Neue Teilungserklärung - was ist mit "alten" Beschlüssen?
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Neue Teilungserklärung - was ist mit "alten" Beschlüssen?
Guten Tag allerseits!
Eine WEG beschließt aufgrund von Umbaumaßnahmen die Teilungserklärung neu zu fassen und somit die tatsächlichen ME den Verhältnissen anzupassen.
Vor Veränderung der TE werden in den verschiedensten Eigentümerversammlungen Beschlüsse gefasst. Leider fließen einige Beschlüsse nicht mit in die neue Teilungserklärung ein, weil man sie schlicht "vergessen" hat.
Ein Teileigentümer verkauft nach Änderung der Teilungserklärung sein Eigentum.
Wie ist es jetzt mit den Beschlüssen, die vor Veränderung der Teilungserklärung getroffen wurden.
Haben diese für den neuen Eigentümer Gültigkeit, d.h., muss er sich daran halten?
Vielen Dank für Rückmeldungen.
Bleibt alle gesund!
Eine WEG beschließt aufgrund von Umbaumaßnahmen die Teilungserklärung neu zu fassen und somit die tatsächlichen ME den Verhältnissen anzupassen.
Vor Veränderung der TE werden in den verschiedensten Eigentümerversammlungen Beschlüsse gefasst. Leider fließen einige Beschlüsse nicht mit in die neue Teilungserklärung ein, weil man sie schlicht "vergessen" hat.
Ein Teileigentümer verkauft nach Änderung der Teilungserklärung sein Eigentum.
Wie ist es jetzt mit den Beschlüssen, die vor Veränderung der Teilungserklärung getroffen wurden.
Haben diese für den neuen Eigentümer Gültigkeit, d.h., muss er sich daran halten?
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Re: Neue Teilungserklärung - was ist mit "alten" Beschlüssen?
Solange diese nicht im Widerspruch zur Teilungserklärung stehen, ja.Was weiß ich? hat geschrieben: ↑27.12.20, 11:32Wie ist es jetzt mit den Beschlüssen, die vor Veränderung der Teilungserklärung getroffen wurden.
Haben diese für den neuen Eigentümer Gültigkeit, d.h., muss er sich daran halten?
Re: Neue Teilungserklärung - was ist mit "alten" Beschlüssen?
Eine Änderung der Teilungserklärung kann nicht beschlossen werden, sondern diese erfolgt durch die Beurkundung der Änderung beim Notar und Eintragung im Grundbuch.Was weiß ich? hat geschrieben: ↑27.12.20, 11:32 Eine WEG beschließt aufgrund von Umbaumaßnahmen die Teilungserklärung neu zu fassen und somit die tatsächlichen ME den Verhältnissen anzupassen.
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Re: Neue Teilungserklärung - was ist mit "alten" Beschlüssen?
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Noch einmal zur Verdeutlichung: es wurde z.B. beschlossen (und das steht in der neuen TE), dass jeder sein zur Sondernutzung überlassenes Grundstücksteil auf eigene Kosten einzuzäunen hat.
Noch einmal zur Verdeutlichung: es wurde z.B. beschlossen (und das steht in der neuen TE), dass jeder sein zur Sondernutzung überlassenes Grundstücksteil auf eigene Kosten einzuzäunen hat.
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Re: Neue Teilungserklärung - was ist mit "alten" Beschlüssen?
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Noch einmal zur Verdeutlichung: es wurde z.B. beschlossen (und das steht nicht in der neuen TE), dass jeder sein zur Sondernutzung überlassenes Grundstücksteil auf eigene Kosten einzuzäunen hat.
Noch einmal zur Verdeutlichung: es wurde z.B. beschlossen (und das steht nicht in der neuen TE), dass jeder sein zur Sondernutzung überlassenes Grundstücksteil auf eigene Kosten einzuzäunen hat.
Zuletzt geändert von Was weiß ich? am 27.12.20, 17:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neue Teilungserklärung - was ist mit "alten" Beschlüssen?
Hallo,
Wenn sie dann neu gefasst ist, erfolgt durch die Beurkundung der Änderung beim Notar und Eintragung im Grundbuch.
MfG
uwe
Na ja, ich würde sagen, zuerst beschließt man die Teilungserklärung zu ändern.
Wenn sie dann neu gefasst ist, erfolgt durch die Beurkundung der Änderung beim Notar und Eintragung im Grundbuch.

