Gewerbemieter

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frankbs1
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Gewerbemieter

Beitrag von frankbs1 »

Hat ein Gewerbemieter, genauso ein Anrecht auf komplette Einsicht in die Betriebskostenabrechnungen wie ein "Privatmieter" ?
Hat man als Gewerbemieter genauso das Anrecht, das die zukuenftigen Vorrauszahlung entsprechend der letzten Abrechnung angepasst werden ?

Welche § waeren das.

Angenommen, in einem Gewerberaum z.B Imbissbetrieb, waeren die Geraete alle mitvermietet und der Vermieter haette selbst fuer den "Imbiss" alle Versicherungen abgeschlossen (z.B Diebstahl, Einbruch, Feuer) und wuerde dafuer eine monatliche Pauschale Versicherungsgebuehr forden, zaehlt diese dann auch zu den Betriebskosten und muesste offengelegt werden.

Und ist es richtig, auch bei Gewerbemieter, das man die Belege postalisxch oder per Mail anfordern kann, wenn der Vermieter z.B 200 KM weg wohnt ?

Danke
cmd.dea
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Re: Gewerbemieter

Beitrag von cmd.dea »

Was ist denn jetzt vereinbart?

- Betriebskostenvorauszahlung und -abrechnung
- Betriebskostenpauschale
- nur offengelegter Kalkulationsanteil der MIete

Wie lautet die Vertragsregelung?
frankbs1
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Re: Gewerbemieter

Beitrag von frankbs1 »

Verstehe ich nicht, was ist vereinbart ?

Vereinbart ist das monatlich Summe xxx fuer Strom, Wasser, Heizung (und Versicherung) zu zahlen sind.
So wie es bei jedem normaler Mietwohnung ueblich ist. Am Ende des Jahres kommt die Betriebskostenabrechnung.
Ich will doch nur Wissen ob man ein RECHT (wie bei Mietwohnungen) auf Einsicht aller original Rechnungen, Belege...hat !?
ExDevil67
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Re: Gewerbemieter

Beitrag von ExDevil67 »

frankbs1 hat geschrieben: 05.03.21, 09:10 Verstehe ich nicht, was ist vereinbart ?
Weil ein Gewerbemietvertrag was anderes ist als ein Mietvertrag über Wohnraum. Wie überall im Geschäftsleben geht auch bei einem Mietvertrag der Gesetzgeber bei Verträgen unter Geschäftsleuten davon aus das die wissen was sie tun und hält sich dementsprechend mit Vorgaben zurück. Während er bei Geschäften mit Verbrauchern diesen eine gewisse "Unerfahrenheit" unterstellt und daher an diversen Stellen Vorgaben macht um diese zu schützen. Die kann man aber nicht einfach auf Verträge unter Geschäftsleuten übertragen.

Von daher ist bei einem Gewerbemietvertrag die Frage nach der vertraglichen Lage notwendig.
bavarian tax collector
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Re: Gewerbemieter

Beitrag von bavarian tax collector »

frankbs1 hat geschrieben: 05.03.21, 08:10 .. wuerde dafuer eine monatliche Pauschale Versicherungsgebuehr forden,
Eine Pauschale ist eine Pauschale!

Entweder im Vertrag wurde eine "Vorauszahlung" auf die tatsächlichen Kosten vereinbart oder es wurde eine "Pauschale" vereinbart!

Ist eine Pauschale vereinbart, gehen die tatsächlichen Kosten des Vermieters den Mieter nichts an. Egal ob Wohn- oder Gewerberäume! Dafür kann der Vermieter auch nicht mehr verlangen, wenn die Pauschale seine Kosten nicht deckt.

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Tastenspitz
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Re: Gewerbemieter

Beitrag von Tastenspitz »

Sehe ich auch so. Den einzigen Beleg den der Mieter bekommen muss, ist die Rechnung über die zu zahlende Pauschale.
cmd.dea
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Re: Gewerbemieter

Beitrag von cmd.dea »

frankbs1 hat geschrieben: 05.03.21, 09:10Vereinbart ist das monatlich Summe xxx fuer Strom, Wasser, Heizung (und Versicherung) zu zahlen sind.
Was ist genau vereinbart? Der Wortlaut!
So wie es bei jedem normaler Mietwohnung ueblich ist.
Es ist nichts bei jeder normalen Mietwohnung üblich. Auch ein Wohnraummietvertrag benötigt eine Vereinbarung zur Umlage von Betriebkosten (sonst ist es mit Ausnahme der HeizKV eine Inklusivmiete) und dazu eine Vereinbarung ob es eine Pauschale ist oder eine Vorauszahlung mit Abrechnung (§ 556 Abs. 2 BGB). Das ist bei Gewerberaummietverträgen nicht anders.
Am Ende des Jahres kommt die Betriebskostenabrechnung.
Kommt eine Abrechnung oder kommen nur Rechnungen?
Ich will doch nur Wissen ob man ein RECHT (wie bei Mietwohnungen) auf Einsicht aller original Rechnungen, Belege...hat !?
Das kommt nun einmal auf den Vertrag drauf an.

