Vorladung Zeugenaussage Bußgeldverfahren

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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muggl
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Vorladung Zeugenaussage Bußgeldverfahren

Beitrag von muggl »

Hallo liebe Community,

angenommen man ist in einen Verkehrsunfall verwickelt. Der Unfallgegner hat die Vorfahrt missachtet und hat scheinbar Einspruch gegen das Bußgeld erhoben. Nun ist man als Zeuge vorgeladen.

Aufgrund der Personalie des Unfallgegner ist mit Nachteilen zu rechnen. Im schlimmsten Fall Gefahr für Leib und Leben. Besteht die Möglichkeit die Zeugenaussage zu verweigern? Falls nicht, wie findet so eine Anhörung statt? Ist der Beschuldigte vor Ort? Muss er erscheinen? Darf er? Falls er nicht anwesend ist: Erhält er ohne (mit?) Anwalt Zugriff auf die Adresse des Zeugen?

Vielen Dank vorab.

Gruß

Muggl
FM
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Re: Vorladung Zeugenaussage Bußgeldverfahren

Beitrag von FM »

Zumindest bei einer gerichtlichen Vorladung muss man erscheinen, und der Beschuldigte ist anwesend (zumeist). Einsicht in die Akten kann er auch bekommen, ggf. über den Anwalt, er muss sich ja verteidigen können.

Wie will man eigentlich zivilrechtlich die Ansprüpche auf Schadensersatz geltend machen? Anonym klagen geht nicht.
fodeure
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Re: Vorladung Zeugenaussage Bußgeldverfahren

Beitrag von fodeure »

Wer hat denn hier vorgeladen?
muggl
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Re: Vorladung Zeugenaussage Bußgeldverfahren

Beitrag von muggl »

Das Amtsgericht hat vorgeladen. Schadensersatzansprüche werden keine geltend gemacht. Finde es ne Schweinerei, dass man da hin muss. Der Typ ist unberechenbar und aus sicherer Quelle weiss ich, dass ein Bußgeld Kinkerlitzchen für den Typ sind.
FM
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Re: Vorladung Zeugenaussage Bußgeldverfahren

Beitrag von FM »

Und wo ist dann das Problem? Ein Kinkerlitzchen löst noch keine Blutrache aus.
muggl
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Re: Vorladung Zeugenaussage Bußgeldverfahren

Beitrag von muggl »

Weil ich ihm alles zutraue und ich es unverhältnismäßig finde, dass er wg so einer Belanglosigkeit an meine neue Adresse kommen kann. Schön, dass sie das so locker sehen. Ich tue es nicht. Und ich will diesbezüglich auch nicht das geringste Risiko eingehen. Als Unbeteiligter hat man da gut reden...
Gaia
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Re: Vorladung Zeugenaussage Bußgeldverfahren

Beitrag von Gaia »

muggl hat geschrieben: 05.01.20, 19:04Weil ich ihm alles zutraue und ich es unverhältnismäßig finde, dass er wg so einer Belanglosigkeit an meine neue Adresse kommen kann. Schön, dass sie das so locker sehen. Ich tue es nicht. Und ich will diesbezüglich auch nicht das geringste Risiko eingehen. Als Unbeteiligter hat man da gut reden...
Eine Zeugenaussage ist keine Belanglosigkeit.

Die Anschrift der Zeugen wurde bereits in den Akten der Unfallaufnahme notiert. Wenn man sich gefährdet sieht, gibt es die Möglichkeit, als Alternative zur Wohnanschrift eine andere Anschrift (z.B. die des AG oder eines RA) in die Akten aufnehmen zu lassen.
muggl
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Re: Vorladung Zeugenaussage Bußgeldverfahren

Beitrag von muggl »

Es geht um einen Verkehrsunfall mit Blechschaden. Und jetzt nur noch darum, ob der Unfallgegner jetzt noch 50 oder 80 Euro Bußgeld aufgebrummt kriegt... Die Adresse hat sich mittlerweile geändert. Die neue Adresse liegt dem Beschuldigten aktuell nicht vor.
J.A.
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Re: Vorladung Zeugenaussage Bußgeldverfahren

Beitrag von J.A. »

Die Adresse hat sich mittlerweile geändert. Die neue Adresse liegt dem Beschuldigten aktuell nicht vor.
Dann ruft man mal ein paar Tage vor der Verhandlung den Richter an, schildert ihm seine Ängste und bittet darum, einige Tage später in der Hauptverhandlung seine genaue Wohnanschrift (also Strasse, Hausnummer) entweder gar nicht nennen zu müssen, oder aber (wenn es förmlich sehr korrekt zugehen soll) eine sog. "ladungsfähige Anschrift" nennen zu dürfen, die nicht die Wohnanschrift ist (z.B. Arbeitsplatz)

Allerdings hat der Bösewicht auch so (ganz ohne Gericht) in die Möglichkeit die neue Anschrift herauszubekommen, denn er kennt ja wohl den Namen und Vornamen und die alte Anschrift. Die 3 Daten reichen, um beim Einwohnermeldeamt die neue Anschrift ganz normal per einfacher Meldeanfrage zu bekommen, insofern die gesuchte Person damit eindeutig identifizierbar ist (sie also nicht gerade Andreas Müller heißt und unter einer Anschrift wohnte, wo es noch einen 2ten Andreas Müller gab/gibt). Anderenfalls bräuchte man noch das Geburtsdatum.

