Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

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lerchenzunge
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von lerchenzunge »

Soraya hat geschrieben: 11.10.19, 10:21 A hatte insoweit keine Verhandlungsposition, als dass sie so schnell wie möglich wieder in einen Job wollte/musste, um ihren Lebensunterhalt und den des Kindes zu finanzieren.
Willkommen im Leben!

Im Grunde ist es doch ganz einfach: die AN verkauft ihre Arbeitskraft auf dem Markt. Da gelten die Regeln der Marktwirtschaft. Wer in einer unguenstigen Position ist und unbedingt verkaufen muss, muss Abschlaege beim Preis akzeptieren. Ist doch ganz genauso wie zB auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Wenn es einen Mangel an Gebrauchtwagen gibt und der Kaufinteressent unbedingt ein Auto oder ganz speziell dieses Auto haben will, geht der Preis hoch. Wenn es ein Ueberangebot an Gebrauchtwagen gibt und der Verkaeufer unbedingt verkaufen will/muss, beispielsweise, weil er dringend das Geld braucht, geht der Preis runter...
Hier hatte die Verkaeuferin der Arbeitsleistung, also A, eine schlechte Verhandlungsposition, und wollte/musste schnell verkaufen, also ging der Preis runter...

Das ist keine "Diskriminierung", sondern das Natuerlichste auf der Welt!
Celestro
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von Celestro »

Soraya hat geschrieben: 11.10.19, 10:21 A hatte insoweit keine Verhandlungsposition, als dass sie so schnell wie möglich wieder in einen Job wollte/musste, um ihren Lebensunterhalt und den des Kindes zu finanzieren. Unterhalt bekommt sie nicht vom KV, der
nicht verfügbar ist.
A bekommt dann aber sicher Unterhalsvorschuss, oder?
webmaster76
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von webmaster76 »

Sorry, aber das hier
Soraya hat geschrieben: 11.10.19, 09:51Hätte A Kenntnis von den Gehaltsstrukturen bei B gehabt, hätte sie den Vertrag nicht so unterschrieben.
und das
Soraya hat geschrieben: 11.10.19, 10:21A hatte insoweit keine Verhandlungsposition, als dass sie so schnell wie möglich wieder in einen Job wollte/musste, um ihren Lebensunterhalt und den des Kindes zu finanzieren.
widerspricht sich erheblich. A benötigt zwingend und schnellstmöglich einen Job um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Um sich aber noch im Spiegel anschauen zu können hätte man im Wissen der Verhältnisse den Arbeitsvertrag so nicht unterschrieben, wäre also lieber obdachlos geworden bzw. hätte ALG beantragt?
Nach dieser Logik müsste die A den B um einen Aufhebungsvertrag bitten.
Soraya
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von Soraya »

webmaster76 hat geschrieben: 11.10.19, 11:03 Sorry, aber das hier
Soraya hat geschrieben: 11.10.19, 09:51Hätte A Kenntnis von den Gehaltsstrukturen bei B gehabt, hätte sie den Vertrag nicht so unterschrieben.
und das
Soraya hat geschrieben: 11.10.19, 10:21A hatte insoweit keine Verhandlungsposition, als dass sie so schnell wie möglich wieder in einen Job wollte/musste, um ihren Lebensunterhalt und den des Kindes zu finanzieren.
widerspricht sich erheblich. A benötigt zwingend und schnellstmöglich einen Job um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Um sich aber noch im Spiegel anschauen zu können hätte man im Wissen der Verhältnisse den Arbeitsvertrag so nicht unterschrieben, wäre also lieber obdachlos geworden bzw. hätte ALG beantragt?
Nach dieser Logik müsste die A den B um einen Aufhebungsvertrag bitten.
Nicht unbedingt, alle Details wird A zur Gemüts- und Erkenntnislage vor/während/nach der Entscheidung hier nicht preisgeben.
Celestro
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von Celestro »

