Vertrag mit Tierschutzverein

Recht rund ums Tier

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gitta.
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Vertrag mit Tierschutzverein

Beitrag von gitta. »

Hallo, liebe Foristen,

ich habe hier zu einem fiktiven Fall eine Frage, die eigentlich eher ins Vertragsrecht gehört, aber einen Tierschutzvertrag betrifft. Solche Verträge werden wohl bei kleineren Vereinen eher von rechtlichen Laien aufgesetzt.

Wenn ein solchet Vertrag z.B. in Paragrafen und Absätze gegliedert ist und in einem Paragrafen Vertragsstrafen gefordert werden, für den Fall, dass gegen aufgezählte "ZIFFERN" verstoßen wird, hat das eine rechtliche Relevanz ?

Z.B. könnte das stehen :

Wenn gegen Ziffer 2, 3 und 5 verstoßen wird, ist eine Vertragsstrafe von 500 EURO zu zahlen.
Wenn gegen Ziffer 6, 7 und 8 verstoßen wird, ist eine Vertragsstrafe von 600 EURO zu zahlen.

Ich weiß, es ist Kleinkrämerei, aber genau darauf kommt es im Recht ja oft an.

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir eure Einschätzung mitteilen würdet.

Übrigens, eine salvadorische Klausel gibt es in diesem fiktiven Fall auch.

Viele Grüße

Gitta.
ExDevil67
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Re: Vertrag mit Tierschutzverein

Beitrag von ExDevil67 »

Also wenn der Vertrag selber in Paragraphen unterteilt ist und einer sich inhaltlich auf eine Ziffer X bezieht, die aber nicht vorkommt, wird afaik im Zweifelsfall dann versucht im Wege der Auslegung zu ermitteln was nun gewollt war. Ergebnis könnte damit sein das mit Ziffer und Paragraph wohl das gleiche gemeint ist.

Problem an solchen Tierschutzverträgen ist aber das da tlw Dinge drinstehen die sich später nicht durchsetzen lassen.
gitta.
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Re: Vertrag mit Tierschutzverein

Beitrag von gitta. »

Das Problem mit dieser fiktiven neuen Fassung des Übernahmevertrages sind für fast jeden Paragrafen ( Ziffer ) Vertragsstrafen festgelegt.

Der Hund ist gegen entlaufen zu sichern - wenn nicht - 1000,- EURO Vertragsstrafe
Der Hund soll nicht zur Vermehrung verwendet werden - wird er gedeckt - 1000 EURO Vertragsstrafe
Der Tierarzt ist von der Schweigepflicht zu entbinden - wenn nicht - 500 EURO Vertragsstrafe
Der Verein ist binnen 24 zu informieren, wenn Hund entlaufen - wenn nicht 1000 EURO Vertragsstafe
Hundesuchdienste sind zu beauftragen - wenn nicht 1000,- EURO Vertragsstrafe
Hund darf nicht regelmäßig länger als 4 Std alleine bleiben - wenn doch 1000 EURO Vertragsstrafe
Hund darf nicht längerfristig in PFlege an Dritte gegeben werden - wenn doch 1000 EURO Vertragsstrafe

usw. usw.

Es scheint eher so, als wenn der Verein nicht den Hund schützen, sondern die Vereinskasse füllen will.

Selbst Menschen, die als Pflegestelle für den Verein unentgeltlich tätig sind, sollen bei Übernahme eines Hundes derartige Verträge unterzeichnen.

Wie gesagt, ein rein fiktiver Fall.
winterspaziergang

Re: Vertrag mit Tierschutzverein

Beitrag von winterspaziergang »

gitta. hat geschrieben: 20.01.20, 13:00 Das Problem mit dieser fiktiven neuen Fassung des Übernahmevertrages sind für fast jeden Paragrafen ( Ziffer ) Vertragsstrafen festgelegt.

