Da mag Wahres dran sein, aber Menschen sind eigentlich keine Gebrauchtwagen. Trotzdem danke für Ihre realistische Einschätzung.lerchenzunge hat geschrieben: ↑11.10.19, 10:45Willkommen im Leben!
Im Grunde ist es doch ganz einfach: die AN verkauft ihre Arbeitskraft auf dem Markt. Da gelten die Regeln der Marktwirtschaft. Wer in einer unguenstigen Position ist und unbedingt verkaufen muss, muss Abschlaege beim Preis akzeptieren. Ist doch ganz genauso wie zB auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Wenn es einen Mangel an Gebrauchtwagen gibt und der Kaufinteressent unbedingt ein Auto oder ganz speziell dieses Auto haben will, geht der Preis hoch. Wenn es ein Ueberangebot an Gebrauchtwagen gibt und der Verkaeufer unbedingt verkaufen will/muss, beispielsweise, weil er dringend das Geld braucht, geht der Preis runter...
Hier hatte die Verkaeuferin der Arbeitsleistung, also A, eine schlechte Verhandlungsposition, und wollte/musste schnell verkaufen, also ging der Preis runter...
Das ist keine "Diskriminierung", sondern das Natuerlichste auf der Welt!
Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Moderator: FDR-Team
Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Die Möglichkeit scheidet aus. Ein aufmerksamer Leser wüsste auch sofort, wieso das gar nicht in Frage kommen KANN.Dieter_Meisenkaiser hat geschrieben: ↑11.10.19, 12:05 Die Möglichkeit, dass sie schlechtere Arbeit leistet und weniger Einsatz zeigt als die vermeintlich überbezahlten Kollegen, verbietet sich nach ihrem Dafürhalten freilich von selbst - nicht aber für den aufmerksamen Leser.
Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Das muss ich sagen verstehe ich dann aber nicht, wenn man eh weg will kann man auch das einfordern was einem zusteht.
Also von der Gewerkschaft prüfen lassen und dann einfordern wenn tatsächlich herauskommt, dass man zu niedrig eingruppiert ist.
Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Dann endet das Arbeitsverhältnis wahrscheinlich so oder so mit der Befristung. An der wird nicht zu rütteln sein.
A müsste dann abwägen, ob sie sich den Stress mit einem Rechtsstreit antun soll.
A müsste dann abwägen, ob sie sich den Stress mit einem Rechtsstreit antun soll.
Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
und für die Zukunft:
Der Gleichbehandlungsgrundsatz gelangt bei der Einstellung ausnahmsweise dann zur Geltung, wenn die Arbeitsvertragsparteien davon absehen, bei der Einstellung eine bestimmte Arbeitsvergütung zu vereinbaren. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß § 612 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung zu gewähren. Diese Vergütung bemisst sich danach, was ein in gleicher Funktion tätiger Arbeitnehmer erhält.
https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 05433.html
Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Nö. Sie haben gemeint, es könnte keine Geschlechterdiskriminierung vorliegen, weil unter den "Besserverdienenden" viele Frauen sind.
Es ist immer wieder lustig, kaum widerlegt man mal eine Aussage, schon erinnert sich derjenige nicht mehr an diese Aussage.
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Und genau das wäre zu prüfen: ist die Befristung wirksam? Da hier von Vorgängerin die Rede ist, bestehen an einem echten Sachgrund zumindest mal Zweifel. Oder bedeutet Vorgängerin = noch angestellt und in Elternzeit o.ä.? Dann eher keine Zweifel.
Das ist aber ein Punkt, der nur interessant ist, wenn A bei B bleiben möchte. Wenn A eh nach dem Jahr gehen möchte ist es korrekt, dass Frau sich gut überlegen sollte, das Kostenrisiko (Anwalt und Gericht) wegen einem "überschaubaren" Betrag zu riskieren.
Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Welcher AG schließt einen befristeten 1 Jahresvertrag mit Sachgrund ab? Da wäre er ja mit dem Klammerbeutel gepudert.webmaster76 hat geschrieben: ↑11.10.19, 13:35
Und genau das wäre zu prüfen: ist die Befristung wirksam? Da hier von Vorgängerin die Rede ist, bestehen an einem echten Sachgrund zumindest mal Zweifel.
Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Woher nehmen Sie denn, das hier überhaupt mit Sachgrund eingestellt wurde? Und hoffentlich ist Ihnen klar, das einer der möglichen Sachgründe "zur Erprobung des AN ist", was deutlich macht, das ein ggf. vorhandener Sachgrund so überhaupt nicht durch "es existiert eine Vorgängerin" in Zweifel gezogen wird.webmaster76 hat geschrieben: ↑11.10.19, 13:35 Und genau das wäre zu prüfen: ist die Befristung wirksam? Da hier von Vorgängerin die Rede ist, bestehen an einem echten Sachgrund zumindest mal Zweifel.
Erm ... wieso genau?
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Sie springen ganz schön hin und her.
