Entfernung aller Spielgeräte vom Spielplatz

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ktown
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Re: Entfernung aller Spielgeräte vom Spielplatz

Beitrag von ktown »

und sie interpretieren diese Aussage nach ihrem Gutdünken und weil ihre Weisheit allumfassend ist haben sie natürlich bedacht, dass Seniorenresidenzen als Sonderbau zu betrachten sind und daher hinsichtlich des §8 anders zu bewerten sind.
Jetzt fragt man sich nur, wer hier mit Sand wirft ohne von irgendwas eine Ahnung zu haben.
Bei solch einer Einseitigen Sichtweise kann man nur mit dem Kopf schütteln.

Aber sie können ja bei besagter WEG gegenüber dem Bauordnungsamt auch mal mit der Aussage kommen: Benutzen sie doch mal ihren Kopf. :lachen:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Entfernung aller Spielgeräte vom Spielplatz

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

die obenhausener Satzung bezieht sich auf einen nicht mehr gültige Bauordnung.
Auf welche Bauordnung genau ergibt sich nicht.
Vergleicht man die 2000der mit der 2019ner fällt mir nur die maßgebende Anzahl der Wohnungen auf.
Die 2000der (1.März) verlang bereits bei einem Zweifamilenhaus einen Spielplatz §9 Abs 2 Ein Gebäude mit Wohnungen darf nur errichtet werden
Kleinster Plural von Wohnung = 2

2019 ab 4

Die Größe bleibt offen, muss ausreichen.

Die Satzung sagt bei 3 Wohnungen 30m² Spielfläche.
Also hier 80m², wenn in der Baugenehmigung nichts anderes steht.

Die WEG hat mit freiem Ermessen eine Schaukel aufgestellt.
Sie hätte wahrscheinlich auch eine Rutsche aufstellen können.
Jetzt ist die Schaukel wieder weg.

Die Spielfläche ist jedoch noch vorhanden.
§ 5
Ausstattung
Die Planer sind gemäß der DIN 18034 „Spielplätze für Wohnanlagen“ grundsätzlich in ihren Entscheidungen frei, wie sie Spielbereiche gestalten und ausstatten. Eine altersgerechte Zuordnung von Spielmöglichkeiten wird empfohlen.
Wenn die Kinder also nicht mehr schaukeln wollen sondern z.B. Ballspielen, eine richtige Entscheidung.
§ 6
Unterhaltung
(1) Spielflächen, ihre Zugänge und Einrichtungen sind von den zur Bereitstellung Verpflichteten in benutzbarem Zustand zu erhalten.
Macht sie doch.

Irgendwie reicht meine Phantasie nicht aus eine Ordnungswidrigkeit zu erkennen. Die Eigentümer haben sich mit Spielgeräten befasst jedoch nicht mit dem Spielplatz/Fäche.

Hinter einem Satz wie diesem
Wenn man es aber richtig angeht, könnte der WEG aber auch ein Schreiben ins Haus flattern.
vermute ich mal viel Phantasie.

MfG
uwe
ktown
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Re: Entfernung aller Spielgeräte vom Spielplatz

Beitrag von ktown »

Verpflichteter hat geschrieben: 10.10.19, 16:39 die obenhausener Satzung bezieht sich auf einen nicht mehr gültige Bauordnung.
Auf welche Bauordnung genau ergibt sich nicht.
Vergleicht man die 2000der mit der 2019ner fällt mir nur die maßgebende Anzahl der Wohnungen auf.
Die 2000der (1.März) verlang bereits bei einem Zweifamilenhaus einen Spielplatz §9 Abs 2 Ein Gebäude mit Wohnungen darf nur errichtet werden
Kleinster Plural von Wohnung = 2

2019 ab 4
und? die BauO NRW in der Fassung 2000 war in derart allgemein gehalten, dass sie vielfach zu nicht notwendigen Problemen führte. 2016 flossen die in vielen Satzungen der einzelnen Gemeinden verfassten Konkretisierungen in die Bauordnung ein und 2018 erfolgte eine Korrektur. Nicht mehr und nicht weniger. Die Satzungen verlieren dadurch nicht ihre Wirkungen.

