nächstes Kapitel der Geschichte "Uns ist so langweilig in diesen modernen Zeiten, wir brauchen irgendetwas, um richtig Panikmache betreiben zu können" oder kurz: "Coronavirus": Eine vollkommen unsinnige Maskenpflicht auch für Gesunde, gültig ab 27.04.2020.
Falls rechtliche Fragen dazu erlaubt sind:§ 12a Abs. 2 CoronaSchVO NRW hat geschrieben:Beschäftigte und Kunden sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Absatz 1 Satz 3 verpflichtet [...] bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen.
a) Was ist dieser Personenverkehr? Ich gehe davon aus, dass wir nur vom PBefG-Bereich reden, und nicht vom EBO-Bereich? Laut Art 87e GG dürfte für Eisenbahnen des Bundes diese Verordnung nicht greifen. Gibt es ein Pendant auf Bundesebene?
b) Verhältnis zu den Beförderungsbedingungen? Dort dürfte diese Regelung nicht implementiert sein (siehe Beispiel VRS). Ich denke insbesondere an einen Fahrausschluss - dieser dürfte dann vom Verkehrsunternehmen nicht ausgesprochen werden, oder? Im Prinzip nur von Personen mit hoheitlichen Rechten (Ordnungsamt).
Gruß
Nordland
PS: Ja, ich weiß, wir werden alle sterben.