Vereinbartes Stillschweigen ???

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Mayo48
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Vereinbartes Stillschweigen ???

Beitrag von Mayo48 »

Hallo liebes Forum,

Ich hab da schon wieder eine Frage mit folgendem Sachverhalt:

Der An und Ag schließen einen Aufhebungsvertrag und vereinbaren ein beidseitiges Stillschweigen. Nun schießt der Ag gegen einen anderen Arbeitnehmer im gleichen Sachverhalt und benennt nun den An mit dem aufhebungsvertrag als Zeugen, obwohl er mit diesem Stillschweigen vereinbart hat.
Nun zu meiner Frage:

Ist es rechtens den An mit Aufhebungsvertrag als Zeuge vorzuladen, damit er über den Sachverhalt aussagt, obwohl Stillschweigen vereinbart war?

Vielen Dank

Gruß
Tastenspitz
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Re: Vereinbartes Stillschweigen ???

Beitrag von Tastenspitz »

Stillschweigen worüber?
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Mayo48
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Re: Vereinbartes Stillschweigen ???

Beitrag von Mayo48 »

Stillschweigen über den Sachverhalt des Zustandekommens über den Aufhebungsvertrag. Quasi, die Gründe, welche zur Aufhebung führten.

Gruß
Tastenspitz
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Re: Vereinbartes Stillschweigen ???

Beitrag von Tastenspitz »

Also war das, was der AN über den jetzt im Fadenkreuz befindlichen Kollegen mglw. weiß, schonmal nicht Bestandteil der Vereinbarung.
Das Stillschweigen hatte mglw. auch den Hintergrund, eben genau diesen Grund bei allen anderen auch abzuprüfen ob die das auch so machen.
Wenn der AN den Grund bei seiner Entlassung jedem erzählt hätte, wäre dem AG womöglich dies genau nicht gelungen.
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Mayo48
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Re: Vereinbartes Stillschweigen ???

Beitrag von Mayo48 »

Den Hintergrund des Stillschweigens kenne ich nicht. Aber, um ehrlich zu sein, weiß ich immer noch nicht, ob er den An mit der Vereinbarung jetzt benennen darf.

Sorry, bin leider kein Jurist. Nichtmal ansatzweise 😞
Tastenspitz
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Re: Vereinbartes Stillschweigen ???

Beitrag von Tastenspitz »

Stillschweigen bei Aufhebung wird aus unterschiedlichen Gründen vereinbart.
Der gefühlt häufigste ist, wenn es um die Höhe einer Abfindung oder anderen Zahlung geht, wenn man einen AN loswerden will.
Oder eben, wenn es um Aktivitäten in der Firma geht, die den Interessen des AG zuwider laufen und man einen erwischt hat, die anderen aber nicht warnen will.
Oder weil es eben standardmäßig in allen solchen Vereinbarungen steht.
Oder, oder, oder,...
Eine Vorladung als Zeuge klingt auch sehr nach Gerichtsverfahren.
Dann hat auch nicht der AG den AN vorgeladen, sondern das Gericht.
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lottchen
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Re: Vereinbartes Stillschweigen ???

Beitrag von lottchen »

Gibt es die Schweigevereinbarung schriftlich? Steht da drinnen, gegen wen man Stillschweigen vereinbart hat? Als "gegen jedermann" z.B.?
Wenn von "Zeuge" die Rede ist geht es offenbar um eine Gerichtsverhandlung. Der Ex-AN könnte den Ex-AG auf die Schweigevereinbarung explizit hinweisen und ihm mitteilen, dass man diese einzuhalten gedenkt und auch vor Gericht nichts sagen wird. Und das man daher besser gar nicht als Zeuge benannt werden soll....Keine Ahnung, was ein Richter dazu sagen würde wenn man sich vor Gericht auf die Vereinbarung berufen würde. Denn laden tut das Gericht (wenn auch auf Antrag des AG) und dem gegenüber hat man wohl kein Schweigerecht.

Will der AN nicht gegen den Kollegen aussagen oder nicht gegen die Schweigevereinbarung verstoßen oder was ist das Ziel des AN?
Tastenspitz
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Re: Vereinbartes Stillschweigen ???

Beitrag von Tastenspitz »

lottchen hat geschrieben: 11.11.20, 16:50 Keine Ahnung, was ein Richter dazu sagen würde wenn man sich vor Gericht auf die Vereinbarung berufen würde.
Bei einer Aussage entgegen der Vereinbarung würde man sich vermutlich selber schaden bzw. sogar belasten. Die Wahrscheinlichkeit das ein Richter dann trotzdem eine Aussage erzwingt ist wohl eher gering.
Aber ohne die Details zu diesem Beispiel zu kennen bleibt es hier schwierig genauer zu werden.
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Spezi
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Re: Vereinbartes Stillschweigen ???

Beitrag von Spezi »

Eine Benennung als Zeuge bedeutet ja, dass es ein Gerichtsverfahren gibt. Somit gibt es auch ein Beweisthema. Es wäre sinnvoll dieses Beweisthema
zu kennen.
Noch versteht ich überhaupt nicht, wieso denn ein Beweisthema über "Vorkommnisse des AG + den AN
ein Beweisthema über "Vorkommnisse" des AG mit einem anderen Arbeitnehmer betreffen soll.
Der AN soll doch lt. Schilderung als Zeuge nicht über seine eigenen "Erlebnisse" aussagen, sondern über Vorkommnisse des AG mit dem anderen Arbeitnehmer.
Das Stillschweigen ist doch garnicht betroffen.
Gruß Spezi
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