Geld soll nach dem Tode von Vererber verbrannt werden

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monter
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Geld soll nach dem Tode von Vererber verbrannt werden

Beitrag von monter »

Hallo,

ein Vererber, nennen wir ihn V, kennt niemanden, dem er nach seinem Tod etwas hinterlassen möchte.

Andererseits will er auch nicht, dass etwaiges nach Vs Tod übrig bleibendes Vermögen dem Staat zufällt. V will daher, dass nach seinem Tod übrig bleibendes Geld vernichtet, d.h. z.B. verbrannt oder in den Aktenvernichter kommt.

Dass der V diese Arbeit prämortal selbst durchführt, wenn sich sein baldiges Ableben ankündigt, ist nicht praktikabel, da V nicht krank ist und somit Vs ableben ja auch plötzlich und unerwartet geschehen kann. V kennt auch niemandem, dem er in seinem Testament zur Durchführung dieser Arbeit bestimmen kann.

Die Frage ist jetzt, was könnte V anstellen, wenn er will, dass etwaiges Vermögen nach seinem Tod vernichtet wird (verbrannt oder Aktenvernichter). Ist es denkbar, via Testament zu veranlassen, dass eine Amtsperson das durchführt, z.B. ein Nachlassrichter oder ein Notar? (am besten unter Zeugen)

Wenn das nicht geht, wie könnte V sein Ziel sonst noch umsetzen?

Besten Dank für jeden konstruktivne Hinweis und Grüße
Monter
lottchen
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Re: Geld soll nach dem Tode von Vererber verbrannt werden

Beitrag von lottchen »

Die Beerdigung soll der Staat bezahlen. Die Wohnung soll der Vermieter ausräumen und renovieren. Auf den Stromkosten u.ä. soll der Anbieter sitzen bleiben....und das vorhandene Geld soll vernichtet werden damit auch ja niemand was davon bekommt. Tolle Idee. Dürfte sittenwidrig sein.
FM
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Re: Geld soll nach dem Tode von Vererber verbrannt werden

Beitrag von FM »

Der Erbe, also ggf. das Land, wird im Moment des Todes Eigentümer. Also wird ohne Erlaubnis des Fiskus niemand das Geld an sich nehmen oder vernichten dürfen.
Jdepp
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Re: Geld soll nach dem Tode von Vererber verbrannt werden

Beitrag von Jdepp »

FM hat geschrieben: 25.03.21, 12:30 Der Erbe, also ggf. das Land, wird im Moment des Todes Eigentümer. Also wird ohne Erlaubnis des Fiskus niemand das Geld an sich nehmen oder vernichten dürfen.
Dafür könnte man eine Testamentsvollstreckung anordnen. Der Testamentsvollstrecker wäre berechtigt die angeordnete Erfüllung der testamentarischen Auflage zu verlangen. Dafür müsste man aber a. erstmal jemanden haben der das Amt des Testamentsvollstreckers annehmen würde (das muss man nämlich nicht und wenn sich niemand findet, gibt es auch keinen) und b. darf die Auflage nicht sittenwidrig sein.
Zuletzt geändert von Jdepp am 25.03.21, 12:57, insgesamt 2-mal geändert.
mariameme
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Re: Geld soll nach dem Tode von Vererber verbrannt werden

Beitrag von mariameme »

Alternativvorschlag: Wohltätigen Zweck aussuchen, per Testament das Geld dahin vererben. Dann ist es nicht ganz so sinnlos.
:engel:
Altbauer
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Re: Geld soll nach dem Tode von Vererber verbrannt werden

Beitrag von Altbauer »

Ich könnte mich irren!
Aber ist das Vernichten von Banknoten in D nicht verboten?
Altbauer
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Re: Geld soll nach dem Tode von Vererber verbrannt werden

Beitrag von Altbauer »

Altbauer hat geschrieben: 25.03.21, 12:58 ch könnte mich irren!
Aber ist das Vernichten von Banknoten in D nicht verboten?
Sorry!
Ich hab mich geirrt.
https://www.rechtsindex.de/recht-urteil ... g-strafbar
hambre
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Re: Geld soll nach dem Tode von Vererber verbrannt werden

Beitrag von hambre »

Altbauer hat geschrieben:Aber ist das Vernichten von Banknoten in D nicht verboten?
Es gibt Staaten, in denen das Vernichten von Geld verboten ist. In Deutschland ist das jedoch nicht verboten.
Celestro
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Re: Geld soll nach dem Tode von Vererber verbrannt werden

Beitrag von Celestro »

mariameme hat geschrieben: 25.03.21, 12:49 Alternativvorschlag: Wohltätigen Zweck aussuchen, per Testament das Geld dahin vererben. Dann ist es nicht ganz so sinnlos.
Finde ich angesichts der vielen Probleme in dieser Welt auch massiv sinnvoller. Und man hat ja viel verschiedenes zur Auswahl: Tierheime, Krebsforschung, Kinder in Afrika etc. etc. etc. ... da sollte jeder etwas passendes finden.
ExDevil67
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Re: Geld soll nach dem Tode von Vererber verbrannt werden