Aber das mit der Meldeauskunft weiß der Bösewicht ja vielleicht nicht.

Davon abgesehen: Sie haben zwar Recht, dass man als Unbeteiligter leicht reden hat, aber letztendlich haben ja nicht Sie demjenigen das Bußgeld aufgedrückt, sondern die Ordnungsbehörde. Der Fall wird sich ja wohl so darstellen, dass sie vor Gericht nur das wiederholen müssen, was eh schon "auf dem Tisch liegt".

Und ganz ehrlich: In 99% aller Fälle ist die Angst vor "körperlicher Rache", oder was halt befürchtet wird, unbegründet. Zu 100% kann man es natürlich nicht ausschließen, aber man kann auch nicht zu 100% ausschließen dass man morgen auf dem Weg zur Arbeit unter eine Dampfwalze gerät. Klingt doof, ist aber so.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
hawethie
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Re: Vorladung Zeugenaussage Bußgeldverfahren

Beitrag von hawethie »

ich finde es ne Schweinerei, dass man da hin muss.
Und darum passiert solchen Typen nie was, weil nie einer seiner Zeugenpflicht nachkommt.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
muggl
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Re: Vorladung Zeugenaussage Bußgeldverfahren

Beitrag von muggl »

hawethie hat geschrieben: 06.01.20, 09:35
ich finde es ne Schweinerei, dass man da hin muss.
Und darum passiert solchen Typen nie was, weil nie einer seiner Zeugenpflicht nachkommt.
Es geht um ein mickriges Bußgeld... und der Sachverhalt wurde bereits umfassend vor Ort geschildert. Aber sei es drum. Scheinbar habe ich keine Möglichkeit mich der Sache zu entziehen. Der Tipp mit der ladungsfähigen Anschrift ist aber gut. Danke.
FM
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Re: Vorladung Zeugenaussage Bußgeldverfahren

Beitrag von FM »

muggl hat geschrieben: 06.01.20, 19:51 und der Sachverhalt wurde bereits umfassend vor Ort geschildert.
Es wäre ein großer Zufall, wenn da der Richter anwesend war.

Die Adresse findet der Beteiligte ohnehin heraus, sooo geheim sind Personalien nicht. Es reicht (unter anderem) schon aus, wenn er das Kfz-Kennzeichen weiß. Er muss nur vortragen, er würde eigene Ansprüche prüfen wollen (auch wenn er die Vorfahrt mißachtet hatte könnte der andere Unfallbeteiligte ein paar Prozent Mitverschulden haben), und schon muss ihm mitgeteilt werden wer es war. Ob dann wirklich ein Anspruch besteht, wird erst später geprüft.

Aber wegen 50 Euro Bußgeld läßt keiner einen Auftragskiller vom Balkan kommen.
Pünktchen
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Re: Vorladung Zeugenaussage Bußgeldverfahren

Beitrag von Pünktchen »

muggl hat geschrieben: 05.01.20, 20:58 Es geht um einen Verkehrsunfall mit Blechschaden. Und jetzt nur noch darum, ob der Unfallgegner jetzt noch 50 oder 80 Euro Bußgeld aufgebrummt kriegt...
Sein gutes Recht, das prüfen zu lassen. Da reicht auch ein Cent. Vllt. geht es nicht um Geld, sondern um flensburger Punkte.
muggl
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Re: Vorladung Zeugenaussage Bußgeldverfahren

Beitrag von muggl »

FM hat geschrieben: 06.01.20, 20:20
muggl hat geschrieben: 06.01.20, 19:51 und der Sachverhalt wurde bereits umfassend vor Ort geschildert.
Es wäre ein großer Zufall, wenn da der Richter anwesend war.

Die Adresse findet der Beteiligte ohnehin heraus, sooo geheim sind Personalien nicht. Es reicht (unter anderem) schon aus, wenn er das Kfz-Kennzeichen weiß. Er muss nur vortragen, er würde eigene Ansprüche prüfen wollen (auch wenn er die Vorfahrt mißachtet hatte könnte der andere Unfallbeteiligte ein paar Prozent Mitverschulden haben), und schon muss ihm mitgeteilt werden wer es war. Ob dann wirklich ein Anspruch besteht, wird erst später geprüft.

Aber wegen 50 Euro Bußgeld läßt keiner einen Auftragskiller vom Balkan kommen.
Dass es immer Mittel und Wege gibt eine Adresse rauszufinden, ist mir klar. Soviel Intellekt hat der Werte Herr Gott sei Dank nicht.
Pünktchen hat geschrieben: 07.01.20, 07:45
muggl hat geschrieben: 05.01.20, 20:58 Es geht um einen Verkehrsunfall mit Blechschaden. Und jetzt nur noch darum, ob der Unfallgegner jetzt noch 50 oder 80 Euro Bußgeld aufgebrummt kriegt...
Sein gutes Recht, das prüfen zu lassen. Da reicht auch ein Cent. Vllt. geht es nicht um Geld, sondern um flensburger Punkte.
Wo spreche ich ihm das Recht ab? Mir persönlich ist es völlig egal, ob er das Bußgeld zahlen muss. Meine Beweggründe hatte ich ja bereits zur Genüge dargelegt und die wenigen hilfreichen Antworten rausgefiltert.
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