Unterhalt ab 18 Kind will ausziehen
Moderator: FDR-Team
Unterhalt ab 18 Kind will ausziehen
Hallo allerseits,
man stelle sich vor, eine Schülerin (18) will zu Hause ausziehen, weil es ihr "zu stressig" zu Hause ist. Kann das Kind das so einfach machen (ja ausziehen kann es so einfach) und dann Barunterhalt von den Eltern fordern?
Oder können die Eltern sagen: "Nee, nee liebes Kind. Bis zum Ende deiner kompletten Ausbildung hast du hier im Haus ein Zimmer (oder auf Wunsch zwei) all inclusive zzgl. Kost und angemessenes Taschengeld. Wenn du ausziehen willst, dann schau zu, wie du dir diesen Spaß finanzierst."
Wie wäre in dem Fall die Rechtslage?
man stelle sich vor, eine Schülerin (18) will zu Hause ausziehen, weil es ihr "zu stressig" zu Hause ist. Kann das Kind das so einfach machen (ja ausziehen kann es so einfach) und dann Barunterhalt von den Eltern fordern?
Oder können die Eltern sagen: "Nee, nee liebes Kind. Bis zum Ende deiner kompletten Ausbildung hast du hier im Haus ein Zimmer (oder auf Wunsch zwei) all inclusive zzgl. Kost und angemessenes Taschengeld. Wenn du ausziehen willst, dann schau zu, wie du dir diesen Spaß finanzierst."
Wie wäre in dem Fall die Rechtslage?
Re: Unterhalt ab 18 Kind will ausziehen
Bevor nun die Rechtswissenschaftler antworten, eine Laienbetrachtung:
Dann schaut die 18jährige zu wie sie mit dem Unterhalt klar kommt.
Das ist das Leben ... so habe viele von uns angefangen.
Das ist, mit anderen Worten, die "Menschwerdung", lieber Jesus !
Das Kind will nichts anderes als "Erwachsen werden"; gönn' es ihr !
(und sei stolz drauf !!!)
Eine 18jährige ist eine Erwachsene !eine Schülerin (18)
Das sieht das Gesetz so vor.und dann Barunterhalt von den Eltern fordern?
Ja sicher, dafür ist die Unterhaltspflicht ja auch da !Oder können die Eltern sagen:
"Nee, nee liebes Kind, ... wenn du ausziehen willst,
dann schau zu, wie du dir diesen Spaß finanzierst."
Dann schaut die 18jährige zu wie sie mit dem Unterhalt klar kommt.
Das ist das Leben ... so habe viele von uns angefangen.
Das ist, mit anderen Worten, die "Menschwerdung", lieber Jesus !
Das Kind will nichts anderes als "Erwachsen werden"; gönn' es ihr !
(und sei stolz drauf !!!)
Re: Unterhalt ab 18 Kind will ausziehen
Na Gott sei Dank! Wenn das von einem Profi käme, würde ich meinen Glauben an den Rechtsstaat infrage stellen müssen.
Hat jemand was anderes behauptet?
Um Missverständnissen vorzubeugen: Das Gesetz sieht vor, dass sie fordern kann. Insoweit richtig.
Dass die Eltern Zahlen müssen, sieht das Gesetz nicht vor - zumindest nicht in der hier zum Ausdruck gebrachten Pauschalität.
Nein - siehe oben
Zum Erwachsenwerden gehört auch Empathie, Sozialkompetenz und Rücksichtnahme.
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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Re: Unterhalt ab 18 Kind will ausziehen
neben der rechtlichen und der laienhaften Betrachtung nun noch eine rein praktische Betrachtung:
wie hier schon geschrieben und verlinkt wurde, hat die Tochter nicht frei zwischen Bar- und Naturalunterhalt wählen, vielmehr haben die Eltern hier ein Bestimmungsrecht. Auf die Belange des Kindes muss dabei Rücksicht genommen werden, aber allein Streitereien oder "Stress" mit den Eltern sind noch kein ausreichender Grund, dass das Kind auf Barunterhalt statt Naturalunterhalt bestehen kann.
