Insolvenzmasse mit UG

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Der Internationale
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Insolvenzmasse mit UG

Beitrag von Der Internationale »

Selbständiger will Leben neu ordnen und wie er meint mit allem "reinen Tisch" machen. Ergo: Privatinsolvenz und vollkommen neu anfangen. Der Schuldner ist auch alleiniger GF-Gesellschafter einer UG, die der Schuldner ebenfalls "loswerden" will. Mangels Insolvenzgrund ist nicht daran zu denken, für due UG ebenfalls einen Insolvenzantrag zu stellen. Sie ist hat kein Geld, aber auch keine Schulden. Für eine ordnungsgemäße Liquidation inkl. Liquidationbilanz und beschluss etc fehlen dem Schuldner aber die Mittel.

Was macht ein Insolvenzverwalter, wenn der Schuldner eine solche UG in der Masse hat? Ich denke mal, er gibt diese frei. Richtig?

Frage: kann das richtig sein, einem Schuldner, der RSB begehrt etwas Kostenträchtiges wieder anzuhängen? 8) All comments welcome!
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Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
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Re: Insolvenzmasse mit UG

Beitrag von Der Internationale »

oder ist die Zahlungsunfähigkeit der UG schon damit gegeben, dass diese bei Gericht beantragt:

1. Mein Gesellschafter ist zahlungsunfähig.
2. Er stellt meinen Geschäftsbetrieb ein.
3. Mein zahlungsunfähiger Gesellschafter kann mir die für eine Liquidation notwendigen Kosten nicht zur Verfügung stellen
4. Ich selbst verfüge nicht über die notwendigen Mittel
5. ....folglich beantrage ich hiermit Insolvenz über das Vermögen der UG

Insolvenzantrag der UG wird mangels Masse abgelehnt. Erledigt?
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Dirty Uschi
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Re: Insolvenzmasse mit UG

Beitrag von Dirty Uschi »

Der Internationale hat geschrieben: 27.01.20, 17:36 Mangels Insolvenzgrund ist nicht daran zu denken, für die UG ebenfalls einen Insolvenzantrag zu stellen.
Dann macht das u.g. Schreiben nicht so wahnsinnig viel Sinn....

Außer man überlegt, dass durch die Stellung des Insolvenzantrages selbst, Gerichtskosten von 17,50 EUR anfallen und Auslagen, nämlich die eines Sachverständigen.

Sind keine Verbindlichkeiten da, dann gibt es keinen Insolvenzgrund und somit wäre der Antrag unbegründet, ggfls. auch unzulässig.


Der Internationale hat geschrieben: 27.01.20, 17:36 Frage: kann das richtig sein, einem Schuldner, der RSB begehrt etwas Kostenträchtiges wieder anzuhängen?
Aber ja doch. Besonders gerne kontaminierte Grundstücke, die über Wert belastet sind. Die kann der der Schuldner aber noch im Wege der Eigentumsaufgabe absprengen. Bei einer kontaminierten Eigentumswohnung kann man aber das Eigentum nicht aufgeben.
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Re: Insolvenzmasse mit UG

Beitrag von Der Internationale »

Dirty Uschi hat geschrieben: 28.01.20, 15:43 Besonders gerne kontaminierte Grundstücke, die über Wert belastet sind. Die kann der der Schuldner aber noch im Wege der Eigentumsaufgabe absprengen. Bei einer kontaminierten Eigentumswohnung kann man aber das Eigentum nicht aufgeben.
....und bei einer UG??? :) :mrgreen:
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Re: Insolvenzmasse mit UG

Beitrag von Dirty Uschi »

Der Verwalter kann sämtliches Insolvenzvermögen aus der Masse freigeben, insbesondere das, was für die Masse keinen Vorteil bringt, bzw. mit Kosten verbunden ist. U.U. kann er sogar, zur Vermeidung eigener Haftung dazu verpflichtet sein.
Das mag Dir aus Sicht des Schuldners nicht passen. In der Hinsicht ist aber der Verwalter gehalten, die Masse zugunsten der Gläubiger zu halten und nicht dem Schuldner auf deren Kosten die Probleme vom Hals zu schaffen.
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