Schlechte Arbeit des Optikers

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winterspaziergang

Re: Schlechte Arbeit des Optikers

Beitrag von winterspaziergang »

Evariste hat geschrieben: 09.10.19, 08:03 Eine Nachbesserung, bei der vorhersehbar ist, dass sie nichts bringt, muss man m. E. nicht dulden. Ich denke auch nicht, dass der Optiker darauf bestehen wird. Warum soll er sich die Arbeit machen, wenn es sowieso nichts bringt?

Mit der "Betrugs"-Argumentation wird man dagegen wohl eher nicht weiterkommen.
Dass die Nachbesserung nichts bringt oder selbst wenn, schlechte Gefühle hinterlässt, ist die Aussage der Kundin.

Rechtlich dürfte das im Bereich „strittig“ zu finden sein und damit nicht das Recht des Optikers auf Nachbesserung verwirken, was die fiktive Kundin ja unbedingt möchte.

Nebenbei: Die Frage dürfte keine des Arzt- und Medizinrechts sein.

Verständnisfrage zum geschilderten Sachverhalt: Die Kundin gibt eine Brille in Auftrag, hat aber selbst kein Gestell ausgesucht?
Sabina8
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Re: Schlechte Arbeit des Optikers

Beitrag von Sabina8 »

@winterspaziergang: Im fiktiven Fall hat Frau S. ein rahmenloses Gestell ausgesucht. Die Gesamtbreite der Brille ist bei rahmenlosen Gestellen nicht fix.

Frau S. fürchtet auch, dass der Optiker auf Nachbesserung besteht, und dann im Zweifel auf Abnahme der nachgebesserten Brille besteht.

winterspaziergang, was würdest du an Stelle von Frau S. unternehmen?
ktown
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Re: Schlechte Arbeit des Optikers

Beitrag von ktown »

Einen Anwalt zu nehmen. Dieses Forum ist kein Ersatz für eine anwaltliche Beratung.
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Evariste
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Re: Schlechte Arbeit des Optikers

Beitrag von Evariste »

winterspaziergang hat geschrieben: 09.10.19, 08:23
Evariste hat geschrieben: 09.10.19, 08:03 Eine Nachbesserung, bei der vorhersehbar ist, dass sie nichts bringt, muss man m. E. nicht dulden. Ich denke auch nicht, dass der Optiker darauf bestehen wird. Warum soll er sich die Arbeit machen, wenn es sowieso nichts bringt?

Mit der "Betrugs"-Argumentation wird man dagegen wohl eher nicht weiterkommen.
Dass die Nachbesserung nichts bringt oder selbst wenn, schlechte Gefühle hinterlässt, ist die Aussage der Kundin.

Rechtlich dürfte das im Bereich „strittig“ zu finden sein ...
Sie sind vermutlich kein Brillenträger. Bei der Bestellung einer neuen Brille wird die Pupillendistanz (Abstand der Pupillenmitte zur Mitte) auf einen halben Millimeter genau bestimmt und auch so im Brillenpass eingetragen. Wenn die Pupillendistanz der fertigen Brille nicht stimmt, kann das zu Sehstörungen und anderen Beschwerden wie Kopfschmerzen führen. Witzigerweise ist das eines der Standardargumente der niedergelassenen Optiker gegen den Online-Brillenhandel, weil dort der Kunde seine PD selbst misst, was natürlich nie so genau geht wie wenn der Fachmann das macht. HIer will nun der "Fachmann" die Pupillendistanz auf beiden Seiten mutwillig verändern. Also strittig ist da nichts mehr.
Evariste
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Re: Schlechte Arbeit des Optikers

Beitrag von Evariste »

ktown hat geschrieben: 09.10.19, 09:40 Einen Anwalt zu nehmen. Dieses Forum ist kein Ersatz für eine anwaltliche Beratung.
Naja, bevor man hier einen Anwalt aufsucht, könnte man auch erst einmal ein offenes Wort mit dem Optiker sprechen.
ktown
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Re: Schlechte Arbeit des Optikers

Beitrag von ktown »

Reden ist immer gut. :wink:
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winterspaziergang

Re: Schlechte Arbeit des Optikers

Beitrag von winterspaziergang »

Evariste hat geschrieben: 09.10.19, 12:06
winterspaziergang hat geschrieben: 09.10.19, 08:23
Evariste hat geschrieben: 09.10.19, 08:03 Eine Nachbesserung, bei der vorhersehbar ist, dass sie nichts bringt, muss man m. E. nicht dulden. Ich denke auch nicht, dass der Optiker darauf bestehen wird. Warum soll er sich die Arbeit machen, wenn es sowieso nichts bringt?