Leider komme ich derzeit nicht an die DIN 18034 ran. Dies werde ich am Montag versuchen. Daher kann ich derzeit nicht sagen, was die DIN hinsichtlich der Beschaffenheit aussagt.
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Re: Entfernung aller Spielgeräte vom Spielplatz

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

ja, die BauO NRW, egal in welcher Fassung bringt nicht weiter.

Bestimmend ist die Satzung.
Wobei man die Frage stellen kann, welches Baujahr hat der Gebäude.
Vor 2006, dann würde aus meiner Sicht Satzung § 1 Abs 2.greifen.
Es sei denn die Satzung hat auch einen Vorgänger.

Was steht eigentlich in den Bauunterlagen zum Spielplatz?

Es soll die DIN 18034 Beachtung finden.
Welche Ausgabe?
Die 2006 gültige oder die jeweils neueste?

Mich interessiert die Fragestellung hier, weil wir unseren Spielplatz vor vielen Jahren umgestaltet haben.
Unsere Satzung fordert besitzbare Holzumrandung um die Sandspielfläche.
Droht uns Unheil wie wir jetzt Kunststoffbrette haben :lachen:


MfG
uwe
ktown
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Re: Entfernung aller Spielgeräte vom Spielplatz

Beitrag von ktown »

Nach meinem Verständnis könnte die Bauordnungsbehörde, bei einem kompletten Rückbau der Anlage durch die WEG, den Neuaufbau nach den heutigen Vorgaben fordern.
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Re: Entfernung aller Spielgeräte vom Spielplatz

Beitrag von Verpflichteter »

ktown hat geschrieben: 11.10.19, 18:44 Nach meinem Verständnis könnte die Bauordnungsbehörde, bei einem kompletten Rückbau der Anlage durch die WEG, den Neuaufbau nach den heutigen Vorgaben fordern.
Ja,

man könnte dazu dann §1 Abs.2 der Satzung benutzen.


Ich bin dabei die umliegenden Mehrfamilenhäuser und ihre Spielflächen zu betrachten, sehr aufschlussreich.

MfG
uwe
Zafilutsche
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Re: Entfernung aller Spielgeräte vom Spielplatz

Beitrag von Zafilutsche »

Verpflichteter hat geschrieben: 11.10.19, 18:18 Was steht eigentlich in den Bauunterlagen zum Spielplatz?
Ich denke Baurechtliche Vorgaben stehen über Privatrechtlichen Vorgaben.
Daher wäre m.E. die Landesbauordnung und die Satzung der Stadt (ggf. in Verbindung mit BGH Urteilen entscheidend)
Verpflichteter hat geschrieben: 11.10.19, 18:18 Es soll die DIN 18034 Beachtung finden.
M.E. "Muss" gem. Satzung die DIN 18034 von den Planern beachtet werden. Offen ist aber wer explizit/Verantwortlich ist (Bauträger, Bauherr, Architekt, Garten und Landschaftsbauer?)
Verpflichteter hat geschrieben: 11.10.19, 18:18Welche Ausgabe?
Ich denke die Ausgabe die im "Planungszeitraum" bzw die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung Gültigkeit besitzt.
Verpflichteter hat geschrieben: 11.10.19, 18:18Die 2006 gültige oder die jeweils neueste?
Falls die alte Anlage entfernt worden ist, dann muß neu geplant werden und die aktuelle Bauordnung/Satzung greift. Ich denke selbst bei einer Erweiterung der Spielanlage (Fläche/Spielgeräte) wird die aktuelle DIN 18034 Anwendung finden müssen. Die Norm lässt aber den Berichten nach einen großen Freiraum zum Thema Umfang u.ä.
Verpflichteter hat geschrieben: 11.10.19, 18:18 Mich interessiert die Fragestellung hier, weil wir unseren Spielplatz vor vielen Jahren umgestaltet haben.
Unsere Satzung fordert besitzbare Holzumrandung um die Sandspielfläche.
Droht uns Unheil wie wir jetzt Kunststoffbrette haben?
Wenn Umweltaspekte in der Norm gefordert werden, dann sind die Kunststoffbretter nicht durch Holzbretter zu ersetzen. :devil:



MfG
uwe
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ktown
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Re: Entfernung aller Spielgeräte vom Spielplatz

Beitrag von ktown »

