Hallo,
die Heimkosten bei Pflegebedürftigkeit sind ja in der Steuererklärung um den Zuschuss, der von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung gewährt wird, zu kürzen. Ehemalige Bundesbahnbeamte z.B. erhalten dabei noch zusätzliche Beihilfeleistungen und einen sog. "Eigenanteilszuschlag" erstattet. Ich gehe mal davon aus, dass die Heimkosten auch um diese Posten zu kürzen sind, oder?
mfg
Heimkosten bei Beamten
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