Der Hund ist gegen entlaufen zu sichern - wenn nicht - 1000,- EURO Vertragsstrafe
Der Hund soll nicht zur Vermehrung verwendet werden - wird er gedeckt - 1000 EURO Vertragsstrafe
Der Tierarzt ist von der Schweigepflicht zu entbinden - wenn nicht - 500 EURO Vertragsstrafe
Der Verein ist binnen 24 zu informieren, wenn Hund entlaufen - wenn nicht 1000 EURO Vertragsstafe
Hundesuchdienste sind zu beauftragen - wenn nicht 1000,- EURO Vertragsstrafe
Hund darf nicht regelmäßig länger als 4 Std alleine bleiben - wenn doch 1000 EURO Vertragsstrafe
Hund darf nicht längerfristig in PFlege an Dritte gegeben werden - wenn doch 1000 EURO Vertragsstrafe

usw. usw.
Die juristische Frage wäre m.E., ob es ein Kaufvertrag ist und ob man in diesem einen Käufer für die nächsten 7-15 Jahre (je nach Hund) dazu verpflichten kann
Die praktische Frage wäre die der Nachweisbarkeit, die Vermehrung man ausgenommen.
Es scheint eher so, als wenn der Verein nicht den Hund schützen, sondern die Vereinskasse füllen will.
hm, wie kommt man darauf, insbesondere beim Hervorgehobenen?

gitta. hat geschrieben: 20.01.20, 13:00Selbst Menschen, die als Pflegestelle für den Verein unentgeltlich tätig sind, sollen bei Übernahme eines Hundes derartige Verträge unterzeichnen.
anderer rechtlicher Fall, denn hier verbleibt der Hund im Eigentum des Vereins, der im Allgemeinen auch alle Kosten zahlt.
ExDevil67
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Re: Vertrag mit Tierschutzverein

Beitrag von ExDevil67 »

winterspaziergang hat geschrieben: 20.01.20, 13:13 Die juristische Frage wäre m.E., ob es ein Kaufvertrag ist und ob man in diesem einen Käufer für die nächsten 7-15 Jahre (je nach Hund) dazu verpflichten kann
Die Frage dürfte unabhängig von der Haltbarkeit des Kaufgegenstandes sein, ob und wie weit ich als Verkäufer dem Käufer noch Vorgaben zum Umgang mit der Kaufsache machen kann. Denn ich vermute mal, irgendwelche Gewährleistungsansprüche oder Garantien wir der der Tierschutzverein wohl übernehmen wollen.
Tastenspitz
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Re: Vertrag mit Tierschutzverein

Beitrag von Tastenspitz »

So einen Vertrag unterschreibt man nicht.
Problem gelöst.
gitta.
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Re: Vertrag mit Tierschutzverein

Beitrag von gitta. »

Lt. dem Vertrag wird noch nicht einmal zugesichert, dass der übernommene Hund tatsächlich wie angegeben kastriert ist. :shock: Gewährleistung und Garantie ist ausgeschlossen.

Und nein, der Verein übernimmt lediglich die Haftpflichtversicherung und die vom Verein für notwendig angesehen Tierarztkosten für den Hund auf einer Pflegestelle, alle anderen Kosten wie Hundesteuer, Futter+ Ausstattung übernimmt die Pflegestelle.

Und das Problem ist eben nicht gelöst, wenn der Hund bereits auf einer Pflegestelle ist, sich als Angsthund erwiesen hat und die Pflegestelle den Hund lieber behalten möchte als ihm einen Umzug in ein anderes Zuhause zumuten möchte. Tiere sind zwar rechtlich Sachen, aber nicht für die Menschen, die solche "Sachen" monatelang in ihrer Obhut hatten. :evil:

Und in dem Vertrag wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um einen Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB handelt. Der Verein übergibt zunächst den Besitz des Tieres an den Übernehmer, nach 12 Monaten nach Übergabe geht das Eigentum des Tieres auf den Übernehmer über. Wobei hier im Vertrag kein genaues Datum genannt wird und die Pflegestelle ja schon seit Monaten im Besitz des Hundes ist.
winterspaziergang

Re: Vertrag mit Tierschutzverein

Beitrag von winterspaziergang »

