Rüchsendung Schiebegardinen

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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MichiFed
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Rüchsendung Schiebegardinen

Beitrag von MichiFed »

Hallo, folgende Frage:

Ina bestellt online mehrere Schiebegardinen. Diese werden an Paneelwagen (da wurden aus Aluminium welche mit bestellt, bei den Gardinen waren aus Kunststoff welche mit bei) geklebt. Die Qualität der Klebestreifen mit denn die Schiebegardinen an den Paneelwagen geklebt werden war aber so mies, das die Gardienen..... innerhalb von kürzester Zeit herunter gefallen sind. Also wurde alles wieder eingepackt und zurück geschickt. Jetzt ist eine Mahnung über den vollen Betrag eingetrudelt. Die Ware ist aber nachweislich komplett wieder beim Versender. Die verklebung der Schiebegardinen waren Müll und die Paneelwagen ohne Gardinen und mit den Kleberesten der alten Gardienen nicht mehr zu gebrauchen.

Ist die Forderung des Betrages rechtens? Wie reagiert Ina auf die Forderung am besten?

Besten Dank für Meinungen zu dem Thema!
SusanneBerlin
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Re: Rüchsendung Schiebegardinen

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn das Maßanfertigungen waren, hat der Kunde kein Widerrufsrecht. Der Kunde kann sich aber in jedem Fall auf die Gewährleistung berufen. Der Verkäufer kann der Gewährleistung nachkommen, in dem er Nacherfüllung leistet.

Deshalb ein paar Fragen:
Handelt es sich um Maßanfertigung?
Hat der Kunde den Widerruf erklärt?
Hat der Kunde die Ware mit Mangelbeschreibung reklamiert?
Hat der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert?
Grüße, Susanne
hawethie
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Re: Rüchsendung Schiebegardinen

Beitrag von hawethie »

Wenn die Dinger als "spezialanfertigung" vorliegen, gibt es kein Rückgaberecht.
Ebenso, wenn sie schon verwendet wurden (wie sonst sollte festgestellt werden, dass die Lieferung mangelhaft ist).
Hier liegt mE ein Sachmangelfall (früher Gewährleistung) vor - da muss dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden, bevor vom Vertrag zurückgetreten wird.
Ist das passiert?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
MichiFed
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Re: Rüchsendung Schiebegardinen

Beitrag von MichiFed »

SusanneBerlin hat geschrieben: 04.10.19, 11:59
Deshalb ein paar Fragen:
Handelt es sich um Maßanfertigung?
Hat der Kunde den Widerruf erklärt?
Hat der Kunde die Ware mit Mangelbeschreibung reklamiert?
Hat der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert?
Hallo,
Nein das war keine Maßanfertigung.
Nein es ist nicht widerrufen worden sondern einfach zurück geschickt.
Ja die Mängel sind auf dem Rücksendeschein eingetragen worden.
Nacherfüllung?

Danke!
ktown
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Re: Rüchsendung Schiebegardinen

Beitrag von ktown »

MichiFed hat geschrieben: 04.10.19, 12:41 Nein es ist nicht widerrufen worden sondern einfach zurück geschickt.
und da ist der Fehler.
Da formal kein Widerruf erfolgte, steht dem Verkäufer das Geld zu.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
SusanneBerlin
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Re: Rüchsendung Schiebegardinen

Beitrag von SusanneBerlin »

MichiFed hat geschrieben: 04.10.19, 12:41 Nein es ist nicht widerrufen worden sondern einfach zurück geschickt.
Ja die Mängel sind auf dem Rücksendeschein eingetragen worden.
Dann ging der Anbieter wohl von einer Reklamation aus. Der Käufer, der sein Geld zurück erhalten möchte bzw. nicht bezahlen möchte, sollte den Widerruf erklären falls er das noch nicht getan hat. "Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen." (§ 355 BGB)


MichiFed hat geschrieben: 04.10.19, 12:41Nacherfüllung?
So nennt man das, wenn der Verkäufer einen angezeigten Mangel behebt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
Vielleicht sind die neuen, mangelfreien Schiebegardinen bereits unterwegs zum Käufer.
Grüße, Susanne
karli
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Re: Rüchsendung Schiebegardinen

