Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251

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Lucy Lustig
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Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251

Beitrag von Lucy Lustig »

Hallo,

Herr H ist verzweifelt. Er ist LKW-Fahrer und hatte eine Leerfahrt mit einem LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von fast 12t. Leer wiegt der Wagen all inkl. knapp 7t.
Er befährt eine Autobahn in Deutschland, wo vor einer maroden Brücke der Verkehr auf eine Spur runtergepegelt wird und ein Druchfahrtsverbot für LKW mit dem Schild 251 und dem Zusatzschild 7,5t
eingerichtet ist. H denkt sich: ok, ich wiege heute weniger und fährt über die Brücke wo er prompt geblitzt wird...

Er bekommt einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot, was für ihn ruinös wäre.

Frage nun generell: hat er sich getäuscht? Durfte er dort nicht fahren oder war seine Leerfahrt - die er über Ladeprotokolle etc beweisen könnte - in Ordnung?
FM
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Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251

Beitrag von FM »

Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... age_2.html lfd. Nr. 27: "... soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel einschließlich ihrer Anhänger die angegebene Grenze überschreitet."

Das müsste für einen berufsmäßigen LKW-Fahrer aber schon zum Grundwissen zählen.
karli
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Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251

Beitrag von karli »

Die Beschränkung auf 7,5 tonnen betrifft die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges, nicht das aktuelle Gewicht.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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ktown
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Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251

Beitrag von ktown »

Lucy Lustig hat geschrieben: 20.11.19, 19:31 H denkt sich: ok, ich wiege heute weniger
Heißt also, H führt immer eine LKW-Waage mit sich um das aktuelle Gewicht zu ermitteln. Nur so kann er ja wissen, bei welchen Schildern er durchfahren darf und bei welchen nicht. :lachen:
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FM
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Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251

Beitrag von FM »

ktown hat geschrieben: 21.11.19, 07:29 Heißt also, H führt immer eine LKW-Waage mit sich um das aktuelle Gewicht zu ermitteln. Nur so kann er ja wissen, bei welchen Schildern er durchfahren darf und bei welchen nicht. :lachen:
Kann man auch errechnen, wenn man weiß was die Ladung wiegt und wieviel Diesel im Tank ist. Das muss der Fahrer ohnehin machen um die Höchstgrenze nicht zu überschreiten, es sei denn er befördert eindeutig relativ leichte Sachen.
ktown
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Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251

Beitrag von ktown »

FM hat geschrieben: 21.11.19, 09:09
ktown hat geschrieben: 21.11.19, 07:29 Heißt also, H führt immer eine LKW-Waage mit sich um das aktuelle Gewicht zu ermitteln. Nur so kann er ja wissen, bei welchen Schildern er durchfahren darf und bei welchen nicht. :lachen:
Kann man auch errechnen, wenn man weiß was die Ladung wiegt und wieviel Diesel im Tank ist. Das muss der Fahrer ohnehin machen um die Höchstgrenze nicht zu überschreiten, es sei denn er befördert eindeutig relativ leichte Sachen.
Ach deswegen bekommen die Fahrer nun die Vorgabe in die Tanks nur noch 25% reinzutanken. Damit kann man mehr laden. :lachen:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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FM
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Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251

Beitrag von FM »

Macht jeder Pilot vor dem Start auch. Und das Gewicht der Passagiere ist schwieriger zu ermitteln.
wolfmoon
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Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251

Beitrag von wolfmoon »

Stand auf dem Zusatzschild 7,5 t oder 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht Zusatzschild 781?
Im ersten Fall müßte nachgewiesen werden das dass Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt schwerer war,was ja hier nicht mehr möglich wäre.
wolfmoon
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Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251

Beitrag von wolfmoon »

Die Beschränkung auf 7,5 tonnen betrifft die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges, nicht das aktuelle Gewicht.
Das ist völlig falsch,auf das zulässige Gesamtgewicht muß extra hingewiesen werden.
Heißt also, H führt immer eine LKW-Waage mit sich um das aktuelle Gewicht zu ermitteln. Nur so kann er ja wissen, bei welchen Schildern er durchfahren darf und bei welchen nicht.
Ein LKW Fahrer weiß wie schwer sein Fahrzeug ohne Ladung ist,sollte er zumindest.
FM
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Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251

