Kauf im Laden: 14-tägiges Rückgaberecht bei Mangel?

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Jurinator
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Kauf im Laden: 14-tägiges Rückgaberecht bei Mangel?

Beitrag von Jurinator »

Hallo,
K kauft persönlich im Laden des V (Fachhändler) barzahlend mit erheblichem Preisnachlass eine Armbanduhr aus dem aktuellen Angebot eines Herstellers mit 2 Jahren Garantie /neu ausgefüllte und gestempelte Garantiekarte.

Der Kontakt war über ein Internetportal zustande gekommen. Die Angaben über das Alter der Uhr bzw. das Getragenwordensein ja/nein waren auf der Website widersprüchlich. Im Laden sagte der V dann es handele sich um ein "Ausstellungsstück".

Am zwölften Tag stellt K fest, dass sie plötzlich 10 Minuten zu spät anzeigt, sie war irgendwann für 10 Minuten stehengeblieben aber läuft weiter.
Da die einzige Erklärung ein Defekt, will er sie zurückgeben, um eine Neue zu erhalten.
Hat K ein Recht darauf oder muss er sich damit abfinden, das Seine repariert wird?
-> Zeitaufwand, allg. unklarer Erfolg von Reparaturen etc.

EDIT Sehe gerade: Das Internetangebot war ausdrücklich "Gebraucht" und Angabe "Jahr: 2018".
webmaster76
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Re: Kauf im Laden: 14-tägiges Rückgaberecht bei Mangel?

Beitrag von webmaster76 »

Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt nur bei Fernabsatzverträgen. Im beschriebenen Fall zieht dieses jedoch nicht, auch wenn der Käufer auf das Angebot auf einer Internetseite gestoßen ist. D.h. ein (grundloser) Widerruf ist nicht möglich.

Jetzt zum Thema Mangel: entweder ist die Uhr tatsächlich für 10 Minuten stehen geblieben oder aber sie läuft einfach langsamer. So oder so würde ein Mangel vorliegen, den der Händler im Rahmen der Gewährleistung beheben muss. In den ersten 6 Monaten nach Kauf wird angenommen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat, d.h. die Beweislast liegt beim Händler (sollte er behaupten, dass die Uhr beim Verkauf völlig i.O. war).

Im beschriebenen Fall müsste K aber den Mangel zunächst einmal sauber identifizieren. Wenn alles nun (wieder) ohne Probleme läuft, dürfte das erst einmal schwierig werden...
Jurinator
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Re: Kauf im Laden: 14-tägiges Rückgaberecht bei Mangel?

Beitrag von Jurinator »

Danke. Mir ist schon klar, dass das Fernabsatzgesetz hier nicht gilt.
(Und dass die Chancen des K schlecht stehen, weil die Uhr auf der Website als "gebraucht" angeboten worden war)

Aber: Auf einer Website https://www.geld.de/rechtsschutzversich ... gaberecht/ finde ich die Formulierung "Rückgaberecht im Einzelhandel: ...Wenn der gekaufte Artikel keinen Mangel nach § 434 BGB (Sachmangel) oder § 435 BGB (Rechtsmangel) aufweist, kann der Käufer keinen Umtausch verlangen (siehe § 433, Abs. 2 BGB)."
Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass bei Mangel ein Umtausch verlangt werden kann. Zumal im Fall der Mangel schon innerhalb 14 Tagen auftaucht und reklamiert wird.
FM
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Re: Kauf im Laden: 14-tägiges Rückgaberecht bei Mangel?

Beitrag von FM »

Bei Gebrauchtwaren ist der Umtausch schwierig. Selbst wenn mehrere Exemplare vorhanden sind, ist der Wert bei jedem unterschiedlich.
ExDevil67
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Re: Kauf im Laden: 14-tägiges Rückgaberecht bei Mangel?

Beitrag von ExDevil67 »

Jurinator hat geschrieben: 12.11.19, 09:31 Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass bei Mangel ein Umtausch verlangt werden kann. Zumal im Fall der Mangel schon innerhalb 14 Tagen auftaucht und reklamiert wird.
Nein, der Käufer kann nur nach §439(1) BGB eine Nacherfüllung verlangen. Wobei der Verkäufer nach §439(4) BGB die Wahl des Kunden auch übergehen kann. Sprich wenn er für 5 € reparieren kann, muss er nicht für 1000 € Neuware liefern.
ktown
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Re: Kauf im Laden: 14-tägiges Rückgaberecht bei Mangel?

Beitrag von ktown »

Man sollte jedoch beim § 439 Abs. 4 nicht den §437 Pkt. 2 i.V.m. § 440 BGB vergessen.
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
webmaster76
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Re: Kauf im Laden: 14-tägiges Rückgaberecht bei Mangel?

Beitrag von webmaster76 »

Hier nochmal die Frage: kann der K überhaupt einen Mangel nachweisen, sprich ist dieser reproduzierbar? Ist vielleicht nur die Batterie defekt/fehlerhaft?
ktown
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Re: Kauf im Laden: 14-tägiges Rückgaberecht bei Mangel?