Auf meinen vorigen Beitrag antworteten Sie
Darauf schreibt matthias.: wenn man eh weg will, kann man auch einfordern was einem zusteht. Gemeint hat er natürlich: für die Zeit, die man da gearbeitet HAT und die restliche Zeit BIS man kündigt, und dann kommen Sie wieder damit, dass man über die Befristung nicht hi auskomnt wenn man einen Rechtsstreit anleiert.Soraya hat geschrieben:Bereits mehrfach erwähnte ich, dass A NICHT den Schritt machen wird, die höhere Gruppierung einzufordern. Sie wird sich einen anderen Job suchen.
Sie sollten sich erstmal klar werden was Sie wollen, bevor Sie gereizt reagieren, weil eine Antwort wegen Ihrer Meinungsumschwünge Gehen vs. Bleiben zwischenzeitlich nicht mehr Ihrer Zielvorgabe entspricht.
Grüße, Susanne
Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Danke für den Hinweis.Celestro hat geschrieben: ↑11.10.19, 13:25 und für die Zukunft:
Der Gleichbehandlungsgrundsatz gelangt bei der Einstellung ausnahmsweise dann zur Geltung, wenn die Arbeitsvertragsparteien davon absehen, bei der Einstellung eine bestimmte Arbeitsvergütung zu vereinbaren. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß § 612 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung zu gewähren. Diese Vergütung bemisst sich danach, was ein in gleicher Funktion tätiger Arbeitnehmer erhält.
https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 05433.html
Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Ja, danke! A wird auch Ihren Einwand überdenken.SusanneBerlin hat geschrieben: ↑11.10.19, 13:59Sie springen ganz schön hin und her.
Auf meinen vorigen Beitrag antworteten SieDarauf schreibt matthias.: wenn man eh weg will, kann man auch einfordern was einem zusteht. Gemeint hat er natürlich: für die Zeit, die man da gearbeitet HAT und die restliche Zeit BIS man kündigt, und dann kommen Sie wieder damit, dass man über die Befristung nicht hi auskomnt wenn man einen Rechtsstreit anleiert.Soraya hat geschrieben:Bereits mehrfach erwähnte ich, dass A NICHT den Schritt machen wird, die höhere Gruppierung einzufordern. Sie wird sich einen anderen Job suchen.
Sie sollten sich erstmal klar werden was Sie wollen, bevor Sie gereizt reagieren, weil eine Antwort wegen Ihrer Meinungsumschwünge Gehen vs. Bleiben zwischenzeitlich nicht mehr Ihrer Zielvorgabe entspricht.
Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Die Einstellung befristet ohne Sachgrund. Inwiefern kann A prüfen, ob die Befristung wirksam ist? Ist das nicht heutzutage gebräuchlich, zu so zu befristeten um mehr Flexibilität willen?webmaster76 hat geschrieben: ↑11.10.19, 13:35Und genau das wäre zu prüfen: ist die Befristung wirksam? Da hier von Vorgängerin die Rede ist, bestehen an einem echten Sachgrund zumindest mal Zweifel. Oder bedeutet Vorgängerin = noch angestellt und in Elternzeit o.ä.? Dann eher keine Zweifel.
Das ist aber ein Punkt, der nur interessant ist, wenn A bei B bleiben möchte. Wenn A eh nach dem Jahr gehen möchte ist es korrekt, dass Frau sich gut überlegen sollte, das Kostenrisiko (Anwalt und Gericht) wegen einem "überschaubaren" Betrag zu riskieren.
Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Das ist ein schöner Zirkelschluss, Sie behaupten, es gibt keine Diskriminierung und begründen das mit der These, dass Arbeitgeber nicht diskriminieren.lerchenzunge hat geschrieben: ↑11.10.19, 09:20 mit dem letzten Satz widerlegen Sie sich selbst, stellen im Gegenteil dar, dass es ziemlich sicher, dass es nicht einfach eine anlasslose Diskriminierung ist, dass Alleinerziehende oft schlechter verdienen oder groessere Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben:
Einen billigeren Angestellten bei gleicher Leistung zu erhalten, das strebt doch jeder Arbeitgeber an. Keinen Arbeitgeber interessiert das persoenliche Lebensmodell des Angestellten, kein AG hat was persoenlich gegen Alleinerziehende und behandelt die nur deshalb schlechter. Wenn also Alleinerziehende grundsaetzlich bei gleicher Leistung billiger waeren, wuerden sie besonders leicht auf dem Arbeitsmarkt Jobs finden und die teureren Angestellten, Maenner und Frauen, die nicht alleinerziehend sind, verdraengen! Und die entsprechend gesteigerte Nachfrage nach Alleinerziehenden und die zurueckgehende Nachfragen nach Nicht-Alleinerziehenden wuerde dann zu einer Angleichung der Gehaelter von beiden Richtungen aus fuehren.
