Privatstraße + Straßenschilder
Moderator: FDR-Team
Privatstraße + Straßenschilder
Ich habe hier ein paar Fragen zu einem fiktiven Fall.
Angenommen Frau A. hat ein Grundstück in einer Waldsiedlung.
Nach Auskunft der Gemeinde handelt es sich bei den Straße ( Sandwege ) um Privatbesitz.
Jeder Eigentümer hat einen Anteil an den Straßen und ist auch für die Pflege der Straße vor seinem Grundstück zuständig.
Nun stehen in dieser Siedlung auch jede Menge Verkehrsschilder und der öffentliche Verkehr wie Postbote, Lieferdienste, Besucher und natürlich alle Anwohner befahren die Straßen.
Wer ist für die Aufstellung von Verkehrsschildern an Straßen die in Privatbesitz sind zuständig ?
In diesem fiktiven Fall ist die eine Straße von beiden Seiten als Sackgasse ausgeschildert, jedoch wurden die Hindernisse ( große Feldsteine ) die ursprünglich die Durchfahrt unmöglich machten,
bei Bauarbeiten beiseite gelegt und nun wird diese Straße als Durchgangsstraße von einem Teil der Siedlung in den anderen Teil genutzt.
Auch sind die Straßen teilweise in einem katastrophalen Zustand, weil die Anwohner wohl nicht wollen, dass dort gefahren wird und deswegen z.B. Löcher in der Straße nicht verfüllen oder
Rinnen in die Straßen hacken, damit dort Wasser in die von ihnen gewünschte Richtung abläuft.
Kann jeder Grundstückseigentümer vor seinem Grundstück eigenständig z.B. ein Parkvorbots-Schild aufstellen ?
Was meint ihr.
Angenommen Frau A. hat ein Grundstück in einer Waldsiedlung.
Nach Auskunft der Gemeinde handelt es sich bei den Straße ( Sandwege ) um Privatbesitz.
Jeder Eigentümer hat einen Anteil an den Straßen und ist auch für die Pflege der Straße vor seinem Grundstück zuständig.
Nun stehen in dieser Siedlung auch jede Menge Verkehrsschilder und der öffentliche Verkehr wie Postbote, Lieferdienste, Besucher und natürlich alle Anwohner befahren die Straßen.
Wer ist für die Aufstellung von Verkehrsschildern an Straßen die in Privatbesitz sind zuständig ?
In diesem fiktiven Fall ist die eine Straße von beiden Seiten als Sackgasse ausgeschildert, jedoch wurden die Hindernisse ( große Feldsteine ) die ursprünglich die Durchfahrt unmöglich machten,
bei Bauarbeiten beiseite gelegt und nun wird diese Straße als Durchgangsstraße von einem Teil der Siedlung in den anderen Teil genutzt.
Auch sind die Straßen teilweise in einem katastrophalen Zustand, weil die Anwohner wohl nicht wollen, dass dort gefahren wird und deswegen z.B. Löcher in der Straße nicht verfüllen oder
Rinnen in die Straßen hacken, damit dort Wasser in die von ihnen gewünschte Richtung abläuft.
Kann jeder Grundstückseigentümer vor seinem Grundstück eigenständig z.B. ein Parkvorbots-Schild aufstellen ?
Was meint ihr.
Re: Privatstraße + Straßenschilder
Wenn die Anwohner nicht wollen, dass die Privatstraße als Durchgangsweg genutzt wird, warum legen dann nicht alle zusammen, um die Findlinge wieder an ihren alten Platz verbringen zu lassen?
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Privatstraße + Straßenschilder
Hallo,
Ich sehe hier eine andere Frage:
Ich DENKE, der oder die Eigentümer
Wem gehört denn die Straße vor dem Grundstück?
MfG
Ich sehe hier eine andere Frage:
Ich DENKE, der oder die Eigentümer
Wem gehört denn die Straße vor dem Grundstück?
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Privatstraße + Straßenschilder
Die Bauarbeiten wurden an einer Straße( ebenfalls Sackgasse ), die an dem Wohngebiet vorbei führt, durchgeführt, beauftragt von der Gemeinde.