ABER: ein unzumutbar langer Weg zwischen bereitgestellter Wohnung und Ausbildungsstätte wäre ein Grund! Noch geht die Tochter hier offenbar zur Schule, der Weg zwischen Elternhaus und Schule dürfte zumutbar sein, also kann die Tochter derzeit noch keine Forderung nach Barunterhalt damit begründen. Aber mit 18 Jahren dürfte die Tochter nicht mehr fern dem Schulabschluss sein, in ein oder zwei Jahren dürfte sie den Abschluss in der Tasche haben. Da die Eltern kein Recht haben, die Wahl des Ausbildungsplatzes oder des Studienplatzes zu bestimmen, also auch zB nicht die Wahl beschränken dürfen auf den Wohnort der Eltern, kann die Tochter dann ganz einfach durch die Wahl eines Ausbildungs- oder Studienplatzes in größerer Entfernung zum Elternhaus den Barunterhalt erzwingen und dagegen können die Eltern dann nichts mehr tun!
Insoweit sollte man rein praktisch überlegen, von beiden Seiten aus, ob es einen Streit, einen erheblichen Konflikt in der Familie lohnt, über die Frage Bar- oder Naturalunterhalt in einem auf ein oder zwei Jahre beschränkten Zeitraum.
wie hier schon geschrieben und verlinkt wurde, hat die Tochter nicht frei zwischen Bar- und Naturalunterhalt wählen, vielmehr haben die Eltern hier ein Bestimmungsrecht. Auf die Belange des Kindes muss dabei Rücksicht genommen werden, aber allein Streitereien oder "Stress" mit den Eltern sind noch kein ausreichender Grund, dass das Kind auf Barunterhalt statt Naturalunterhalt bestehen kann.
ABER: ein unzumutbar langer Weg zwischen bereitgestellter Wohnung und Ausbildungsstätte wäre ein Grund! Noch geht die Tochter hier offenbar zur Schule, der Weg zwischen Elternhaus und Schule dürfte zumutbar sein, also kann die Tochter derzeit noch keine Forderung nach Barunterhalt damit begründen. Aber mit 18 Jahren dürfte die Tochter nicht mehr fern dem Schulabschluss sein, in ein oder zwei Jahren dürfte sie den Abschluss in der Tasche haben. Da die Eltern kein Recht haben, die Wahl des Ausbildungsplatzes oder des Studienplatzes zu bestimmen, also auch zB nicht die Wahl beschränken dürfen auf den Wohnort der Eltern, kann die Tochter dann ganz einfach durch die Wahl eines Ausbildungs- oder Studienplatzes in größerer Entfernung zum Elternhaus den Barunterhalt erzwingen und dagegen können die Eltern dann nichts mehr tun!
Insoweit sollte man rein praktisch überlegen, von beiden Seiten aus, ob es einen Streit, einen erheblichen Konflikt in der Familie lohnt, über die Frage Bar- oder Naturalunterhalt in einem auf ein oder zwei Jahre beschränkten Zeitraum.
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Re: Unterhalt ab 18 Kind will ausziehen
Die Eltern können ihr natürlich Kost und Logis anbieten und darauf bestehen, dass sie zuhause bleibt. Zieht sie dennoch aus, dann bekommt sie nicht automatisch Unterhalt. Dazu müsste sie dann schon argumentieren, dass ein Zusammenleben mit den Eltern nicht länger möglich ist. Wenn das JA oder das JC die Gründe dafür unterstützt werden die Eltern Barunterhalt leisten müssen.