So ich habe nun mal die DIN angeschaut.Die DIN 18034 schreibt keine Anzahl von Spielgeräten im Verhältnis der Größe vor.
Folgendes wird beschrieben:
Zum Thema Holz oder Kunststoff:
Wo immer es möglich und technisch vertretbar ist, muss eine hohe Umweltverträglichkeit der verwendeten Materialien und der zu errichtenden Anlagen erreicht werden.
Thema Spielgeräte heißt es:
Spielplätze und Freiräume zum Spielen sind so zu gestalten, dass ein hoher Spielwert erreicht wird.
und
Bei der Planung von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen ist zu berücksichtigen, dass
- die Sinne zur Wahrnehmung der Außenwelt (sehen, tasten, fühlen, hören, riechen, schmecken) z.B. durch verschiedene naturnahe Elemente, wie Sand, Steine, Erde, Rinde, Holz, Kies sowie Wasser und Pflanzen in ihren jahreszeitlichen Erscheinungs- und Entwicklungsformen gefördert werden. Maßstäblichkeit, Proportionalität, Oberflächenbeschaffenheit und Farbgebung sind zu beachten;

- Gleichgewicht, Motorik und Koordination durch Möglichkeiten zum Laufen, Klettern, Rutschen, Balancieren, Schaukeln, Springen u. ä. gefördert werden
abschließend heißt es
Die Möglichkeit, sich auf Spielplätzen oder in Freiräumen zum Spielen einen Bereich selbst zu gestalten, zu verändern und anzueignen, sollte zusätzlich zu Spielgeräten und weiteren Elementen zur Sinnes- und Bewegungsförderung (siehe 4.2.2.2) vorhanden sein. Entdeckendes Lernen, möglichst unkontrolliert von Erwachsenen, muss möglich sein.
Mir fällt es sichtlich schwer zu glauben, dass mit einem einfachen Sandkasten diesen Umfang an Forderungen erfüllt wird. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Entfernung aller Spielgeräte vom Spielplatz

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

danke für die Einblicke in die Norm.

Es verwundert mich, wie es in den letzten 100.000 Jahren möglich war 100 000 000 000 Kinder zu Erwachsen werden zu lassen.

Gut, man könnte jetzt die Frage stellen, hätte Braunau seine Kinderspielflächen nach dieser Norm gestaltet, wäre dann der Menscheit einiges erspart geblieben?

Nachdem die Norm nicht weiter hilft bleibt nur die Satzung.

Solange die Eigentümergemeinschaft die Spielflächen nicht in z.B. KFZ-Stellflächen umbaut sehe ich keine Notwendigkeit die demontierten Spielgeräte durch andere zu ersetzen.

MfG
uwe
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Re: Entfernung aller Spielgeräte vom Spielplatz

Beitrag von Verpflichteter »

Verpflichteter hat geschrieben: 20.10.19, 10:36
Solange die Eigentümergemeinschaft die Spielflächen nicht in z.B. KFZ-Stellflächen umbaut sehe ich keine Notwendigkeit die demontierten Spielgeräte durch andere zu ersetzen.
Mit etwas gutem Willen geht aber auch beides.

Für die mittelgroße WEG
https://www.lachschon.de/item/107335-Panzerspielplatz/

eher für den kommunalen Bereich
https://www.dreamstime.com/stock-photo- ... ge41932046

oder doch so
https://www.familie.de/kind/spielzeugfr ... 98924.html
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Re: Entfernung aller Spielgeräte vom Spielplatz

Beitrag von Zafilutsche »

Verpflichteter hat geschrieben: 20.10.19, 10:36 Es verwundert mich, wie es in den letzten 100.000 Jahren möglich war 100 000 000 000 Kinder zu Erwachsen werden zu lassen.
Tja, bedauerlicherweise sind beim Spielen (insbesondere auf Flächen die nicht als Spielflächen ausgewiesen waren!) ganz sicher gaanz viele Kinder verletzt und auch umgekommen.
Die umgekommen waren, sind folglich nie Erwachsen geworden! Das ist das Problem mit den Zahlen die man anführen möchte. Ohne die Zahlen von den zurückliegenden 100.000 Jahren kennen zu können, zweifele ich wegen der Unplausibilität an die Zahl "100 000 000 000 Kinder" . Aber tendenziell haben viele Kinder auch ohne "Zweckbestimmte" Flächen zum Spielen sich entfalten und entwickeln können.
Die Risikobereitschaft war früher eine andere :oops:
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Re: Entfernung aller Spielgeräte vom Spielplatz

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

über die hundert Milliarden habe ich nachgedacht.

