Mietwagen verspätet abgeholt

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ktown
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von ktown »

Der Wagen kostet den Vermieter pro Tag den Betrag X. Durch die Vermietung nimmt er den Betrag Y ein.
Y - X = Z.
Z ist der Gewinn/Verlust den der Vermieter pro Tag für den Wagen macht. Setzt man nun Y auf Null, dann wird Z definitiv größer sein als bei einer Vermietung und der daraus resultierenden Einnahme.
Oder?
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Celestro
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von Celestro »

ktown hat geschrieben: 02.09.19, 16:22 Der Wagen kostet den Vermieter pro Tag den Betrag X. Durch die Vermietung nimmt er den Betrag Y ein.
Y - X = Z.
Z ist der Gewinn/Verlust den der Vermieter pro Tag für den Wagen macht. Setzt man nun Y auf Null, dann wird Z definitiv größer sein als bei einer Vermietung und der daraus resultierenden Einnahme.
Oder?
Woher sollen denn die Kosten für den Vermieter kommen? Oder mietet der den Wagen selbst an?

Jedenfalls können die Kosten NIEMALS so hoch sein, dass der Vermieter 100% der Kosten für das Leihen einbehalten könnte. Denn die Leihe muss für den Verleiher ja einen Gewinn bringen. Somit hätte der Vermieter in JEDEM FALL geringere Kosten als 100% der Leihgebühr.
ktown
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von ktown »

Achso der entgangene Gewinn ist also kein Schaden der zu ersetzen ist?
Celestro hat geschrieben: 02.09.19, 16:42 Woher sollen denn die Kosten für den Vermieter kommen?
Diese Frage ist aber jetzt nicht ernst gemeint?
Meinen sie die Wagen fallen dem Unternehmen in den Schoß?
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Celestro
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von Celestro »

ktown hat geschrieben: 02.09.19, 16:50 Achso der entgangene Gewinn ist also kein Schaden der zu ersetzen ist?
Jedenfalls nicht nach Ihrem Post:
ktown hat geschrieben: 02.09.19, 15:24 Hab mal alle AGB der bekannten deutschen Autovermieter angeschaut.
Überall steht der gleiche Satz:
Im Falle der Nichtabholung des gebuchten Fahrzeugs/Nichtabholung zum vereinbarten Zeitpunkt innerhalb einer Stunde nach Ablauf der vereinbarten Uhrzeit, wird der bereits geleistete Mietpreis vollständig einbehalten, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der Vermieterin keine oder niedrigere Kosten durch die Nichtabholung entstanden sind.
da steht etwas von Kosten, nicht von Ersatz eines entstandenen Schadens.
Celestro hat geschrieben: 02.09.19, 16:42 Diese Frage ist aber jetzt nicht ernst gemeint?
Meinen sie die Wagen fallen dem Unternehmen in den Schoß?
Der Vermieter könnte die auch gekauft haben, oder nicht?
FM
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von FM »

Wenn wie oben zitiert der Mietvertrag erst "vor Ort" mit dem lokalen Autovermieter abgeschlossen wird, lag wohl niemals einer vor.
Froggel
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von Froggel »

ktown hat geschrieben: 02.09.19, 15:24Im Falle der Nichtabholung des gebuchten Fahrzeugs/Nichtabholung zum vereinbarten Zeitpunkt innerhalb einer Stunde nach Ablauf der vereinbarten Uhrzeit, wird der bereits geleistete Mietpreis vollständig einbehalten, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der Vermieterin keine oder niedrigere Kosten durch die Nichtabholung entstanden sind.
Keine oder niedrigere Kosten durch die Nichtabholung wären, wenn der Vermieter den Wagen zum gleichen Preis oder günstiger weitervermietet. Nur dann hätte der Kunde einen Anspruch auf Rückzahlung.

Es ist bei Autovermietungen ähnlich wie bei der Vermietung von Hotelzimmern. Auch da gibt es zumeist die Klausel in den AGB, dass eine verspätet in Anspruch genommene Reservierung dazu führen kann, dass das Zimmer anderweitig vermietet wird und man selbst am Ende ohne Zimmer da steht. Wird ein reserviertes Zimmer nicht oder erst stark verspätet in Anspruch genommen und auch nicht weitervermietet, hat der Hotelier Anspruch auf volle Bezahlung des Zimmers. Dazu gibt es auch Gerichtsurteile, die den Anspruch des Zimmervermieters bestätigen. Einzig eine Minderung des Preises kann geltend gemacht werden, da bei einem nicht genutzten Zimmer u.a. Reinigungskosten entfallen. Diese sind dem Gast zu erstatten. Mehr als 10% wird er da aber auch nicht zurückerstattet bekommen. Und ob Reinigungsarbeiten o.ä. bei vermieteten Autos anfallen, die man abziehen könnte, wage ich noch zu bezweifeln.

Da bei der Autovermietung nicht klar ist, ob der Wagen nun anderweitig vermietet wurde oder nicht, kann auch nicht abschließend geklärt werden, ob überhaupt ein Rückzahlungsanspruch besteht oder nicht. Die Kundin ist erst acht Stunden später aufgetaucht und hat offenbar nicht gleich, nachdem sie den Flug verpasst hat, beim Vermieter die Verspätung erklärt, sondern erst eine halbe Stunde nach! Abholungstermin. Es erscheint mir unwahrscheinlich, dass bei der Autovermietung mehrere Stunden niemand zu erreichen war. Das ist in meinen Augen ein ganz klarer Vertragsbruch durch die Kundin. Unter einer verspäteten Abholung verstehe ich auch nicht acht Stunden nach dem Termin, sondern eine halbe bis vielleicht (mit viel gutem Willen) zwei Stunden. Dementsprechend stünde dem Vermieter die vertraglich vereinbarte Mietsumme zu.