ExDevil67 hat geschrieben: 20.01.20, 13:46
winterspaziergang hat geschrieben: 20.01.20, 13:13 Die juristische Frage wäre m.E., ob es ein Kaufvertrag ist und ob man in diesem einen Käufer für die nächsten 7-15 Jahre (je nach Hund) dazu verpflichten kann
Die Frage dürfte unabhängig von der Haltbarkeit des Kaufgegenstandes sein, ob und wie weit ich als Verkäufer dem Käufer noch Vorgaben zum Umgang mit der Kaufsache machen kann.
Mir ging es auch weniger um die "Haltbarkeit" des "Kaufgegenstandes" ( :roll: ) und mehr um den Zeitraum und die Verpflichtung. Wenn das Tier ins Eigentum eines anderen übergeht, mit Ablöse- oder Kaufvertrag hat der bisherige Eigentümer keine Rechte mehr und kann den Käufer kaum wirksam über diese Zeitspanne verpflichten.
Denn ich vermute mal, irgendwelche Gewährleistungsansprüche oder Garantien wir der der Tierschutzverein wohl übernehmen wollen.
wer weiß, vielleicht gibts neuerdings Haltbarkeitsdaten für Tiere :ironie:

Die fehlende Wirksamkeit eines solchen Vertrages dürfte kaum davon abhängen, dass der Tierschutz im Gegenzug nicht garantierten kann, dass das Tier niemals krank wird...
Tastenspitz
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Re: Vertrag mit Tierschutzverein

Beitrag von Tastenspitz »

gitta. hat geschrieben: 21.01.20, 08:33Und das Problem ist eben nicht gelöst, wenn der Hund bereits auf einer Pflegestelle ist, sich als Angsthund erwiesen hat und die Pflegestelle den Hund lieber behalten möchte als ihm einen Umzug in ein anderes Zuhause zumuten möchte. Tiere sind zwar rechtlich Sachen, aber nicht für die Menschen, die solche "Sachen" monatelang in ihrer Obhut hatten. :evil:
Dann, wenn der Vertrag schon unterzeichnet ist, kann man dann im Fall der Fälle eine Klage abwarten.
Letztlich will der Verein ja das Geld. Ich halte diesen Vertrag für mindestens fragwürdig.
winterspaziergang

Re: Vertrag mit Tierschutzverein

Beitrag von winterspaziergang »

gitta. hat geschrieben: 21.01.20, 08:33 Lt. dem Vertrag wird noch nicht einmal zugesichert, dass der übernommene Hund tatsächlich wie angegeben kastriert ist. :shock: Gewährleistung und Garantie ist ausgeschlossen.
na sowas aber auch
Und nein, der Verein übernimmt lediglich die Haftpflichtversicherung und die vom Verein für notwendig angesehen Tierarztkosten für den Hund auf einer Pflegestelle, alle anderen Kosten wie Hundesteuer, Futter+ Ausstattung übernimmt die Pflegestelle.
das ist üblich bei Pflegestellen. Insofern ändert das nichts daran, dass hier eine andere Situation rechtlich gegeben ist, wenn der Verein Vorgaben macht, z.B. bezüglich Tierarzt und Haltung
Und das Problem ist eben nicht gelöst, wenn der Hund bereits auf einer Pflegestelle ist, sich als Angsthund erwiesen hat und die Pflegestelle den Hund lieber behalten möchte als ihm einen Umzug in ein anderes Zuhause zumuten möchte. Tiere sind zwar rechtlich Sachen, aber nicht für die Menschen, die solche "Sachen" monatelang in ihrer Obhut hatten. :evil:
der Satz ist im Kontext der Frage, die Sie eingangs gestellt haben, unverständlich. Was hat nun der Angsthund mit dem Thema Vertragsstrafe zu tun?
Und in dem Vertrag wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um einen Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB handelt. Der Verein übergibt zunächst den Besitz des Tieres an den Übernehmer, nach 12 Monaten nach Übergabe geht das Eigentum des Tieres auf den Übernehmer über. Wobei hier im Vertrag kein genaues Datum genannt wird und die Pflegestelle ja schon seit Monaten im Besitz des Hundes ist.
dann ist das vertraglich vermischt und damit unklar
gitta.
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Re: Vertrag mit Tierschutzverein

Beitrag von gitta. »

Der Hinweis, dass es sich um einen Angsthund handelt und der sich bereits auf einer Pflegestelle befinden könnte, bezog sich auf die Äußerung von Tastenspitz - dass das Problem gelöst sein, wenn der Vertrag nicht unterschrieben wird.

