Buch aus Bibliothek verloren, welche Kosten?

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BerndiZ
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Buch aus Bibliothek verloren, welche Kosten?

Beitrag von BerndiZ »

Hallo Leute,

nehmen wir mal an, dass A Kunde bei einer Bibliothek ist. A leiht sich ein Buch aus, dessen Neupreis bei 50€ liegt. Das Buch ist zu dem Zeitpunkt bereits 10 Jahre alt und schon an diversen Stellen verschmutzt. Nun verliert A das Buch, kann es also nicht mehr zurückbringen. Das Buch ist inzwischen aber nicht mehr Lieferbar. Auf diversen Portalen wird das Buch für 300€ angeboten.

Kann die Bibliothek jetzt einfach dieses Buch für 300€ besorgen und diesen Betrag dem Kunden als Schadensersatz in Rechnung stellen?
Oder ist der Schaden die 50€ Neupreis? Oder noch weniger, da das Buch zum Zeitpunkt des Verlustes bereits stark benutzt war und für die Kunden wahrscheinlich nicht mehr so interessant.
SusanneBerlin
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Re: Buch aus Bibliothek verloren, welche Kosten?

Beitrag von SusanneBerlin »

Reden Sie doch erstmal mit dem zuständigen Mitarbeiter oder lesen Sie die Satzung/Benutzerordnung.

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass 300€ verlangt werden.

Allerdings wenn es mehrmals vorkommt, fällt es möglicherweise irgendwann jemandem auf, dass man ausgerechnet diejenigen Bücher verliert, die auf dem Gebrauchtbüchermarkt ein Mehrfaches des Neupreises einbringen.
Grüße, Susanne
lottchen
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Re: Buch aus Bibliothek verloren, welche Kosten?

Beitrag von lottchen »

Da sollte man in die AGB´s der entsprechenden Bibliothek schauen. Oder in die Benutzerordnung, die man mit der Anmeldung anerkannt hat. In Berlin steht z.B. in der Benutzer- und Entgeltordnung für die Öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin (BÖBB) das hier drinnen:

https://www.zlb.de/service/anmeldung-au ... hlung.html

§ 15
Leihfristüberschreitung und Ersatzpflicht
........
(3) Medien gelten so lange als nicht zurückgegeben, bis deren Verlust der Bibliothek mitgeteilt wird. Für verlorene oder beschädigte Medien ist durch die Benutzerin
oder den Benutzer unverzüglich ein gleichwertiges Ersatzexemplar zu beschaffen.
(4) Erfolgt die Ersatzbeschaffung nicht, übernimmt die Bibliothek diese auf Kosten der Benutzerin oder des Benutzers. Ist eine Ersatzbeschaffung nicht möglich, ist
Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten. Unabhängig davon wird in der Regel ein Bearbeitungsentgelt fällig. Für die Ersatzbeschaffung
von Verbuchungsträgern wird ein Bearbeitungsentgelt erhoben.

Und daher würde ich schon davon ausgehen, dass die 300€ zu löhnen sind, wenn das Buch noch beschaffbar ist zu diesem Preis.
BerndiZ
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Re: Buch aus Bibliothek verloren, welche Kosten?

Beitrag von BerndiZ »

SusanneBerlin hat geschrieben: 07.10.19, 13:45 Reden Sie doch erstmal mit dem zuständigen Mitarbeiter oder lesen Sie die Satzung/Benutzerordnung.
Naja, es gibt da nichts zu bereden. Es geht bei meiner Frage eher um die Frage: Ist es A tatsächlich wert für die paar Informationen aus dem Buch das Risiko einzugehen, 300€ los zu werden, wenn das Buch verloren gehen sollte.
SusanneBerlin
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Re: Buch aus Bibliothek verloren, welche Kosten?

Beitrag von SusanneBerlin »

BerndiZ hat geschrieben: 07.10.19, 13:50
SusanneBerlin hat geschrieben: 07.10.19, 13:45 Reden Sie doch erstmal mit dem zuständigen Mitarbeiter oder lesen Sie die Satzung/Benutzerordnung.
Naja, es gibt da nichts zu bereden. Es geht bei meiner Frage eher um die Frage: Ist es A tatsächlich wert für die paar Informationen aus dem Buch das Risiko einzugehen, 300€ los zu werden, wenn das Buch verloren gehen sollte.
Diese Frage kann nur A beantworten.

A kann sich auch im Leseraum der Bibliothek gemütlich hinsetzen und das Buch dort lesen.
Grüße, Susanne
winterspaziergang

Re: Buch aus Bibliothek verloren, welche Kosten?