Mit der "Betrugs"-Argumentation wird man dagegen wohl eher nicht weiterkommen.
Dass die Nachbesserung nichts bringt oder selbst wenn, schlechte Gefühle hinterlässt, ist die Aussage der Kundin.

Rechtlich dürfte das im Bereich „strittig“ zu finden sein ...
Sie sind vermutlich kein Brillenträger. ...Also strittig ist da nichts mehr.
:roll: tolles Argument. ..ob ich Brillenträger bin oder nicht, dürfte zu der Einsicht des Optikers wenig beitragen.

Strittig heißt übrigens nicht, dass der, der bestreitet, Recht hat, sondern nur, dass er bestreitet. Und dann müssen Gutachter klären.

Ein Absatz aus dem Forum und die Aussage anonymer Brillenträger dürfte da wenig weiterhelfen.
Sabina8
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Re: Schlechte Arbeit des Optikers

Beitrag von Sabina8 »

Wir unterstellen in dem fiktiven Fall einfach mal, dass die Brille unbrauchbar ist und der vorgeschlagene "Rettungsversuch" (mit kürzerem Steg) hanebüchener Pfusch wäre. Und dass Gutachter dies genauso sehen würden.
SusanneBerlin
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Re: Schlechte Arbeit des Optikers

Beitrag von SusanneBerlin »

Sabina8 hat geschrieben: 09.10.19, 14:16 Wir unterstellen in dem fiktiven Fall einfach mal, dass die Brille unbrauchbar ist und der vorgeschlagene "Rettungsversuch" (mit kürzerem Steg) hanebüchener Pfusch wäre.
Und was ändert sich dadurch?

Der Ausgangssachverhalt war doch
Sabina8 hat geschrieben: Frau S. möchte die Brille nicht annehmen und auch ihre Anzahlung zurückhaben. (...)

Der Optiker reagiert auf ihre per Email verfasste Rückforderung nicht.
Wenn Frau S ihr Geld wiederhaben möchte, wird sie den Optiker verklagen müssen.

Vor Gericht zieht das Argument "Wir unterstellen einfach mal an, die Brille ist unbrauchbar und die vorgeschlagene Nacherfüllung des Optikers unsinnig" aber nicht so.

Frau S wird da schon ein paar Beweise für diese Unterstellung liefern müssen.
Grüße, Susanne
Evariste
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Re: Schlechte Arbeit des Optikers

Beitrag von Evariste »

winterspaziergang hat geschrieben: 09.10.19, 13:41 Strittig heißt übrigens nicht, dass der, der bestreitet, Recht hat, sondern nur, dass er bestreitet. Und dann müssen Gutachter klären.
OK, so war das gemeint...

Im Sachverhalt steht allerdings nichts davon, dass der Optiker irgendwas bestreitet. Er würde sich jedenfalls lächerlich machen, wenn ihm erst ein Gutachter erzählen müsste, was Zentrierung ist, von daher denke ich, dass er lange vorher einlenken würde. Anscheinend hat die Kundin dem Vorschlag aber gar nicht widersprochen, sondern ist gegangen. Was ich auch irgendwie verstehe, ich fühle mich auch unwohl, wenn ich als Laie einem sogenannten Fachmann erklären muss, wie er seine Arbeit richtig macht. Aber es hilft halt nicht weiter.
winterspaziergang hat geschrieben: 09.10.19, 13:41 Ein Absatz aus dem Forum und die Aussage anonymer Brillenträger dürfte da wenig weiterhelfen.
Naja, das sind keine Aussagen von anonymen Brillenträgern, das steht z. B. auf der Webseite des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristren:
Vorsicht vor „Internet-Brillen“

Auch Brillen aus dem Internet können zu Kopfschmerzen führen. Sie werden auf Grundlage einer schmalen Datenbasis gefertigt, und kein Augenoptiker ermittelt hierbei die für eine Brille relevanten Parameter wie die Einschleifhöhe der Brillengläser, den sogenannten Hornhautscheitelabstand oder die Vorneigung der Fassung. Auch die anatomische Endanpassung entfällt bei einer Bestellung der Brille im Internet. Sie kann somit nicht optimal sitzen.

