Die Finanzlage des Mannes hat sich verändert,
er stellte einen Antrag auf Anpassung des Kindesunterhalts in Deutschland. Deutsches Gericht lehnt die Sache ab mit der Begründung: Zuständigkeit vom polnischen Gericht, die Kinder leben in Polen. Dauer des Verfahrens 1,5 jahre.
Konsultation bei polnischen Anwalt, Vorschlag an das Gericht in Polen (Antrag). Inzwischen zahlt der Mann nach polnischen Verhältnissen und Rat vom polnischen Anwalt.
Der Man stellt denselben Antrag in Polen, nach 2 Jahren kommt der Urteil, Antrag abgelehnt, ohne Begründung.
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Was soll der Man rechtlich tun?
Kindesunterhalt DE/PL
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Re: Kindesunterhalt DE/PL
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Polen Urteile ohne Begründung und Rechtsmittel gibt.
Grüße Hertha1892
Grüße Hertha1892
Re: Kindesunterhalt DE/PL
Es gibt es Urteile ohne Begründung in DE und PL. Dies musste der Mann in beiden Ländern beantragen.
Begründung kommt erst.
Begründung kommt erst.
Re: Kindesunterhalt DE/PL
Dann wartet man auf die Begründung und handelt dann.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Kindesunterhalt DE/PL
Antrag auf die Veränderung der Unterhaltshöhe war gestellt im Jahre 2015 in Deutschland (Antrag wegen Zuständigkeit - Kinder in Polen - abgelehnt). im Januar 2017 Mann stellt den Antrag auf die Unterhaltshöhen Bemessung in Polen. Im November hat polnisches Gericht den Antrag abgelehnt. Inzwischen kam die Begründung:
Aktuelle Situation des Mannes: immer wieder arbeitet und verdient genug Geld (Man hat keine ständige Arbeit, nur Projekte für 0.5 Jahr), dabei rechnet man mit Brutto, berücksichtig keine Doppelte Haushalt usw..
Gericht bezieht sich auf die Düsseldorfer Tabelle, obwohl in Polen misst man die Höhe des Unterhaltes anhand des Bedarfes für die Kinder.
Zum Zeitpunkt des Antrages war die Situation anders als nach 4 Jahren (jetzt). Wie wirkt sich es auf die Unterhaltshöhe (sonst sind die Urteile nur reine Impression)?
Weiter sagt polnisches Gericht dass der Mann kann minimum 6600 EUR verdienen (dies ist total daneben).
Generell:
Deutsches Gericht über Tischdurch die Frau gezogen: Verschwiegen, das die Kinder sind in Polen (1 Anpassung).
Mann hat Hartz II - Gericht macht keine Anpassung)
Polnisches Gericht arbeitet mir Düsseldorfer Tabelle, obwohl dort andere Rechte herrschen, weiter arbeitet mit veränderten Zeitfakten und lehnt die Anpassung ab.
Wo soll der Man noch Zuhöre finden?
Aktuelle Situation des Mannes: immer wieder arbeitet und verdient genug Geld (Man hat keine ständige Arbeit, nur Projekte für 0.5 Jahr), dabei rechnet man mit Brutto, berücksichtig keine Doppelte Haushalt usw..
Gericht bezieht sich auf die Düsseldorfer Tabelle, obwohl in Polen misst man die Höhe des Unterhaltes anhand des Bedarfes für die Kinder.
Zum Zeitpunkt des Antrages war die Situation anders als nach 4 Jahren (jetzt). Wie wirkt sich es auf die Unterhaltshöhe (sonst sind die Urteile nur reine Impression)?
Weiter sagt polnisches Gericht dass der Mann kann minimum 6600 EUR verdienen (dies ist total daneben).
Generell:
Deutsches Gericht über Tischdurch die Frau gezogen: Verschwiegen, das die Kinder sind in Polen (1 Anpassung).
Mann hat Hartz II - Gericht macht keine Anpassung)
Polnisches Gericht arbeitet mir Düsseldorfer Tabelle, obwohl dort andere Rechte herrschen, weiter arbeitet mit veränderten Zeitfakten und lehnt die Anpassung ab.
Wo soll der Man noch Zuhöre finden?
Re: Kindesunterhalt DE/PL
Es stand nichts zum Thema warum Antrag auf Bestimmung der Unterhaltsgrösse abgelehnt wurde. Begründung war eine Arbeit nicht auf das Thema. Appellation folgte. Soll der Mann weiter nach der deutschen Titulierung zahlen?
In der Begründung war zwischen den Zeilen ein Satz, dass die Frau braucht 4000 PZL/Monat. Davon nach dem polnischen Recht soll sie 2000 PZL/Monat selbst einbringen. Dies kann Sie einbringen, weil die Kinder bei ihr wohnen. Es müsste logischerweise der Mann 2000 PZL/Monat bezahlen. Dies tut er seit der Veränderung seiner finanziellen Situation und Antrag auf Veränderung der Unterhaltsgrösse u.a. weil die Gerichte nichts konkretes tun.
Die Frau stellt Forderungen nach alten Titulierungen und betreibt: Strafrechtliche Massnamen, Pfändungen. Was ist rechtlich in der Situation zu tun?
In der Begründung war zwischen den Zeilen ein Satz, dass die Frau braucht 4000 PZL/Monat. Davon nach dem polnischen Recht soll sie 2000 PZL/Monat selbst einbringen. Dies kann Sie einbringen, weil die Kinder bei ihr wohnen. Es müsste logischerweise der Mann 2000 PZL/Monat bezahlen. Dies tut er seit der Veränderung seiner finanziellen Situation und Antrag auf Veränderung der Unterhaltsgrösse u.a. weil die Gerichte nichts konkretes tun.
Die Frau stellt Forderungen nach alten Titulierungen und betreibt: Strafrechtliche Massnamen, Pfändungen. Was ist rechtlich in der Situation zu tun?
Re: Kindesunterhalt DE/PL
Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
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