Beitrag von karli »

MichiFed hat geschrieben: 04.10.19, 11:49Ina bestellt online mehrere Schiebegardinen. Diese werden an Paneelwagen (da wurden aus Aluminium welche mit bestellt, bei den Gardinen waren aus Kunststoff welche mit bei) geklebt.
Sie haben also eigenmächtig Andere, als die vom die vom Verkäufer vorgesehenen Paneelwagen angebracht und wundern sich, daß Die nun nicht halten.
MichiFed hat geschrieben:Die Qualität der Klebestreifen mit denn die Schiebegardinen an den Paneelwagen geklebt werden war aber so mies, das die Gardienen..... innerhalb von kürzester Zeit herunter gefallen sind.
Könnte ja gut sein, daß die Klebeverbindungen eben genau auf die mitgelieferten Kunststoffpaneelwagen abgestimmt waren oder daß die Montage der Alupaneelwagen, beispielsweise aufgund mangelder Untergrundreinigung vor dem Verkleben, nicht sachgerecht erfolgte und der Mangel daraus resultiert.

Möglicherweise prüft der Verkäufer noch, ob es sich tatsächlich um einen Sachmangel handelt, den Er zu vertreten hat. :wink:
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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SusanneBerlin
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Re: Rüchsendung Schiebegardinen

Beitrag von SusanneBerlin »

die Paneelwagen ohne Gardinen und mit den Kleberesten der alten Gardienen nicht mehr zu gebrauchen.
Es gibt Mittel und Wege, Klebereste von Aluminium zu entfernen. Hätte man gleich den passenden Klebstoff benutzt und die Panele richtig auf die Klebung vorbereitet, hätte es sicherlich gehalten.
Grüße, Susanne
MichiFed
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Re: Rüchsendung Schiebegardinen

Beitrag von MichiFed »

SusanneBerlin hat geschrieben: 04.10.19, 15:14
die Paneelwagen ohne Gardinen und mit den Kleberesten der alten Gardinen nicht mehr zu gebrauchen.
Es gibt Mittel und Wege, Klebereste von Aluminium zu entfernen. Hätte man gleich den passenden Klebstoff benutzt und die Panele richtig auf die Klebung vorbereitet, hätte es sicherlich gehalten.
Äh, ich kenne mich mit Klebern aller Art sowie den passenden Lösungsmitteln aus. Der Kleber hat sich von der Gardine gelöst. Wenn mir jetzt einer sagen möchte wie man eine Gardine auf die Klebung vorbereiten soll? Zumal Ina nach beiliegender Anleitung gearbeitet hat. Die anderen Klebungen waren ja leider bombenfest und wären nur mit erheblichen Aufwand wieder abzulösen gewesen. Dabei wäre eine Beschädigung der Paneelwagen unvermeidbar gewesen. Also sind danach sowohl die Gardinen als auch die Wagen.... Schrott.
Und da Ina Wochen auf die Lieferbarkeit der Gardinen gewartet hat, hätten sich bei einem Austausch lediglich die Versandkosten aufsummiert, die Qualität des Schrottes aber sicher nicht verbessert. Ich werde dem Händler vorschlagen den Aufwand miteinander zu verrechen.

Muss man denn, sollte die Ware Mängel haben auch einen Widerruf an den Händler schicken??

karli hat geschrieben: 04.10.19, 13:33 Sie haben also eigenmächtig Andere, als die vom die vom Verkäufer vorgesehenen Paneelwagen angebracht und wundern sich, daß Die nun nicht halten.
Äh, Ina hat eigenmächtig passende stabilere Paneelwagen vom selben Händler erworben, weil sie nicht wusste das da Kunststoff- Paneelwagen mit bei waren. Die Aluminium Paneelwagen sind laut Anbieter "kompatibel".