Insbesondere die korrekte Position der Brillengläser vor den Augen – von Augenoptikern als Zentrierung bezeichnet – ist aber von großer Bedeutung für ein beschwerde- und anstrengungsfreies Sehen. Eine fehlerhafte Zentrierung begünstigt somit erheblich die Entstehung von Kopfschmerzen.
Dass ein "Zusammenschieben" der Brillengläser die Zentrierung deutlich verändert, für diese Erkenntnnis braucht man keinen gerichtlich bestellten Gutachter.
winterspaziergang

Re: Schlechte Arbeit des Optikers

Beitrag von winterspaziergang »

Evariste hat geschrieben: 09.10.19, 14:28 Im Sachverhalt steht allerdings nichts davon, dass der Optiker irgendwas bestreitet.
richtig. Da steht
Der Optiker reagiert auf ihre per Email verfasste Rückforderung nicht.
Evariste hat geschrieben: 09.10.19, 14:28Er würde sich jedenfalls lächerlich machen, wenn ihm erst ein Gutachter erzählen müsste, was Zentrierung ist, von daher denke ich, dass er lange vorher einlenken würde.
Dass der Optiker sich nach Ihrer Ansicht lächerlich macht, muss ihn nicht davon abhalten, etwas zu bestreiten. Nicht wenige Verfahren werden geführt, obwohl der Sachverhalt objektiv betrachtet klar ist, sich aber eine Partei im Recht sieht.
Anscheinend hat die Kundin dem Vorschlag aber gar nicht widersprochen, sondern ist gegangen. Was ich auch irgendwie verstehe, ich fühle mich auch unwohl, wenn ich als Laie einem sogenannten Fachmann erklären muss, wie er seine Arbeit richtig macht. Aber es hilft halt nicht weiter.
Das wird im Streitfall aber nicht weiter bringen und bedeutet nach wie vor nicht, dass der Optier nicht nachbessern darf.
winterspaziergang hat geschrieben: 09.10.19, 13:41 Ein Absatz aus dem Forum und die Aussage anonymer Brillenträger dürfte da wenig weiterhelfen.
Naja, das sind keine Aussagen von anonymen Brillenträgern, das steht z. B. auf der Webseite des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristren:
Vorsicht vor „Internet-Brillen“.....
Natürlich kann die Kundin versuchen, den Händler damit zu überzeugen. Das stand ja nicht in Abrede.
Evariste hat geschrieben: 09.10.19, 14:28 Dass ein "Zusammenschieben" der Brillengläser die Zentrierung deutlich verändert, für diese Erkenntnnis braucht man keinen gerichtlich bestellten Gutachter.
Die Frage war auch nicht, ob die Brille was taugt, sondern, wie die Kundin damit umgehen soll, wenn der Optiker nicht reagiert bzw. sein Recht auf Nachbesserung in Anspruch nehmen möchte.
Wenn man mit Hinweis auf eine Passage aus dem Netz sein Recht durchsetzen könnte, obwohl die Gegenseite uneinsichtig ist, könnte man sich in der Tat so manche juristische/gerichtliche Auseinandersetzung sparen.
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Re: Schlechte Arbeit des Optikers

Beitrag von Sabina8 »

Die Frage ist, ob der Optiker sein Recht auf Nachbesserung verwirkt hat. Nicht nur, weil er grottenschlechte Arbeit geliefert hat, sondern auch, weil sein Nachbesserungsvorschlag ungeheuerlich war.

Eine weitere Frage wäre, ob im Medizinproduktegesetz hierzu Sonderregelungen stehen.

Zudem wäre eine Frage, ob in solchen Fällen die Einschaltung eines Obmannes zielführend sein könnte.
Evariste
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Re: Schlechte Arbeit des Optikers

Beitrag von Evariste »

winterspaziergang hat geschrieben: 09.10.19, 17:06
Evariste hat geschrieben: 09.10.19, 14:28 Im Sachverhalt steht allerdings nichts davon, dass der Optiker irgendwas bestreitet.
richtig. Da steht
Der Optiker reagiert auf ihre per Email verfasste Rückforderung nicht.
Hm. Das hatte ich überlesen.

Meine Meinung zu dem Sachverhalt: Der Optiker hat nach wie vor ein Recht auf Nachbesserung. Die Kundin muss allerdings keine Nachbesserung akzeptieren, die objektiv untauglich ist. Der Optiker kann eine andere Ansicht vertreten, dann muss das tatsächlich vor Gericht gelöst werden.

