Pflegemittel Erstattung wegen Name auf Rechnung abgelehnt

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Leon6
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Pflegemittel Erstattung wegen Name auf Rechnung abgelehnt

Beitrag von Leon6 »

Hallo, ich stelle meine Frage mal hier ein, weil sachlich vmtl am naheliegendsten:
Seit mehreren Jahren erstattet die private Pflegeversicherung monatlich Verbrauchshilfsmittel für die Mutter (PG 5, GdB 100, Bett- und Rollstuhl gebunden) anstandslos. Die Beschaffung der Verbrauchshilfsmittel erfolgt durch die Tochter, die auch ein Konto bei dem online.Anbieter für Verbrauchshilfsmittel hat. Desweiteren wurden auch schon mal die gleichen, aber erheblich preiswerteren Verbrauchsmittel im Supermarkt käuflich erworben (also ohne Namen des Käufers auf dem Kassenzettel).

Von heute auf morgen versagt die Pflegekasse die Erstattung mit der Begründung, dass nicht der Name des pflegebedürftigen Versicherten auf den Rechnungen stehe, sondern der Name der Tochter.

Ist der Widerspruch begründet, wenn ich den auf "ständige Übung" und "konkludentes Verhalten" stütze, welches als Zustimmung zu den eingereichten Rechnungen mit dem Namen der Tochter anzusehen ist ?

Die Tochter hat Vorsorgevollmacht und ist auch als Bevollmächtigte bei der Pflegeversicherung gemeldet, führt jegliche Korrespondenz mit der Kasse, stellt Anträge und zeichnet als Bevollmächtigte.
ktown
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Re: Pflegemittel Erstattung wegen Name auf Rechnung abgelehnt

Beitrag von ktown »

Was sagt die Versicherung dazu, dass sie bisher gezahlt hatte?
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Leon6
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Re: Pflegemittel Erstattung wegen Name auf Rechnung abgelehnt

Beitrag von Leon6 »

Dass sie bisher diese monatlichen Hilfsmittel erstattet hat, dazu hat sie kein Wort verloren. Die Erstattungsmitteilung für diesen Monat ist heute eingegangen mit der erstmaligen überraschenden Mitteilung und mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Zumindest wäre doch wegen der jahrelang geübten Praxis zunächst ein Hinweis für die Zukunft erforderlich, denke ich.
FM
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Re: Pflegemittel Erstattung wegen Name auf Rechnung abgelehnt

Beitrag von FM »

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung ist eigentlich schon klar, dass immer nur auf eine bestimmte Person bezogene Leistungen versichert sind. Auch den Kostenerstattungsanspruch dürfte nur der Versicherte selbst haben.

Ob vertraglich vereinbart ist, dass nur die Leistungen bestimmter Verkäufer wie z.B. Apotheken oder Sanitätshäuser erstattungsfähig sind, kann man im Vertrag nachschauen. Falls das nicht der Fall ist, könnte die Angehörige selbst das Zeug an die versicherte Person verkaufen und eine Rechnung dafür an sie adressieren.

Außerdem wäre zu prüfen, ob die Sachen im Pflegehilfsmittelverzeichnis enthalten sind: https://www.derprivatpatient.de/pflegeh ... rsicherung

Wenn es früher falsch gemacht wurde wäre zu prüfen, ob das Versicherungsunternehmen einen Erstattungsanspruch hat. Die umgekehrte Überlegung, dass aus einem (eventuellen) Fehler folgt, auf diesen bestünde auch künftig ein Rechtsanspruch, ist eher unwahrscheinlich.
ktown
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Re: Pflegemittel Erstattung wegen Name auf Rechnung abgelehnt

Beitrag von ktown »

FM hat geschrieben: 06.02.21, 19:43Wenn es früher falsch gemacht wurde wäre zu prüfen, ob das Versicherungsunternehmen einen Erstattungsanspruch hat. Die umgekehrte Überlegung, dass aus einem (eventuellen) Fehler folgt, auf diesen bestünde auch künftig ein Rechtsanspruch, ist eher unwahrscheinlich.
Ich gebe ihnen grundsätzlich Recht. Nur wie sieht es aus, dass es sich hier um eine eingetragene Bevollmächtigte handelt. Es erscheint mir etwas kurios, wenn man als Dritte im Namen einer Person die PG 5 ist (im schlimmsten Fall vielleicht auch nicht mehr geschäftsfähig)Sachen bestellt und Kundenkonten einrichten muss und das alles nur um am Ende bei der Versicherung die Kosten erstattet zu bekommen.