Die Arbeiten fanden am Anfang dieser Straße statt.
Damit die dahinter liegenden Grundstücke während der Bauarbeiten angefahren werden konnten, wurde die Durchfahrtssperre ( Feldsteine ) in dieser Privatstraße beiseite geräumt und der Verkehr sollte dann während der Bauarbeiten mit Zustimmung der Eigentümer durch die Siedlung führen.
Nach Beendigung der Bauarbeiten wurden die Steine nicht zurückgelegt. Eine einzelne Anwohnerin möchte die Straße nun weiterhin geöffnet haben, den Anderen ist das wohl egal.
Die Straßen gehören lt. Auskunft der Gemeinde wohl allen Grundstückseigentümern als GbR.
Die Arbeiten fanden am Anfang dieser Straße statt.
Damit die dahinter liegenden Grundstücke während der Bauarbeiten angefahren werden konnten, wurde die Durchfahrtssperre ( Feldsteine ) in dieser Privatstraße beiseite geräumt und der Verkehr sollte dann während der Bauarbeiten mit Zustimmung der Eigentümer durch die Siedlung führen.
Nach Beendigung der Bauarbeiten wurden die Steine nicht zurückgelegt. Eine einzelne Anwohnerin möchte die Straße nun weiterhin geöffnet haben, den Anderen ist das wohl egal.
Die Straßen gehören lt. Auskunft der Gemeinde wohl allen Grundstückseigentümern als GbR.
Re: Privatstraße + Straßenschilder
Das klang im Startpost aber irgendwie .... ganz anders:
gitta. hat geschrieben: ↑06.11.19, 10:31 Auch sind die Straßen teilweise in einem katastrophalen Zustand, weil die Anwohner wohl nicht wollen, dass dort gefahren wird und deswegen z.B. Löcher in der Straße nicht verfüllen oder Rinnen in die Straßen hacken, damit dort Wasser in die von ihnen gewünschte Richtung abläuft.
Re: Privatstraße + Straßenschilder
Dann müssen sich die GbR Mitglieder unter sich einigen, wie künftig verfahren werden soll.
Sperre oder nicht, Nutzungsregelung, Kostentragung, usw.
Wer zahlt derzeit die Gebühren (Grundsteuer, Versicherungen,... ) ?
Sperre oder nicht, Nutzungsregelung, Kostentragung, usw.
Wer zahlt derzeit die Gebühren (Grundsteuer, Versicherungen,... ) ?
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Re: Privatstraße + Straßenschilder
UPPS, alle die schnell und einfach in die Selbstständigkeit gekommen sind und fortan gesamtschuldnerisch für die Schulden der Gesellschaft persönlich Vollhaften? Respekt.
Re: Privatstraße + Straßenschilder
Diese Auskunft der Gemeinde hat irgendjemand telefonisch eingeholt, richtig? Oder gibt es tatsächlich ein Schriftstück, in dem die Gemeinde offiziell und nachlesbar mitteilt, zu einer Straße gäbe es irgendwie keine Unterlagen und sie gehöre wohl (!) den Anliegern als GbR? Das glaube ich erst, wenn ich das Schreiben sehe.
Es muß doch möglich sein, eindeutige Informationen dazu zu erhalten, wem die Straße gehört (stehen Straßen auch im Grundbuch?). Wenn sich die Straße in Privateigentum befindet, müßte sie entsprechend ausgeschildert sein. Und dann könnte m.E. der Eigentümer soviel Schilder aufstellen, wie er möchte.
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Re: Privatstraße + Straßenschilder
Sehr wahrscheinlich steht im Notariellen Kaufvertrag so etwas wie
X/YZ Miteigentum an dem Grundstück (Flurnummer) mit der Verkehrsfläche zu XXX qm.
Re: Privatstraße + Straßenschilder
Sollten sie, schließlich können Straßen auch unterschiedlichen öffentlichen Eigentümern gehören, die streiten sich auch gerne, wer was zahlt ...
