Guten Tag zusammen,
eine grundsätzlich allgemeine Frage habe ich da mal.
Ein Arbeitgeber signalisiert dem Arbeitnehmer, dass er nicht mehr mit dem Arbeitnehmer zusammenarbeiten möchte.
Eine Abmahnung wurde geschrieben, sowie eine Gegendarstellung.
Der Arbeitnehmer ist in einem Sozialplan drin der bis 2035 keine betriebsbedingten Kündigungen vorsieht.
Der Arbeitnehmer ist bislang 4 Jahre bei der Firma angestellt (öffentlicher Dienst).
Kann oder muss die Abfindung höher ausfallen, da der Arbeitnehmer im Sozialplan ist und eigentlich nicht gekündigt werden kann?
Freue mich über ein paar Meinungen.
Vielen Dank,
Preetz
Abfindungshöhe bei Sozialplan?
Moderator: FDR-Team
Re: Abfindungshöhe bei Sozialplan?
Woraus soll sich ergeben das den AN eigentlich nicht gekündigt werden kann?
Nur weil es eine Vereinbarung gibt zwischen AG und Gewerkschaft(?) das bis zum Tag X nicht BETRIEBSBEDINGT gekündigt wird, heißt das nicht das auch VERHALTENSBEDINGTE Kündigungen ausgeschlossen sind.
Genau die scheint der AG aber mit der Abmahnung vorzubereiten. Also, gut aufpassen das man sich keine Fehler mehr erlaubt und sicherheitshalber schon mal die Augen nach was neuem aufhalten.
Nur weil es eine Vereinbarung gibt zwischen AG und Gewerkschaft(?) das bis zum Tag X nicht BETRIEBSBEDINGT gekündigt wird, heißt das nicht das auch VERHALTENSBEDINGTE Kündigungen ausgeschlossen sind.
Genau die scheint der AG aber mit der Abmahnung vorzubereiten. Also, gut aufpassen das man sich keine Fehler mehr erlaubt und sicherheitshalber schon mal die Augen nach was neuem aufhalten.
Re: Abfindungshöhe bei Sozialplan?
Keine rechtliche Frage, eher Verhandlungssache.
Der AG kann dem AN nicht kündigen, also ist die Frage, wieviel ist es ihm wert, den AN loszuwerden. Auf der anderen Seite muss sich der AN überlegen, wieviel Wert er darauf legt, weiterhin bei diesem Arbeitgeber zu bleiben.
Der AG kann dem AN nicht kündigen, also ist die Frage, wieviel ist es ihm wert, den AN loszuwerden. Auf der anderen Seite muss sich der AN überlegen, wieviel Wert er darauf legt, weiterhin bei diesem Arbeitgeber zu bleiben.
Re: Abfindungshöhe bei Sozialplan?
Dann geht es wohl um verhaltensbedingte Kündigungen. Wieso soll es da Abfindungen geben?
Ansonsten muss man sich einigen, s. mein Vorredner. Verhandlungssache.
Wobei AG in ÖD üblicherweise kein Etat für Abfindungen haben.
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Re: Abfindungshöhe bei Sozialplan?
...und das schon gar nicht, wenn es per Vereinbarung gar keine betriebsbedingten Kündigungen geben kann.
NmE. gibt es im Wesentlichen 2 Lösungen:
1. Der AN kündigt selber
oder
2. Der AG sammelt solange, bis er den AN mit wenig Restrisiko verhaltensbedingt kündigen kann.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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