wenn er genau zu diesem Zeitpunkt einen Fahrgast hat, dann halt wenn er diese Fahrt beendet hat. Die nächste 15 Minütige Pause 2 Stunden später, mit der gleichen Vorgabe.
Falls notwendig geht das auch noch ein drittes mal.