Ist A in dem Beispiel Mitglied der Gewerkschaft?
matthias.
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von matthias. »

lerchenzunge hat geschrieben: 11.10.19, 10:38
matthias. hat geschrieben: 11.10.19, 10:23 Es besteht doch Tarifbindung. A tritt also in die Gewerkschaft ein und fordert ab sofort und bis Ende der Befristung Tariflohn.
bitte korrigiere mich, wenn ich mich irren sollte, aber so wie ich den Sachverhalt verstehe, wird A nach Tarif bezahlt, nur eben mit Einstufung als "Anfaengerin ohne einschlaegige Berufserfahrung", wohingegen die Vorgaengerin einen AT-Vertrag mit deutlich hoeherem Gehalt hatte.
A erhaelt also schon Tariflohn.
In dem ganzen Wust der Diskussion gehen so Sachen dann unter.

OK wenn es um die korrekte Eingruppierung geht wird das schwierig.

Steht denn im Arbeitsvertrag, dass sich das Gehalt nach dem Tarifvertrag XY richtet?

Wenn man in die Gewerkschaft eintritt, kann man sich da ja beraten lassen ob man richtig eingruppiert ist.
Das machen die meistens auch ohne große Wartezeit. Dann weiß man zumindest bescheid ob man über den Tisch
gezogen wurde und kann sich auch noch überlegen ob man dagegen vor geht (Mit Gewerkschaft oder sonstigem Anwalt).

Wenn im AV steht Arbeitsverhältnis und Gehalt richtet sich nach TV XY und man ist falsch eingruppiert, kann man die korrekte Bezahlung auch rückwirkend meist 3-6 Monate für die Ausschlussfrist noch einklagen. Von daher sollte man jetzt schnell handeln oder die Sache vergessen und seinen Seelenfrieden damit mache, dass man da bald wieder weg ist.
Celestro
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von Celestro »

das der Betriebsrat hier dem Gehalt "nicht zugestimmt hat" sagt meiner Meinung nach schon viel aus. Die Frage ist wie gesagt, was hat der BR anschließend getan?
Dieter_Meisenkaiser
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von Dieter_Meisenkaiser »

Es geht der Betroffenen überwiegend um Neid, Missgunst und Befindlichkeiten. Dabei sollte sie lieber endlich mal zur Kenntnis nehmen, was bereits mehrfach geschrieben wurde: Die Eingruppierung von Vorgängern ist für die eigene Eingruppierung rechtlich belanglos, außerdem hat man nur einen Anspruch darauf, selbst korrekt eingruppiert zu werden, aber nicht darauf, dass Kollegen rauf- oder runtergruppiert werden - sogar dann, wenn diese irrtümlich oder wissentlich falsch eingruppiert wurden (was nicht mal feststeht). Aber die TE zieht es ja vor, sich in ihren Diskriminierungsfantasien zu suhlen. Die Möglichkeit, dass sie schlechtere Arbeit leistet und weniger Einsatz zeigt als die vermeintlich überbezahlten Kollegen, verbietet sich nach ihrem Dafürhalten freilich von selbst - nicht aber für den aufmerksamen Leser.
Zuletzt geändert von Dieter_Meisenkaiser am 11.10.19, 12:09, insgesamt 1-mal geändert.
SusanneBerlin
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von SusanneBerlin »

Eine Arbeitnehmerin A, die sich mit einer Gehaltsvorstellung X in einem Unternehmen bewirbt, dann einen Arbeitsvertrag mit einem Monatsbrutto von X - 500€ und einer 1-Jahresbefristung unterschreibt, anschließend wenige Wochen nach Arbeitsaufnahme fordert, man möge doch ihr Gehalt um 700 - 1000 € nach oben anpassen wahlweise "weil die anderen auch mehr bekommen" wird sich damit nur lächerlich machen, oder mit Hilfe von Gewerkschaft und Anwalt eine Klage auf höhere Eingruppierung anstrengt, und sich infolgedessen während dieses einjährigen Arbeitsverhältnisses ein- bis mehrmals mit ihren Rechtsbeiständen und den Vertretern des Arbeitgebers im Arbeitsgericht trifft, die wird eventuell ihre höhere Eingruppierung bekommen, dafür ist es dann nach 12 Monaten bei diesem einzigen Arbeitgeber in dieser "strukturschwachen Region" vorbei.


