Strafe wegen nicht nötigem Polizeieinsatz?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Moderator: FDR-Team

Haderlump
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Strafe wegen nicht nötigem Polizeieinsatz?

Beitrag von Haderlump »

Hallo,
mal angenommen, jemand weiß, dass ein Pkw ordnungsgemäß parkt, und trotzdem ruft dieser bei der Polizei an, damit die Polizei auf reguläres Parken überprüfen soll.
Stellt das nicht eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn die Polizei tatsächlich kommt und feststellt, dass der PKW regulär parkt?
Wenn ja, welcher §?
"Wenn die Rechte auch nur eines einzigen Bürgers beschnitten werden, dann ist das ein Fehler, unter dem wir alle leiden." J. R.
Tastenspitz
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Re: Strafe wegen nicht nötigem Polizeieinsatz?

Beitrag von Tastenspitz »

StGB 145 könnte es sein wenn das über den Notruf gelaufen ist.
Oder zB. in NRW im AVerwGebO die Tarifstelle 18.6 im Anhang
hambre
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Re: Strafe wegen nicht nötigem Polizeieinsatz?

Beitrag von hambre »

Eine Ordnungswidrigkeit ist das nicht. Dem Anrufer können aber die Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt werden.
hawethie
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Re: Strafe wegen nicht nötigem Polizeieinsatz?

Beitrag von hawethie »

da es sich nicht um eine verkehrsrechtliche Fragestellung handelt, ist das mE hier besser aufgehoben.

Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
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Tenuki
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Re: Strafe wegen nicht nötigem Polizeieinsatz?

Beitrag von Tenuki »

Geht die Polizei denn überhaupt Parkverstößen nach, selbst wenn sie gemeldet werden?
Müßte doch eher Sache des Ordnungsamtes sein.

Ich hab mal eine Politesse *höflich* angesprochen, die gerade, im Dienst befindlich, Fotos von einem geparkten Fahrzeug gemacht hat. Ich wollte sie darum bitten, daß sie sich ein paar Meter weiter (auf dem unteren Teil des Platzes) ein Auto anschaut, daß genau vor einer Ausfahrt parkt (meiner).
Da führte kein Weg rein. Erstmal dachte sie, ICH sei der Inhaber des Fahrzeugs, das sie gerade knipst. Als dieser Verdacht entkräftet war, meinte sie nur lapidar, im typisch schnippischen Politessen-Ton: "Nää, da kann ich nix für Sie tun. *abwink* - Wir müssen heute nur den oberen Teil des Platzes prüfen, und dann auf eine andere Adresse fahren. Wir haben zu wenig Leute."

Da dachte ich mir auch.. "na danke.." und habe der Fee noch einen guten Tag gewünscht.
hawethie
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Re: Strafe wegen nicht nötigem Polizeieinsatz?

Beitrag von hawethie »

Geht die Polizei denn überhaupt Parkverstößen nach, selbst wenn sie gemeldet werden?
Müßte doch eher Sache des Ordnungsamtes sein.
grds. richtig - je nach Landesrecht.
Aber das heißt nicht, dass die gar nicht kommen.
"Nää, da kann ich nix für Sie tun. *abwink* - Wir müssen heute nur den oberen Teil des Platzes prüfen, und dann auf eine andere Adresse fahren. Wir haben zu wenig Leute."
vielleicht ungeschickt ausgedrückt, aber: auch die VerkehrsaufseherInnen haben Reviere oder Arbeitsaufträge (sind weisungsgebunden). von daher hat die Dame recht.
Was hat dich denn gehindert, den Falschparker selbst anzuzeigen? Im Zeitalter des Smartphones sogar mit Foto und evtl. online?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
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Tenuki
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Re: Strafe wegen nicht nötigem Polizeieinsatz?

Beitrag von Tenuki »

Danke für die Antwort! - Gut zu wissen!
hawethie hat geschrieben: 16.09.20, 11:48 Was hat dich denn gehindert, den Falschparker selbst anzuzeigen? Im Zeitalter des Smartphones sogar mit Foto und evtl. online?
Naja, eigentlich wollte ich nur möglichst flott rausfahren können, um auf Arbeit zu fahren, und hatte es entsprechend eilig.
Erreichen wollte ich lediglich eine Halterfeststellung, daß der Wagen vor der Tür schnellstmöglich wegkommt.
Anzeige und Co wollte ich nicht erstatten, denn es wäre in der Lage ja wenig hilfreich gewesen. ; )
Und so trat ich schließlich den Fußmarsch Richtung Bushaltestelle an.. grml

Hmm.. wenn mans richtig überlegt, könnte man eigentlich... wenn man den Parksünder DOCH angezeigt hätte, von ihm die Fahrkosten für den Bus zurückholen? ; ) - Immerhin hat er durch sein Tun verhindert, daß ich regulär auf Arbeit gelangt bin, und eine alternative Methode nutzen mußte.
Ich meine.. rein theoretisch. Sind ja keine relevanten Beträge. - Und wenn ja: Bin ich verpflichtet, die günstigste Methode zu nutzen (z.B. Bus/Bahn), oder könnte ich mir ggf. auch ein Taxi rufen, und dann mittels Quittung die entstandenen Kosten einfordern?
FM
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Re: Strafe wegen nicht nötigem Polizeieinsatz?

