Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Moderator: FDR-Team
Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
A denkt eher an Variante 5, so lange im Job bleiben, bis sie was Neues hat und dann nachforden, wenn das möglich ist und unter den dann gegebenen Voraussetzungen zu machen ist.
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Wie soll das gehen, wenn A den 1-Jahresvertrag erst vor 2 Monaten unterschrieben hat?webmaster67 hat geschrieben:3. ALG beantragen
Eigenkündigung ohne neuen Job und 3 Monate beim ALG gesperrt ist nun wirklich die schlechteste aller Varianten.
Grüße, Susanne
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Sie behaupten also, dass alle (oder zumindest die größte Mehrheit) der Arbeitgeber kollektiv grundlos und rein bösartig Alleinerziehende diskriminieren, zu ihrem eigenen Nachteil? Dass überall Arbeitgeber billige alleinerziehende Frauen als Angestellte ablehnen und freiwillig und ohne Mehrwert teure nicht-alleinerziehende einstellen?Evariste hat geschrieben: ↑11.10.19, 14:18 Das ist ein schöner Zirkelschluss, Sie behaupten, es gibt keine Diskriminierung und begründen das mit der These, dass Arbeitgeber nicht diskriminieren.
Wenn Einstellungsentscheidungen allein unter sachlichen Gesichtspunkte getroffen werden würden, hätten sie Recht, die Gehälter würden sich angleichen. Bekanntermaßen werden diese Entscheidungen aber oft nach unsachlichen Kriterien getroffen, und da beginnt dann die Diskriminierung:
...
Das würde ich unter "Verschwörungstheorie" ablegen...
nicht ohne Grund habe ich den Absatz mit "Meine eigene Erfahrung, voellig unabhaengig vom hier besprochenen konkreten Fall" eingeleitet...
richtig, und die einen steigen schneller auf, bekommen unbefristete Arbeitsverträge und bekommen mehr Gehalt und die anderen krebsen eben mit weniger rum...
das spielt keine Rolle!Evariste hat geschrieben: ↑11.10.19, 14:18 - dass der Bericht überhaupt nur deswegen in letzter Minute erstellt werden musste, weil der Vorgesetzte oder auch die ganze Firma miserabel organisiert ist.
- dass auch die Mutter mit Kind den Bericht problemlos am Abend fertigstellen könnte, wenn es in der Firma die Möglichkeit gäbe, von Zuhause zu arbeiten.
Es ist nichts verkehrt daran und nichts unfair, wenn der Angestellte, der die miserable Organisation seines Chefs durch eigenen Einsatz ausbügelt und der, der dafür keine Umorganisation der Arbeitsabläufe benötigt, einen Bonus beim Gehalt bekommt und bei seinem Chef besser angesehen ist als der, der das eben nicht tut!
jeinEvariste hat geschrieben: ↑11.10.19, 14:18 dass die "unflexible" Angestellte in Summe vielleicht dennoch mehr leistet als die "flexible" Angestellte. (Z. B. Teilzeitangestellte leisten in 6 Stunden mitunter genau das Gleiche wie ihre Kollegen mit 8 und mehr Stunden pro Tag. Sie verbringen nur weniger Zeit am Kaffeeautomaten und in nutzlosen Meetings.)
In vielen Berufen geht es nicht um konstante Arbeit, sondern sehr oft um Verfügbarkeit. Der Arbeitnehmer muss bereitstehen und verfügbar sein in dem Moment, wo ein Problem auftaucht und sich sofort darum kümmern können. Die Arbeitslast ist nicht vorhersehbar oder konstant, sondern kommt in Schüben, gerne auch mal eine Viertelstunde vor geplantem Feierabend. Und acht Stunden für plötzlich anfallende Arbeiten zur Verfügung zu stehen, vielleicht sogar auch gerne mal 10 Stunden oder mehr, und nicht nur sechs Stunden fix, das ist sehr oft ein erheblicher Mehrwert. Da ist es dann trotzdem völlig in Ordnung, wenn der Arbeitnehmer in Zeiten geringer Auslastung die Kaffeemaschine belagert, wichtig ist nur, dass er aus diesem "Stand-by-mode" jederzeit auf volle Leistung hochfahren kann!
habe ich auch nicht behauptet, aber leider ist es eben bei vielen Alleinerziehenden so. Der Durchschnitt sagt aber natürlich nie etwas über den Einzelfall aus.
Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Schön und gut ... wir reden hier aber über einen Fall, in dem eine neu eingestellte Person wohl falsch eingruppiert wurde. Dafür spricht jedenfalls, dass sich der Betriebsrat in der Anhörung des BR ablehnend zur Gehaltshöhe geäußert hat. Das es hier also bei der eingestellten Person im Gegensatz zu Ihrer Vorgängerin um unterschiedliche "Verfügbarkeiten" ging, ist wohl ausgeschlossen.lerchenzunge hat geschrieben: ↑11.10.19, 15:12 [jein
In vielen Berufen geht es nicht um konstante Arbeit, sondern sehr oft um Verfügbarkeit. Der Arbeitnehmer muss bereitstehen und verfügbar sein in dem Moment, wo ein Problem auftaucht und sich sofort darum kümmern können. Die Arbeitslast ist nicht vorhersehbar oder konstant, sondern kommt in Schüben, gerne auch mal eine Viertelstunde vor geplantem Feierabend. Und acht Stunden für plötzlich anfallende Arbeiten zur Verfügung zu stehen, vielleicht sogar auch gerne mal 10 Stunden oder mehr, und nicht nur sechs Stunden fix, das ist sehr oft ein erheblicher Mehrwert. Da ist es dann trotzdem völlig in Ordnung, wenn der Arbeitnehmer in Zeiten geringer Auslastung die Kaffeemaschine belagert, wichtig ist nur, dass er aus diesem "Stand-by-mode" jederzeit auf volle Leistung hochfahren kann!
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
So wird das nichts. Wenn man von sich überzeugt ist, dass man gute Arbeit leistet und dass man dafür eine gute Bezahlung erwartet, dann muss man auch bereit sein zu gehen wenn die Lohnerhöhung abgelehnt wird. Das heißt: 3-4 Monate vor Befristungsende anfangen, sich woanders zu bewerben. Parallel dazu, 2-3 Monate vor Befristungsende beim aktuellen Arbeitgeber die Gehaltsverhandlung beginnen.webmaster76 hat geschrieben: ↑11.10.19, 14:45 1. den Job mit dem sicheren (wenn auch überschaubaren) Einkommen. Dort die Befristung(en) überstehen, bis das AV unbefristet ist, und dann die Sache mit der Bezahlung angehen
Ziel sollte sein, entweder der aktuelle AG bietet mit der Entfristung eine entsprechende Lohnerhöhung an oder A lässt den Vertrag auslaufen und arbeitet ab dem darauf folgenden Monat bei einem anderen Unternehmen zu dem Lohn X, den sie sich vorstellt.
Mit der Strategie "abwarten", ist man genau an der selben Stelle wo man vor einem Jahr war. Nur man hat dann einen unbefristeten Vertrag zu genau dem Gehalt X-500, das einem zu wenig ist.
Grüße, Susanne
Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
2 Monate stimmt nicht und das steht auch nirgendwo.SusanneBerlin hat geschrieben: ↑11.10.19, 15:11Wie soll das gehen, wenn A den 1-Jahresvertrag erst vor 2 Monaten unterschrieben hat?webmaster67 hat geschrieben:3. ALG beantragen
Eigenkündigung ohne neuen Job und 3 Monate beim ALG gesperrt ist nun wirklich die schlechteste aller Varianten.
Zuletzt geändert von Soraya am 11.10.19, 16:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Ok hab ich geraten. Und nun? Ändert es die Sachlage, wenn es 4 oder 5 Monate sind?
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 11.10.19, 15:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
dagegen spricht, dass der BR seinem Widerspruch keine Taten hat folgen lassenCelestro hat geschrieben: ↑11.10.19, 15:34 . Dafür spricht jedenfalls, dass sich der Betriebsrat in der Anhörung des BR ablehnend zur Gehaltshöhe geäußert hat. Das es hier also bei der eingestellten Person im Gegensatz zu Ihrer Vorgängerin um unterschiedliche "Verfügbarkeiten" ging, ist wohl ausgeschlossen.
Und wie groß die Flexibilität der Vorgängerin war, das kann IMHO schon gar nicht abgeleitet werden
Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Der BR hat reagiert, bzw. den AG noch einmal schriftlich aufgefordert, die A richtig einzugruppieren. Weitere Schritte will er in Absprache mit A nur vornehmen, wenn A das will.
Aufgrund dessen, bzw, um sich ein Bild zu machen, hat die TE diesen Strang eröffnet.
Und nochmals: A steht der Vorgängerin weder in Flexibilität noch in der Qualifikation in nichts nach.
Aufgrund dessen, bzw, um sich ein Bild zu machen, hat die TE diesen Strang eröffnet.
Und nochmals: A steht der Vorgängerin weder in Flexibilität noch in der Qualifikation in nichts nach.
Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Man kann alles ins Lächerliche ziehen, indem man es übertrieben darstellt. Es geht um Vorurteile, diese sind nicht notwendig "bösartig" und es steckt meist auch ein "Grund" dahinter, z. B. bestimmte Wertvorstellungen. Und dann gibt es natürlich, wie geschrieben, durchaus reale Kostenfaktoren, wenn man z. B. eine Behindertentoilette braucht. Hier hat aber der Gesetzgeber beschlossen, dass diese Kostenfaktoren von einem AG nicht berücksichtigt werden dürfen. Wird natürlich trotzdem gemacht. Ob das "bösartig" ist, sei dahingestellt. Jedenfalls ist es mir schon ein bisschen übel aufgestoßen, als ich mal in einer sog. AGG-Schulung war, dass es weniger darum ging "was steht im Gesetz und wie setze ich es korrekt um", sondern eher um "wie diskriminiere ich weiterhin und stelle nur junge Mitarbeiter(innen) ein, ohne dass mir jemand was beweisen kann". War aber vielleicht ein Einzelfall.lerchenzunge hat geschrieben: ↑11.10.19, 15:12Sie behaupten also, dass alle (oder zumindest die größte Mehrheit) der Arbeitgeber kollektiv grundlos und rein bösartig Alleinerziehende diskriminieren, zu ihrem eigenen Nachteil? Dass überall Arbeitgeber billige alleinerziehende Frauen als Angestellte ablehnen und freiwillig und ohne Mehrwert teure nicht-alleinerziehende einstellen?Evariste hat geschrieben: ↑11.10.19, 14:18 Das ist ein schöner Zirkelschluss, Sie behaupten, es gibt keine Diskriminierung und begründen das mit der These, dass Arbeitgeber nicht diskriminieren.
Wenn Einstellungsentscheidungen allein unter sachlichen Gesichtspunkte getroffen werden würden, hätten sie Recht, die Gehälter würden sich angleichen. Bekanntermaßen werden diese Entscheidungen aber oft nach unsachlichen Kriterien getroffen, und da beginnt dann die Diskriminierung:
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Das würde ich unter "Verschwörungstheorie" ablegen...
Hat also nicht unbedingt etwas mit der Eigenschaft "alleinerziehend" zu tun.richtig, und die einen steigen schneller auf, bekommen unbefristete Arbeitsverträge und bekommen mehr Gehalt und die anderen krebsen eben mit weniger rum...
Mir geht es darum, dass die von den AN eingeforderte Flexibilität in vielen Fällen keine absolute Notwendigkeit (z. B. bei der Polizei oder der Feuerwehr ist klar, dass die auch mal nachts rausmüssen), sondern nur eine relative Notwendigkeit ist, wenn z. B. wichtige Meetings grundsätzlich in frühen Abendstunden gelegt werden, weil da alle Zeit haben - nur eben die Mütter nicht. Obwohl es auch anders ginge. Damit ist dann sichergestellt, dass die Herren, plus 1 oder 2 kinderlose Alibifrauen, unter sich bleiben. Hier spricht man von "struktureller Diskriminierung".das spielt keine Rolle!
Es ist nichts verkehrt daran und nichts unfair, wenn der Angestellte, der die miserable Organisation seines Chefs durch eigenen Einsatz ausbügelt und der, der dafür keine Umorganisation der Arbeitsabläufe benötigt, einen Bonus beim Gehalt bekommt und bei seinem Chef besser angesehen ist als der, der das eben nicht tut!
Wie groß ist denn ihre Stichprobe, dass sie so einfach Aussagen über "den Durchschitt" machen können?habe ich auch nicht behauptet, aber leider ist es eben bei vielen Alleinerziehenden so. Der Durchschnitt sagt aber natürlich nie etwas über den Einzelfall aus.
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Dass A längere Zeit mit der Vorgängerin zeitgleich in dem Betrieb gearbeitet hat, hatte ich den bisherigen Beiträgen nicht entnehmen können. Normalerweise bedeutet ‚Vorgängerin‘, dass die mit dem Eintritt der neuen Mitarbeiterin schon raus war oder spätestens nach einigen Wochen Einarbeitungszeit der Nachfolgerin weggeht.
Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Evariste, ich stimme Ihnen übrigens in allem zu und habe auch die Urteile gelesen. Danke für Ihre sehr differenzierten, sachlichen Beiträge, die in meinen Augen die Situation voll erfassen.
Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Ich schrieb bereits, dass A und die Vorgängerin sich kennen. Sie haben sich länger über das Thema ausgetauscht. Die Vorgängerin ist regelrecht schockiert gewesen, als sie von A s Gehalt erfuhr. Sie ist auch nicht mehr im Unternehmen.lerchenzunge hat geschrieben: ↑11.10.19, 16:12Dass A längere Zeit mit der Vorgängerin zeitgleich in dem Betrieb gearbeitet hat, hatte ich den bisherigen Beiträgen nicht entnehmen können. Normalerweise bedeutet ‚Vorgängerin‘, dass die mit dem Eintritt der neuen Mitarbeiterin schon raus war oder spätestens nach einigen Wochen Einarbeitungszeit der Nachfolgerin weggeht.
Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
DAS MIT DER VORGÄNGERIN IST SCHEISSEGAL!
Jetzt verstanden?
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