Wenn Einstellungsentscheidungen allein unter sachlichen Gesichtspunkte getroffen werden würden, hätten sie Recht, die Gehälter würden sich angleichen. Bekanntermaßen werden diese Entscheidungen aber oft nach unsachlichen Kriterien getroffen, und da beginnt dann die Diskriminierung:
"Der ist ein Ossi, ich mag keine Ossis" => unsachlich, aber nach der Rechtsprechung keine Diskriminierung
"Wir sind eine junge Truppe und das soll so bleiben." => hat nichts mit der Qualifkation eines Bewerbers zu tun und ist eine Diskriminierun nach dem AGG
Daneben gibt es aber auch aus der Sicht des AG durchaus sachlich begründbare Diskriminierungen, die aber nach dem Gesetz dennoch verboten sind, z. B. wenn eine Firma keine Frauen einstellt, weil "die ja doch irgendwann schwanger werden" oder "weil wir keine Damentoiletten haben".
Naja, das sind die sattsam bekannten Beispiele, mit denen DIskriminierung gerechtfertigt wird. "Alleinerziehende sind unflexibel". Wenn man sich das genauer anschaut, dann stellt man fest ...Meine eigene Erfahrung, voellig unabhaengig vom hier besprochenen konkreten Fall: Flexibilitaet ist ein ganz erheblicher Gehaltsfaktor! Wenn der Chef um 16:30 Uhr ins Buero kommt und sagt, dieser Bericht muss unbedingt noch heute fertiggemacht werden, wer ist bereit, Ueberstunden zu machen, und die eine Angestellte sagt laechelnd "Kein Problem, ich ruf kurz zuhause an, dass es heute spaeter wird" und die andere bekommt Panik in die Augen und sagt "Unmoeglich, ich muss doch mein Kind von der Tagesmutter abholen, keine 10 Minuten kann ich laenger bleiben", dann ist klar, wer bei der naechsten Gehaltsrunde einen Bonus bekommt. Wenn der Chef sagt "Der Kunde in Hintertimbuktu will unbedingt, dass wir persoenlich vorbeikommen, also ab kommenden Montag drei Wochen Dienstreise nach Hintertimbuktu" und die eine Angestellte sagt "Toll, da wollte ich schon immer mal hin" und die andere "Voellig unmoeglich, ich habe niemanden, der sich in der Zeit um Kind/Haushalt/Hund etc. kuemmern kann", dann ist klar, wessen Vertrag entfristet wird und wer einen feuchten Haendedruck am Vertragsende bekommt.
- es gibt flexible und unflexible Alleinerziehende, genauso wie es flexible und unflexible Kinderlose gibt. Auch ledigen Angestellten macht es nicht unbedingt Spass, 3 Wochen weg von zu Hause zu sein, oder sie haben für den Abend eine Konzertkarte, oder einfach keine Lust, länger zu bleiben. Vielleicht haben sie in der konkreten Situation keine guten Argumente. Wenn der AG aber nicht auf ihre Belange Rücksicht nimmt, bekommt er irgendwann die Quittung dafür, sei es durch Minderleistung (wenn man weiß, dass man sowieso erst spät aus dem Büro herauskommt, teilt man sich seine Kräfte ein) oder durch eine Kündigung.
- dass der Bericht überhaupt nur deswegen in letzter Minute erstellt werden musste, weil der Vorgesetzte oder auch die ganze Firma miserabel organisiert ist.
- dass die "unflexible" Angestellte in Summe vielleicht dennoch mehr leistet als die "flexible" Angestellte. (Z. B. Teilzeitangestellte leisten in 6 Stunden mitunter genau das Gleiche wie ihre Kollegen mit 8 und mehr Stunden pro Tag. Sie verbringen nur weniger Zeit am Kaffeeautomaten und in nutzlosen Meetings.)
- dass auch die Mutter mit Kind den Bericht problemlos am Abend fertigstellen könnte, wenn es in der Firma die Möglichkeit gäbe, von Zuhause zu arbeiten.
Natürlich, es gibt bestimmte Berufe, da passt es nicht. Das kann man aber nicht einfach am Alleinerziehendenstatus festmachen.
Damit gehen Sie aber nur auf das Thema "alleinerziehend" ein. Im vorliegenden Fall spielte sicher auch das Alter der Bewerberin eine Rolle.
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Ok, wenn ohne Sachgrund befristet (unter zwei Jahre) und bisher keine Verlängerung vorliegt, sollte an der Befristung nach TzBfG nicht zu rütteln sein. Wirklich sicher wird das aber nur ein kundiger Fachmann beurteilen können, der Einsicht in alle Unterlagen etc. hat.
Ansonsten bin ich voll bei SusanneBerlin. A sollte sich im ersten Schritt klar werden was sie möchte
1. den Job mit dem sicheren (wenn auch überschaubaren) Einkommen. Dort die Befristung(en) überstehen, bis das AV unbefristet ist, und dann die Sache mit der Bezahlung angehen
2. einen neuen Job suchen
3. ALG beantragen
4. alle Hebel wegen der Bezahlung in Bewegung setzen mit dem Risiko nach dem Ende der Befristung zu Hause bleiben zu können (weiter siehe 3.)
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