Das mit dem Geld ist ja ein zusätzlicher Aspekt und eine zusätzliche Gefahr.Evariste hat geschrieben: ↑12.01.21, 13:55
Das ist sehr sehr vages und damit nutzloses Argument.
Erstens hat Pornografie nur im weiteren SInne "mit Sex zu tun". Zweitens sind auch andere Dinge, die ganz konkret "mit Sex zu tun" haben, strafbar. Z. B. nehmen wir an, A würde B Geld dafür anbieten, dass sie mit ihm schläft, dann wäre das bereits dann strafbar, wenn B ablehnt (§ 180 Ab. 2 und Abs. 4 StGB).
Letztlich spielt es keine Rolle, ob ich Pornographie generell für Jugendlich für gefährlich halte, weil es mir ja nur um den speziellen Fall geht.Evariste hat geschrieben: ↑12.01.21, 13:55habe ich doch schon beantwortet: es ist egal. Es handelt sich hier um eine Vorschrift zum Schutz von Jugendlichen vor bestimmten Gefahren. Dass Pornografie für Jugendliche potentiell schädlich ist, ist vielleicht nicht Ihre Meinung, der Gesetzgeber sieht das aber so. Das muss aber nicht für alle Betroffenen gelten, um das Gesetz zu rechtfertigen, es reicht, dass die Gefahr eines Schadens besteht. Das geschützte Rechtsgut ist eben so hoch angesiedelt, dass man in Kauf nimmt, dass auch Handlungen verboten sind, die niemandem schaden(wobei das immer schwer zu sagen ist).
Aber du hast schon Recht: Eine Handlung muss nicht immer schädlich sein, damit sie verboten wird. Aber wie du sagst, muss zumindest eine abstrakte Gefahr bestehen(, die so hoch sein muss, dass sie als strafrechtlich relevant gelten kann.) Und mich würde eben interessieren, welche Gefahr der Gesetzgeber für die B sieht. Denn ja, ein Nachweis der Schädlichkeit muss nicht geführt werden, aber es muss erklärt werden, welche abstrakte Gefahr der B durch das Verhalten von A droht. Und ich weiß halt nicht, welche das ist.
Naja, es geht mir nach wie vor nur um den Aspekt, dass A der B was schickt. Das umgekehrte hätte ich vielleicht weglassen sollen, das bringt jetzt eher Verwirrung ein. Eine Straftat von A könnte ich aber sowieso nicht darin erkennen, dass er die Bilder der B besitzt, auch wenn die Eltern nicht eingewilligt haben. Aber wie gesagt, darum soll es eigentlich nicht gehen.