Wie ein zielführenderer Weg ausschaut, habe ich schon mal geschrieben. Wer es nicht wahrhaben will, muss eben seine/ihre eigene Erfahrungen machen.
Grüße, Susanne
Soraya
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von Soraya »

Dieter_Meisenkaiser hat geschrieben: 11.10.19, 12:05 Es geht der Betroffenen überwiegend um Neid, Missgunst und Befindlichkeiten. Dabei sollte sie lieber endlich mal zur Kenntnis nehmen, was bereits mehrfach geschrieben wurde: Die Eingruppierung von Vorgängern ist für die eigene Eingruppierung rechtlich belanglos, außerdem hat man nur einen Anspruch darauf, selbst korrekt eingruppiert zu werden, aber nicht darauf, dass Kollegen rauf- oder runtergruppiert werden - sogar dann, wenn diese irrtümlich oder wissentlich zu hoch eingruppiert wurden. Aber die TE zieht es ja vor, sich in ihren Diskriminierungsfantasien zu suhlen. Die Möglichkeit, dass sie schlechtere Arbeit leistet und weniger Einsatz zeigt als die vermeintlich überbezahlten Kollegen, verbietet sich nach ihrem Dafürhalten freilich von selbst - nicht aber für den aufmerksamen Leser.
Sie haben keinen meiner Beiträge richtig gelesen, sonst wüssten Sie, dass es A um keinen der von Ihnen genannten Punkte geht. :roll:
Soraya
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von Soraya »

SusanneBerlin hat geschrieben: 11.10.19, 12:08 Eine Arbeitnehmerin A, die sich mit einer Gehaltsvorstellung X in einem Unternehmen bewirbt, dann einen Arbeitsvertrag mit einem Monatsbrutto von X - 500€ und einer 1-Jahresbefristung unterschreibt, anschließend wenige Wochen nach Arbeitsaufnahme fordert, man möge doch ihr Gehalt um 700 - 1000 € nach oben anpassen wahlweise "weil die anderen auch mehr bekommen" wird sich damit nur lächerlich machen, oder mit Hilfe von Gewerkschaft und Anwalt eine Klage auf höhere Eingruppierung anstrengt, und sich infolgedessen während dieses einjährigen Arbeitsverhältnisses ein- bis mehrmals mit ihren Rechtsbeiständen und den Vertretern des Arbeitgebers im Arbeitsgericht trifft, die wird eventuell ihre höhere Eingruppierung bekommen, dafür ist es dann nach 12 Monaten bei diesem einzigen Arbeitgeber in dieser "strukturschwachen Region" vorbei.


Wie ein zielführenderer Weg ausschaut, habe ich schon mal geschrieben. Wer es nicht wahrhaben will, muss eben seine/ihre eigene Erfahrungen machen.
Auch hier wurde nicht gelesen sondern gekeilt.

Ich lasse es jetzt dabei.
Soraya
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von Soraya »

Doppelt
Zuletzt geändert von Soraya am 11.10.19, 12:16, insgesamt 1-mal geändert.
Soraya
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von Soraya »

Doppelt
SusanneBerlin
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von SusanneBerlin »

Soraya hat geschrieben:Auch hier wurde nicht gelesen sondern gekeilt.

Ich lasse es jetzt dabei.
Bitte? Ich habe genau Ihre Informationen aus dem Startbeitrag gelesen und verwendet.
Grüße, Susanne
Soraya
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung

Beitrag von Soraya »

Haben Sie denn auch die Beiträge zwischendrin gelesen?

Bereits mehrfach erwähnte ich, dass A NICHT den Schritt machen wird, die höhere Gruppierung einzufordern. Sie wird sich einen anderen Job suchen.

Bereits mehrfach wurde auch von mir erwähnt, dass die Heranziehung des AGG hier wohl nicht greift.

:roll:
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