Hallo,nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:
Jemand nimmt an einer Prüfung z.B. im Eiskunstlaufen teil die vom Landesverband ausgerichtet wird und besteht diese nicht. Da er mit diesem Ergebnis nicht zufrieden ist,legt er beim Verband
schriftlich Widerspruch ein. Nach über drei Monaten hat er seitens des Verbandes immer noch nichts gehört,worauf hin er den Bundesverband darüber informiert. Auch dieser lässt mit einer Reaktion auf sich warten,
Welche Möglichkeiten bestehen in einem solchen Fall weiter vorzugehen?
Widerspruch nach nicht bestandener Prüfung
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Re: Widerspruch nach nicht bestandener Prüfung
Hallo,
woraus ergibt sich das Widerspruchsrecht des Prüflings? Wenn kein Widerspruch vorgesehen ist, braucht der Verband auch nicht darauf reagieren.
woraus ergibt sich das Widerspruchsrecht des Prüflings? Wenn kein Widerspruch vorgesehen ist, braucht der Verband auch nicht darauf reagieren.
Grüße, Susanne
Re: Widerspruch nach nicht bestandener Prüfung
In der Satzung des Verbandes,jedenfalls wenn ich es richtig interpretiere, ist wohl ein Widerspruch möglich.
Re: Widerspruch nach nicht bestandener Prüfung
Dann kann auch nur dort geregelt sein, wer entscheidet und welche Fristen gelten. Die Verfahrensregelungen aus Gesetzen zum Widerspruch gelten nicht, denn die beziehen sich nur auf Behörden (z.B. Prüfungen an Universitäten, bei der IHK usw.)
Sehr oft ist es allerdings der schnellere und einfachere Weg, die Prüfung noch einmal zu machen.
Sehr oft ist es allerdings der schnellere und einfachere Weg, die Prüfung noch einmal zu machen.
Re: Widerspruch nach nicht bestandener Prüfung
damit würde man aber die nicht bestandene Prüfung konkludent bestätigen



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Re: Widerspruch nach nicht bestandener Prüfung
Man könnte davon ausgehen, dass das vllt. auf einer Vorstandssitzung o. ä. ausgehandelt wird. Und Eissport hat gard keine Saison. Vllt. haben die sich einfach noch nicht getroffen?
Es gilt also zu ermitteln

Es gilt also zu ermitteln
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Widerspruch nach nicht bestandener Prüfung
Es wäre schlau gewesen, diesen Absatz aus der Satzung wörtlich zu zitieren ! Ich denke nicht, dass dort ein Widerspruchsrecht gegen die Wertung einer nicht bestandener Prüfung steht.In der Satzung des Verbandes,jedenfalls wenn ich es richtig interpretiere, ist wohl ein Widerspruch möglich.
Gruß Spezi
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