Zurzeit 7, vor 50 Jahren 4, davor 3, 1800 waren es 1.
Jetzt zähle ich der Einfachheithalber 3 Generationen pro Jahrhundert,

https://de.wikipedia.org/wiki/Weltbev%C ... t-de-2.png

das läppert sich.

Dann kommen die Jahrhunderte mit bis zu 15 Geburten pro Frau von denen nur 3 erwachsen wurden.

Bin mir nicht sicher wie ich die 12 toten Kinder berücksichtigen soll. Sicher nicht innerhalb der 3 Generationen pro Jahrhundert.

Und dann sind 100.000 Jahre auch recht lang :lol:

MfG
uwe
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Re: Entfernung aller Spielgeräte vom Spielplatz

Beitrag von Verpflichteter »

Ok,

alternativ zum eigenen Gehirn gibt es ja noch google.

https://www.spektrum.de/frage/wieviele- ... de/1253576


MfG
uwe
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Re: Entfernung aller Spielgeräte vom Spielplatz

Beitrag von Zafilutsche »

Nach Auswertung der Google Mikrofon Aufnahmen und Auswertungen aller Chat und GPS verläufe ist es nun viel schneller und genauer möglich, die Anzahl der Geburten und Geburtsorte aller Erdenbürger in "Echtzeit" zu ermitteln und auszuwerten :lachen: Welch ein Glück das wir heute so eine Rechnerleistung haben.
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verpflichteter

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

zurück zur Sandkiste.
Spielflächen für Kleinkinder (Kinderspielflächensatzung)
heißt unsere Satzung.

Also
https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinkind

ok, Vorschulkinder vielleicht, Schulkinder schon nicht mehr.
Raus mit euch aus dem Garten, spielt auf der Straße.
Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen als Einzelanlagen
mindestens 25 qm betragen Je Wohnung sind grundsätzlich 5 qm Spielfläche zu schaffen.
Bei Gebäuden mit mehr als fünf und bis zu 30 Wohnungen erhöht sich die Spielfläche
linear.
Also 250m²
Teil der Spielfläche, in der Regel 1/5, ist als Sandspielfläche
Ok 50m²

Irgenwo steht, dass Spielsandkisten 40cm mit Sand gefüllt sein müssen. >>> 20m³, also 40to, die dann jährlich zu wechseln sind.
überwiegend besonnt, windgeschützt, von den Wohnungen der pflichtigen Grundstücke einsehbar, 10 m von Fenstern entfernt, jedoch nur 100m von der Kleinkindwohnung entfernt, von Kleinkindern möglichst ganzjährig bespielbar und auch nach Regenfällen benutzbar, je
50 qm (Restflächen sind auf 50 qm aufzurunden) eine Sitzbank, Modellierung der Bodenfläche ( Hügel o.ä.) und durch geeignete
Bepflanzung räumlich gegliedert, über 100 qm großen Spielflächen ist eine Gliederung der Flächen in verschiedene Spielbereiche vorzunehmen.
Da sollten wir doch mal darüber nachdenken, ob nicht sowas
https://picclick.at/Pool%C3%BCberdachun ... 51952.html
angesagt ist.
Und natürlich eine Fußbodenheizung damit der Spielsand nicht einfriert.

Ein echtes Problem haben wir.
Die BauO sagt
Der Spielplatz muss barrierefrei erreichbar sein.
Das ist doof, da brauchen wir eine Rampe um 3m Höhenunterschied zu überwinden oder einen Aufzug.

Als Erstmaßnahme werden wir jetzt kostenlos Verhütungsmittel verteilen. Derzeit sind alle Kinder im Haus älter als 18.

Dann sollte man über einen Gesetzesinitiative nachdenken.
Die könnte lauten: alternativ zur Kleinkindspielsandfläche reichen auch kostenlose Apps wie:
http://bestekinderapps.de/beste-kleinki ... kasten-app

MfG
uwe
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