Drohne überfliegt Grundstück
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Drohne überfliegt Grundstück
Hallo,
wer ist zuständig, wenn eine Drohne ein fremdes Grundstück überfliegt, um von einem anderen ein Bild zu machen? Der Eigentümer des fremden Grundstückes wurde nicht gefragt. Ist das dann der Datenschutzbeauftragte, die Polizei oder eine zivilrechtliche Angelegenheit mit dem Störer?
Ist es dann Hausfriedensbruch oder was ähnliches?
Danke
wer ist zuständig, wenn eine Drohne ein fremdes Grundstück überfliegt, um von einem anderen ein Bild zu machen? Der Eigentümer des fremden Grundstückes wurde nicht gefragt. Ist das dann der Datenschutzbeauftragte, die Polizei oder eine zivilrechtliche Angelegenheit mit dem Störer?
Ist es dann Hausfriedensbruch oder was ähnliches?
Danke
Re: Drohne überfliegt Grundstück
Woher weiß man, dass Bilder gemacht wurden?biersäufer hat geschrieben: ↑09.11.19, 10:09 wer ist zuständig, wenn eine Drohne ein fremdes Grundstück überfliegt, um von einem anderen ein Bild zu machen?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Drohne überfliegt Grundstück
Ist egal, weil schon das Überfliegen verboten ist, falls zutrifft:
Freilich kann man auch von der Seite her Bilder aufnehmen, weshalb andere Verbote (z.B. bezogen auf Einrichtungen der Bundeswehr, Polizei, Krankenhäuser, Unfallorte) auch noch einen Seitenabstand von 100 m einbeziehen. Das mag aber auch Sicherheitsgründe haben.über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen, es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt
https://www.gesetze-im-internet.de/luft ... __21b.html
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Re: Drohne überfliegt Grundstück
weil ein Bild veröffentlicht worden ist, auf dem zu erkennen ist, von wo aus das Bild gemacht wurde. Da kann man dann schon sehen, dass es über dem fremden Grundstück gemacht worden. Das fremde Grundstück ist jedoch nicht Hauptaspekt des Bildes. Wer verfolgt das dann? Polizei, wg. Versoßt gegen die LuftVO? LuftVO ist ja nichts mit Datenschutz ...ktown hat geschrieben: ↑09.11.19, 13:00Woher weiß man, dass Bilder gemacht wurden?biersäufer hat geschrieben: ↑09.11.19, 10:09 wer ist zuständig, wenn eine Drohne ein fremdes Grundstück überfliegt, um von einem anderen ein Bild zu machen?
Re: Drohne überfliegt Grundstück
Von wo aus das Bild gemacht wurde wäre nur erkennbar, wenn es in einem Winkel senkrecht nach unten aufgenommen wurde. Oder wenn sich im weiter entfernten Bereich des Aufnahmewinkels ein Hindernis befindet, also z.B. ein Hochhaus unmittelbar an das Wohngrundstück angrenzt.
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Re: Drohne überfliegt Grundstück
Die Perspektive ist schon so, dass man sehen kann, dass die Grundstücksgrenze überflogen worden ist, es ist ja ein Teil des fremden Grundstückes, bzw. des Gebäudes zu sehen.
Das klärt aber noch nicht die Ursprungsfrage zu den Zuständigkeiten.
Das klärt aber noch nicht die Ursprungsfrage zu den Zuständigkeiten.
Re: Drohne überfliegt Grundstück
Welche Daten wären denn hier deiner Ansicht nach zu schützen?
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
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Re: Drohne überfliegt Grundstück
Zuständig für Ausnahmegenehmigungen ist nach der zitierten Verordnung "die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes". Ob diese auch für Bußgeldverfahren zuständig ist, wird in der Verordnung nicht erwähnt.
Das übergeordnete LuftVG sagt: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__63.html
Ob sich aus den Querverweisen eine Zuständigkeit für diesen Fall ergibt könnte man nachsehen, mach ich aber nicht.
Man kann sich jedenfalls an die Polizei oder an die Luftfahrtbehörde wenden, die leiten das dann schon weiter. Aber dieses Verfahren führt ggf. nur dazu, dass ein Bußgeld an eine Behörde zu zahlen ist. Der Grundstückseigentümer bekommt da kein Geld und um die Entfernung des Fotos (falls darauf überhaupt Anspruch besteht) kümmert sich die Bußgeldbehörde auch nicht. Die Behörde kann auch nach dem Opportunitätsprinzip entscheiden, dass sie eine Verfolgung als Owi nicht für notwendig hält, dann war's halt nichts.
Frage: was genau will man erreichen?
Das übergeordnete LuftVG sagt: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__63.html
Ob sich aus den Querverweisen eine Zuständigkeit für diesen Fall ergibt könnte man nachsehen, mach ich aber nicht.
Man kann sich jedenfalls an die Polizei oder an die Luftfahrtbehörde wenden, die leiten das dann schon weiter. Aber dieses Verfahren führt ggf. nur dazu, dass ein Bußgeld an eine Behörde zu zahlen ist. Der Grundstückseigentümer bekommt da kein Geld und um die Entfernung des Fotos (falls darauf überhaupt Anspruch besteht) kümmert sich die Bußgeldbehörde auch nicht. Die Behörde kann auch nach dem Opportunitätsprinzip entscheiden, dass sie eine Verfolgung als Owi nicht für notwendig hält, dann war's halt nichts.
Frage: was genau will man erreichen?
Re: Drohne überfliegt Grundstück
Vermutlich löschen der Daten.
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Re: Drohne überfliegt Grundstück
Nach der zitierten VO ist das Überfliegen verboten, nicht das Aufnehmen von Bildern (Daten speichern). Dafür müsste es ein anderes Verbot geben, z.B. https://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html - das ist aber bei einer Luftaufnahme eher selten der Fall, natürlich kann es auch mal zutreffen. Wenn nur das Hausdach und der Rasen im Garten zu sehen sind, hat das wenig mit Datenschutz zu tun.
Re: Drohne überfliegt Grundstück
Das ganze hätte aber mit Bildrechten zu tun. Stichwort Panoramafreiheit.
Hier ist das ganz gut erklärt.
Hier steht dann auch noch was zur Drohnenverordnung (
Eine Anzeige wird nicht viel bringen, kann man aber machen. Die Polizei muss eine Anzeige auch aufnehmen und bearbeiten.
Man könnte den Drohnenpiloten ggf abmahnen oder eine Zivilklage anstrengen.
Hier ist das ganz gut erklärt.
Hier steht dann auch noch was zur Drohnenverordnung (
Eine Anzeige wird nicht viel bringen, kann man aber machen. Die Polizei muss eine Anzeige auch aufnehmen und bearbeiten.
Man könnte den Drohnenpiloten ggf abmahnen oder eine Zivilklage anstrengen.
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw
#WIRSINDMEHR
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Re: Drohne überfliegt Grundstück
Ein Wohnhaus wird eher selten ein Werk der Baukunst sein, und auch beim Garten dürfte der Charakter als Werk nicht sehr oft zutreffen. Falls doch wäre die weitere Frage, wer der Rechteinhaber ist: der Hauseigentümer oder der Architekt?
Re: Drohne überfliegt Grundstück
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