MfG
uwe
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Re: Neue Teilungserklärung - was ist mit "alten" Beschlüssen?
Super Beschluss.Was weiß ich? hat geschrieben: ↑27.12.20, 17:28 wurde z.B. beschlossen (und das steht nicht in der neuen TE), dass jeder sein zur Sondernutzung überlassenes Grundstücksteil auf eigene Kosten einzuzäunen hat.
Da kann man nur hoffen, dass er gut ausformuliert ist
Es gäbe da noch
http://www.visiblewall.de/maueroriginal ... mente.html
MfG
uwe
Re: Neue Teilungserklärung - was ist mit "alten" Beschlüssen?
Was weiß ich? hat geschrieben: ↑27.12.20, 17:28 Noch einmal zur Verdeutlichung: es wurde z.B. beschlossen (und das steht in der neuen TE), dass jeder sein zur Sondernutzung überlassenes Grundstücksteil auf eigene Kosten einzuzäunen hat.
Was denn nun? Nicht oder nicht nicht?Was weiß ich? hat geschrieben: ↑27.12.20, 17:28 Noch einmal zur Verdeutlichung: es wurde z.B. beschlossen (und das steht nicht in der neuen TE), dass jeder sein zur Sondernutzung überlassenes Grundstücksteil auf eigene Kosten einzuzäunen hat.
Wie dem auch sei... M.E. wäre der Beschluss mangels Beschlusskompetenz ohnehin nichtig, Die Vereinbarung (= neue TE) wäre selbstverständlich gültig.
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Re: Neue Teilungserklärung - was ist mit "alten" Beschlüssen?
Also ich verstehe nicht, warum mein Beitrag, trotz Bearbeitung, jetzt 2x gepostet wurde. Das Einzäunen der Grundstücksteile steht nicht in der neuen TE, die selbstverständlich notariell beurkundet wurde.
Wieso wäre der Beschluss ungültig mangels Beschlusskompetenz?
Der Beschluss wurde ca 1 Jahr auf einer ETV mit allen Eigentümern einstimmig beschlossen.
Wieso wäre der Beschluss ungültig mangels Beschlusskompetenz?
Der Beschluss wurde ca 1 Jahr auf einer ETV mit allen Eigentümern einstimmig beschlossen.
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Re: Neue Teilungserklärung - was ist mit "alten" Beschlüssen?
Ist er auch nicht.Was weiß ich? hat geschrieben: ↑30.12.20, 15:30Wieso wäre der Beschluss ungültig mangels Beschlusskompetenz?
Das alleine macht einen Beschluß noch nicht wirksam. Wenn der Beschluß nichtig wäre, könnte man in diesem Fall immer noch von einer Vereinbarung ausgehen, die aber, da sie nicht in der Teilungserklärung manifestiert ist, sich nicht auf mögliche Rechtsnachfolger erstreckt. Der Beschluß wäre dann nichtig, wenn es sich bei den Grundstücksteilen um Sondereigentum handeln würde. Da an den Grundstücksteilen aber nur ein Sondernutzungsrecht besteht, handelt sich aber um eine Maßnahme im Gemeinschaftseigentum, für die die WEG durchaus die Beschlußkompetenz hat.Was weiß ich? hat geschrieben: ↑30.12.20, 15:30Der Beschluss wurde ca 1 Jahr auf einer ETV mit allen Eigentümern einstimmig beschlossen.
Re: Neue Teilungserklärung - was ist mit "alten" Beschlüssen?
Der entscheidende Punkt ist nicht das Eigentum. Lt. Sachverhalt sollen die Wohnungseigentümer zur Erstellung verpflichtet werden. Dazu gibt es keine Beschlusskompetenz. Beschluss Kompetenz besteht für Erstellung durch die Gemeinschft und eine entsprechende Kostenverteilung.
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Re: Neue Teilungserklärung - was ist mit "alten" Beschlüssen?
Ist dem so?
Ohne den genauen Beschlusstext kann es so sein, muss aber nicht.Was weiß ich? hat geschrieben: ↑27.12.20, 17:28 es wurde z.B. beschlossen ..., dass jeder sein zur Sondernutzung überlassenes Grundstücksteil auf eigene Kosten einzuzäunen hat.
Wenn einer will, kann er, aber auf eignen Kosten .
Könnte sich auch dahinter verbergen.
MfG
uwe
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