Vertragsergänzung / Arbeitszeit

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joli
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Vertragsergänzung / Arbeitszeit

Beitrag von joli »

Hallöchen,

nehmen wir mal einen Arbeitnehmer X, der in einer IT Support-Abteilung sitzt.
Angenommen der Arbeitnehmer X erhält zu seinem Arbeitsvertrag folgende Änderung:

ALT:
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden / Woche.
X ist im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und gesetzlichen Höchstgrenzen verpflichtet, Überstunden zu leisten.
Diese werden in Freizeit ausgeglichen oder zum durchschnittlichen Stundensatz.

Der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit und die gesetzlichen Pausenzeiten richten sich nach der betrieblichen Ordnung. Der Arbeitgeber kann Änderungen anordnen.
NEU
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden / Woche.
X unterliegt nicht der Zeiterfassung und ist hinsichtlich Lage und Verteilung der Arbeitszeit unter Beachtung
der Vorgaben durch das Arbeitszeitgesetz frei - Vertrauensarbeitszeit.
Der Arbeitgeber behält sich vor, bei Vorliegen betrieblicher Notwendigkeiten die Arbeitszeit im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten anzuordnen. Insbesondere gilt das bei der Notwendigkeit der Anordnung von Mehrarbeit.
Mehrarbeit wird durch Freizeitnahme ausgeglichen.

Die Verteilung und Lage der täglichen Arbeitszeit und Pausen richten sich nach den betrieblichen Bestimmungen.

Alle Stunden die über die gesetzliche Vorgabe hinausgehen, sind vom Arbeitnehmer zu dokumentieren.
Auf Aufforderung ist die Dokumentation herauszugeben.
Ist das eher positiv oder negativ ?

In einem persönlichen Gespräch äußert der Chef folgende Erwartungshaltung:
Es wird erst Feierabend gemacht, wenn die Arbeiten erledigt sind.

In der Vergangenheit gab es z. B. schon mehrfach einen Vorfall, dass kurz vor Feierabend ein "Notfall" rein kam und der Chef eine E-Mail an Arbeitnehmer gemacht hat "Das muss heute noch erledigt werden".
Dadurch haben Leute schon mal unfreiwillig mehrere Stunden länger im Büro verbracht.
In der Regel traut sich keiner was zu sagen.

Beispiel:
X fängt um 8 Uhr an und ist normal bis 16:30 Uhr im Büro.
Nun kommt um 15 Uhr ein Kundenanruf mit einem dringenden Problem.
Der Arbeitnehmer weiß aber, dass man das nicht in der "normalen" Arbeitszeit bis 16:30 Uhr lösen kann.
Der Chef pocht "das muss heute erledigt werden".

Muss nicht die Firma dafür sorgen, dass man für solche Fälle entsprechend besetzt ist und Leute nicht einfach länger bleiben ?

Wie ist die Rechtslage?

Dankeschön für's Lesen !
SusanneBerlin
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Re: Vertragsergänzung / Arbeitszeit

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

Der neue Vertrag enthält die Option des Auszahlens von Überstunden nicht mehr. Der AN soll geleistete Mehrarbeit nur noch mit Freizeit ausgleichen können. Auch gibt es kein Ansammeln von Überstunden mehr, da nichts aufgezeichnet wird. Die Überstunden verfallen, wenn der AN nicht zeitnah den Freizeitausgleich nimmt.

In der gelebten Realität wirde der AN vermutlich Probleme haben, nachzuweisen dass bzw wieviel Mehrarbeit er geleistet hat, weil er nicht an der betrieblichen Zeiterfassung teilnimmt und kann sich jedesmal, wenn er früher geht/später kommt um die Mehrarbeit auszugleichen, mit dem Arbeitgeber herumstreiten.
Änderungsvertrag hat geschrieben: Alle Stunden die über die gesetzliche Vorgabe hinausgehen, sind vom Arbeitnehmer zu dokumentieren.
Dieser Satz ist maximal unklar, kein Mensch weiß, was damit gemeint sein soll.

Es besteht keine Pflicht, den Änderungsvertrag zu unterschreiben.


joli hat geschrieben:Beispiel:
X fängt um 8 Uhr an und ist normal bis 16:30 Uhr im Büro.
Nun kommt um 15 Uhr ein Kundenanruf mit einem dringenden Problem.
Der Arbeitnehmer weiß aber, dass man das nicht in der "normalen" Arbeitszeit bis 16:30 Uhr lösen kann.
Der Chef pocht "das muss heute erledigt werden".