Da würde ich auch nochmals nachhaken. Genauso wie solche Fehler wie von Ihnen beschrieben passieren, gibt es auch übereifrige Mitarbeiter die fehlerhaft Dinge ablehnen obwohl es berechtigt ist.

An den TE folgender Hinweis: Man sollte sich vom Sachbearbeiter aufzeigen lassen, wo diese Vorgehensweise geregelt ist. Nur so kann man bewerten, welcher Weg der richtige ist.
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Tastenspitz
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Re: Pflegemittel Erstattung wegen Name auf Rechnung abgelehnt

Beitrag von Tastenspitz »

Leon6 hat geschrieben: 06.02.21, 16:06 Ist der Widerspruch begründet, wenn ich den auf "ständige Übung" und "konkludentes Verhalten" stütze, welches als Zustimmung zu den eingereichten Rechnungen mit dem Namen der Tochter anzusehen ist ?
Nein, wenn es jetzt richtig gehandhabt wird, was ich mal als ziemlich sicher so sehen würde.
Ggf. kann man bei der Onlineapotheke mal anfragen, ob die einem die Rechnung ändern.
mondbein
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Re: Pflegemittel Erstattung wegen Name auf Rechnung abgelehnt

Beitrag von mondbein »

Mit PG 5 wird die Mutter wohl selbst ihre Pflegehilfsmittel nicht mehr einkaufen können, deshalb ist es doch vollkommen normal, dass die Tochter als Pflegerin dies tut. Ich bin auch privat versichert, mein Mann und mein Sohn sind als Pflegeperson eingetragen und besorgen natürlich auch die benötigten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auf ihren jeweiligen Namen.
Ich würde bei der PKV anrufen und das telefonisch klären. Meiner Meinung nach kann es sich da nur um einen Fehler handeln (der PKV).
FM
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Re: Pflegemittel Erstattung wegen Name auf Rechnung abgelehnt

Beitrag von FM »

Natürlich kann man auch bei PG 5 auf den Namen der pflegebedürftigen Person einkaufen. Es geht ja nicht darum, welche Person zur Apotheke hingeht oder die Bestelldaten am Computer eingibt.
winterspaziergang

Re: Pflegemittel Erstattung wegen Name auf Rechnung abgelehnt

Beitrag von winterspaziergang »

Leon6 hat geschrieben: 06.02.21, 16:06 Ist der Widerspruch begründet, wenn ich den auf "ständige Übung" und "konkludentes Verhalten" stütze, welches als Zustimmung zu den eingereichten Rechnungen mit dem Namen der Tochter anzusehen ist ?

Die Tochter hat Vorsorgevollmacht und ist auch als Bevollmächtigte bei der Pflegeversicherung gemeldet, führt jegliche Korrespondenz mit der Kasse, stellt Anträge und zeichnet als Bevollmächtigte.
Die PKV hat ja nicht den Kauf durch die Tochter beanstandet oder dass diese die Rechnung einreicht, sondern dass auf der Rechnung nicht der Name der Mutter steht. Wenn das versicherungsrechtlich nicht korrekt ist, kann man sich nicht auf konkludentes Handeln berufen und dass der Fehler bitte weiter übersehen wird.

Ein Widerspruch macht keinen Sinn. Die PKV zahlt ja die Hilfsmittel weiterhin, möchte nur, dass auf Rechnung der Name der Versicherten steht. Dies lässt auch im Onlinekonto der Tochter leicht durchführen.
Leon6
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Re: Pflegemittel Erstattung wegen Name auf Rechnung abgelehnt

Beitrag von Leon6 »

Danke ! Einsicht war über den Fragesteller gekommen und er hat den Namen auf den Rechnungen ändern lassen. Die Re.Aussteller hatten das anstandslos erledigt und den Re.Empfänger suf den Re dauerhaft korrigiert.
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