Die junge Erwachsene wäre gut beraten sich mal beim JA zu erkundigen und mit diesem zu besprechen, ob ihr Wunsch realistisch ist und wie sie ihn in diesem Fall umsetzen kann. Das fängt ja schon bei einem Mietvertag für eine WG-Zimmer oder eine Wohnung an. Die meisten Vermieter stehen nicht gerade Schlange, wenn kein eigenes (sicheres) Einkommen vorhanden ist
Die junge Erwachsene wäre gut beraten sich mal beim JA zu erkundigen und mit diesem zu besprechen, ob ihr Wunsch realistisch ist und wie sie ihn in diesem Fall umsetzen kann. Das fängt ja schon bei einem Mietvertag für eine WG-Zimmer oder eine Wohnung an. Die meisten Vermieter stehen nicht gerade Schlange, wenn kein eigenes (sicheres) Einkommen vorhanden ist
Re: Unterhalt ab 18 Kind will ausziehen
Oder aber die junge Erwachsene geht einfach arbeiten und finanziert ihre Wünsche selbst statt anderen auf der Tasche zu liegen...Die junge Erwachsene wäre gut beraten sich mal beim JA zu erkundigen und mit diesem zu besprechen
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Unterhalt ab 18 Kind will ausziehen
Und das Jugendamt wäre für eine Volljährige zuständig?ratlose mama hat geschrieben: ↑10.10.19, 09:28 Die junge Erwachsene wäre gut beraten sich mal beim JA zu erkundigen und mit diesem zu besprechen, ob ihr Wunsch realistisch ist und wie sie ihn in diesem Fall umsetzen kann.
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Re: Unterhalt ab 18 Kind will ausziehen
ohne Ausbildung? Für die Kosten der Ausbildung sind nun mal die Eltern zuständig. Und wenn die Ausbildung nicht vor Ort stattfindet, dann bedeutet das zwingend Barunterhalt. Solange es noch eine "Schülerin" ist, können die Eltern ihr Bestimmungsrecht ausüben, aber mit Ausbildungs- oder Studienbeginn wird das vorbei sein! Will man sich wegen dem kurzen Zeitraum, der bis dahin noch folgt, ewig zerstreiten? Oder will man dem eigenen Kind unbedingt Steine in den Weg legen?
Re: Unterhalt ab 18 Kind will ausziehen
Oder die Eltern formulieren die Drangsalierung Ihres Kindes hier sehr "einseitig" und das Kind hat guten Grund, auszuziehen. Und ich fände es dann auch völlig legitim, wenn sich die junge Dame dann zustehenden Unterhalt bei Ihnen holt.
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Re: Unterhalt ab 18 Kind will ausziehen
Wo wir beim wilden Spekulieren sind: Ja vermutlich verprügelt der Vater das Kind äh die Erwachsene auch mehrmals täglich. Warum auch am geschildertern Sachverhalt festhalten, wo man sich durch Spekulation und wildes Fabulieren viel besser in irgend eine vermeintlich gewünschte Richtung bewegen kann
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Unterhalt ab 18 Kind will ausziehen
Ja, bis 21 berät das JA junge Erwachsene in Sachen Unterhalt, aber auch dann, wenn es Probleme im elterlichen Haushalt gibt und der junge Erwachsene ausziehen möchte
Re: Unterhalt ab 18 Kind will ausziehen
Ja das du Ironie nicht verstehst (scheinbar nichtmal wenn diese explizit gekennzeichnet ist), ist ja nichts Neues...Warum tun Sie das dann nicht und spekulieren wild herum?
Ich kenne den Sachverhalt in dem Detailgrad wie er oben steht und habe mich auch nicht zu irgendwelchen Spekulationen hinreißen lassen. Ich habe lediglich auf die BemerkungOder woher kennen Sie den Sachverhalt so genau, dass Sie beurteilen können, dass Kind solle niemandem auf der Tasche liegen?
eine andere Bemerkung gemacht. Nämlich:Die junge Erwachsene wäre gut beraten sich mal beim JA zu erkundigen und mit diesem zu besprechen
Im Gegensatz zu deiner Bemerkung beinhaltet meine keine Spekuationen sondern lediglich nur eine Feststellung.Oder aber die junge Erwachsene geht einfach arbeiten und finanziert ihre Wünsche selbst statt anderen auf der Tasche zu liegen...
Legt man obig geschilderten Sachverhalt zu Grund bestehen nicht einmal ansatzweise Anhaltspunkte die einem zu dem Schluss kommen lassen könnten Töchterchen hätte Anspruch auf Barunterhalt. Das bekommt man nur durch wildes Spekulieren und Sachverhaltsquetsche hin...
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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