Beitrag von FM »

wolfmoon hat geschrieben: 21.11.19, 19:17
Die Beschränkung auf 7,5 tonnen betrifft die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges, nicht das aktuelle Gewicht.
Das ist völlig falsch,auf das zulässige Gesamtgewicht muß extra hingewiesen werden.
Also hat sich nicht nur im Ausgangsfall die Verkehrspolizei geirrt, sondern auch das Bundesjustizministerium bei der oben verlinkten Veröffentlichung zur StVO. Gut, dass wir das Forum haben.
Gaia
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Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251

Beitrag von Gaia »

Lucy Lustig hat geschrieben: 20.11.19, 19:31Er bekommt einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot, was für ihn ruinös wäre.
Als LKW-Fahrer wird H. ja sicher eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen. Also sucht er sich einen Verkehrsrechtsanwalt und klärt mit dem, wie er es organisieren kann, die Fahrverbotszeit und seinen Jahresurlaub zur selben Zeit stattfinden zu lassen.

Wenn der Arbeitgeber von H. meint, ihm kündigen zu müssen: LKW-Fahrer werden gesucht. Selbst LKW-Fahrer, die offenbar nicht alle Grundregeln ihres Jobs beherrschen, finden relativ problemlos eine Stelle.
wolfmoon hat geschrieben: 21.11.19, 19:17Ein LKW Fahrer weiß wie schwer sein Fahrzeug ohne Ladung ist,sollte er zumindest.
Ein LKW-Fahrer sollte so einiges wissen. Wenn man den LKW-Verkehr auf den Straßen beobachtet, gibt es zwei Möglichkeiten: jede Menge Unkenntnis oder jede Menge Mir-doch-egal-Mentalität.
ktown
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Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251

Beitrag von ktown »

Damit das tatsächliche Gewicht gemeint ist, sollte man das Zeichen 262 nutzen.
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Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251

Beitrag von fodeure »

wolfmoon hat geschrieben: 21.11.19, 18:57Stand auf dem Zusatzschild 7,5 t oder 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht Zusatzschild 781?
Falls letzeres zutreffen sollte, hätte der Fahrer gegen keinerlei Vorschrift verstoßen, da es dieses Zusatzzeichen seit 1992 nicht mehr gibt.
wolfmoon hat geschrieben: 21.11.19, 18:57Im ersten Fall müßte nachgewiesen werden das dass Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt schwerer war,was ja hier nicht mehr möglich wäre.
Das ist absoluter Blödsinn. Das Zusatzzeichen 1052-35, um welches es sich hier handelt, bezieht sich immer auf die zulässige Gesamtmasse. Das steht auch so in der StvO:
Ge- oder Verbot
Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“, angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel einschließlich ihrer Anhänger die angegebene Grenze überschreitet.
wolfmoon hat geschrieben: 21.11.19, 18:57Das ist völlig falsch,auf das zulässige Gesamtgewicht muß extra hingewiesen werden.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ...
hawethie
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Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251

Beitrag von hawethie »

H denkt sich: ok, ich wiege heute weniger und fährt über die Brücke wo er prompt geblitzt wird...
damit hat H. gezeigt, dass es gut tut, sich ab und an mal an die Bedeutung der Schilder (s.@fodeure) zu erinnern und den Unterschied zwischen "tatsächlicher" und "zulässiger" Gesamtmasse sich zu vergegenwärtigen.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
hambre
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Re: Bußgeld wg. LkW-Fahrt in einer Verkehrszone 251

Beitrag von hambre »

Er bekommt einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot, was für ihn ruinös wäre.
Wenn das Fahrverbot tatsächlich ruinös wäre, kann er versuchen, das Fahrverbot durch Zahlung eines erhöhten Bußgeldes abzuwenden. Ich würde jedoch empfehlen, dazu einen Anwalt einzuschalten.
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