Akteneinsicht

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Fragender500
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Akteneinsicht

Beitrag von Fragender500 »

Person A hat eine Anklage bekommen und einen RA eingeschaltet. Dieser beantragt 2 Tage vor Fristablauf per Fax die Akteneinsicht und bittet auf Verlängerung der Frist. Der Anwalt sagte, dass die Akten ca. 3 Tage brauchen bis diese bei ihm sind. Nach einer Woche hat man den Anwalt angerufen ubd die Bürodame meinte jetzt, dass kann 3 Wochen dauern.

Hat jeman eine Meinung dazu?
ExDevil67
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Re: Akteneinsicht

Beitrag von ExDevil67 »

Da das ganze im Strafrecht veröffentlich wurde, gehe ich mal davon aus das es sich um Strafverfahren handelt.
Was erwartet A nun konkret? Ob der Anwalt nun die Akte eine Woche früher oder später gelesen und mit einem das weitere Vorgehen besprochen hat, dürfte zeitlich keinen großen Unterschied machen. Als nächste erfolgt ein Termin zur Hauptverhandlung und den legt das Gericht so wie es in seinen Kalender passt.
ktown
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Re: Akteneinsicht

Beitrag von ktown »

Fragender500 hat geschrieben: 04.03.21, 13:16Hat jeman eine Meinung dazu?
Zu was? Dazu, dass es drei Wochen dauert oder dazu, dass erst zwei Tage vor Fristablauf die Akteneinsicht beantragt wurde oder dazu ob damit die Frist verstrichen ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Fragender500
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Re: Akteneinsicht

Beitrag von Fragender500 »

Warum das Gericht die Akten immer noch nicht rausgeschickt hat? Person A hat heute beim Gericht angefragt und laut Bürodame liegen diese noch beim Richter. Ich frage mich, warum alles unnötig verzögert wird. In diesem Fall geht es um beleidigung von 05/18 also fast 3jahre und kein Mensch findet es nach so langer Zeit noch gerecht.
FM
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Re: Akteneinsicht

Beitrag von FM »

Wenn der Richter sie gerade selbst braucht, kann er sie nicht verschicken.
Fragender500
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Re: Akteneinsicht

Beitrag von Fragender500 »

Was will er damit, die Anklage liegt schon seit 05/20 bei Gericht und gerade jetzt soll er diese brauchen? Der Anwalt will aber drauf reagieren, dafür braucht er die Akten.
Chavah
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Re: Akteneinsicht

Beitrag von Chavah »

Und der Richter benötigt sie auch, vielleicht zum terminieren. Und wenn der Richter fertig ist, auch über die Akteneinsicht entschieden hat, dann bekommt sie auch der Anwalt. Und wenn die Akte schon so lange bei Gericht liegt, dann hätte man sich ja auch vorher um Akteneinsicht kümmern können, oder?

Chavah
Fragender500
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Re: Akteneinsicht

Beitrag von Fragender500 »

Man weiss ja erst seit 2 Wochen von der anklage, da sie dem beschuldigte dort erst zugestellt wurde.
Chavah
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Re: Akteneinsicht

Beitrag von Chavah »

Von der Anklage mag man erst seit zwei Wochen wissen, vom Verfahren aber doch länger.

Chavah
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Re: Akteneinsicht

Beitrag von Chavah »

Von der Anklage mag man erst seit zwei Wochen wissen, vom Verfahren aber doch länger.

Chavah
Fragender500
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Re: Akteneinsicht

Beitrag von Fragender500 »

Wie auch immer, trotzdem widerspricht das jeder Logik Verfahren so lange liegen zu lassen seit nun gut 3 Jahren wegen Beleidigung.

Der Mensch ist überhaupt nicht dafür gemacht nach so langer Zeit noch irgendwas vom Gefühl her in Verbindung zu bringen und es ist unlogisch da noch drin rumzurühren wegen sowas. Bei schweren Straftaten ja, aber nicht wegen so einer Sache.

Das Ende vom Lied wird sein, dass man bei gericht Reue zeigen muss, obwohl man vom Gefühl her gar kein Bezug mehr dazu hat. Die Welt verändert sich pausenlos und in 3 Jahren passiert so viel, keinen Menschen hilf da noch eine Verhandlung.

Das was abartig sein wird, dass der Staatsanwalt dann so tut wunder was er da geleistet hat mit seiner Anklage.
Chavah
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Re: Akteneinsicht

Beitrag von Chavah »

Na ja, das kannst du dann in der mündlichen Verhandlung wunderbar darlegen.

Chavah
Fragender500
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Re: Akteneinsicht

Beitrag von Fragender500 »

Hach bist du witzig.
hawethie
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Re: Akteneinsicht

Beitrag von hawethie »

naja, die Beleidigung muss schon erheblich sein, wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt.
Da sollte man sich auch nach drei Jahren noch erinnern können
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
ExDevil67
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Re: Akteneinsicht

Beitrag von ExDevil67 »

Fragender500 hat geschrieben: 04.03.21, 14:08 In diesem Fall geht es um beleidigung von 05/18 also fast 3jahre und kein Mensch findet es nach so langer Zeit noch gerecht.
Das dürfte auf das Auge des Betrachters ankommen ob das noch gerecht ist. Wobei der Umstand das zwischen Tat und Urteil (mindestens) 3 Jahre liegen werden, nicht unbedingt ein Nachteil für einen als Angeklagten sein muss. Ein guter Verteidiger wird wissen wie er damit im Rahmen der Verhandlung umgehen muss.
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