Defekte Ware

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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AndreasHL
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Defekte Ware

Beitrag von AndreasHL »

Hallo,

der Geschirrspüler, gekauft bei einem sehr großen Markt für weiße Ware, ist innerhalb der Garantiezeit defekt. Der Kundendienstmonteur bestätigt schriftlich, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalverlust handelt.

Wir haben im Dezember 2018 bezahlt: den Geschirrspüler, Lieferung und Aufbau/Anschluss und eine Garantieverlängerung (400 Euro, 70 Euro, 70 Euro).

Bei der Lieferung des neuen Geschirrspülers sollen wir nochmals 70 Euro für die Lieferung bezahlen und 50 Euro für die Garantieverlängerung.

Ist es rechtmäßig, dass für Lieferung und Garantieverlängerung erneut gezahlt werden muss? Der Defekt am Geschirrspüler war ja nicht von uns verschuldet.

Viele Grüße

Andreas
SusanneBerlin
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Re: Defekte Ware

Beitrag von SusanneBerlin »

Wir kennen doch die Garantiebedingungen des Herstellers nicht.

Die Käufer sollten in den Garantiebestimmungen nachlesen, ob die Lieferung selbst bezahlt werden muss, und ob Voraussetzung für das In-Anspruch-Nehmen der Garantieleistung ist, dass eine weitere Garantieverlängerung abgeschlossen wird.
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Defekte Ware

Beitrag von ktown »

AndreasHL hat geschrieben: 06.10.19, 17:00 Der Defekt am Geschirrspüler war ja nicht von uns verschuldet.
von wem dann? Wurde vom Monteur bestätigt, dass dies ein Verschulden vom Hersteller ist?
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AndreasHL
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Re: Defekte Ware

Beitrag von AndreasHL »

ktown hat geschrieben: 06.10.19, 17:14
AndreasHL hat geschrieben: 06.10.19, 17:00 Der Defekt am Geschirrspüler war ja nicht von uns verschuldet.
von wem dann? Wurde vom Monteur bestätigt, dass dies ein Verschulden vom Hersteller ist?
a) Flugrost rund um die Einfüllöffnung für Geschirrspülsalz
b) Kein Wasserzufluss mehr

Viele Grüße

Andreas
SusanneBerlin
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Re: Defekte Ware

Beitrag von SusanneBerlin »

Und was soll uns b) sagen? "Kein Wasserzufluss" kann viele Ursachen haben, u.a. dass kein Wasser aus dem Wasserhahn kommt.
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Defekte Ware

Beitrag von ktown »

AndreasHL hat geschrieben: 06.10.19, 17:49
ktown hat geschrieben: 06.10.19, 17:14
AndreasHL hat geschrieben: 06.10.19, 17:00 Der Defekt am Geschirrspüler war ja nicht von uns verschuldet.
von wem dann? Wurde vom Monteur bestätigt, dass dies ein Verschulden vom Hersteller ist?
a) Flugrost rund um die Einfüllöffnung für Geschirrspülsalz
b) Kein Wasserzufluss mehr

Viele Grüße

Andreas
Zu a) Der Flugrost stammt häufig von nicht rostfreien Schrauben auf Deckelgriffen, oder auf den Griffen von Pfannen und Schüsseln in der Pfanne. Liegt damit wohl eher im Einflussbereich des Nutzers.
zu b) In der Regel findet sich die Ursache entweder beim Wasserhahn, beim Zulaufschlauch oder beim Auslaufventil. Kann ein technischer Defekt an der Maschine sein oder aber auch im Bereich des Nutzers.

Man sollte also nicht gleich sich selbst als Ursache ausschließen. Außerdem sollte man die Garantiebedingungen kennen.
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AndreasHL
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Re: Defekte Ware

Beitrag von AndreasHL »

Hallo,

diese Diskussion bringt nichts. Der Verkäufer hat schriftlich anerkennt, dass der Garantiefall eingetreten ist und ein Verschulden unsererseits nicht vorliegt.

