Zweifelhafte Forderung

Moderator: FDR-Team

sleipneer
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 4
Registriert: 21.06.20, 10:55

Zweifelhafte Forderung

Beitrag von sleipneer »

Hallo zusammen,

ich habe mich hier registriert, weil ich Hilfe benötige. Ich versuche alles mal in Kürze zusammenzufassen:

Mich hat letzte Woche ein RA Schreiben erreicht mit einer Forderung von rund 200€ aus einem Vollstreckungsbescheid aus 2006.

Hat mir erstmal nichts gesagt, RA gegooglet und höchst zweifelhafte Einträge dazu gefunden.
Also habe ich mir erst einmal eine Forderungsaufstellung senden lassen. Wie es nun scheint, wurde diese Forderung durch den GV auch eingezogen, aber scheinbar haben knapp 10€ gefehlt, wenn ich die Aufstellung richtig lese.

Ich werde diese nun anfechten und benötige dabei bitte etwas fachmännische Hilfe:

Die Punkte Kontoführungsgebühr und SCHUFA Adressermittlung werde ich hier mit aufgreifen. Aber der Punkt mit den Zinsen auf die Hauptforderung (die doch eigentlich beim GV beglichen wurde) mit 13,25% finde ich heftig. Ist diese so zulässig?

Ich habe die Aufstellung mal anonymisiert als pdf hier hochgeladen: https://www.forenregelnbeachten.de

Danke für Eure Hilfe!
Zuletzt geändert von ktown am 21.06.20, 11:00, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link korrigiert
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30184
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Zweifelhafte Forderung

Beitrag von ktown »

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?

Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.

Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
sleipneer
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 4
Registriert: 21.06.20, 10:55

Re: Zweifelhafte Forderung

Beitrag von sleipneer »

Hallo

ich dachte, ich hätte das bereits ausreichend verallgemeinert, entschuldigung.

Konkret möchte ich wissen, ob das Inkasso die Hauptforderung nochmals bezinsen darf, obwohl diese (nach meinem Verständnis) bereits durch den GV beglichen wurde.
Und ob ein Zinssatz über 14 Jahre von 13.25% überhaupt zulässig ist.

Mir scheint diese Aufforderung mehr als dubious....
winterspaziergang

Re: Zweifelhafte Forderung

Beitrag von winterspaziergang »

sleipneer hat geschrieben: 21.06.20, 10:58 ...
Also habe ich mir erst einmal eine Forderungsaufstellung senden lassen. Wie es nun scheint, wurde diese Forderung durch den GV auch eingezogen, aber scheinbar haben knapp 10€ gefehlt, wenn ich die Aufstellung richtig lese.
wie kann bei einer Vollstreckung ein offener Betrag übrig bleiben? Fehlende Kontodeckung? oder Grenze zum Pfändungsschutz erreicht?
sleipneer hat geschrieben: 21.06.20, 10:58Aber der Punkt mit den Zinsen auf die Hauptforderung (die doch eigentlich beim GV beglichen wurde) mit 13,25% finde ich heftig. Ist diese so zulässig?
wenn die bereits beglichene Hauptforderung und nicht die offenen 10 euro verzinst sind, dürfte das rechtlich nicht haltbar sein
sleipneer
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 4
Registriert: 21.06.20, 10:55

Re: Zweifelhafte Forderung

Beitrag von sleipneer »

das weiss ich leider nicht, wie das sein kann. So lese ich zumindest die Forderungsaufstellung....

Also stehe ich mit meinen Zweifeln zumindest schonmal nicht alleine da. Das beruhigt mich schonmal :)
lottchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5178
Registriert: 04.07.12, 14:01

Re: Zweifelhafte Forderung

Beitrag von lottchen »

Das Anwaltsbüro ist im Besitz des originalen Vollstreckungsbescheides? Schon mal überprüft?

Wenn Forderungen aus einem Vollstreckungsbescheid durch einen GV eingetrieben werden und die Forderungen ordnungsgemäß vollständig bezahlt werden dann bekommt der Schuldner den originalen Vollstreckungsbescheid danach m.W. ausgehändigt. Danach kann niemand mehr aus dieser Sache vollstrecken.
sleipneer
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 4
Registriert: 21.06.20, 10:55

Re: Zweifelhafte Forderung

Beitrag von sleipneer »

leider muss ich gestehen, dass ich mich nach 14 Jahren nicht mehr daran erinnern kann und meine Ablage seinerzeit nicht die ....ordentlichste....war. Also quasi nicht vorhanden.... :(
Ich weiss, dass es das nicht besser macht....
Celestro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3623
Registriert: 22.06.05, 23:24

Re: Zweifelhafte Forderung

Beitrag von Celestro »

sleipneer hat geschrieben: 21.06.20, 16:22 leider muss ich gestehen, dass ich mich nach 14 Jahren nicht mehr daran erinnern kann und meine Ablage seinerzeit nicht die ....ordentlichste....war. Also quasi nicht vorhanden.... :(
Ich weiss, dass es das nicht besser macht....
daher ja die Frage:
lottchen hat geschrieben: 21.06.20, 16:19 Das Anwaltsbüro ist im Besitz des originalen Vollstreckungsbescheides? Schon mal überprüft?
Wenn dieses Büro die Unterlagen nicht hat, ist sowieso alles hinfällig.
idem
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1676
Registriert: 25.01.07, 08:01

Re: Zweifelhafte Forderung

Beitrag von idem »

13,25 % kann stimmen, wenn der Gläubiger zum Beispiel einen Dispo oder KK (oder sonstigen Kredit) in Anspruch nehmen muss(te), vgl.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html hier Absatz 4
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen