Wo ist der Verstoss gegen Berufsrecht definiert?

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Jurinator
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Wo ist der Verstoss gegen Berufsrecht definiert?

Beitrag von Jurinator »

Sind dafür ausschlaggebend §43, 43a, 43b BRAO und §11BORA?
Wann ist ein fachlicher Mangel oder ein inhaltlicher Fehler usw. während einer Mandatsbearbeitung ein berufsrechtlicher Verstoss?
§43BRAO sagt dazu: "Allgemeine Berufspflicht: Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen."
§43 soll Alles erfassen, was nicht schon ohnehin aufgrund anderer Regelungen "verboten" ist, sagt jedenfalls (siehe dort letzter Satz) : http://prof-wolf.de/zur-person/schrifte ... -erweisen/
Wenn also ein RA "Mängel" oder "Fehler" aus mangelnder Gewissenhaftigkeit macht, ist das ein Berufsrechtsverstoss?
Passiert das aus Unwissenheit oder aus Absicht(statt aus mangelnder Gewissenhaftigkeit) dürfte das -weil genauso schlimm- auch ein Berufsrechtsverstoss sein.
Ist also jeglicher Mangel oder Fehler in der Mandatsbearbeitung ein Berufsrechtsverstoss?
SusanneBerlin
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Re: Wo ist der Verstoss gegen Berufsrecht definiert?

Beitrag von SusanneBerlin »

Ist also jeglicher Mangel oder Fehler in der Mandatsbearbeitung ein Berufsrechtsverstoss?
Nein.
Aber schön wärs, denn dann würde es nur gute Anwälte geben, weil den schlechten sofort die Zulassung entzogen würde.
Grüße, Susanne
Jurinator
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Re: Wo ist der Verstoss gegen Berufsrecht definiert?

Beitrag von Jurinator »

In der Tat. Aber was definiert denn nun den berufsrechtlichen Verstoss?
SusanneBerlin
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Re: Wo ist der Verstoss gegen Berufsrecht definiert?

Beitrag von SusanneBerlin »

Jurinator hat geschrieben: 15.09.19, 15:41 In der Tat. Aber was definiert denn nun den berufsrechtlichen Verstoss?
Jurinator hat geschrieben: 15.09.19, 15:31 Sind dafür ausschlaggebend §43, 43a, 43b BRAO und §11BORA?

Ich würde es sogar erweitern auf §§ 43 bis 59m BRAO und §§ 2 bis 34 BORA.
Grüße, Susanne
Jurinator
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Re: Wo ist der Verstoss gegen Berufsrecht definiert?

Beitrag von Jurinator »

Ja. Aber alles Was im Alltag unter "Fehler" und "Mängel" fällt, ist nicht Gegenstand dieser von Ihnen genannten zahlreichen "Spezialparagraphen".

Deshalb kommen mir nur 43BRAO und 11BORA in den Sinn. Die anderen § helfen mir bei meiner Frage nicht weiter.

Die Definition/Geltungsbereich von 43BRAO ist jedoch wie gesagt uferlos.
(Und 11BORA umfasst nur einen sehr engen Bereich von Streitfällen, auch wenn das zahlenmässig natürlich ein hoher Anteil der Streitigkeiten ist)

Ich bin so schlau wie zuvor.
Zuletzt geändert von Jurinator am 15.09.19, 16:31, insgesamt 1-mal geändert.
SusanneBerlin
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Re: Wo ist der Verstoss gegen Berufsrecht definiert?

Beitrag von SusanneBerlin »

Dann stellen Sie Ihre Frage anhand eines Beispiels.
Grüße, Susanne
Jurinator
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Re: Wo ist der Verstoss gegen Berufsrecht definiert?

Beitrag von Jurinator »

B schreibt dem RA, die Akte sei nicht auffindbar.