Reservierungen sind im Übrigen dazu da, einen Mietvertrag zu bestätigen. Das gilt bei KFZ-Vermietungen ebenso wie im Hotelgewerbe. Da ist es unerheblich, ob das über eine Vermittlerplattform gelaufen ist oder nicht, denn diese fungiert in dem Fall wie ein Reisebüro.
Ich bin kein Jurist.
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FM
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von FM »

Froggel hat geschrieben: 02.09.19, 19:06 Das ist in meinen Augen ein ganz klarer Vertragsbruch durch die Kundin.
Welcher Vertrag wurde gebrochen?

Der mit dem Vermittler? Da wäre die Frage, ob der Kunde überhaupt etwas schuldet oder nicht nur der Vermieter.

Der mit dem Vermieter? Falls die von mir oben zitierte AGB-Klausel zutrifft (was wahrscheinlich ist, da die andere hier zitierte wörtlich gleich ist), wurde der noch gar nicht abgeschlossen, sondern sollte erst vor Ort abgeschlossen werden. Das wird die Kundin aber kaum noch gemacht haben, wenn ihr dort gesagt wird sie bekommt kein Auto mehr.

Mangels vollständiger Angaben auch auf Seite 4 des threads ist das aber Stochern im Nebel.
SusanneBerlin
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von SusanneBerlin »

versuch hat geschrieben:Das Geld für die alte Buchung bekommt sie auch nicht zurück.
Ich frage mich, woher die TE die Info (das Geld gibts nicht zurück) erhalten hat, wenn doch auf seiten der Mietwagenfirma niemand mit der Kundin gesprochen hat und das Datum der nicht in Anspruch genommenen Buchung erst wenige Tage her ist (die Kundin sich noch im Urlaubsdomizil befindet).
versuch hat geschrieben:Nach dem Urlaub kümmert sich Frau x dann darum
Grüße, Susanne
versuch
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von versuch »

SusanneBerlin hat geschrieben: 02.09.19, 19:52
versuch hat geschrieben:Das Geld für die alte Buchung bekommt sie auch nicht zurück.
Ich frage mich, woher die TE die Info (das Geld gibts nicht zurück) erhalten hat, wenn doch auf seiten der Mietwagenfirma niemand mit der Kundin gesprochen hat und das Datum der nicht in Anspruch genommenen Buchung erst wenige Tage her ist (die Kundin sich noch im Urlaubsdomizil befindet).
versuch hat geschrieben:Nach dem Urlaub kümmert sich Frau x dann darum
Hat der Vermittler gesagt, dass es kein geld zurück gibt.
Und natürlich würde kein Wagen am Schalter genommen, da er das 4 fache gekostet hätte.


Beim hotel bekommt man aber das Zimmer, wenn nicht weitervermietet, oder?
Und ansonsten das geld zurück, wenn mind zum ursprünglichen Preis weitervermietet.
Alles andere wäre m.m.n lächerlich und widerspräche jedem Rechtsempfinden von mir, da der Vermieter eine Sache vermietet, aber von 2 Personen Geld dafür bekommt.
Wer das o.k. findet, den kann ich nicht verstehen.

Es gibt ja nur 2 Möglichkeiten:
1. Der Wagen ist noch da. Warum sollte ihn der Mieter dann, z.b. gegen zusätzlich entstandebe Parkkosten, nicht bekommen?
2. Er wurde weitervermietet:
Dann muß die neue Einnahme gegen die alte einahme gegengerechnet werden.

Alles andere ist doch Betrug
ktown
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von ktown »

versuch hat geschrieben: 02.09.19, 22:44 Beim hotel bekommt man aber das Zimmer, wenn nicht weitervermietet, oder?
Ja. Aber sie sagten,
versuch hat geschrieben:Die Mietwagenfirma hat ihren Wagen nicht mehr und sie muss einen neuen (teureren) ausleihen.
versuch hat geschrieben: 02.09.19, 22:44 Und ansonsten das geld zurück, wenn mind zum ursprünglichen Preis weitervermietet.
das gilt nicht grundsätzlich. In den meisten Fällen behält das Hotel den Zimmerpreis für mind. 1 Nacht.
versuch hat geschrieben: 02.09.19, 22:44 Alles andere wäre m.m.n lächerlich und widerspräche jedem Rechtsempfinden von mir, da der Vermieter eine Sache vermietet, aber von 2 Personen Geld dafür bekommt.
Deswegen steht es ihnen ja frei zu belegen, dass der Wagen anderweitig vermietet wurde. Erster Beleg dafür kann sein, dass der Wagen nach 8 Stunden nicht mehr zur Verfügung stand. Aber auch das wurde schon erklärt.
versuch hat geschrieben: 02.09.19, 22:44 Dann muß die neue Einnahme gegen die alte einahme gegengerechnet werden.
und genau das steht so in den AGB.
Da hier noch niemand weis ob und wenn ja wieviel Geld einbehalten wird, handelt es sich hier um den bekannten Sturm im Wasserglas.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
SusanneBerlin
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Re: Mietwagen verspätet abgeholt

Beitrag von SusanneBerlin »

versuch hat geschrieben:Hat der Vermittler gesagt, dass es kein geld zurück gibt.
Der Vermittler hat das Kundengeld an die Mietwagenfirma weitergeleitet (abzüglich der Provision). Frau X muss sich wegen der Rückzahlung an die Mietwagenfirma wenden.
Grüße, Susanne
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