Gewährleistung -> rückabwicklung

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kilidr
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Gewährleistung -> rückabwicklung

Beitrag von kilidr »

Hallo zusammen,

in einer Diskussion mit einem Freund hat sich folgende Frage gestellt:

A hat beim gewerblichen Händler B ein Auto gekauft.
Innerhalb des Gewährleistungs-Zeitraums wurde festgestellt, dass ein Motorschaden vorliegt (Streitwert 1000 Euro).
A hat B daher zur Behebung aufgefordert, doch erfolglos. Zwei Versuche sind gescheitert, damit hat A einen Anspruch auf Rückabwicklung (Autowert: 5000 euro).

Soweit die Grundlage.

A hat sich den Anwalt X ins Boot geholt und ihm eine Vollmacht für die Durchsetzung der Gewährleistungs-Ansprüche gegeben. Doch der Verkäufer gibt Insolvenz vor und meldet sich nicht mehr.

Jetzt steht nicht mehr die Gewährleistung, sondern die Rückabwicklung im Raum.

Ist dies ein neues Verfahren, für das X eine erneute Vollmacht benötigt (und einen neuen Streitwert zugrunde legt), oder ist es vielmehr einfach die Fortsetzung der Gewährleistungsansprüche?

Wie seht Ihr das?

Beste Grüße!
Niemand2000
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Re: Gewährleistung -> rückabwicklung

Beitrag von Niemand2000 »

Wäre ich an Stelle des A würde ich ggf. mal prüfen (lassen), ob der B eine Versicherung hat bzw. eine Berufshaftpflicht oder so was in der Art und ggf. einen Freund fragen, ob er mal schauen kann, ob der B nach wie vor mit Autos handelt
ktown
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Re: Gewährleistung -> rückabwicklung

Beitrag von ktown »

Da es primär um die Frage des Auftragsumfangs des Anwaltes geht und nicht um Gewährleistung und/oder Insolvenz, habe ich das Thema mal ins Anwaltsrecht verschoben.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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