RA verklagt den B dann in einer Zivilklage auf Herausgabe der Akte.
B schreibt dann, die sei nicht auffindbar und es liege Unmöglichkeit vor.
RA erklärt dann, Herausgabe an ihn habe stattgefunden. (Sein Mandant weist ihn dann noch daraufhin dass das falsch ist) . Und Ende.
SusanneBerlin
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Re: Wo ist der Verstoss gegen Berufsrecht definiert?

Beitrag von SusanneBerlin »

Jurinator hat geschrieben: 15.09.19, 16:36 RA erklärt dann, Herausgabe an ihn habe stattgefunden.
Wer ist "ihn"?
Jurinator hat geschrieben: 15.09.19, 16:36
Und Ende.
Wieso Ende. Wie ging der Prozess aus?

Ich nehme an, die Streitfälle um die es in diesem thread gehen soll, bezieht sich auf Unzufriedenheit des Mandanten mit seinem Anwalt. Ich muss gestehen, dass ich das Beispiel nicht verstanden habe.

Wenn der Mandant der Meinung ist,, der Anwalt habe einen eklatanten Fehler gemacht, der auch nicht durch eine Berufungsklage zu heilen ist (und somit gegen Standesrecht verstoßen), kann der Mandant sich an die Anwaltskammer wenden.
Grüße, Susanne
Jurinator
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Re: Wo ist der Verstoss gegen Berufsrecht definiert?

Beitrag von Jurinator »

Der Kläger-RA erklärte, er habe die Akte erhalten, die sei an ihn "herausgegeben" worden.
SusanneBerlin hat geschrieben: 15.09.19, 16:52Wieso Ende. Wie ging der Prozess aus?
Da passierte Nichts mehr. Wg. Erledigungserklärung des Kläger-RA.
SusanneBerlin hat geschrieben: 15.09.19, 16:52Wenn der Mandant der Meinung ist,, der Anwalt habe einen eklatanten Fehler gemacht, der auch nicht durch eine Berufungsklage zu heilen ist (und somit gegen Standesrecht verstoßen), kann der Mandant sich an die Anwaltskammer wenden.
Der Zusammenhang "nicht durch Berufungsklage zu heilen und damit Berufsrechtsverstoss" usw. ist für den Kläger Neuland aber eine interessante Info. Dem Kläger ist nicht vom RA (und auch von sonst Niemandem) gesagt worden, dass man eine Berufungsklage hätte machen könne um das zu "reparieren".

Wie gesagt da geschah NICHTS mehr.
Aber (Eingangsfrage) welche Norm wurde durch den RA verletzt? Ausser 43 BRAO passt dieses Beispiel nirgendwo hin. Aber 43BRAO passt wie eingangs geschildert auf Alles...
Aber es kann wie Sie richtig sagten ja nicht jeder Mangel bzw. Fehler Berufsrechtsverstoss sein.
SusanneBerlin
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Re: Wo ist der Verstoss gegen Berufsrecht definiert?

Beitrag von SusanneBerlin »

Jurinator hat geschrieben: 15.09.19, 16:36RA erklärt dann, Herausgabe an ihn habe stattgefunden. (Sein Mandant weist ihn dann noch daraufhin dass das falsch ist) .
Wieso dachte der Mandant, dass das falsch ist? Woher wußte der Mandant, dass B die Akte in der Zwischenzeit nicht zum Anwalt geschickt hat?


Jurinator hat geschrieben: 15.09.19, 19:05Der Kläger-RA erklärte, er habe die Akte erhalten, die sei an ihn "herausgegeben" worden.

Da passierte Nichts mehr. Wg. Erledigungserklärung des Kläger-RA.
Na dann ist doch alles gut. Kläger-RA gibt seinem Mandanten die Akte, Mandant ist zufrieden.
Was hat das alles mit "Berufsrechtverstoß" zu tun?
Grüße, Susanne
Jurinator
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Re: Wo ist der Verstoss gegen Berufsrecht definiert?

Beitrag von Jurinator »

SusanneBerlin hat geschrieben: 15.09.19, 19:16Wieso dachte der Mandant, dass das falsch ist? Woher wußte der Mandant, dass B die Akte in der Zwischenzeit nicht zum Anwalt geschickt hat?
Bitte lesen Sie nochmal 15:36h. Und: Auch nach der Erledigungserklärung schrieb die Beklagte("B") dem Kläger(also dem Mandanten) auf dessen Nachfrage wiederholt, die Akte sei weiterhin "nicht auffindbar".
Der Mandant erhielt also Nie die Akte.
SusanneBerlin
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Re: Wo ist der Verstoss gegen Berufsrecht definiert?

Beitrag von SusanneBerlin »

Bitte lesen Sie nochmal 15:36h.
In diesem Beitrag ist nicht ersichtlich, dass die Behauptung des Anwalts falsch war. Der Beklagte könnte die Akte in der Zwischenzeit gefunden haben und an den Kläger-RA geschickt haben, obwohl er zuvor mitgeteilt hatte dass er die Akte nicht findet.

Der Kläger-Anwalt hat dem Gericht mitgeteilt, der Beklagte hätte die Akte an ihn, den Kläger-Anwalt, herausgegeben. Richtig so?

Also ist das gerichtsfest dokumentiert. Dann kann der Mandant den Anwalt doch auffordern, ihm, dem Mandanten, die Akte zu geben und die Herausgabe notfalls einklagen.

Hat der Mandant zum Anwalt gesagt: "Da Sie dem Gericht mitgeteilt haben, dass der Beklagte Ihnen die Akte geschickt hat, und Sie die Erledigt-Erklärung an das Gericht versendet haben, geben Sie mir bitte jetzt die Akte!" :?:

Und wie hat der Anwalt darauf reagiert? :?:
Grüße, Susanne
Jurinator
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Re: Wo ist der Verstoss gegen Berufsrecht definiert?

Beitrag von Jurinator »

SusanneBerlin hat geschrieben: 15.09.19, 19:40….Der Beklagte könnte die Akte in der Zwischenzeit gefunden haben und an den Kläger-RA geschickt haben, obwohl er zuvor mitgeteilt hatte dass er die Akte nicht findet.
Nochmal: Nein, die Beklagte fand die Akte Nie. Lange nach Erledigungserklärung schrieb sie dem Mandanten, das sich am Sachstand Nichts geändert habe, die Akte sei weiterhin "nicht auffindbar".
SusanneBerlin hat geschrieben: 15.09.19, 19:40Der Kläger-Anwalt hat dem Gericht mitgeteilt, der Beklagte hätte die Akte an ihn, den Kläger-Anwalt, herausgegeben. Richtig so?
Ja das teilte der Kläger-Anwalt dem Gericht wahrheitwidrig mit.
SusanneBerlin hat geschrieben: 15.09.19, 19:40Also ist das gerichtsfest dokumentiert. Dann kann der Mandant den Anwalt doch auffordern, ihm, dem Mandanten, die Akte zu geben und die Herausgabe notfalls einklagen.
Der Anwalt sagte seinem Mandaten die Akte sei nunmal weg, und der Mandant solle die nun selbst schreiben und ihm zuschicken, und das tat der Mandant.
SusanneBerlin
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Re: Wo ist der Verstoss gegen Berufsrecht definiert?

Beitrag von SusanneBerlin »

Und wieso macht der Mandant soviel Aufheben um eine Akte, die er selber schreiben konnte?
Grüße, Susanne
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Re: Wo ist der Verstoss gegen Berufsrecht definiert?

Beitrag von Jurinator »

Es macht einen Unterschied, ob der Patient seine Behandlungsakte (Abteilung Prothetik) selbst schreibt, oder die beteiligten Zahnärzte.
Es ist auch sinnlos das an dieser Stelle weiter auszuführen, weil: Wir entfernen uns laufend weiter von der Ausgangsfrage. Ich danke aber sehr für Ihren Einsatz hier!
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