Beitrag von ExDevil67 »

Celestro hat geschrieben: 25.03.21, 15:33 Finde ich angesichts der vielen Probleme in dieser Welt auch massiv sinnvoller. U ... da sollte jeder etwas passendes finden.
Zumal, nur weil V aktuell niemanden kennt dem er etwas hinterlassen will. AFAIK werden erst potentielle Erben gesucht bevor der Staat erbt. Oder kann V sicher ausschließen das nicht irgendwo noch ein Nachfahre des Halbbruders vom eigenen Urgroßvater lebt?
Celestro
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Re: Geld soll nach dem Tode von Vererber verbrannt werden

Beitrag von Celestro »

ExDevil67 hat geschrieben: 26.03.21, 06:49 Zumal, nur weil V aktuell niemanden kennt dem er etwas hinterlassen will. AFAIK werden erst potentielle Erben gesucht bevor der Staat erbt. Oder kann V sicher ausschließen das nicht irgendwo noch ein Nachfahre des Halbbruders vom eigenen Urgroßvater lebt?
Naja ... diesen Nachfahren des Halbbruders vom eigenen Urgroßvater müsste es ja nicht nur erst einmal geben. Der V müsste ihn ja auch mit dem Geld bedenken wollen. Warum sollte er diesem das Geld vererben wollen, wo er ihn in seinem Leben wohl noch nie getroffen hat?
ExDevil67
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Re: Geld soll nach dem Tode von Vererber verbrannt werden

Beitrag von ExDevil67 »

Celestro hat geschrieben: 26.03.21, 10:59 Naja ... diesen Nachfahren des Halbbruders vom eigenen Urgroßvater müsste es ja nicht nur erst einmal geben. Der V müsste ihn ja auch mit dem Geld bedenken wollen. Warum sollte er diesem das Geld vererben wollen, wo er ihn in seinem Leben wohl noch nie getroffen hat?
Den muss V ja auch nicht bedenken wollen. Der müsset doch Kraft Gesetz Erbe werden wenn er der nächste lebende Verwandte ist, oder?
Celestro
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Re: Geld soll nach dem Tode von Vererber verbrannt werden

Beitrag von Celestro »

ExDevil67 hat geschrieben: 26.03.21, 11:02 Den muss V ja auch nicht bedenken wollen. Der müsset doch Kraft Gesetz Erbe werden wenn er der nächste lebende Verwandte ist, oder?
Wenn jetzt ein Testament aufgesetzt wird, in dem die Verbrennung verfügt wird .... gäbe es mMn höchstens den Pflichtteil, oder? Also abgesehen von einer Formulierung a la "verbrennen, sofern sich nicht innerhalb von 12 Monaten ein erbberechtigter Verwandter finden lässt".
matthias.
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Re: Geld soll nach dem Tode von Vererber verbrannt werden

Beitrag von matthias. »

Celestro hat geschrieben: 26.03.21, 10:59
ExDevil67 hat geschrieben: 26.03.21, 06:49 Zumal, nur weil V aktuell niemanden kennt dem er etwas hinterlassen will. AFAIK werden erst potentielle Erben gesucht bevor der Staat erbt. Oder kann V sicher ausschließen das nicht irgendwo noch ein Nachfahre des Halbbruders vom eigenen Urgroßvater lebt?
Naja ... diesen Nachfahren des Halbbruders vom eigenen Urgroßvater müsste es ja nicht nur erst einmal geben. Der V müsste ihn ja auch mit dem Geld bedenken wollen. Warum sollte er diesem das Geld vererben wollen, wo er ihn in seinem Leben wohl noch nie getroffen hat?
Üblicherweise setzt der Nachlassgeber dann aber jemand anderen ein (z.b den Tierschutzverein) und dann ist der Fall klar. Es können sich höchsten Pflichtteilsberechtigte noch was vom Kuchen holen, alle anderen sind raus.

Aber alle irgendwie lebenden Verwandten zu enterben und dann damit der Staat das Geld nicht bekommt, das Geld zu verbrennen, ist schon ein merkwürdiges Verhalten und fraglich ob das was wird.

Und der Grund davon, dass irgendein ein ferner Verwandter das Erbe letztlich bekommt, den er nicht kennt, ist halt das Abstammungsprinzip im Erbrecht. Der Rechtsstaat sieht es halt so, dass das Geld in der Familie bleiben soll, egal wie weit weg die ist.
ExDevil67
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Re: Geld soll nach dem Tode von Vererber verbrannt werden

Beitrag von ExDevil67 »

Celestro hat geschrieben: 26.03.21, 11:15 Wenn jetzt ein Testament aufgesetzt wird, in dem die Verbrennung verfügt wird .... gäbe es mMn höchstens den Pflichtteil, oder?
Nein, weil der Kreis der Verwandten die einen Pflichtteil fordern dürfen im Gesetz definiert ist und der umfasst afair nur direkte Angehörige in grader Linie. Und die scheint es ja nicht zu geben.
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