Beitrag von winterspaziergang »

BerndiZ hat geschrieben: 07.10.19, 13:50 Es geht bei meiner Frage eher um die Frage: Ist es A tatsächlich wert für die paar Informationen aus dem Buch das Risiko einzugehen, 300€ los zu werden, wenn das Buch verloren gehen sollte.
Die Frage, ob es A wert ist, ist keine rechtliche.
Bücher gehen zudem nicht einfach verloren, da sie bekanntlich keine Lebewesen sind und sich nicht allein fortbewegen können.
Das einzige „Risiko“ des A ist demnach seine eigene Sorgfalt, mit dem Buch und seinem Wert hat das nichts zu tun.
BerndiZ
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Re: Buch aus Bibliothek verloren, welche Kosten?

Beitrag von BerndiZ »

winterspaziergang hat geschrieben: 08.10.19, 22:58 Die Frage, ob es A wert ist, ist keine rechtliche.
Schon, wenn die Unterfrage dazu eben lautet: Wie hoch ist der Schadensersatz, den A für das Buch bezahlen muss. 300€ für die Wiederbeschaffung auf dem Gebrauchtmarkt? 50€ für den Neupreis? Oder eben den Zeitwert.
winterspaziergang hat geschrieben: 08.10.19, 22:58 Bücher gehen zudem nicht einfach verloren, da sie bekanntlich keine Lebewesen sind und sich nicht allein fortbewegen können.
Und ich dachte, dass es hier im Forum um Recht geht und nicht um Philosophie.
winterspaziergang hat geschrieben: 08.10.19, 22:58 Das einzige „Risiko“ des A ist demnach seine eigene Sorgfalt, mit dem Buch und seinem Wert hat das nichts zu tun.
Nein? Würden Sie mit einer Kunststofftüte aus dem Supermarkt für 10ct genauso umgehen, wie mit einer Designer Tasche?
Sicher hat die Sorgfalt mit dem Wert zutun. Bei einem Buch, dass 10€ kostet, kann ich Problemlos ein Glas daneben stellen. Und wenn es umfällt.... Dann hole ich mir einfach ein neues Buch. Bei einem 300€ Buch überlege ich es zwei Mal.
winterspaziergang

Re: Buch aus Bibliothek verloren, welche Kosten?

Beitrag von winterspaziergang »

BerndiZ hat geschrieben: 08.10.19, 23:23
winterspaziergang hat geschrieben: 08.10.19, 22:58 Die Frage, ob es A wert ist, ist keine rechtliche.
Schon, wenn die Unterfrage dazu eben lautet: Wie hoch ist der Schadensersatz, den A für das Buch bezahlen muss. 300€ für die Wiederbeschaffung auf dem Gebrauchtmarkt? 50€ für den Neupreis? Oder eben den Zeitwert.
winterspaziergang hat geschrieben: 08.10.19, 22:58 Bücher gehen zudem nicht einfach verloren, da sie bekanntlich keine Lebewesen sind und sich nicht allein fortbewegen können.
Und ich dachte, dass es hier im Forum um Recht geht und nicht um Philosophie.
winterspaziergang hat geschrieben: 08.10.19, 22:58 Das einzige „Risiko“ des A ist demnach seine eigene Sorgfalt, mit dem Buch und seinem Wert hat das nichts zu tun.
Nein? Würden Sie mit einer Kunststofftüte aus dem Supermarkt für 10ct genauso umgehen, wie mit einer Designer Tasche?
Sicher hat die Sorgfalt mit dem Wert zutun. Bei einem Buch, dass 10€ kostet, kann ich Problemlos ein Glas daneben stellen. Und wenn es umfällt.... Dann hole ich mir einfach ein neues Buch. Bei einem 300€ Buch überlege ich es zwei Mal.
Auch wenn ich bei Ihren Ausführungen an d.f.t.t. denke ...
Der Hinweis, dass ein Buch nicht einfach verloren geht, hat nichts mit Philosophie zu tun. Eher mit physikalischen Gesetzmäßigkeiten.

Und zu Ihrer Frage, ob ich mit einer billigen Tasche genauso umgehen würde, wie mit einer Designertasche: Das ist keine rechtliche, sondern eine Grundhaltung.
Mehr als nur Sorgfalt, eher Verantwortungsbewusstsein.

Ob das Buch 10 oder 100 Euro kostet... mit dem Eigentum anderer gehe ich noch pfleglicher um, als ohnehin mit dem eigenen.

Und wenn ich so ungeschickt bin, dass ich nicht sicher sein kann, das Glas nicht umzustoßen, stelle ich es do ab, dass es mit dem Buch nicht in Kontakt kommen könnte, ob nun stehend oder umgestoßen.
Und damit :liegestuhl:
FM
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Re: Buch aus Bibliothek verloren, welche Kosten?