Wenn eine Pflegeperson eine emotionale Bindung zu einem Tier aufgebaut hat, ist es eben nicht dasselbe, als wenn man sagt, die Vertragsbedingungen beim Elektromarkt XY passen mir nicht, kaufe ich meinen Fernseher halt beim Markt ABC. Tiere sind Unikate.

Wenn man ein Tier behalten möchte, stellt sich eben nur die Frage, will ich es um jeden Preis behalten und unterschreiben alles, was mir vorlegt wird und lasse es ggfls. auf Klageverfahren ankommen oder verzichte ich und das Tier muss darunter leiden.
ExDevil67
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Re: Vertrag mit Tierschutzverein

Beitrag von ExDevil67 »

gitta. hat geschrieben: 21.01.20, 12:34 stellt sich eben nur die Frage, will ich es um jeden Preis behalten und unterschreiben alles, was mir vorlegt wird und lasse es ggfls. auf Klageverfahren ankommen oder verzichte ich und das Tier muss darunter leiden.
Und vermutlich auf diesen "aber das arme Tier"-Faktor werden auch die Tierschutzvereine, die solche Verträge vorlegen, setzen. Wobei ich dabei bleibe: vieles was im Vertrag drinsteht, sofern der Verein den Verstoß überhaupt nachweisen kann, dürfte vor Gericht wenig Chancen haben.
winterspaziergang

Re: Vertrag mit Tierschutzverein

Beitrag von winterspaziergang »

gitta. hat geschrieben: 21.01.20, 12:34Tiere sind Unikate.

Wenn man ein Tier behalten möchte, stellt sich eben nur die Frage, will ich es um jeden Preis behalten und unterschreiben alles, was mir vorlegt wird und lasse es ggfls. auf Klageverfahren ankommen oder verzichte ich und das Tier muss darunter leiden.
Tiere sind vor allem Lebewesen, aber das ist ja nicht das Thema.

Hilft das nicht weiter ?

:arrow: Die juristische Frage wäre m.E., ob man in einem Kaufvertrag Iden Käufer für die nächsten 7-15 Jahre (je nach Hund) dazu verpflichten kann
Die praktische Frage wäre die der Nachweisbarkeit, die Vermehrung man ausgenommen.
Froggel
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Re: Vertrag mit Tierschutzverein

Beitrag von Froggel »

Diese Klauseln dürften einer Inhaltskontrolle durch ein Gericht keinesfalls standhalten. Sollte der Tierschutzverein versuchen, das durchzusetzen, würden die sicherlich auf die (Hunde)schnauze fallen.
Ein wettbewerbs- oder schutzrechtlich veranlasstes Vertragsstrafeversprechen ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn die Vertragsstrafe der Höhe nach bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu dem mit der Vertragsstrafe sanktionierten Verstoß und den Gefahren steht, die mit möglichen zukünftigen Verstößen für den Unterlassungsgläubiger verbunden sind. Insoweit ist ein strengerer Maßstab anzulegen als bei einem individuell ausgehandelten Vertragsstrafeversprechen, bei dem eine Herabsetzung gemäß § 242 BGB auch im kaufmännischen Verkehr möglich ist. Aus § 307 Abs. 1 BGB ergibt sich keine Pflicht, im kaufmännischen Verkehr Vertragsstrafevereinbarungen ausschließlich nach „neuem Hamburger Brauch“ abzuschließen (BGH, Urteil vom 13.11.2013, Az. I ZR 77/12 – Vertragsstrafenklausel)
Quelle
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
gitta.
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Re: Vertrag mit Tierschutzverein

Beitrag von gitta. »

Vielen Dank für eure Einschätzung.
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