Zur ursprünglichen Frage kommt es meiner dunklen Erinnerung nach auch darauf an, ob auf der Straße tatsächlich-öffentlicher Verkehr stattfindet oder ob es ein durch Absperrungen ein wirklichnur eng umgrenzter Nutzerkreis ist. Nur im letzteren Falle hat der Grundeigner alleinige Beschilderungshoheit mit ggfs. auch "amtlich aussehenden" Schildern. Wer im anderen Falle amtliche Schilder haben möchte, muss m.E.n. auchdas Amt fragen ... Nicht amtlich aussehende Schilder ist was anderes incl. ausgehängter AGB zur Nutzung des Supermarktparkplatzes deren Nichtbeachtung teuer werden kann ...
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Re: Privatstraße + Straßenschilder
Unabhängig davon wie die Fläche gewidmet ist also ob "Straße", "Radweg" oder "Fußweg" so obliegt dem Grundstückseigentümer eine Verkehrssicherungspflicht.gitta. hat geschrieben: ↑06.11.19, 10:31 Auch sind die Straßen teilweise in einem katastrophalen Zustand, weil die Anwohner wohl nicht wollen, dass dort gefahren wird und deswegen z.B. Löcher in der Straße nicht verfüllen oder Rinnen in die Straßen hacken, damit dort Wasser in die von ihnen gewünschte Richtung abläuft.
...
Was meint ihr.
M.E. könnte ein Geschädigter (weil der über so eine aufgehackte Rinne, überfrorene Pfütze oder so ein "Findling" stürzt) sich denjenigen krallen, dessen Haus/Auto/Vorgarten den solventesten Eindruck bietet.
Re: Privatstraße + Straßenschilder
Deshalb ist das erste Schild an so einer Strasse meistens: "Privatweg, Zufahrt verboten" oder "auf eigene Gefahr" oder so ähnlich.Zafilutsche hat geschrieben: ↑11.11.19, 15:05 Unabhängig davon wie die Fläche gewidmet ist also ob "Straße", "Radweg" oder "Fußweg" so obliegt dem Grundstückseigentümer eine Verkehrssicherungspflicht.
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Re: Privatstraße + Straßenschilder
Die Haftung lässt sich durch das Aufstellen von Warnhinweisen/Piktogrammen oder Schilder nicht ausschließen.Celestro hat geschrieben: ↑12.11.19, 11:31Deshalb ist das erste Schild an so einer Strasse meistens: "Privatweg, Zufahrt verboten" oder "auf eigene Gefahr" oder so ähnlich.Zafilutsche hat geschrieben: ↑11.11.19, 15:05 Unabhängig davon wie die Fläche gewidmet ist also ob "Straße", "Radweg" oder "Fußweg" so obliegt dem Grundstückseigentümer eine Verkehrssicherungspflicht.
Nach der herrschenden Rechtsprechung aber zumindest begrenzen.
Ein Schild "Benutzung auf eigene Gefahr" warnt den Benutzer in besonderer Weise und kann somit dazu führen, dass seine Eigenhaftungsquote im Falle eines "Mitverschuldens" im Schadensereignis erhöht wird. Vollständig eliminieren lässt sich dieses Risiko M.E. jedoch nicht.
Re: Privatstraße + Straßenschilder
https://www.bussgeldkatalog.org/privatstrasse/Bei einem reinen Privatweg erfolgt die Nutzung hingegen auf eigene Gefahr des Autofahrers oder des Passanten. Wenn der Weg nicht für den öffentlichen Verkehr abgesperrt ist, sollte der Eigentümer ein eindeutiges Schild anbringen, welches beispielsweise besagt: “Privatweg: Betreten auf eigene Gefahr”, oder auch: “Privatweg: Eingeschränkter Winterdienst”.
https://www.juraforum.de/lexikon/privat ... vatstrasseUm Regressansprüche auszuschließen, sollte der Eigentümer die Nutzung seines Eigentums durch Dritte ausschließlich auf eigene Gefahr zulassen. Damit geht die Gefahr der Nutzung vom Eigentümer auf den Nutzer über, dieser muss jedoch Kenntnis darüber erlangen können.
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