Andreas
AndreasHL
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Defekte Ware

Beitrag von AndreasHL »

Die AGB:

§ 13 Mängelansprüche
(1) Für Verbraucher gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Ware.
(2) Während der Verjährungsfrist für Mängelansprüche kann der Kunde seine Ansprüche wegen Mängeln der Ware neben der Geltendmachung gegenüber ***** auch in jedem ***** Markt in Deutschland geltend machen. Alle Informationen über die Abwicklung von Mängelansprüchen stehen im Bereich „Mein Konto“ auf www.*****.de zur Verfügung. (Da stehen nur Käufe, Rückgaben usw. Anmerkung vom Verfasser)
(3) Ist der Kunde Unternehmer, d.h. handelt der Kunde bei seiner Bestellung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, verjähren Mängelansprüche innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe der Ware. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ***** oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ***** beruhen.
(4) Die gesetzlichen Mängelansprüche des Kunden bleiben im Falle des Bestehens oder Erwerbs einer Garantie für die bestellte Ware unberührt.
(5) Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn der Kunde ist Verbraucher.

Viele Grüße

Andreas
SusanneBerlin
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Re: Defekte Ware

Beitrag von SusanneBerlin »

AndreasHL hat geschrieben: 06.10.19, 18:16 Hallo,

diese Diskussion bringt nichts. Der Verkäufer hat schriftlich anerkennt, dass der Garantiefall eingetreten ist und ein Verschulden unsererseits nicht vorliegt.

Andreas
Wenn es um einen Garantiefall gehen soll, warum zitieren Sie dann die AGB des Marktes betreffend gesetzlicher Mängelansprüche?
AGB hat geschrieben:(4) Die gesetzlichen Mängelansprüche des Kunden bleiben im Falle des Bestehens oder Erwerbs einer Garantie für die bestellte Ware unberührt.
Garantie und gesetzliche Mängelansprüche ist nicht das gleiche.

Gesetzliche Ansprüche richten sich nach dem Gesetz, Garantieansprüche nach den Garantiebedingungen.

Bei Ihnen geht es, Ihren eigenen Ausführungen nach, um die Garantie. Ohne die Garantiebedingungen zu kennen, kann man Ihre Fragen aus dem Eröffnungsbeitrag nicht beantworten.

Was Sie zitiert haben, sind nicht die Garantiebedingungen, sondern wie der Markt mit gesetzlichen Mängelansprüchen (= Sachmängelhaftung) umgehen will.
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 06.10.19, 18:43, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
Gaia
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Re: Defekte Ware

Beitrag von Gaia »

AndreasHL hat geschrieben: 06.10.19, 18:16diese Diskussion bringt nichts. Der Verkäufer hat schriftlich anerkennt, dass der Garantiefall eingetreten ist und ein Verschulden unsererseits nicht vorliegt.
Pah. Der kann ja viel behaupten - aber was was weiß der denn schon?

Bei den Transportkosten würde ich mich auf § 439 II BGB berufen. Bei der Garantieverlängerung kommt es m.E. darauf an, was dort (also in dem Vertrag) zu dieser Frage steht. Mein Bauchgefühl sagt mir, daß die Verlängerung nicht auf das Ersatzgerät übergeht, auch nicht für einen möglichen Restzeitraum.
ktown
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Re: Defekte Ware

Beitrag von ktown »

@Gaia: Was hat der 439 nun mit der Garantie zutun?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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webmaster76
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Re: Defekte Ware

Beitrag von webmaster76 »

AndreasHL hat geschrieben: 06.10.19, 17:00 Wir haben im Dezember 2018 bezahlt:
Damit ist hinsichtlich der Gewährleistung die Beweislastumkehr eingetreten. D.h. der Käufer müsste nachweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat.
AndreasHL hat geschrieben: 06.10.19, 18:16 diese Diskussion bringt nichts. Der Verkäufer hat schriftlich anerkennt, dass der Garantiefall eingetreten ist und ein Verschulden unsererseits nicht vorliegt.
Das sieht der Verkäufer offenbar auch so (s.o.) und verweist auf die Garantie des Herstellers. Dabei wird es ihm relativ egal sein, ob es sich um das Verschulden des Kunden oder um einen Mangel am Gerät handelt. Er hat das Problem (erst einmal) beim Hersteller abgeladen. Und wenn der Kunde das nun über die Garantie abwickelt, gelten auch die vereinbarten Bedingungen.

