Angenommen Herr A. in NRW hat sich von einer A11-Stelle auf eine A12-Stelle mit anderem Tätigkeitsprofil beworben und die auch zum 15.12. bekommen.
Ein Umsetzungsschreiben mit Angabe der neuen Stellenbeschreibung hat er bereits erhalten. Eine Urkunde allerdings noch nicht. Hat er ab dem Datum der erfolgten Umsetzung auch sofort Anspruch auf Besoldung nach A12 oder muß er so lange warten bis seine neue Stelle "haushaltstechnisch hinterlegt" ist?
Ich bedanke mich jetzt schon mal für die Antworten.
Besoldungsanspruch nach Umsetzung
Moderator: FDR-Team
Re: Besoldungsanspruch nach Umsetzung
Normalerweise, so hier, muss man sich auf der neuen Stelle drei Monate beweisen.
Dann erfolgt erst die Beförderung.
bzw. Beginnt der Beförderungsvorgang, der ja auch was dauert
Dann erfolgt erst die Beförderung.
bzw. Beginnt der Beförderungsvorgang, der ja auch was dauert
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Re: Besoldungsanspruch nach Umsetzung
Hallo,
Eine Planstelle muss also da sein, die Beförderung in das Amt mittels Ernnenung muss erfolgen und die Einweisung in das Amt muss erfolgen. Dann gibt es das Geld. Manchmal ist auch eine rückwirkende Einweisung in das Amt möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen, dazu vielleicht mal in die jeweilige LHO schauen.
Wann der Beförderungsvorgang zu laufen beginnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die von Dienststelle zu Dienststelle verschieden sein können. Bei einer mir gut bekannten Dienststelle, beginnt das frühestens drei Jahre nach der Umsetzung. Bisher war keine Klage wegen der Dauer erfolgreich ...
Hoffentlich handelt es sich bei Herrn A. nicht um einen Verwaltungsbeamten mit entsprechender rechtlicher Ausbildung ... dann hätte er die A 12 womöglich nicht verdient!HansA hat geschrieben: ↑17.12.20, 20:32 Ein Umsetzungsschreiben mit Angabe der neuen Stellenbeschreibung hat er bereits erhalten. Eine Urkunde allerdings noch nicht. Hat er ab dem Datum der erfolgten Umsetzung auch sofort Anspruch auf Besoldung nach A12 oder muß er so lange warten bis seine neue Stelle "haushaltstechnisch hinterlegt" ist?
Eine Planstelle muss also da sein, die Beförderung in das Amt mittels Ernnenung muss erfolgen und die Einweisung in das Amt muss erfolgen. Dann gibt es das Geld. Manchmal ist auch eine rückwirkende Einweisung in das Amt möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen, dazu vielleicht mal in die jeweilige LHO schauen.
Wann der Beförderungsvorgang zu laufen beginnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die von Dienststelle zu Dienststelle verschieden sein können. Bei einer mir gut bekannten Dienststelle, beginnt das frühestens drei Jahre nach der Umsetzung. Bisher war keine Klage wegen der Dauer erfolgreich ...
Blaise
**********************************************************************************************
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
**********************************************************************************************
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
-
- Letzte Themen