Beitrag von ktown »

Jurinator hat geschrieben: 12.11.19, 07:56 EDIT Sehe gerade: Das Internetangebot war ausdrücklich "Gebraucht" und Angabe "Jahr: 2018".
Dies ändert nichts an dem grundsätzlichen Vorgehen. Einzig, der Verkäufer kann die Sachmangelhaftung auf 1 Jahr beschränken.
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Jurinator
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Re: Kauf im Laden: 14-tägiges Rückgaberecht bei Mangel?

Beitrag von Jurinator »

webmaster76 hat geschrieben: 12.11.19, 08:55…Jetzt zum Thema Mangel: entweder ist die Uhr tatsächlich für 10 Minuten stehen geblieben oder aber sie läuft einfach langsamer. So oder so würde ein Mangel vorliegen....Im beschriebenen Fall müsste K aber den Mangel zunächst einmal sauber identifizieren. Wenn alles nun (wieder) ohne Probleme läuft, dürfte das erst einmal schwierig werden...
webmaster76 hat geschrieben: 13.11.19, 07:28 Hier nochmal die Frage: kann der K überhaupt einen Mangel nachweisen, sprich ist dieser reproduzierbar? Ist vielleicht nur die Batterie defekt/fehlerhaft?
Danke, die Uhr hat automatischen Aufzug, also durch die Bewegung am Handgelenk, wurde seit Kauf fast pausenlos getragen, und blieb dennoch zwischendurch für 10 Minuten stehen. Aber Das weiter technisch zu eroieren ist nicht Sinn dieses Forums.
Der K schilderte das Problem dem V und der bot dem K an, sollte sich bei Prüfung der Fehler bestätigen, gäbe es einen Umtausch. Aber der Fehler trat innerhalb 14 Tagen nur 1x auf und genau Das ist das Problem, wie Sie schon schrieben / "Reproduzierbarkeit".
Der K fürchtet das die Uhr hin- und hergeschickt wird, womöglich auch aufgeschraubt wird und dennoch Nichts gefunden wird, trotzdem der K genau weiss dass ein Fehler vorliegt. Uhren haben so ihre Tücken.
Andererseits: schickt der K jetzt die Uhr nicht ein - später wird der V nicht mehr umtauschen / weil zu lange getragen....
Dennoch scheint nach Abwägung aller Faktoren /der Rechtslage hier die intelligenteste Lösung zu sein, der K behält die Uhr erstmal.
Oder was meinen Sie liebe Leser?
Celestro
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Re: Kauf im Laden: 14-tägiges Rückgaberecht bei Mangel?

Beitrag von Celestro »

Jurinator hat geschrieben: 14.11.19, 08:50 Dennoch scheint nach Abwägung aller Faktoren /der Rechtslage hier die intelligenteste Lösung zu sein, der K behält die Uhr erstmal.
Oder was meinen Sie liebe Leser?
Wieso intelligent? Der Käufer kann / sollte die Uhr einschicken, um Sie überprüfen zu lassen. Solange der Verkäufer nicht sagt "wir habe neinen Mangel gefunden, ich tausche um", hätte er nur die Möglichkeit, Sie selbst überprüfen zu lassen um einen Mangel nachzuweisen. Passiert das nicht, wird dem Käufer nichts anderes übrig bleiben, die Uhr zu behalten.
windalf
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Re: Kauf im Laden: 14-tägiges Rückgaberecht bei Mangel?

Beitrag von windalf »

Oder was meinen Sie liebe Leser?
Kauf Dir eine Digitaluhr...
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Jurinator
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Re: Kauf im Laden: 14-tägiges Rückgaberecht bei Mangel?

Beitrag von Jurinator »

Celestro hat geschrieben: 14.11.19, 09:57...Solange der Verkäufer nicht sagt "wir haben einen Mangel gefunden, ich tausche um", hätte er nur die Möglichkeit, Sie selbst überprüfen zu lassen um einen Mangel nachzuweisen...
Das ist unbestreitbar aber wieso spricht Das Ihrer Meinung nach dafür die jetzt zurückzuschicken /prüfen zu lassen?
Denn das
Jurinator hat geschrieben: 14.11.19, 08:50...Aber der Fehler trat innerhalb 14 Tagen nur 1x auf...
ist die klassische Ausgangssituation einer Prüfung mit dem Resultat "Wir konnten keinerlei Fehler feststellen".
Celestro
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Re: Kauf im Laden: 14-tägiges Rückgaberecht bei Mangel?

Beitrag von Celestro »

Ich habe lediglich dargestellt, welche Möglichkeiten vorliegen. :wink:
Tastenspitz
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Re: Kauf im Laden: 14-tägiges Rückgaberecht bei Mangel?

Beitrag von Tastenspitz »

Jurinator hat geschrieben: 12.11.19, 07:56sie war irgendwann für 10 Minuten stehengeblieben aber läuft weiter.
Also ein Aussetzer irgendwann, der sich nicht wiederholt hat.
Wenn der Wecker jetzt tadellos geht, warum dann der Wunsch nach Umtausch?
Jurinator
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Re: Kauf im Laden: 14-tägiges Rückgaberecht bei Mangel?

Beitrag von Jurinator »

Du hast Recht.
Zumal ja die Frage ist: Hat der nächste "Wecker" keine Aussetzer?
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