Ist eine Betriebskostenabrechnung vereinbart, hat man ein Belegeinsichtsrecht aus § 259 BGB.

Ist eine Pauschale vereinbart, hat man das auch, wenn der Vertrag vorsieht, dass der Mieter die Pauschale bei geringerem Kostenanfall herabsetzen kann.

Andernfalls nein.
frankbs1
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Re: Gewerbemieter

Beitrag von frankbs1 »

Betriebskostenvorrauszahlung !


Also dann gilt "Ist eine Betriebskostenabrechnung vereinbart, hat man ein Belegeinsichtsrecht aus § 259 BGB."
Bei der Versicherung "Pauschale" also da vergess ich das also mit der Belegeinsicht.
Richtig !?
frankbs1
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Re: Gewerbemieter

Beitrag von frankbs1 »

An der Stelle vielleicht gleich noch ein anderes Beispiel "Wartungspauschale"

Angenommen, der Vermieter vermietet das Imbisssystem fuer 5 Jahre, voll ausgestattet mit allen Geraeten und verlangt fuer die Wartung eine monatliche "Wartungspauschale" von Summe xxx. Als Gegenleistung "wartet der Vermieter die Geraete regelmaessig" ohne das "regelmaessig" genauer zu definieren.
Angenommen der Vermieter hat aber viele solcher Imbisse die er vermietet und angenommen, bei allen Mietern ist es die ganzen Jahre ueblich das 1 mal im Jahr gewartet wurde.
Nun kassiert der Vermieter bei dem neuem Mieter 3 Jahre die Wartungspauschale und schickt aber erst im 3 Jahr das erste mal einen Techniker zur Wartung.
Koennte der Mieter jetzt z.B schreiben ungefaehr Sinngemaess " ..lieber Vermieter , ich habe die ersten 3 Jahre bezahlt, du aber nur 1 mal geleistet, ich stelle ab sofort die restlichen 2 Jahre die zahlung der Wartungspauschale ein, da ja bereits fuer die naechsten 2 Jahre bezahlt ist.."

Wir setzen vorraus, dass der Mieter vorab, mehrmals versucht hat mit dem Vermieter darueber zu sprechen (schreiben) , dieser aber alles ignoriert.

Und jetzt machen wir die "Geschichte" noch interessanter, wir nehmen an, der Vermieter haette auch bei anderen Mietern in den letzten 2-3 Jahren keine Wartung durchgefuehrt, hier aber bei "einzelnen" Mietern , nachdem die sich auch beschwert haetten, auf einzelne Rueckzahlungen eingelassen.
Tastenspitz
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Re: Gewerbemieter

Beitrag von Tastenspitz »

frankbs1 hat geschrieben: 06.03.21, 08:40 Als Gegenleistung "wartet der Vermieter die Geraete regelmaessig" ohne das "regelmaessig" genauer zu definieren.
Dann muss er das auch nicht jährlich machen, wenn das so nicht festgelegt ist. Als Anhaltspunkt hier kann man nur die Wartungsempfehlung des Herstellers nehmen um in Verhandlungen weiter zu kommen.
frankbs1 hat geschrieben: 06.03.21, 08:40 bei allen Mietern ist es die ganzen Jahre ueblich das 1 mal im Jahr gewartet wurde.
Ist neben den Herstellervorgaben ein weiteres Indiz für die Verhandlungen mit dem Vermieter.
frankbs1 hat geschrieben: 06.03.21, 08:40 ieber Vermieter , ich habe die ersten 3 Jahre bezahlt, du aber nur 1 mal geleistet, ich stelle ab sofort die restlichen 2 Jahre die zahlung der Wartungspauschale ein, da ja bereits fuer die naechsten 2 Jahre bezahlt ist.."
Kann er versuchen. Könnte aber dazu führen, dass auch kein Techniker in den zwei weiteren Jahren kommt.
frankbs1 hat geschrieben: 06.03.21, 08:40 hier aber bei "einzelnen" Mietern , nachdem die sich auch beschwert haetten, auf einzelne Rueckzahlungen eingelassen.
Ein Indiz, dass Verhandlungen wenn man sie richtig angeht zum Erfolg führen. Man sollte mit den Betreibern mal telefonieren was die gemacht haben.
cmd.dea
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Re: Gewerbemieter

Beitrag von cmd.dea »

frankbs1 hat geschrieben: 06.03.21, 08:19Bei der Versicherung "Pauschale" also da vergess ich das also mit der Belegeinsicht.
Richtig !?
Wie gesagt, das kommt darauf an, ob in dem Vertrag steht, dass der Mieter die Pauschale anpassen kann (wie es in der Wohnraummiete § 560 Abs. 1 - 3 BGB von Gesetzes wegen vorsieht). Wenn ja, hat er natürlich Belegeinsichtsrecht, um sein Anpassungsrecht ausüben zu können.
frankbs1
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Re: Gewerbemieter

Beitrag von frankbs1 »

Danke an alle :daumenhoch :daumenhoch
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