Zahlt JC anteilige Mietsicherheit?
Moderator: FDR-Team
Zahlt JC anteilige Mietsicherheit?
Hallo,
Mutter, nicht vh. mit Baby wohnt in Stadt A, erhält JC Leistung nach SGB 2 und lebt in einer Unterkunft.
Vater des Kindes, nicht vh., wohnt in Stadt B, er arbeitet und zahlt Unterhalt für Kind und lebt in einer Unterkunft, keine Leistung vom JC
Die Eltern wollen in Stadt C gemeinsam eine Wohnung mieten.
Mutter hat Erlaubnis zum Umzug. Kann sie beim JC einen Antrag auf anteilige Mietsicherheit stellen? Ebenso auf Ersteinrichtung für 2 Personen? Wenn ja, an welchem Wohnort müssen die Anträge gestellt werden?
Danke für Antwort.
Mutter, nicht vh. mit Baby wohnt in Stadt A, erhält JC Leistung nach SGB 2 und lebt in einer Unterkunft.
Vater des Kindes, nicht vh., wohnt in Stadt B, er arbeitet und zahlt Unterhalt für Kind und lebt in einer Unterkunft, keine Leistung vom JC
Die Eltern wollen in Stadt C gemeinsam eine Wohnung mieten.
Mutter hat Erlaubnis zum Umzug. Kann sie beim JC einen Antrag auf anteilige Mietsicherheit stellen? Ebenso auf Ersteinrichtung für 2 Personen? Wenn ja, an welchem Wohnort müssen die Anträge gestellt werden?
Danke für Antwort.
Gruß TG
Re: Zahlt JC anteilige Mietsicherheit?
Da die drei Personen dann eine Bedarfsgemeinschaft bilden, wird es vom Einkommen (des Vaters) abhängen.
Re: Zahlt JC anteilige Mietsicherheit?
Eine Bedarfsgemeinschaft bilden sie ja erst, wenn sie tatsächlich zusammen wohnen, nicht vorher. Wie kann sein Einkommen relevant sein, wenn sie in einer Unterkunft lebt und auszieht? Das verstehe ich nicht.
Gruß TG
Re: Zahlt JC anteilige Mietsicherheit?
Für die Mietsicherheit gilt:
Bei den Möbeln wird man auch sagen können, dass sie erst dann notwendig sind, wo sollte man sie auch vorher hinstellen?Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
Re: Zahlt JC anteilige Mietsicherheit?
weil er der Vater des Kindes ist und als solcher sowohl der Mutter bis zum 3.LJ des Kindes, als auch dem Kind Unterhaltspflichtig ist. Sie sind also schon jetzt eine "Bedarfsgemeinschaft".
Im Übrigen darf jeder umziehen, wann immer er mag, nur ist die "Genehmigung" bei Beziehern von ALG-II notwendig, wenn sie die Kosten bezahlt bekommen wollen.
Hier stellt sich spätestens die Frage, mit welcher Begründung der Umzug erfolgt, welche Bewohner der neuen Wohnung angegeben werden und welche Möbel beide aus ihren "Unterkünften" mitbringen.
Erstausstattung gibt es erst, wenn man in der neuen Bleibe eingezogen ist. Und spätestens da stellt sich die Frage nach dem Einkommen des Vaters/Partners.
Re: Zahlt JC anteilige Mietsicherheit?
Kosten für den Umzug selber fallen ja nicht an, da beide Elternteile nur einen Koffer mit Klamotten sowie Kinderwagen haben. Sie setzen sich in den Zug und fahren zum neuen Wohnort. Fertig ist der Umzug.
Am neuen Wohnort brauchen sie keine Leistungen mehr, da Lohn des Vaters + KG + Elterngeld ausreicht. Allerdings hätten sie keinerlei Möbel. Besteht die Möglichkeit, diese vom JC zu bekommen? Ich denke da hauptsächlich an Waschmaschine, Kühlschrank, Betten.
Am neuen Wohnort brauchen sie keine Leistungen mehr, da Lohn des Vaters + KG + Elterngeld ausreicht. Allerdings hätten sie keinerlei Möbel. Besteht die Möglichkeit, diese vom JC zu bekommen? Ich denke da hauptsächlich an Waschmaschine, Kühlschrank, Betten.
Gruß TG
Re: Zahlt JC anteilige Mietsicherheit?
dafür benötigt auch ein Leistungsempfänger keine Genehmigung
nein- das muss man genauso regeln, wie jeder andere, der noch nie Leistungen empfangen hat, aus der elterlichen Wohnung in die neue Bleibe umzieht oder sonstige Konstellationen.
Einfache Regel: Leistungen stehen nur Bedürftigen zu. Ist man nicht (mehr) bedürftig, bekommt man erst keine Leistungen und darf in der nächsten Stufe das Ganze mitfinanzieren.
Re: Zahlt JC anteilige Mietsicherheit?
Diese Leistungen fallen unter § 24 Abs. 3 SGB II und da gilt:
Falls also das Einkommen nur relativ gering über der Bedürftigkeit liegt, könnte sich ein Anspruch ergeben. Man beachte aber, dass auch die Notwendigkeit geprüft wird, also z.B. warum konnte nichts aus den beiden alten Wohnungen mitgenommen werden? Und dass viele Jobcenter bevorzugt Gutscheine für Gebrauchtmöbelmärkte ausgeben.Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. 4In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird.
Re: Zahlt JC anteilige Mietsicherheit?
Beide Eltern leben in unterschiedlichen Orten in Flüchtlingsheimen. Dort steht nur ein Bett, 1 Tisch, 1 Stuhl und 1 Schrank. Alles gehört NICHT ihnen, sondern der Einrichtung. Persönliche Gegenstände sind nur Kleidung.
Gruß TG
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