Ist sich der Kunde zu 100% sicher, dass er nachweisen kann, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat oder es sich um einen konstruktiven Mangel handelt, kann er den Verkäufer auffordern, diesen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu beheben. Dann ziehen u.U. ganz andere Regelungen als über die Garantie.
SusanneBerlin
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Re: Defekte Ware

Beitrag von SusanneBerlin »

AndreasHL hat geschrieben:Der Kundendienstmonteur bestätigt schriftlich, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalverlust handelt.
Das bedeutet lediglich, dass der Austausch des kompletten Geräts die günstigere Variante ist, weil sich eine tagelange Fehlersuche im Verhältnis zum Preis des Geräts nicht lohnt, oder weil das Gerät so "kompakt" konstruiert ist, dass um das defekte Bauteil zu wechseln, das Gerät komplett auseinandergenommen werden muss, was sich ebenfalls nicht lohnt.

Da stellt man dem Kunden lieber ein neues Gerät hin und entsorgt das Altgerät. D.h. der Lieferant spart sogar noch Geld, wenn er das Gerät komplett tauscht statt sich die Mühe zu machen, die Fehlerursache zu finden und zu beheben.
Grüße, Susanne
Gaia
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Re: Defekte Ware

Beitrag von Gaia »

ktown hat geschrieben: 06.10.19, 19:38@Gaia: Was hat der 439 nun mit der Garantie zutun?
Das Teil ist defekt und wird kostenlos ausgetauscht. Weshalb sollte § 439 II BGB da nicht greifen?
SusanneBerlin hat geschrieben: 07.10.19, 09:56Das bedeutet lediglich, dass der Austausch des kompletten Geräts die günstigere Variante ist, weil sich eine tagelange Fehlersuche im Verhältnis zum Preis des Geräts nicht lohnt, oder weil das Gerät so "kompakt" konstruiert ist, dass um das defekte Bauteil zu wechseln, das Gerät komplett auseinandergenommen werden muss, was sich ebenfalls nicht lohnt.

Da stellt man dem Kunden lieber ein neues Gerät hin und entsorgt das Altgerät. D.h. der Lieferant spart sogar noch Geld, wenn er das Gerät komplett tauscht statt sich die Mühe zu machen, die Fehlerursache zu finden und zu beheben.
Wow. Ich hätte nach den nicht so wirklich umfangreichen Schilderungen des TE eher nicht gewußt, was hier für wen warum günstiger wäre und wer hier was warum lieber macht als irgendwas anderes. Ich bin allerdings auch eher kein Geschirrspülmaschinenexperte, und meine Glaskugel ist im Streik. Deshalb hätte ich doch tatsächlich angenommen, daß die Aussage des Kundendienstmonteurs bedeutet, der Kunde bekommt ein neues Gerät. Wäre ich der Kunde, würde ich das toll finden und mir mit Sicherheit keine Gedanken machen, warum das geschieht. Warum sollte ich auch?

Die 'Diskussion' hier grenzt an absurdes Theater und ist ein beinahe idealtypisches Beispiel für das hier. Der TE hatte eine zweiteilige Frage, Schadensursache und Schadensverursacher waren kein Teil davon, die Haftungsfrage wurde bereits im ersten Beitrag des TE eindeutig geklärt. Warum wird hier dann über irgendwelche Schäden an Spülmaschinen und deren Ursache und Vermeidung diskutiert und dem TE mehr oder minder direkt unterstellt, er könne möglicherweise doch irgendwie selbst schuld sein am Ausfall der Maschine? Was hilft es dem TE, wenn man sich Gedanken darum macht, warum der Monteur das Ding als irreparabel bezeichnet und ob das für-wen-auch-immer wirtschaftlicher ist als eine langwierige Fehlersuche samt Reparatur? Oder, anders ausgedrückt: warum werden nicht einfach die Fragen des TE beantwortet und stattdessen geschrieben, als ob der TE hier gepostet hätte?
ktown
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Re: Defekte Ware

Beitrag von ktown »

Gaia hat geschrieben: 07.10.19, 19:12
ktown hat geschrieben: 06.10.19, 19:38@Gaia: Was hat der 439 nun mit der Garantie zutun?
Das Teil ist defekt und wird kostenlos ausgetauscht. Weshalb sollte § 439 II BGB da nicht greifen?
Weil der 439 nicht bei Garantie greift!
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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