Beitrag von FM »

Tenuki hat geschrieben: 16.09.20, 09:57 Geht die Polizei denn überhaupt Parkverstößen nach, selbst wenn sie gemeldet werden?
Ein Verstoß wurde hier gar nicht mitgeteilt, sondern:
und trotzdem ruft dieser bei der Polizei an, damit die Polizei auf reguläres Parken überprüfen soll.
Stelle ich mir in etwa so vor: "Guten Tag, mein Name ist XY. Hier in der Bahnhofstraße sind viele Autos geparkt. Kommen Sie mal und schauen Sie, ob die alle korrekt geparkt sind. Nein, ich wüsste jetzt nichts was da falsch sein sollte, aber es könnte ja sein."
Tenuki
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Re: Strafe wegen nicht nötigem Polizeieinsatz?

Beitrag von Tenuki »

Geht vermutlich nach Ablage P und keiner kommt.
Außer der Anruf-Beantwortende hat Grund zur Annahme, daß da was im Argen liegt. (Was vermutlich auch nachgefragt wurde.)

Und wenn keiner kommt, werden keine Kosten erzeugt, somit wird vermutlich auch nichts erhoben.
Sollte doch ne Streife vorbeigeschickt werden, die ja eh "draußen ist", begutachten die voraussichtlich nur aus dem Auto heraus die Lage der parkenden Fahrzeuge. Wenn nichts Verwerfliches feststellbar ist, fahren die ganz regulär weiter, und melden daß nichts vorlag.
Kosten fallen da üblicherweise nicht an.

Nach meiner Erfahrung ist der einzige Grund für Kostenerhebung, wenn die den Eindruck haben, daß es ein Scherzanruf war.. also z.B. Swatting oder Bombenbastlerwerkstatt bei Oma Trude gemeldet. Die Beamten kommen dann dort an, und finden nichts dergleichen vor, sondern nur eine verstörte alte Dame, die gerade Tatort schaut. - DANN wird der Einsatz sicher Folgen für den Anrufer haben.
Tastenspitz
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Re: Strafe wegen nicht nötigem Polizeieinsatz?

Beitrag von Tastenspitz »

Tenuki hat geschrieben: 16.09.20, 15:14 Außer der Anruf-Beantwortende hat Grund zur Annahme, daß da was im Argen liegt.
Das ist für das Oberstübchen des Anrufers fast als gesichert anzunehmen wenn das so läuft wie von FM beschrieben.
Tenuki hat geschrieben: 16.09.20, 15:14 DANN wird der Einsatz sicher Folgen für den Anrufer haben.
Das kommt auf die näheren Begleitumstände an und (nmE. hauptsächlich) ob das der Anrufer regelmäßig macht, was uns wieder zum Oberstübchen führt.
WHKD2000
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Re: Strafe wegen nicht nötigem Polizeieinsatz?

Beitrag von WHKD2000 »

hätte jetzze mal nur offtopic ne Frage an den TE wegen der Signatur:

"Wenn die Rechte auch nur eines einzigen Bürgers beschnitten werden, dann ist das ein Fehler, unter dem wir alle leiden." J. R.

Ähem, ist "J.R." etwa J.R. Ewing ?? Also, der aus "Dallas"?? :lachen:


:engel:
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
Haderlump
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Re: Strafe wegen nicht nötigem Polizeieinsatz?

Beitrag von Haderlump »

WHKD2000 hat geschrieben: 16.09.20, 21:03 hätte jetzze mal nur offtopic ne Frage an den TE wegen der Signatur:

"Wenn die Rechte auch nur eines einzigen Bürgers beschnitten werden, dann ist das ein Fehler, unter dem wir alle leiden." J. R.

Ähem, ist "J.R." etwa J.R. Ewing ?? Also, der aus "Dallas"?? :lachen:


:engel:
James Rockford aus der Serie. Oder Pikard aus Star Trek hat den gleichen Satz gesprochen. 8)
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Re: Strafe wegen nicht nötigem Polizeieinsatz?

Beitrag von hawethie »

lediglich eine Halterfeststellung,
Das hätte die Politesse gar nicht machen können.
wenn man den Parksünder DOCH angezeigt hätte, von ihm die Fahrkosten für den Bus zurückholen?
dafür brauchst du noch nicht mal die Anzeige. das Privatrechtliche läuft vollkommen unabhängig vom OWi-rechtlichen.
Bin ich verpflichtet, die günstigste Methode zu nutzen
die günstigste zumutbare.....
Wenn ich zur Arbeit muss und es fahren regelmäßig Busse o.ä. und ich dann noch Gleitzeit habe, sieht das anders aus, als wenn ich dringend zum Flughafen muss, um einen wichtigen Flug zu erreichen.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
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WHKD2000
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Re: Strafe wegen nicht nötigem Polizeieinsatz?

Beitrag von WHKD2000 »

Haderlump hat geschrieben: 16.09.20, 21:17
James Rockford aus der Serie. Oder Pikard aus Star Trek hat den gleichen Satz gesprochen. 8)
Jim Rockford war immer Kult. Seine Ami-Schüssel konnte er gekonnt bewegen trotz dieser Ballonreifen.
Wohnlage war auch nicht zu verachten.

Außerdem kam da (m/w/d) noch gar nicht vor.
Also eher Old School.

Und den Text vom AB ................grenzenlos gut :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

:engel:
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
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