Muss nicht die Firma dafür sorgen, dass man für solche Fälle entsprechend besetzt ist und Leute nicht einfach länger bleiben ?
Die Verlängerung der Arbeitszeit auf 10 Stunden am Tag ist vom Gesetz gedeckt, wenn eine durchschnittliche Arbeitszeit von maximal 48 h pro Woche eingehalten wird. (§ 3 Arbeitszeitgesetz).
Es ist also problemlos möglich, dass der AG gelegentlich anordnet, dass von 8 Uhr bis 18:45 Uhr gearbeitet wird, einschließlich 45 min Pause.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html

joli hat geschrieben:In der Vergangenheit gab es z. B. schon mehrfach einen Vorfall, dass kurz vor Feierabend ein "Notfall" rein kam und der Chef eine E-Mail an Arbeitnehmer gemacht hat "Das muss heute noch erledigt werden".
Dadurch haben Leute schon mal unfreiwillig mehrere Stunden länger im Büro verbracht.
Das ist vom Arbeitsvertrag (ALT) sowie NEU gedeckt, solange das Arbeitszeitgesetz (s.o.) eingehalten wird.
Nach 10 h Arbeitszeit exklusive Pausen sollte man Feierabend machen.

Verlangt der AG oder lässt der AG wissentlich zu, dass die AN gegen das ArbZG verstoßen, kann die zuständige Aufsichtsbehörde dem Arbeitgeber ein Bußgeld auferlegen (§ 22 Abs 2 ArbZG)
Grüße, Susanne
karli
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Re: Vertragsergänzung / Arbeitszeit

Beitrag von karli »

joli hat geschrieben: 28.09.19, 10:41 In der Vergangenheit gab es z. B. schon mehrfach einen Vorfall, dass kurz vor Feierabend ein "Notfall" rein kam und der Chef eine E-Mail an Arbeitnehmer gemacht hat "Das muss heute noch erledigt werden".
Dadurch haben Leute schon mal unfreiwillig mehrere Stunden länger im Büro verbracht.
Nicht alles, was der Unternehmer für einen Notfall hält ist auch einer.
Zumindest im Zusammenhang mit dem Arbeitszeitgesetz. § 14 ArbZG
Meiner Ansicht nach handelt es sich hierbei um Arbeit auf Abruf, für die die Vorschriften gemäß § 12 TzBFG zu beachten wären.
§ 12.3 TzBFG hat geschrieben:Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
joli hat geschrieben: 28.09.19, 10:41In der Regel traut sich keiner was zu sagen.
Da bleibt halt nur Maulhalten und weitermachen oder gehn.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
joli
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Re: Vertragsergänzung / Arbeitszeit

Beitrag von joli »

Danke euch für das Feedback !

SusanneBerlin hat geschrieben: 28.09.19, 11:00 Hallo,

Der neue Vertrag enthält die Option des Auszahlens von Überstunden nicht mehr. Der AN soll geleistete Mehrarbeit nur noch mit Freizeit ausgleichen können. Auch gibt es kein Ansammeln von Überstunden mehr, da nichts aufgezeichnet wird. Die Überstunden verfallen, wenn der AN nicht zeitnah den Freizeitausgleich nimmt.

In der gelebten Realität wirde der AN vermutlich Probleme haben, nachzuweisen dass bzw wieviel Mehrarbeit er geleistet hat, weil er nicht an der betrieblichen Zeiterfassung teilnimmt und kann sich jedesmal, wenn er früher geht/später kommt um die Mehrarbeit auszugleichen, mit dem Arbeitgeber herumstreiten.
Änderungsvertrag hat geschrieben: Alle Stunden die über die gesetzliche Vorgabe hinausgehen, sind vom Arbeitnehmer zu dokumentieren.
Dieser Satz ist maximal unklar, kein Mensch weiß, was damit gemeint sein soll.

Es besteht keine Pflicht, den Änderungsvertrag zu unterschreiben.
Warum ist der Satz maximal unklar ? Interessiert mich.
Ich verstehe das so, dass ich meine Arbeitszeiten von ... bis ... z. B. in einer Tabelle dokumentiere und diese dann vorlege.
Problem könnte ggf. die Nachweisbarkeit sein ? Denn in meine Tabelle kann ich ja auch reinschreiben was ich mag.

Die Verlängerung der Arbeitszeit auf 10 Stunden am Tag ist vom Gesetz gedeckt, wenn eine durchschnittliche Arbeitszeit von maximal 48 h pro Woche eingehalten wird. (§ 3 Arbeitszeitgesetz).
Es ist also problemlos möglich, dass der AG gelegentlich anordnet, dass von 8 Uhr bis 18:45 Uhr gearbeitet wird, einschließlich 45 min Pause.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html
Das kann der Arbeitgeber auch am gleichen Tag spontan entscheiden ?
SusanneBerlin
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Re: Vertragsergänzung / Arbeitszeit

Beitrag von SusanneBerlin »

Das kann der Arbeitgeber auch am gleichen Tag spontan entscheiden ?
Das ist doch meistens der Fall bei Überstunden, dass sie spontan notwendig sind. Ansonsten könnte man doch den Dienstplan gleich von vornherein darauf abstimmen.
Warum ist der Satz maximal unklar ? Interessiert mich.
Ich verstehe das so, dass ich meine Arbeitszeiten von ... bis ... z. B. in einer Tabelle dokumentiere und diese dann vorlege.
Dann erklären Sie mir bitte, auf welche "gesetzliche Vorgaben" sich der Satz bezieht und was Stunden sind, die "über gesetzliche Vorgaben hinausgehen" wenn das für Sie klar ist. Ich habe jedenfalls nicht verstanden, was damit gemeint ist.
Grüße, Susanne
Evariste
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Re: Vertragsergänzung / Arbeitszeit

Beitrag von Evariste »

SusanneBerlin hat geschrieben: 28.09.19, 11:00
Änderungsvertrag hat geschrieben: Alle Stunden die über die gesetzliche Vorgabe hinausgehen, sind vom Arbeitnehmer zu dokumentieren.
Dieser Satz ist maximal unklar, kein Mensch weiß, was damit gemeint sein soll.
Ich schon. :D

Damit delegiert der AG seine Pflichten gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG an den AN:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 [= 8 Stunden] hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen ...
karli
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Re: Vertragsergänzung / Arbeitszeit

Beitrag von karli »

joli hat geschrieben: 02.10.19, 17:59
Das kann der Arbeitgeber auch am gleichen Tag spontan entscheiden ?
Meiner Ansicht nach müsste der AG die vier Tage Vorankündigungsfrist aus dem Teilzeitbefristungsgesetz einhalten, soweit kein aussergewöhnlicher Fall gemäß § 14 ArbzG vorliegt.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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joli
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Re: Vertragsergänzung / Arbeitszeit

Beitrag von joli »

Das klingt interessant mit der Arbeit auf Abruf.

Die Sache ist nur die, dass der Arbeitgeber nicht voraussehen kann, wann ein wichtiges Ticket rein kommt, bei dem eine bestimmte Reaktionszeit eingehalten werden muss.
In der Praxis ist es z. B. so, dass der Arbeitnehmer an neuen Projekten arbeitet (die besser planbar sind) UND gleichzeitig beim Tagesgeschäft (Anfragen von bestehenden Kunden, Probleme etc...) aushilft.
Dann kann es schon vorkommen, dass es mit der Arbeitszeit eng wird.


Wenn der Arbeitnehmer diese Ergänzung nicht unterschreibt, kommt es ja sicher zu einer Änderungskündigung.
karli
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Re: Vertragsergänzung / Arbeitszeit

Beitrag von karli »

joli hat geschrieben: 10.10.19, 18:41 Die Sache ist nur die, dass der Arbeitgeber nicht voraussehen kann, wann ein wichtiges Ticket rein kommt, bei dem eine bestimmte Reaktionszeit eingehalten werden muss.
Das ist das Problem des Arbeitgebers.
Er könnte ja auch entspechende Schichten, Notdienste oder Bereitschaftsdienste einrichten oder ausreichend Personal einstellen.
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SusanneBerlin
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Re: Vertragsergänzung / Arbeitszeit

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn der Arbeitnehmer diese Ergänzung nicht unterschreibt, kommt es ja sicher zu einer Änderungskündigung.
Die man dann eben auch nicht unterschreibt.

Ich dachte, IT-ler werden gesucht?
Wieviele AN sind eigentlich bei diesem Arbeitgeber?
Grüße, Susanne
karli
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Re: Vertragsergänzung / Arbeitszeit

Beitrag von karli »

Möglicherweise ein guter Zeitpunkt um einen Betriebsrat zu gründen!
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matthias.
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Re: Vertragsergänzung / Arbeitszeit

Beitrag von matthias. »

Evariste hat geschrieben: 02.10.19, 22:40

Damit delegiert der AG seine Pflichten gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG an den AN:


Und das ist nicht zulässig?
karli
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Re: Vertragsergänzung / Arbeitszeit

Beitrag von karli »

matthias. hat geschrieben: 11.10.19, 10:14
Evariste hat geschrieben: 02.10.19, 22:40

Damit delegiert der AG seine Pflichten gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG an den AN:


Und das ist nicht zulässig?
Das entbindet den AG zwar nicht von seiner Verantwortung aber zulässig dürfte das sein.
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Re: Vertragsergänzung / Arbeitszeit

Beitrag von SusanneBerlin »

matthias. hat geschrieben: 11.10.19, 10:14
Evariste hat geschrieben: 02.10.19, 22:40

Damit delegiert der AG seine Pflichten gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG an den AN:


Und das ist nicht zulässig?
Der AG hat den AN natürlich anzuleiten, WIE er das tun soll.

Die Dokumentation erfolgt also nicht per Schierzettel der in der hintersten Ecke der Schreibtischschublade des AN liegt,

sondern z.B. über eine vom AG bereitgestellte Excel-Tabelle, die zentral auf dem Server abgelegt ist und in der der AN die Zeiten in die mit seinem Namen beschriftete Spalte einträgt.

So ok. für dich?
Grüße, Susanne
karli
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Re: Vertragsergänzung / Arbeitszeit

Beitrag von karli »

SusanneBerlin hat geschrieben: 11.10.19, 17:42Die Dokumentation erfolgt also nicht per Schierzettel der in der hintersten Ecke der Schreibtischschublade des AN liegt, sondern z.B. über eine vom AG bereitgestellte Excel-Tabelle, die zentral auf dem Server abgelegt ist und in der der AN die Zeiten in die mit seinem Namen beschriftete Spalte einträgt.
Und warum sollte eine handschriftliche Aufzeichnung durch den AN nicht ausreichend sein? :shock:
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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