Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251
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Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251
Hallo,
Herr H ist verzweifelt. Er ist LKW-Fahrer und hatte eine Leerfahrt mit einem LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von fast 12t. Leer wiegt der Wagen all inkl. knapp 7t.
Er befährt eine Autobahn in Deutschland, wo vor einer maroden Brücke der Verkehr auf eine Spur runtergepegelt wird und ein Druchfahrtsverbot für LKW mit dem Schild 251 und dem Zusatzschild 7,5t
eingerichtet ist. H denkt sich: ok, ich wiege heute weniger und fährt über die Brücke wo er prompt geblitzt wird...
Er bekommt einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot, was für ihn ruinös wäre.
Frage nun generell: hat er sich getäuscht? Durfte er dort nicht fahren oder war seine Leerfahrt - die er über Ladeprotokolle etc beweisen könnte - in Ordnung?
Herr H ist verzweifelt. Er ist LKW-Fahrer und hatte eine Leerfahrt mit einem LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von fast 12t. Leer wiegt der Wagen all inkl. knapp 7t.
Er befährt eine Autobahn in Deutschland, wo vor einer maroden Brücke der Verkehr auf eine Spur runtergepegelt wird und ein Druchfahrtsverbot für LKW mit dem Schild 251 und dem Zusatzschild 7,5t
eingerichtet ist. H denkt sich: ok, ich wiege heute weniger und fährt über die Brücke wo er prompt geblitzt wird...
Er bekommt einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot, was für ihn ruinös wäre.
Frage nun generell: hat er sich getäuscht? Durfte er dort nicht fahren oder war seine Leerfahrt - die er über Ladeprotokolle etc beweisen könnte - in Ordnung?
Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251
Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... age_2.html lfd. Nr. 27: "... soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel einschließlich ihrer Anhänger die angegebene Grenze überschreitet."
Das müsste für einen berufsmäßigen LKW-Fahrer aber schon zum Grundwissen zählen.
Das müsste für einen berufsmäßigen LKW-Fahrer aber schon zum Grundwissen zählen.
Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251
Die Beschränkung auf 7,5 tonnen betrifft die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges, nicht das aktuelle Gewicht.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
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Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251
Heißt also, H führt immer eine LKW-Waage mit sich um das aktuelle Gewicht zu ermitteln. Nur so kann er ja wissen, bei welchen Schildern er durchfahren darf und bei welchen nicht.

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251
Kann man auch errechnen, wenn man weiß was die Ladung wiegt und wieviel Diesel im Tank ist. Das muss der Fahrer ohnehin machen um die Höchstgrenze nicht zu überschreiten, es sei denn er befördert eindeutig relativ leichte Sachen.
Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251
Ach deswegen bekommen die Fahrer nun die Vorgabe in die Tanks nur noch 25% reinzutanken. Damit kann man mehr laden.

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Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251
Macht jeder Pilot vor dem Start auch. Und das Gewicht der Passagiere ist schwieriger zu ermitteln.
Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251
Stand auf dem Zusatzschild 7,5 t oder 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht Zusatzschild 781?
Im ersten Fall müßte nachgewiesen werden das dass Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt schwerer war,was ja hier nicht mehr möglich wäre.
Im ersten Fall müßte nachgewiesen werden das dass Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt schwerer war,was ja hier nicht mehr möglich wäre.
Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251
Das ist völlig falsch,auf das zulässige Gesamtgewicht muß extra hingewiesen werden.Die Beschränkung auf 7,5 tonnen betrifft die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges, nicht das aktuelle Gewicht.
Ein LKW Fahrer weiß wie schwer sein Fahrzeug ohne Ladung ist,sollte er zumindest.Heißt also, H führt immer eine LKW-Waage mit sich um das aktuelle Gewicht zu ermitteln. Nur so kann er ja wissen, bei welchen Schildern er durchfahren darf und bei welchen nicht.
Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251
Also hat sich nicht nur im Ausgangsfall die Verkehrspolizei geirrt, sondern auch das Bundesjustizministerium bei der oben verlinkten Veröffentlichung zur StVO. Gut, dass wir das Forum haben.
Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251
Als LKW-Fahrer wird H. ja sicher eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen. Also sucht er sich einen Verkehrsrechtsanwalt und klärt mit dem, wie er es organisieren kann, die Fahrverbotszeit und seinen Jahresurlaub zur selben Zeit stattfinden zu lassen.Lucy Lustig hat geschrieben: ↑20.11.19, 19:31Er bekommt einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot, was für ihn ruinös wäre.
Wenn der Arbeitgeber von H. meint, ihm kündigen zu müssen: LKW-Fahrer werden gesucht. Selbst LKW-Fahrer, die offenbar nicht alle Grundregeln ihres Jobs beherrschen, finden relativ problemlos eine Stelle.
Ein LKW-Fahrer sollte so einiges wissen. Wenn man den LKW-Verkehr auf den Straßen beobachtet, gibt es zwei Möglichkeiten: jede Menge Unkenntnis oder jede Menge Mir-doch-egal-Mentalität.
Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251
Damit das tatsächliche Gewicht gemeint ist, sollte man das Zeichen 262 nutzen.
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Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251
Falls letzeres zutreffen sollte, hätte der Fahrer gegen keinerlei Vorschrift verstoßen, da es dieses Zusatzzeichen seit 1992 nicht mehr gibt.
Das ist absoluter Blödsinn. Das Zusatzzeichen 1052-35, um welches es sich hier handelt, bezieht sich immer auf die zulässige Gesamtmasse. Das steht auch so in der StvO:
Ge- oder Verbot
Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“, angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel einschließlich ihrer Anhänger die angegebene Grenze überschreitet.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ...
Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251
damit hat H. gezeigt, dass es gut tut, sich ab und an mal an die Bedeutung der Schilder (s.@fodeure) zu erinnern und den Unterschied zwischen "tatsächlicher" und "zulässiger" Gesamtmasse sich zu vergegenwärtigen.H denkt sich: ok, ich wiege heute weniger und fährt über die Brücke wo er prompt geblitzt wird...
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
was willst denn du.
Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251
Wenn das Fahrverbot tatsächlich ruinös wäre, kann er versuchen, das Fahrverbot durch Zahlung eines erhöhten Bußgeldes abzuwenden. Ich würde jedoch empfehlen, dazu einen Anwalt einzuschalten.Er bekommt einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot, was für ihn ruinös wäre.
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