Onlineanbieter ohne HP
Moderator: FDR-Team
Onlineanbieter ohne HP
hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier ganz richtig bin.
Folgender Fall:
L. hat seit 5 Jahren im Handelsregister einen Onlinehandel angemeldet.
Es gibt aber keine HP dazu.
Das Unternehmen wird auch im Internet als " dauerhaft geschlossen" angezeigt.
Wie ist die Situation zu bewerten? Ist hier von( Steuer ) Betrug auszugehen? Ist solch eine Situation Usus?
ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
ich weiß nicht, ob ich hier ganz richtig bin.
Folgender Fall:
L. hat seit 5 Jahren im Handelsregister einen Onlinehandel angemeldet.
Es gibt aber keine HP dazu.
Das Unternehmen wird auch im Internet als " dauerhaft geschlossen" angezeigt.
Wie ist die Situation zu bewerten? Ist hier von( Steuer ) Betrug auszugehen? Ist solch eine Situation Usus?
ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
Re: Onlineanbieter ohne HP
Wenn man schon das Wort Steuer nutzt, wieso postet man es dann nicht gleich in Steuerrecht?
Hab es mal verschoben.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Onlineanbieter ohne HP
Ich gebe zu, die Kombination von Fakten wirkt schon etwas kurios.
Aber warum soll das gleich zu Steuerhinterziehung führen? Je nach dem mit was ich handele, könnte es ja auch sein das ich mich ausschließlich B2B aktiv bin und meine Geschäfte über eine entsprechende, spezialisierte, Plattform abwickele. Wenn die einem alle Funktionen bietet die es im B2B-Bereich braucht, warum dann den Aufwand einer eigenen Seite mit Shop betreiben?
Aber warum soll das gleich zu Steuerhinterziehung führen? Je nach dem mit was ich handele, könnte es ja auch sein das ich mich ausschließlich B2B aktiv bin und meine Geschäfte über eine entsprechende, spezialisierte, Plattform abwickele. Wenn die einem alle Funktionen bietet die es im B2B-Bereich braucht, warum dann den Aufwand einer eigenen Seite mit Shop betreiben?
Re: Onlineanbieter ohne HP
Das mit der Steuer ist nur ein Fragepunkt von dreien. Die anderen sind im direkten Bezug zu Onlinerecht.
Bitte genau lesen.
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Re: Onlineanbieter ohne HP
Mir ist keine Pflicht bekannt, dass ein Unternehmen eine Homepage haben muss.
Ihnen?
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Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Onlineanbieter ohne HP
Wenn es ein Onlinedienst ist, dann wohl schon
Es ist kein weiterer Shop/ Anlaufstelle bekannt
Es ist kein weiterer Shop/ Anlaufstelle bekannt
Re: Onlineanbieter ohne HP
OK. Aber dann gehört es eher ins Handelsrecht und nicht in Computer- und Onlinerecht.
Definition eines Onlinehändlers:
Da passt meines Erachtens die Ausführung von ExDevil67 bestens dazu.Elektronischer Handel, auch Internethandel, Onlinehandel oder E-Commerce, bezeichnet Ein- und Verkaufsvorgänge mittels Internet (oder anderer Formen von Datenfernübertragung).
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Onlineanbieter ohne HP
Das Unternehmen wendet sich an den Endverbraucher, also nix B2B
Re: Onlineanbieter ohne HP
und wenn die Person einfach auf Auktionsplattformen als Verkäufer auftritt?
Re: Onlineanbieter ohne HP
Solange er eine Mail Adresse hat und über die Verkäufe durchgeführt werden ist meines Erachtens nichts zu beanstanden.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Onlineanbieter ohne HP
In welcher Art wird denn die Dienstleistung bzw. die Ware angeboten?
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Re: Onlineanbieter ohne HP
kann mann alles im Handelsregister nachlesen.
Wenn dieser Plan fallen gelassen wurde, muss man das dann im Handelsregister nicht löschen lassen?
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