Beitrag von FM »

BerndiZ hat geschrieben: 08.10.19, 23:23 Schon, wenn die Unterfrage dazu eben lautet: Wie hoch ist der Schadensersatz, den A für das Buch bezahlen muss. 300€ für die Wiederbeschaffung auf dem Gebrauchtmarkt? 50€ für den Neupreis? Oder eben den Zeitwert.
Der Zeitwert scheint wohl 300 Euro zu sein.
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Re: Buch aus Bibliothek verloren, welche Kosten?

Beitrag von BerndiZ »

FM hat geschrieben: 09.10.19, 09:02 Der Zeitwert scheint wohl 300 Euro zu sein.
Was ist denn der Zeitwert? Ist es schon der Zeitwert, wenn ein Gegenstand ausverkauft ist und 1-2 Leute ihn für einen exorbitanten Preis anbieten, den wohl sowieso keiner zahlen wird?
FM
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Re: Buch aus Bibliothek verloren, welche Kosten?

Beitrag von FM »

Der aktuelle marktübliche Preis. Wenn das Buch auf diversen Internetseiten für 300 Euro angeboten wird, ist das ein Indiz. Aussagefähig ist vielleicht auch: https://www.zvab.com/
Darauf achten, dass es die gleiche Ausgabe ist.

Will man es genauer wissen, beauftragt man einen Sachverständigen.
ktown
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Re: Buch aus Bibliothek verloren, welche Kosten?

Beitrag von ktown »

Dem TE scheint nicht klar zu sein, dass der Zeitwert nicht grundsätzlich mit der Zeit sich reduziert.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
BerndiZ
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Re: Buch aus Bibliothek verloren, welche Kosten?

Beitrag von BerndiZ »

ktown hat geschrieben: 09.10.19, 09:31 Dem TE scheint nicht klar zu sein, dass der Zeitwert nicht grundsätzlich mit der Zeit sich reduziert.
Doch, das ist mir klar. Mir ist aber noch nicht klar, wie der Begriff "Zeitwert" überhaupt definiert wird.
Denn das Buch würde auf dem freien Markt wohl niemand mehr für 300€ kaufen. Und die immer noch offene Frage wäre, ob es noch immer der Zeitwert ist, wenn sich ein paar wenige Händler eine goldene Nase verdienen möchten, in dem sie einfach die Bücher völlig überteuert anbieten in der Hoffnung, dass es jemand zwanghaft kaufen muss.
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Re: Buch aus Bibliothek verloren, welche Kosten?

Beitrag von ktown »

Haben das nicht gewusst. Die Händler betreiben Statistiken über die Bücher, die in Bibliotheken häufig verloren gehen und treiben deren Preise exorbitant in die Höhe um einen max. Gewinn zu erwirtschaften. :wink:
Das Bundeskartellamt ermittelt deswegen schon.
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Re: Buch aus Bibliothek verloren, welche Kosten?

Beitrag von alana4 »

BerndiZ hat geschrieben: 09.10.19, 09:55 ...
Denn das Buch würde auf dem freien Markt wohl niemand mehr für 300€ kaufen.
Das mag sein. Es war aber bis dato Bestand der Bibliothek. Und genau diesen Bestand möchte die Bibliothek weiterhin haben. Der Witz am Ausleihen: man muss es zurück geben. Die Regeln sind klar. Es war ja nicht die Bibliothek, die das Buch verbummelt, zerstört oder sonstwie unbrauchbar gemacht hat.
Und die immer noch offene Frage wäre, ob es noch immer der Zeitwert ist, wenn sich ein paar wenige Händler eine goldene Nase verdienen möchten, in dem sie einfach die Bücher völlig überteuert anbieten in der Hoffnung, dass es jemand zwanghaft kaufen muss.
Tja, so ist das eben. Ein seltenes Ding ist "auf dem Markt" eben teuer. Eine "offene Frage" bleibt da nicht.
Es dürfte seltene, alte ( und sogar richtig alt aussehende, halb zefledderte ) Bücher geben, die noch schwerer "neu" zu beschaffen sind und dann auch um etliches teurer zu erwerben sind.

Und zum "goldene Nase verdienen".......aber sicher doch- wer etwas Altes, Begehrtes, Seltenes besitzt, kann sich tatsächlich u.U. eine goldene Nase und noch viel mehr verdienen. Davon lebt eine ganze Branche!
Es gibt keinen objektiven "Wert" für Altes,Seltenes,Begehrtes- der Wert ist das, was andere bereit sind dafür zu zahlen. Hier hat der Buch-Verbummler irgendwie Pech. Er hat sich etwas Seltenes,Begehrtes ausgeliehen und kann es nun nicht zurück geben. Und stellt fest: die Wiederbeschaffung ist teuer. Aber die Bibliothek hat nun einmal tatsächlich ein Recht darauf.
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