Strafrecht?

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mopo
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Strafrecht?

Beitrag von mopo »

Fiktiv. Mal angenommen Person b hätte ca 600000 Dollar von ca 2011-2020 verdient im Bereich Camerotik, für die person b eigentlich ein Gewerbe benötigt hätte, Person b hat dieses aber nicht angemeldet .Nun hätte man person b angezeigt.

Was wären das für Straftaten,Steuerhinterziehung,Sozialversicherungsbetrug,gewerbsmässigen Betrug?

Mal weiter angenommen Person b wäre schon mal verurteilt wegen 40000 Euro gewerbsmässigen Betrug, sagen wir mal vor ca 10 Jahren, würde das noch eine Rolle spielen, weil es eben schon so lange her ist? und mit welcher Strafe müsste man grob rechnen?
Danke
mo
ktown
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Re: Strafrecht?

Beitrag von ktown »

Vorrangig Steuerstrafrecht und Sozialversicherungsbetrug.
Daher habe ich es mal hierhin verschoben.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Hertha1892
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Re: Strafrecht?

Beitrag von Hertha1892 »

Wir lautete denn die Strafe vor 10 Jahren?

https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html

Grüße Hertha1892
mopo
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Re: Strafrecht?

Beitrag von mopo »

Hertha1892 hat geschrieben: 26.06.20, 18:57 Wir lautete denn die Strafe vor 10 Jahren?

https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html

Grüße Hertha1892
200 Arbeitstunden.
Hertha1892
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Re: Strafrecht?

Beitrag von Hertha1892 »

Welcher Geldstrafe entsprach das?

Steht im Urteil nicht drin, wann das aus dem BZSG gelöscht wird?
mopo
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Re: Strafrecht?

Beitrag von mopo »

Hertha1892 hat geschrieben: 26.06.20, 19:07 Welcher Geldstrafe entsprach das?

Steht im Urteil nicht drin, wann das aus dem BZSG gelöscht wird?
nein, dass weis diese person auch nicht mehr, ihr wurde gesagt aus dem polizeilichen Führungszeugnis kommt das nach ein paar Jahren raus, aus dem BZG nie.
J.A.
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Re: Strafrecht?

Beitrag von J.A. »

Hertha1892 hat geschrieben: 26.06.20, 19:07 Welcher Geldstrafe entsprach das?

Steht im Urteil nicht drin, wann das aus dem BZSG gelöscht wird?
Eine Geldstrafe wird das kaum gewesen sein, da gewerbsmäßiger Betrug als Mindeststrafe eine Strafandrohung von 6 Monaten Freiheitsstrafe hat. Das Löschdatum eines Urteils aus dem BZR steht nie im Urteil, weil der Löschzeitpunkt zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht feststehen kann.

insofern es sich nicht um eine Verurteilung nach Jugendrecht gehandelt hat, kann es eigentlich nur eine Freiheitsstrafe zur Bewährung gewesen sein, und die 200 Arbeitsstunden waren eine Bewährungsauflage.

Für die Dauer der Speicherfrist, kommt es auf die Höhe der Verurteilung an, die die TE ja offensichtlich nicht mehr weiß, bzw. anscheinend überhaupt nicht mitbekommen hat, dass sie überhaupt zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden ist, sondern lediglich die 200 Arbeitsstunden für die Strafe hielt.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
J.A.
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Re: Strafrecht?

Beitrag von J.A. »

aus dem BZG nie.
Das stimmt nicht. Aus dem BZR wird es in diesem Fall entweder nach 10 Jahren, oder 15 Jahren + Strafdauer gelöscht. Wobei das nur gilt, wenn es zwischenzeitlich nicht noch irgendwelche anderen Verurteilungen gegeben hat.
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