Danke!
SusanneBerlin
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Re: Rüchsendung Schiebegardinen

Beitrag von SusanneBerlin »

Muss man denn, sollte die Ware Mängel haben auch einen Widerruf an den Händler schicken??
Nur wenn man den Kauf widerrufen möchte. Möchte man, dass der Händler den Vertrag erfüllt, dann natürlich nicht.
Grüße, Susanne
MichiFed
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Re: Rüchsendung Schiebegardinen

Beitrag von MichiFed »

SusanneBerlin hat geschrieben: 04.10.19, 16:50
Muss man denn, sollte die Ware Mängel haben auch einen Widerruf an den Händler schicken??
Nur wenn man den Kauf widerrufen möchte. Möchte man, dass der Händler den Vertrag erfüllt, dann natürlich nicht.
Bei einem Widerruf muss die Ware doch in einwandfreiem Zustand zurück? War der Schrott aber nicht. OK beim nächten mal wird der Mist erst hin und her geschickt, bis der Schrott dann endgültig zurück geht. Nachhaltiger Blödsinn.

Danke!!!!
SusanneBerlin
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Re: Rüchsendung Schiebegardinen

Beitrag von SusanneBerlin »

Bei einem Widerruf muss die Ware doch in einwandfreiem Zustand zurück?
Nein, muss nicht, aber ist natürlich besser. Gibt nur Abzüge bei der Preiserstattung wenn der Käufer beschädigte oder verdreckte Ware zurücksendet.

Außerdem könnte es auch zeitlich knapp werden, wenn der Käufer zuerst einen Umtausch verlangt und erst nach erfolgtem Umtausch den Widerruf erklärt.
Grüße, Susanne
MichiFed
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Re: Rüchsendung Schiebegardinen

Beitrag von MichiFed »

SusanneBerlin hat geschrieben: 04.10.19, 17:35
Bei einem Widerruf muss die Ware doch in einwandfreiem Zustand zurück?
Nein, muss nicht, aber ist natürlich besser. Gibt nur Abzüge bei der Preiserstattung wenn der Käufer beschädigte oder verdreckte Ware zurücksendet.

Außerdem könnte es auch zeitlich knapp werden, wenn der Käufer zuerst einen Umtausch verlangt und erst nach erfolgtem Umtausch den Widerruf erklärt.
Wie soll man denn Müll unbeschädigt zurückgeben? Und es wurde kein Umtausch verlangt weil der Käufer davon ausgegangen ist, dass die Ware nie in einem qualitativ passenden Zustand ankommen wird. Die Rücksendung hat dem Käufer Zeit und dem Verkäufer Portokosten erspart.
Froggel
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Re: Rüchsendung Schiebegardinen

Beitrag von Froggel »

MichiFed hat geschrieben: 04.10.19, 20:49Die Rücksendung hat dem Käufer Zeit und dem Verkäufer Portokosten erspart.
Trotzdem muss man vor Rücksendung den Händler kontaktieren und mit ihm abstimmen, wie er bei dem Sachmangel vorgehen möchte. Gesetzlich steht ihm nun einmal das Recht zur Nacherfüllung zu, bevor man den Vertrag rückabwickeln kann, wenn zwei Versuche fehlschlagen. Man kann sich auch mit dem Händler darauf einigen, wenn eine Nacherfüllung nicht erfolgversprechend ist, dass der Händler auf dieses Recht verzichtet und der Vertrag gleich rückabgewickelt wird. Aber das liegt nicht in der alleinigen Entscheidungsgewalt des Kunden.

Als Kunde würde ich nun den Kontakt mit dem Händler anstreben, um auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Die Tatsache, dass es sich um einen Sachmangel handelt, sollte dabei betont werden. Wenn der Verkäufer auf sein Recht zur Nacherfüllung beharrt, muss er halt die zusätzlichen Versandkosten in Kauf nehmen. Die des Kunden für die Rücksendung hat er allerdings auch zu übernehmen.
Der Käufer sollte sich unbedingt einmal mit § 437 BGB und den folgenden Paragrafen auseinandersetzen.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
MichiFed
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Re: Rüchsendung Schiebegardinen

Beitrag von MichiFed »

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