Wsas die Bewertung des "ungeheuerlichen Vorschlags" anbelangt, hier müsste erst einmal geklärt werden, wie der Optiker auf diesen Vorschlag gekommen ist.Vielleicht handelt es sich auch einfach um ein Missverständnis. Da anschließend keine echte Kommunikation mehr stattgefunden hat, können wir das nicht beurteilen.
Sabina8
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Re: Schlechte Arbeit des Optikers

Beitrag von Sabina8 »

Nehmen wir an, Frau S. hat den Optiker zwischenzeitlich nochmal aufgesucht. Frau S. fragt den Optiker, was für ein Brechungsindex das von ihm verwendete Glas denn hatte. (Vereinfacht gesagt: Ein höherer Brechungsindex ist teurer, dafür sind die Gläser dünner.) Der Optiker weigert sich, ihr dies mitzuteilen. ("Sie verwenden das ohnehin gegen mich!"). Frau S. befürchtet nun, dass der Optiker in Wahrheit ein Billigglas verwendet hat, obwohl die Brille knapp 2000 Euro kosten soll und vereinbart war, bestes Glas zu nehmen.

Frau S. schreibt dem Optiker nochmal und fordert ihn auf, mitzuteilen, welches Glas verwendet wurde. Zudem schreibt sie ihm, dass wohl Einigkeit darin besteht, dass eine Nachbesserung nicht in Betracht kommt. Er möge binnen zweier Tage antworten. Der Optiker antwortet nicht. Kann darin der implizite Verzicht auf sein Nachbesserungsrecht gesehen werden?
Evariste
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Re: Schlechte Arbeit des Optikers

Beitrag von Evariste »

Sabina8 hat geschrieben: 11.10.19, 09:42 Nehmen wir an, Frau S. hat den Optiker zwischenzeitlich nochmal aufgesucht. Frau S. fragt den Optiker, was für ein Brechungsindex das von ihm verwendete Glas denn hatte. (Vereinfacht gesagt: Ein höherer Brechungsindex ist teurer, dafür sind die Gläser dünner.) Der Optiker weigert sich, ihr dies mitzuteilen. ("Sie verwenden das ohnehin gegen mich!"). Frau S. befürchtet nun, dass der Optiker in Wahrheit ein Billigglas verwendet hat, obwohl die Brille knapp 2000 Euro kosten soll und vereinbart war, bestes Glas zu nehmen.
Das sieht so aus, als ob von beiden Seiten keinerlei Vertrauen mehr vorhanden ist. Daran ist Frau S. aber möglicherweise auch nicht ganz unschuldig, da sie, statt mit dem Optiker nach einer Lösung zu suchen, gleich per E-Mail ihre Anzahlung zurückgefordert hatte. Warum soll er ihr dann noch weitere Auskünfte geben, was hat er davon?
Frau S. schreibt dem Optiker nochmal und fordert ihn auf, mitzuteilen, welches Glas verwendet wurde. Zudem schreibt sie ihm, dass wohl Einigkeit darin besteht, dass eine Nachbesserung nicht in Betracht kommt. Er möge binnen zweier Tage antworten. Der Optiker antwortet nicht. Kann darin der implizite Verzicht auf sein Nachbesserungsrecht gesehen werden?
Nein. Es gibt keinerlei Verpflichtung für den Optiker, auf so eine E-Mail zu antworten, geschweige denn innerhalb von 2 Tagen.

Im Moment stellt sich die Lage so dar:
- Der Optiker hat die Brille geliefert.
- Die Kundin hat Mängel an der Brille festgestellt. (Der einzige "wirkliche" Mangel ist übrigens die Breite der Brille, alles übrige müsste man erst begutachten lassen.)
- Der Optiker hat eine Nachbesserung angeboten.
- Die Kundin hat diese Nachbesserung ohne Begründung verweigert (jedenfalls lese ich nirgendwo, dass die Kundin ihre Bedenken dem Optiker mitgeteilt hätte.)
- Die Kundin gibt durch ihr Verhalten (die 2 E-Mails) zu erkennen, dass sie die Brille nicht abnehmen will.

Der Optiker hat nun 3 Möglichkeiten:
1. Er gibt die Anzahlung zurück und schreibt seine Kosten ab.
2. Er beauftragt einen Anwalt damit, den Kaufpreis einzuklagen.
3. Er behält die Anzahlung, womit wenigstens ein Teil der Kosten gedeckt ist, und hofft darauf, dass die Kundin vor einer Klage zurückschreckt.
Nr. 1 ist eher unwahrscheinlich. Wenn Nr. 2, wird Frau S. demnächst ein Schreiben vom Anwalt (oder einem Inkassobüro) erhalten. Bei Nr. 3 wird der Optiker auf gar nichts mehr reagieren. Frau S. muss sich dann überlegen, ob sie den Optiker verklagen will. Problematisch ist hier, dass das "Mängelexemplar" wohl immer noch im Besitz des Optikers ist.

Ein Nachbesserung könnte auch darin bestehen, dass der Optiker neue Brillengläser bestellt und sie in das existierende Gestell einbaut. Was ist dagegen zu sagen.
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